BT-Drucksache 18/13574

Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zu den Rechtsrockkonzerten in Themar

Vom 13. September 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13574
18. Wahlperiode 13.09.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau,
Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zu den Rechtsrockkonzerten in
Themar

Am 15. sowie am 29. Juli 2017 fanden im thüringischen Themar Neonazi-Kon-
zerte mit mehreren tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt (vgl.: „Neo-
nazi-Konzert mit 6 000 Besuchern am 15. Juli in Themar, Auswertung: Gelder,
Strukturen und der Umgang der Behörden“, Thüringen Rechtsaußen vom 26. Juli
2017, https://thueringenrechtsaussen.wordpress.com/2017/07/26/neonazi-konzert-
mit-6-000-besuchern-am-15-juni-in-themar-auswertung-gelder-strukturen-und-
der-umgang-der-behoerden/ sowie „Protest gegen weiteres Rechtsrock-Konzert“,
mdr Thüringen vom 30. Juli 2017, www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/hild
burghausen/themar-protest-gegen-rechtsrock-veranstaltung-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die beiden Kon-

zerte vom 15. Juli 2017 sowie vom 30. Juli 2017 in Themar ein?
2. Wie schätzt das Bundeskriminalamt (BKA) die beiden Konzerte vom 15. Juli

2017 sowie vom 30. Juli 2017 in Themar ein?
3. Welche Erkenntnisse lagen dem BfV im Vorfeld des Konzertes am 15. Juli

2017 in Themar zu selbigem vor?
4. Welche Behörden wurden seitens des BfV zu welchem Zeitpunkt informiert

(bitte unter Nennung des Inhalts der Information beantworten)?
5. Welche Erkenntnisse lagen dem BKA im Vorfeld des Konzertes am 15. Juli

2017 zu selbigem vor?
6. Welche Behörden wurden seitens des BKA zu welchem Zeitpunkt informiert

(bitte unter Nennung des Inhalts der Information beantworten)?
7. Welche Erkenntnisse lagen dem BfV im Vorfeld des Konzertes am 30. Juli

2017 in Themar zu selbigem vor?
8. Welche Behörden wurden seitens des BfV zu welchem Zeitpunkt informiert

(bitte unter Nennung des Inhalts der Information beantworten)?
9. Welche Erkenntnisse lagen dem BKA im Vorfeld des Konzertes am 30. Juli

2017 zu selbigem vor?
10. Welche Behörden wurden seitens des BKA zu welchem Zeitpunkt informiert

(bitte unter Nennung des Inhalts der Information beantworten)?

Drucksache 18/13574 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

11. Wie viele verdeckte Ermittlerinnen oder verdeckte Ermittler wurden von

Bundesbehörden am 15. bzw. 30. Juli 2017 in Themar eingesetzt (bitte unter
Nennung von Datum und Behörde beantworten)?

12. Wie viele verdeckte Ermittlerinnen oder verdeckte Ermittler wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden am 15. bzw. 30. Juli
2017 in Themar eingesetzt (bitte unter Nennung von Datum und Behörde
beantworten)?

13. Wurden von den in Fragen 11 und 12 genannten verdeckten Ermittlerinnen
oder Ermittlern Straftaten festgestellt (bitte unter Nennung der Straftaten und
Daten sowie der jeweiligen Behörde beantworten)?

14. Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu den Rechtsrockkonzerten in The-
mar liegen dem BfV vor?

15. Welche Erkenntnisse liegen dem BfV zu dem aus etwa 200 Personen beste-
henden Kreis an Helfenden vor, die für Aufbau und Durchführung der Kon-
zerte verantwortlich waren?

16. Welche Erkenntnisse liegen dem BKA zu dem aus etwa 200 Personen beste-
henden Kreis an Helfenden vor, die für Aufbau und Durchführung der Kon-
zerte verantwortlich waren?

17. Welche Erkenntnisse liegen dem BfV zur Unterstützung der Konzerte durch
in- und ausländische neonazistische Strukturen insbesondere von Ham-
merskins und Blood & Honour vor, und wie bewertet es diese?

18. Welche Erkenntnisse liegen dem BKA zur Unterstützung der Konzerte durch
in- und ausländische neonazistische Strukturen insbesondere von Ham-
merskins und Blood & Honour vor, und wie bewertet es diese?

19. Welche Erkenntnisse liegen dem BfV zur Zusammensetzung des veranstal-
tungseigenen Ordnungsdienstes durch in- und ausländische neonazistische
Strukturen vor, und wie bewertet es diese?

20. Welche Erkenntnisse liegen dem BKA zur Zusammensetzung des veranstal-
tungseigenen Ordnungsdienstes durch in- und ausländische neonazistische
Strukturen vor, und wie bewertet es diese?

21. Welche Erkenntnisse liegen dem BfV zur Teilnahme der Gruppe „Europäi-
sche Aktion“ bzw. einzelner Mitglieder vor, und wie bewertet es diese?

22. Welche Erkenntnisse liegen dem BKA zur Teilnahme der Gruppe „Europäi-
sche Aktion“ bzw. einzelner Mitglieder vor, und wie bewertet es diese?

23. Welche Erkenntnisse liegen dem BfV zur Teilnahme von Mitgliedern des
Batailion „Asow“ aus der Ukraine bzw. der Werbung für diese Organisation
vor, und wie bewertet es diese?

24. Welche Erkenntnisse liegen dem BKA zur Teilnahme von Mitgliedern des
Batailion „Asow“ aus der Ukraine bzw. der Werbung für diese Organisation
vor, und wie bewertet es diese?

25. Welche Erkenntnisse liegen dem BfV zur Teilnahme von Personen gegen die
im Zusammenhang mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU)
Anklage erhoben bzw. Ermittlungen eingeleitet wurden vor, und wie bewer-
tet es diese?

26. Welche Erkenntnisse liegen dem BKA zur Teilnahme von Personen gegen
die im Zusammenhang mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“
(NSU) Anklage erhoben bzw. Ermittlungen eingeleitet wurden vor, und wie
bewertet es diese?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13574

27. Welche Erkenntnisse liegen dem BfV zur Teilnahme ausländischer Neonazis

an den Veranstaltungen in Themar vor, und wie bewertet es diese (bitte nach
Land, Anzahl, Partei bzw. Organisation aufschlüsseln)?

28. Welche Erkenntnisse liegen dem BKA zur Teilnahme ausländischer Neona-
zis an den Veranstaltungen in Themar vor, und wie bewertet es diese (bitte
nach Land, Anzahl, Partei bzw. Organisation aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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