BT-Drucksache 18/1408

Direktzahlungen an das Land Bayern und Auswirkungen einer Nichtverabschiedung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes

Vom 12. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1408
18. Wahlperiode 12.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Direktzahlungen an das Land Bayern und Auswirkungen einer
Nichtverabschiedung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes

Öffentlichen Meldungen zufolge (Agra-Europe vom 7. Mai 2014) steht eine
Verabschiedung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes aufgrund von schwer-
wiegenden Meinungsverschiedenheiten in der Koalition der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD kurz vor dem Scheitern.
In der Fraktion der CDU/CSU wird offen von der Möglichkeit gesprochen, das
Gesetz notfalls ganz scheitern zu lassen und stattdessen unmittelbar das EU-
Recht anzuwenden. Die Folge wäre beispielsweise ein Verzicht auf die 4,5-pro-
zentige Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, eine Degression und
Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe anstatt einer Besserstellung
der ersten Hektare sowie die unmittelbare Einführung einer bundeseinheitlichen
Basisprämie ohne Übergang.
Damit stellen sich einige Kräfte innerhalb der Fraktion der CDU/CSU gegen
einen breiten gesellschaftlichen Konsens, der Umweltinteressen, landwirtschaft-
liche Interessen, Verbraucherinteressen und Interessen der Bundesländer zusam-
mendenkt und verbinden möchte.
Eine Nichtverabschiedung des Gesetzes würde eine elementare Gefährdung der
Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, aber auch
der Umsetzung von Umweltmaßnahmen bedeuten. Auch die Interessen von
Bundesländern mit einer starken umweltorientierten und kleinstrukturierten
Landwirtschaft, wie z. B. Bayern, wären gravierend betroffen.
Bayern, als Beispiel, würde als Bundesland bei einer Nichtverabschiedung des
Gesetzes und einer Umsetzung der Direktzahlungen nach europäischem Recht
schwere Verluste machen. Möglicherweise gefährdet die Nichtverabschiedung
des Gesetzes die Auszahlungen der Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen
Betriebe in Deutschland in Gänze.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind die Direktzahlungen, die im Jahr 2013 nach Bayern gegangen

sind?
2. In welcher Höhe gehen Direktzahlungen im Jahr 2014 voraussichtlich nach

Bayern?

Drucksache 18/1408 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. In welcher Höhe werden Direktzahlungen bei Umsetzung des Gesetzent-
wurfs der Bundesregierung für ein Direktzahlungsdurchführungsgesetz im
Jahr 2015 voraussichtlich nach Bayern gehen?

4. Wie viel Mittel werden bei Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregie-
rung für ein Direktzahlungsdurchführungsgesetz zudem aus der im Gesetz-
entwurf enthaltenen Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungen im
Jahr 2015 voraussichtlich nach Bayern gehen?

5. In welcher Höhe würden Direktzahlungen im Jahr 2015 voraussichtlich nach
Bayern gehen, wenn es der Bundesregierung nicht gelingen würde, bis zum
1. August 2014 ein beschlossenes Gesetz zur Umsetzung der Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik nach Brüssel zu melden?

6. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Umsetzung der Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik im Bereich der Direktzahlungen (VO (EU) 1307/
2013) ohne ein Gesetz zur nationalen Umsetzung möglich?

7. Welche Konsequenzen hat eine Nichtverabschiedung des Gesetzes hinsicht-
lich der Direktzahlungen an die deutschen Landwirte?

8. In welcher Form würde die Durchführung der delegierten Rechtsakte zur
Gemeinsamen Agrarpolitik und der Direktzahlungen vollzogen werden, falls
ein Direktzahlungsdurchführungsgesetz nicht verabschiedet werden würde?

Berlin, den 12. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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