BT-Drucksache 18/13676

Die Rolle der US-Basis Ramstein und anderer deutscher US-Basen bei der Lieferung von US-Rüstungsgütern nach Syrien

Vom 9. Oktober 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13676
18. Wahlperiode 09.10.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Sevim Dağdelen,
Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Rolle der US-Basis Ramstein und anderer deutscher US-Basen bei der Lieferung
von US-Rüstungsgütern nach Syrien

Medien in Deutschland und Südosteuropa sowie die Vereinten Nationen haben
seit Ende des Jahres 2015 wiederholt über Waffenlieferungen der USA über die
US-Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein berichtet (u. a. www.
sueddeutsche.de/politik/us-waffenlieferungen-heikle-fracht-aus-ramstein-1.3663
289). Trotz dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung auf die Schriftlichen Fra-
gen 15 auf Bundestagsdrucksache 18/11365 und 12 auf Bundestagsdrucksache
18/12441 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele sowie auf die Schriftliche
Frage 4 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 18/13667 an-
gegeben, über „keine Erkenntnisse“ bzw. „keine gesicherten eigenen Erkennt-
nisse“ zu diesem mutmaßlichen Waffenlieferungen zu verfügen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung ein Bericht der serbischen Tageszeitung „Večernje

Novosti“ vom Dezember 2015 bekannt, nach dem Waffen und Munition über
die US-Basis in Ramstein nach Syrien verbracht wurden?

2. Hat die Bundesregierung Transitgenehmigungen erlassen, die für entspre-
chende Lieferungen hätten gelten können?

3. Wenn keine passenden Transitgenehmigungen vorlagen, was hat die Bun-
desregierung gegenüber der US-Regierung und/oder US-Behörden unter-
nommen, um den Sachverhalt aufzuklären?

4. Wurde die Bundesregierung aus den USA über einen etwaigen Waffentransit
über US-Militärbasen in Deutschland im Zuge des CIA-Trainings- und Rüs-
tungsprogramms Timber Sycamore oder Folgeprogramme der USA für be-
waffnete Akteure in Syrien unterrichtet?

5. Was hat die Bundesregierung seit den Schriftlichen Fragen 15 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/11365 und 12 auf Bundestagsdrucksache 18/12441 des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele unternommen, um eigene Erkennt-
nisse zu mutmaßlichen Waffenlieferungen aus Osteuropa nach Syrien über
Deutschland zu erlangen, oder, wenn keine eigenen Erkenntnisse eingeholt
wurden, weshalb nicht?

6. Wie viele Transitgenehmigungen staatlicher oder privater Akteure für den
Transport von Rüstungsgütern nach Syrien sind bei der Bundesregierung in
den Jahren 2015, 2016 und 2017 eingegangen, und wie wurden sie beschie-
den (bitte detailliert aufführen)?

Drucksache 18/13676 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Wird die Bundesregierung auf Basis der genannten Medienberichte beim
zuständigen US-Kommando für Spezialoperationen (Socom) erfragen, ob im
Jahr 2016 und Anfang 2017 für Syrien bestimmte Waffen auf US-Stützpunk-
ten in Deutschland gelagert wurden oder über diese nach Syrien verbracht
wurden?

8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Zuge des Konfliktes in der
Ostukraine – spätestens nach einem zwischen den Konfliktparteien verein-
barten Waffenstillstand im Februar 2015 – Waffen aus ehemals staatlichen
Beständen im Zuge geheimdienstlicher Programme aufgekauft und nach Sy-
rien verbracht wurden, dies vor allem angesichts des Umstandes, dass der
Small Arms Survey (www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/T-Briefing-
Papers/SAS-BP3-Ukraine.pdf) eine solche Proliferation von Kleinwaffen
konstatiert?

9. Was hat die Bundesregierung seit dem 2015er Bericht der United Nations
Office on Drugs and Crime (www.unodc.org/documents/firearms-protocol/
UNODC_Study_on_Firearms_WEB.pdf), in dem eine mangelnde Datenlage
zum Thema beklagt wird, unternommen, um den Schmuggel mit Rüstungs-
gütern durch kriminelle Akteure oder auch im Rahmen verdeckter Aktionen
ausländischer Akteure zu unterbinden?

10. Welche Genehmigungsverfahren sind nach Auffassung der Bundesregierung
für Transporte von Rüstungsgütern über deutsche US-Basen gemäß Arti-
kel 53 Absatz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS);
§ 74 Absatz 1 Nummer 16 oder andere entsprechende Bestimmungen not-
wendig?

11. Haben die deutschen Verbindungsoffiziere in Ramstein oder anderen deut-
schen US-Militärbasen zu dem Thema nachgefragt, und wenn ja, mit wel-
chem Ergebnis; wenn nein, warum nicht?

12. Haben die Verbindungsoffiziere eigene Erkenntnisse zur Verbringung von
Rüstungsgütern über Ramstein oder anderen deutschen US-Militärbasen?

13. Erstellt die deutsche Botschaft in Serbien Pressemappen für das Auswärtige
Amt, und wenn ja, war dies auch im Jahr 2015 der Fall?

14. Gibt es Vorgaben vom Auswärtigen Amt an deutsche Botschaften in EU-
Mitglied- oder -Anwärterstaaten, Pressemappen zur Berichterstattung im je-
weiligen Land zu erstellen?

15. Aus welchen EU-Mitglied- oder -Anwärterstaaten mit deutschen diplomati-
schen Vertretungen gehen dem Auswärtigen Amt Pressemappen zu?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausschreibungen der
US-Regierung für Waffen und Munition für den Krieg gegen den sogenann-
ten Islamischen Staat, die den Ausschreibungen zufolge über Deutschland,
etwa das Munitionsdepot in Miesau, abgewickelt werden sollten?

17. Wenn keine Erkenntnisse über diesen Sachverhalt vorliegen: Ist der Bundes-
regierung das Federal Procurement Data System (FDPS) bekannt, und wann
wurde dies zuletzt von deutscher Seite nach Aufträgen mit Bezug zu
Deutschland durchsucht, wenn dies nicht geschehen ist, warum nicht?

18. Welche Rolle spielt Ramstein nach Auffassung der Bundesregierung für den
Drohnenkrieg der USA derzeit, und welche wird sie bei einer etwaigen Ein-
bindung anderer US-Basen im europäischen Ausland spielen?

19. Ist die Lieferung von Rüstungsgütern an ausländische Staaten nach Ansicht
der Bundesregierung mit geltendem Völkerrecht vereinbar, vor allem ange-
sichts des Artikels 2, Absätze 1 und 7 der UN-Charta?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13676

20. Welche Waffen und Munition wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung

in den Jahren 2016 und 2017 auf dem Landweg an US-Basen in Deutschland
geliefert, woher kamen sie, und wer waren die Endnutzer?

Berlin, den 6. Oktober 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.