BT-Drucksache 18/1391

Schlachtung tragender Kühe

Vom 8. Mai 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1391
18. Wahlperiode 08.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald
Ebner, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schlachtung tragender Kühe

Rund 10 Prozent der weiblichen Rinder, die in Deutschland geschlachtet werden,
sind trächtig, überwiegend in einem fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium. Pro
Jahr sind dies in etwa 180 000 Tiere. Das geht aus einer Studie von Rhien et. al.
(2011) hervor, die Daten aus 53 Schlachtbetrieben in Deutschland auswertet.
Aus Tierschutzgründen ist dies nicht hinnehmbar. Einerseits gibt es gravierende
Probleme, wenn tragende Muttertiere zum Schlachthof transportiert werden, da
die Tierschutzbestimmungen für den Transport auf nicht tragende Tiere aus-
gelegt sind. Andererseits erleiden die Föten je nach Fortschritt der Trächtigkeit
einen qualvollen Tod, wenn die Versorgung des Fötus nach Tötung des Mutter-
tieres aussetzt. Dies trifft nach Ansicht von Tierärzten besonders auf Föten im
letzten Trächtigkeitsdrittel zu (vgl. z. B. www.amtstieraerzte.de, „Erkenntnisse
zur Schlachtung gravider Rinder“), die schon sehr weit entwickelt sind.
Die Bundestierärztekammer hat sich angesichts der neuen Erkenntnisse für ein
grundsätzliches Verbot der Schlachtung tragender Kühe und Färsen ausgespro-
chen und auch für eine Anpassung der Folgeverordnungen zum Tierschutzge-
setz, um den Schutz der Föten sicherzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Schlachtung gra-

vider Rinder in Deutschland vor?
2. Um wie viele Kühe handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung pro

Jahr, die bei der Schlachtung tragend sind?
3. Falls die Bundesregierung keine eigenen Daten hat, welche Schlussfolgerun-

gen und Konsequenzen zieht sie aus den Zahlen der Studie von Riehn et. al.
(2011)?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Trächtigkeitsstadium sich die Kühe befinden, die bei der Schlachtung tragend
sind?

5. Plant die Bundesregierung, sich mit eigenen Erhebungen dem Problem zu wid-
men?
Wenn nein, warum nicht?

6. Plant die Bundesregierung darüber hinaus Regelungen zu einer regelmäßi-
gen Weitergabe von Daten zur Trächtigkeit zwischen Landwirten, Transport-
unternehmen und Schlachthöfen sowie den Behörden?
Wenn ja, wie, und mit welchen Initiativen?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/1391 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Welche Tierschutzprobleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung jeweils
in den drei Trächtigkeitsdritteln bei den Föten, wenn das Muttertier getötet
wird?

8. Sieht die Bundesregierung vor allem im letzten Drittel der Trächtigkeit eine
erhebliche Empfindungsfähigkeit des Fötus als gegeben, und kann das Über-
schreiten des 187. Trächtigkeitstages als absolutes Schlachtuntauglichkeits-
kriterium dienen?

9. Welche Zielkonflikte gibt es aus Sicht der Bundesregierung zwischen der
tierschutzgerechten Tötung der Föten und den ökonomischen Interessen an
der Verwertung des Fleisches auch vor dem Hintergrund, dass lebensmittel-
rechtliche Bestimmungen eine Narkotisierung der Föten faktisch ausschlie-
ßen?

10. Welche Lösungsansätze gibt es im Hinblick auf eine tierschutzgerechte Be-
handlung der Föten aus Sicht der Bundesregierung?

11. Sind die Bestimmungen der Tierschutzschlachtverordnung nach Auffassung
der Bundesregierung geeignet, um eine tierschutzgerechte Tötung tragender
Kühe sicherzustellen?
Wenn nein, welche Änderungen plant die Bundesregierung?

12. Plant die Bundesregierung ein Verbot der Schlachtung tragender Kühe und
Färsen, und wenn nein, warum nicht?

13. Welche Tierschutzprobleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung beim
Transport tragender Kühe?

14. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Transportdauer von Rindern zu deutschen Schlachthöfen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die durchschnittliche Transport-
dauer auch auf tragende Kühe zutrifft?
Wie beurteilt die Bundesregierung dies aus Tierschutzsicht?

15. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Trans-
port tragender Kühe zu vermeiden?
Sind aus Sicht der Bundesregierung Änderungen der rechtlichen Bestim-
mungen nötig, und wenn ja, welche?

16. Setzt sich die Bundesregierung für eine Beschränkung (z. B. zeitlich oder je
nach Fortschritt der Trächtigkeit) oder ein Verbot des Transports tragender
Kühe ein?
Wenn ja, mit welcher Initiative hat sie dies vorgebracht?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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