BT-Drucksache 18/1447

Qualifikation des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Vom 8. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1447
18. Wahlperiode 08.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Qualifikation des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-
Gesetz

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimm-
ter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-
Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenver-
kehr zu erhöhen und den Umweltschutz durch zusätzliche Qualifizierungen zu
verbessern. Das BKrFQG aus dem Jahr 2006 ist durch europäische Vorgaben ge-
prägt und dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates. Es wird durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-
Verordnung (BKrFQV) präzisiert, die insbesondere Einzelheiten in Bezug auf
das Ausbildungsverfahren und deren Inhalte regelt.
Im November 2013 hat die Bundesregierung den Entwurf der Neufassung des
BKrFQG vorgelegt. Die Mängel des bisherigen BKrFQG bestehen aber im We-
sentlichen fort.
So fehlt beispielsweise unverändert eine zentrale Erfassung der Weiterbildungs-
maßnahmen (Grundqualifikation). Auf den Erfahrungsschatz unserer europä-
ischen Nachbarländer (Niederlande, Österreich) wird trotz nachweisbarer Er-
folge nicht zurückgegriffen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum hat die Bundesregierung in der am 11. April 2014 vom Bundesrat

beschlossenen „Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Ver-
ordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (Bundesrats-
drucksache 78/14) nicht versucht, das Fehlen z. B. des Zentralregisters, des
Kriterienkataloges für Dozenten und der Gewährleistung einer einheitlichen
Kontrolle im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu beseitigen, und wa-
rum liegt nach wie vor kein neuer Gesetzentwurf vor?

2. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Ablauf der Umsetzungs-
frist der Richtlinie im September 2014 alle Berufskraftfahrerinnen und Be-
rufskraftfahrer über den Eintrag mit der Schlüsselzahl „95“ in der Fahrerlaub-
nis verfügen und damit in die Lage versetzt sein werden, ihrem Beruf weiter
nachzugehen, oder rechnet die Bundesregierung mit Engpässen bei der Um-
setzung der Pflichtweiterbildungen?
Falls mit Engpässen gerechnet wird, wie groß schätzt die Bundesregierung
deren Umfang ein?

Drucksache 18/1447 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

3. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats (Bun-
desratsdrucksache 78/14) nachzukommen, schnellstmöglich für Grenz-
gänger die rechtlichen Voraussetzungen für die zusätzliche Einführung
eines Fahrerqualifizierungsnachweises, in dem der Gemeinschaftscode 95
vermerkt wird, zu schaffen, und wie gedenkt die Bundesregierung diese
Forderung tatsächlich umzusetzen?

4. Welche Vorsorgemaßnahmen werden seitens des Bundes und nach Kenntnis
der Bundesregierung der Bundesländer für den möglichen Fall getroffen,
dass im Zeitraum bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie nicht
mehr alle erforderlichen Weiterbildungen durchgeführt werden können?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die potenzielle Gefahr eines sich verstär-
kenden Mangels an Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern nach
Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie (September 2014), und welche
Auswirkungen werden diesbezüglich erwartet?

6. Wird die Bundesregierung einen Kriterienkatalog für Dozenten entwickeln,
mit dem die Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem BKrFQG de-
finiert wird und welcher als Grundlage bei der Anerkennung von Trainern
dienen kann sowie Basis und Muster für die Anerkennung und Entwicklung
spezifischer Trainerfortbildungen bzw. Eingangsqualifizierungen sein kann?

7. Wie will die Bundesregierung bei den unterschiedlichen Ausbildungsstätten
einheitliche Überwachungskriterien und deren Einhaltung gewährleisten?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von missbräuch-
lichem Handel mit Teilnahmebescheinigungen gemäß dem BKrFQG und
darüber, welche Maßnahmen auf Länderebene dagegen ergriffen werden
sollen?

9. Sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle der Weiterbildungen und Schu-
lungen Optimierungsbedarf?

10. Folgt die Bundesregierung der Empfehlung zur Optimierung des Berufs-
kraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, indem sie ein zentrales Register, bei-
spielsweise analog zum laufenden Projekt der Umstellung des Verkehrszen-
tralregisters in ein vollelektronisches Fahreignungsregister bzw. der Einfüh-
rung der Verkehrsunternehmer-Datei, einführt?
Was hat die Prüfung eines Zentralregisters ergeben?

11. Plant die Bundesregierung für die Übergangszeit bis zur Einführung eines
Zentralregisters eine verbindliche Aushändigung der Weiterbildungszertifi-
kate an die Berufskraftfahrer (Verbleib im Eigentum der Fahrer und Fahre-
rinnen)?

12. Ist für Deutschland eine zentrale Erfassung beispielsweise durch die Indus-
trie- und Handelskammern bzw. den Deutschen Industrie- und Handelskam-
mertag e. V. analog zur Ausbildung bei der internationalen Beförderung ge-
fährlicher Güter auf der Straße (ADR) geplant?

13. Plant die Bundesregierung eine Novelle des BKrFQG bzw. der BKrFQV,
um die Vorgaben für die Umsetzung der Weiterbildungsmaßnahmen zu prä-
zisieren und eine wirksamere Kontrolle zu gewährleisten?
a) Falls ja, welche konkreten Regelungen sind geplant, und in welchem

zeitlichen Rahmen sollen diese umgesetzt werden?
b) Falls nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung stattdessen er-

greifen?

Berlin, den 8. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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