BT-Drucksache 18/1467

Der Beitrag der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Vom 15. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1467
18. Wahlperiode 15.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, Anette Groth,
Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Der Beitrag der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer
transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), ein
Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe, hat den „Auftrag, unternehmeri-
sche Initiative in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern, um zu nach-
haltigem Wachstum und besseren Lebensbedingungen der Menschen vor Ort
beizutragen“ (zitiert von der Homepage der DEG).
Wie aus ihrem aktuellen Geschäftsbericht hervorgeht, stellte die DEG in diesen
Ländern im Jahr 2013 1,5 Mrd. Euro für die Finanzierung privater Investitionen
zur Verfügung. Dabei wird die DEG entweder direkt aktiv – indem sie sich mit
Eigenkapital an Unternehmen beteiligt oder Unternehmen Darlehen gewährt –
oder finanziert wiederum andere Finanzinstitute mit Eigenkapital oder durch
Darlehen, wobei in den letzten beiden Jahren mit ca. 44 Prozent fast die Hälfte
aller Zusagen der DEG an die Finanzinstitute gegangen ist. Laut Angabe der
DEG wendete sie im Jahr 2013 zudem gut die Hälfte ihrer Mittel (794 Mio.
Euro) für die Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen und des Mit-
telstandes auf. 208 Mio. Euro gingen als Investitionen in die Agrar- und Ernäh-
rungswirtschaft Lateinamerikas und Afrikas.
Auf der Homepage der DEG berichtet Martin Geiger, Leiter der Abteilung
Nachhaltigkeit der DEG, dass alle DEG-Projekte ein Umwelt- und Sozialrisiko-
screening durchlaufen. Zudem achtet die DEG laut Selbstbeschreibung darauf,
dass alle Projekte positive Entwicklungseffekte haben und die Armut nachhaltig
bekämpfen. Allerdings haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den
vergangenen Jahren immer wieder Kritik an Geschäftspraktiken der DEG ge-
äußert.
Diese Kritik bezieht sich einerseits auf einzelne von der DEG finanzierte Pro-
jekte, die den selbst formulierten entwicklungspolitischen Zielsetzungen (nach-
haltige Armutsbekämpfung, Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffe-
nen Menschen) zuwiderzulaufen drohen. Konkret befürchtet das „Food First
Informations- und Aktions-Netzwerk“ (FIAN), dass die DEG beispielsweise
durch ihre Beteiligungen an der Paraguay Agricultural Corporation, die bereits
heute 135 000 Hektar Land in Paraguay kontrolliert, und ihre Finanzierung der
Zambeef Products PLC, welche in Sambia über 100 000 Hektar Land verfügt,
die ungleiche Verteilung von Land und somit Landkonflikte vor Ort befördert
und eine ländliche Entwicklung, die sich an dem Menschenrecht auf Nahrung
orientiert, erschwert. Auch die Errichtung eines Windparks im Nordwesten Ke-
nias, an der die DEG mit 20 Mio. Euro beteiligt ist, droht sich negativ auf die
lokale, nomadisch lebende Bevölkerung auszuwirken. So heißt es in einer Pro-

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jektbeschreibung der African Development Bank, die ebenfalls an dem Projekt
beteiligt ist, aus dem Jahr 2011: „The only people to be directly affected by the
wind farm footprint are members of the Turkana tribe. The Turkana tribe is
thought to be the ninth largest tribe in Kenya and tends to inhabit land within the
operational footprint and to the west of the wind farm site.“.
Neben kritischen Fragen zu einzelnen von der DEG finanzierten Projekten ist
andererseits auch die generelle Intransparenz der Arbeitsweise des DEG in die
Kritik geraten. Im Gegensatz zur KfW Bankengruppe, die in den letzten Jahren
eine Transparenzdatenbank aufgebaut hat, gibt die DEG keine systematischen
Informationen über ihre Aktivtäten (Kreditvergaben, Beteiligungen, Verträge
mit Unternehmen, Prüfung der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards) an
die Öffentlichkeit weiter. Daher ist ein genauer Überblick über die Einhaltung
der eigenen Zielsetzungen sowie der entwicklungspolitischen und menschen-
rechtlichen Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung (BMZ) unmöglich. Beispielsweise antwortete die DEG
auf die Kritik von FIAN, die Gesellschaft unterstütze mit ihrer Beteiligung an
der Paraguay Agricultural Corporation Landkonzentrationsprozesse in Paraguay
und bedrohe damit die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung, damit,
dass sie mit dem Unternehmen einen Umwelt- und Sozialplan ausgehandelt
habe. Allerdings verweigert die DEG Auskünfte zu diesen Plänen, da diese
im Rahmen des Investitionsvertrages als vertraulich eingestuft werden
(www.fian.de „Internationaler Tag der Menschenrechte“ vom 10. Dezember
2013).
Die finanzielle Förderung von großen Agrarunternehmen, deren Landakqui-
sitionen und weiteren Expansionen begründet die DEG mit dem Argument,
dass diese Unternehmen Arbeitsplätze in den Entwicklungs- und Schwellen-
ländern schaffen und damit zu einer Armutsreduktion beitragen würden (vgl.
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/News/News-
Details_191296.html, www.deginvest.de/Presse/News/News-Details_
168256.html). Allerdings gibt es viele Hinweise, dass der Schaffung neuer
Arbeitsplätze durch große Agrarunternehmen meist eine ungemein größere Zer-
störung von (formellen und informellen) Arbeitsplätzen, Ressourcen und etab-
lierter ökonomischer und sozialer Strukturen in den betroffenen ländlichen Re-
gionen gegenüber steht. So hat im letzten Jahr beispielsweise die Studie „Who
is benifiting? The social and economic impart of three large-scale land invest-
ments in Sierra Leone: a cost-benefit analysis“ des Netzwerkes „Action for
Large-scale Land Acquisition“ auf negative soziale und ökonomische Verände-
rungen im ländlichen Raum Sierra Leones hingewiesen, die u. a. die großen
Landpachtungen des von der DEG mitfinanzierten Unternehmens Addax
Bioenergy zum Zweck der Ethanolproduktion mit sich gebracht haben. Auch
Addax Bioenergy, eine auf den Britischen Jungferninseln registrierte Tochter
des Schweizer Konzerns Addax & Oryx, die in Sierra Leone insgesamt 57 000
Hektar Land gepachtet hat (African Development Bank Group 2010, Addax
Bioenergy Project – Executive Summary of the Environmental, Social and
Health Impact Assesment), hat im Jahr 2011 einen Darlehnsvertrag mit der DEG
geschlossen.
Das BMZ hat in seinem Menschenrechtskonzept (BMZ Strategiepapier 4/2011)
festgehalten, dass dieses Konzept der DEG als Richtschnur dient und verspro-
chen, bei der DEG auf eine „Selbstverpflichtung hinsichtlich der Menschen-
rechte hinzuwirken“. Auch wenn die Bundesregierung keinen direkten Zugriff
auf das Alltagsgeschäft der DEG hat, sitzt ein Vertreter des BMZ deren Auf-
sichtsrat vor. Zurzeit hält der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundes-
minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim
Fuchtel, diese Position inne. Damit hat die Bundesregierung nicht nur Zugang
zu Informationen, die die DEG der Öffentlichkeit bisher vorenthält. Zugleich er-
möglicht ihr diese Position, auf Veränderungen der Geschäftspraktiken der DEG

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einzuwirken und sich für mehr Transparenz in deren Arbeit einzusetzen. Zudem
ist die DEG zu 100 Prozent Tochter der KfW Bankengruppe, die ihrerseits eine
Anstalt des öffentlichen Rechts ist und unter Rechtsaufsicht des Bundesministe-
riums der Finanzen steht, so dass die Bundesregierung auch über diesen Weg
Zugang zu Informationen und Geschäftspraktiken der DEG hat.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Überlegungen der

DEG vor, auf deren Basis diese über die Art der Unterstützung von
Unternehmen entscheidet, das heißt, ob sie ein Unternehmen mit Krediten
finanziert oder sich aber mit Eigenkapital direkt an dem Unternehmen betei-
ligt?

2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Umstand, dass die DEG Anteile an Unternehmen hält, an denen – wie
beispielsweise im Fall der Paraguya Agricultural Corporation – auch große
Finanzinvestoren beteiligt sind?

3. Geht diesen Beteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung eine beson-
dere Risikoeinschätzung durch die DEG – z. B. bezüglich möglicher „exit-
Strategien“ des Finanzinvestors oder möglichem spekulativen Verhaltens von
dessen Seite – voraus?

4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von und
zu Beteiligungen an Finanzinstituten durch die DEG vor (bitte um Aufzäh-
lung der Finanzinstitute, mit denen die DEG in den letzten zehn Jahren ko-
operiert hat, aufgeschlüsselt nach Art der Kooperation, Beteiligung oder Kre-
dite)?

5. Welche Art des Risikomanagements erfolgt nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Fall der Zusammenarbeit der DEG mit Finanzinstituten, bzw. welche
Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die DEG den
weiteren Gebrauch dieser Gelder überwacht?

6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus sol-
chen Finanzinstituten bzw. aus deren Finanzierung notwendig gemacht ha-
ben, und wenn ja, welche?

7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von Projek-
ten und Unternehmen im Landwirtschafts- und Ernährungssektor durch die
DEG vor (bitte um Auflistung von Projekten und Unternehmen der letzten
zehn Jahre)?

8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die konkrete Verwen-
dung der 208 Mio. Euro, mit denen die DEG 2013 die Agrar- und Ernäh-
rungswirtschaft Afrikas und Lateinamerikas fördern wollte?
a) Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Dar-

lehen in welcher Höhe und zu welchen Konditionen erhalten?
b) In welche Projekte und Unternehmen ist die DEG nach Kenntnis der Bun-

desregierung selbst eingestiegen?
c) Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die konkreten

Geschäftsziele der geförderten Unternehmen sowie über die Ziele der
finanzierten Projekte?

d) Wie werden die geförderten Projekte hinsichtlich ihrer sozialen Wirkun-
gen evaluiert?

9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien vor, auf
deren Basis die DEG Unternehmen als kleinere, mittlere oder große Unter-
nehmen kategorisiert?

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10. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale Spezifika – etwa
die Position des Unternehmens auf dem lokalen bzw. nationalen Markt – bei
dieser Kategorisierung berücksichtigt?

11. Welche Details liegen der Bundesregierung zu der Zusammenarbeit der
DEG mit Unternehmen in den letzten zehn Jahren vor (bitte um Auflistung
der Projekte und Projektpartner unterteilt nach kleinen, mittleren und gro-
ßen Unternehmen)?

12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und wie die
DEG bei den von ihr finanzierten Unternehmen und Projekten die Einhal-
tung der „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure
on Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security“
überprüft bzw. garantiert?

13. Was bedeutet es konkret, dass das Menschenrechtskonzept des BMZ der
DEG als „Richtschnur“ dient (Strategiepapier 4/2011), das heißt, welche
Verpflichtungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bzw. des BMZ
für die DEG daraus?

14. Liegt bisher eine von der BMZ in ihrem Strategiepapier 4/2011 geforderte
Selbstverpflichtung der DEG hinsichtlich der Menschenrechte vor, und ist
diese öffentliche zugänglich?

15. Wenn nein, warum ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu-
gänglich bzw. welche Schritte wird das BMZ unternehmen, um dieser
Selbstverpflichtung nachzukommen bzw. öffentlich zu machen?

16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien und
konkreten Abläufen der Umwelt- und Sozialrisikoscreenings vor?

17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen nach einem negativen
Screening die Zusammenarbeit der DEG mit Unternehmen beendet wurde
oder gar nicht zustande kam (wenn ja, bitte Auflistung dieser Fälle)?

18. Sind die Ergebnisse dieser Umwelt- und Sozialrisikoscreenings nach Kennt-
nis der Bundesregierung der Öffentlichkeit zugänglich, und wenn nein,
warum nicht?

19. Auf welchen Kriterien beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Ein-
teilung der Projekte in unterschiedliche Risikoklassen, die die Grundlage
für die Art dieser Screenings darstellen?

20. Hält die Bundesregierung die Einhaltung der IFC-Performance-Standards
(IFC = International Finance Corporation), die die DEG als eine Grundlage
ihrer Kooperation mit Unternehmen angibt, für ausreichend, um die Einhal-
tung von Sozial- und Umweltstandards sowie von Menschenrechten zu ga-
rantieren?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bun-
desregierung aus der Kritik vonseiten vieler NGOs, wie urgewalt
(www.urgewalt.de vom 13. Januar 2013) an den IFC-Performance-Stan-
dards?

21. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum sich die
DEG bisher nicht an der „International Aid Transparency Initiative“ (IATI)
und den Transparenzvereinbarungen von Butan beteiligt?

22. Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um die Transparenz der
Arbeit der DEG zu erhöhen?

23. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Investitions-
schutzabkommen für die DEG?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1467
24. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Firmen, die von der DEG
mitfinanziert wurden und werden, ein Investitionsschutzabkommen mit
Deutschland in rechtlichen oder öffentlichen Auseinandersetzungen geltend
gemacht haben, um sich gegen die Veränderung der gesetzlichen Rahmen-
bedingungen in den Projektländern zur Wehr zu setzen?
Wenn ja, welche?

25. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, auf
deren Grundlage die DEG im Jahr 2011 beschloss, sich an der Finanzierung
von Addax & Oryx, in Sierra Leone zu beteiligen?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu einem Umwelt- und
Sozialrisikoscreening, das diesem Engagement der DEG vorausging?

26. Teilt die Bundesregierung die Bedenken vieler NGOs, wie Brot für alle (vgl.
Dossier Fastenopfer 2013 – „Entwicklungsbanken und Landgrabbing: Wie
öffentliche Gelder Lebensgrundlagen zerstören“) , dass Addax Bioenergy in
Sierra Leona Landgrabbing betreibt, und wenn nein, warum nicht?

27. Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung un-
ternommen, um mögliche Landgrabbing-Praktiken durch die Addax
Bioenergy zu verhindern?

28. Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, dass die DEG sich mit
Verweis auf die Vertraulichkeit des Investitionsvertrages, der mit der
Paraguay Agricultural Corporation abgeschlossen wurde, dem Prinzip der
Informationsfreiheit entgegen stellt?
Wenn ja, warum?
a) Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings hat die DEG nach

Kenntnis der Bundesregierung in diesem Fall durchgeführt, und auf
Grundlage welcher Risikoeinschätzung wurde dieses Screening durch-
geführt?

b) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung objektiv überprüft wer-
den, ob die DEG nicht gegen die eigenen und die von der Bundesregie-
rung gesteckten entwicklungspolitischen Zielsetzungen verstößt, wenn
sie systematische Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen ver-
weigert?

29. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der DEG, dass diese mit der
Finanzierung des Agrarunternehmens Zambeef Products PLC zur nachhal-
tigen Hunger- und Armutsbekämpfung in Sambia beiträgt?

30. Wenn ja, warum, und gibt es beispielsweise konkrete Analysen und Bewer-
tungen dazu, ob die von Zambeef Products PLC produzierten Nahrungsmit-
teln bei den Ärmsten ankommen und bei geänderter Marktlage nicht einfach
exportiert werden?

31. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu möglichen Umsiede-
lungsaktionen und Landkonflikten vor, die auf Land von Zambeef Products
PLC durchgeführt wurden oder werden sollen?

32. Sieht es die Bundesregierung als Aufgabe der DEG an, mit der Firma Zam-
beef Products PLC in Sambia einen der führenden nationalen Agrarkon-
zerne bei seiner internationalen Expansion zu unterstützen?
Wenn ja, warum?

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33. Welche Informationen liegen der der Bundesregierung und nach Kenntnis
der Bundesregierung der DEG vor, ob die Weiderechte der Pastoralistenvöl-
ker durch den geplanten Windpark im Nordwesten Kenias eingeschränkt
werden?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umwelt- und

Sozialrisikoscreening des Windparkprojekts durch die DEG vor, bzw.
welche Prüfungen wurden und werden von der DEG nach Kenntnis der
Bundesregierung durchgeführt, um die Kompatibilität des Windparkpro-
jekts mit den in der Frage 12 genannten „Voluntary Guidelines“ zu ga-
rantieren und die Rechte und Interessen der in diesem Gebiet lebenden
Bevölkerung zu schützen?

b) Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen, um die Rechte dieser Völker zu schützen?

34. Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings gehen nach Kenntnis
der Bundesregierung dem Engagement der DEG in der Kavango-Zambezi-
Transfrontier Conservation Area (KAZA) im südlichen Afrika voraus?

35. Welche konkreten Maßnahmen der DEG sind der Bundesregierung bekannt,
die sicherstellen sollen, dass das KAZA-Projekt einen nachhaltigen Beitrag
zur Wirtschaftsentwicklung und Armutsreduzierung leistet?

Berlin, den 15. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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