BT-Drucksache 18/13547

Verdacht rechtswidriger Speicherungen in Staatsschutzdateien des Bundeskriminalamtes

Vom 6. September 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13547
18. Wahlperiode 06.09.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Jan Korte, Martina Renner,
Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Verdacht rechtswidriger Speicherungen in Staatsschutzdateien des
Bundeskriminalamtes

Die Vorgänge um den Entzug von Journalistenakkreditierungen beim G20-Gipfel
in Hamburg haben inzwischen eine Speicherpraxis des Bundeskriminalamtes
(BKA) offenbart, die von prominenten Datenschützern und Verfassungsrechtlern
heftig kritisiert wird.
Einem Bericht von „tagesschau.de“ vom 19. August 2017 zufolge waren mehrere
der betroffenen Journalisten in BKA-Dateien als „linksradikale Gewalttäter“
bzw. in Dateien zu „politisch motivierter Kriminalität“ gespeichert, obwohl ihre
Speicherung nicht zulässig gewesen wäre. Das betrifft beispielsweise einen Jour-
nalisten, der von einem Strafvorwurf „aus tatsächlichen Gründen“ von einem Ge-
richt freigesprochen wurde. § 8 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes schreibt
für diesen Fall die Löschung des Eintrages vor, was hier offenbar nicht geschehen
ist.
Weitere Journalisten sollen dem Bericht von „tagesschau.de“ zufolge in den Da-
teien gespeichert worden sein, weil sie in Zusammenhang mit ihrer Berufsaus-
übung an Versammlungen zugegen waren und von der Polizei ihre Personalien
aufgenommen worden waren. Ein anderer Journalist vermutet, er sei aufgrund
einer Plakataktion in die Datei geraten. Auch der Verdacht, dass Informationen
türkischer Behörden genutzt wurden, steht wieder im Raum, da laut „tages-
schau.de“ ein Dateieintrag über einen in der Türkei zu Unrecht festgenommenen
Journalisten „ausführlich und ohne jede Einschränkung“ die Vorwürfe der türki-
schen Behörden zitiere und „in diesem Zusammenhang“ den Journalisten als
Linksextremisten einstufe.
Am 30. August 2017 berichtete „tagesschau.de“, es seien womöglich „Millionen
rechtswidrige Dateien“ in den BKA-Dateien. In der Dateiauskunft zum Journa-
listen B. K. seien vielfache Vorwürfe, die sich nicht bestätigt hätten, die aber in
Zusammenhang mit seiner Berichterstattung von Versammlungen zustande ge-
kommen seien. Dazu zählen etwa Anzeigen von Polizisten wegen Verstößen ge-
gen das Urheberrecht. Diese Anklagen seien aber allesamt „zügig eingestellt“
worden – die Vorwürfe fänden sich aber dennoch in den Datenbanken. Ähnliches
gelte für andere Journalisten.
Der ehemalige Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfrei-
heit (BfDI) Peter Schaar spricht von schweren Verstößen gegen den Datenschutz.
Es werde viel zu selten überprüft, ob die gespeicherten Daten noch aktuell seien
oder den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Für besonders sensibel erklärte
es Peter Schaar, wenn Journalisten in Ausübung der Pressefreiheit an einer De-
monstration teilnehmen und deswegen in den Dateien gespeichert werden.

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Die Fragestellerinnen und Fragsteller erinnern daran, dass erst vor fünf Jahren ein
Skandal um massenweise rechtswidrige Speicherungen in den BKA-Staats-
schutzdateien publik wurde: Der damalige BfDI monierte im Fall der Datei „Po-
litisch motivierte Kriminalität – links-Zentralstelle“ (PMK-links Z) zahlreiche
Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Die Datei wurde damals
von 3819 Personen auf 331 Personen abgespeckt, die Bundesregierung räumte
ein, dass bei der Speicherung die rechtlichen Voraussetzungen vom BKA „von
der Rechtslage abweichend interpretiert und angewendet wurden“ (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun-
destagsdrucksache 18/5659). Sie sicherte damals zu, der Polizeiliche Staatsschutz
sei nunmehr in der Lage, „die betroffenen Dateien eigenständig … fortwährend
zu prüfen sowie eine zukünftig datenschutzrechtlich konforme Speicherung zu
gewährleisten“. Dies muss vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung
bezweifelt werden.
Die grundsätzliche Problematik besteht nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller darin, dass in diesen Dateien Personen gespeichert werden, denen
häufig nur unterstellt wird, in der Zukunft womöglich Straftaten zu begehen, ohne
dass eine Überprüfung dieser Prognosen möglich wäre (vgl. Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 17/2803). Diese Negativprognose wird aber offenbar häufig gar nicht be-
gründet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
hat dazu in ihrem 26. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2015 und
2016 festgehalten, dies kehre die Unschuldsvermutung um und widerspreche der
Rechtsprechung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sowie Institutionen sind gegenwärtig in den einzelnen

Staatsschutzdateien des BKA (Verbund- wie Zentraldateien) gespeichert
(bitte einzeln aufschlüsseln und auch etwaige Subkategorien wie Kontakt-
personen, Begleitpersonen, Verdächtige, Beschuldigte, Hinweisgeber, Ver-
dächtige/Störer, Geschädigte/Opfer/Gefährdete, Sonstige Personen usw. de-
tailliert angeben)?

2. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur statistischen Dynamik dieser
Dateien seit 2015 (Erstellung der Bundestagsdrucksache 18/5659) machen?
a) Wie viele Personen und Institutionen sind neu gespeichert worden, und in

welchen Dateien jeweils?
b) Wie viele Personen und Institutionen wurden gelöscht, und aus welchen

Dateien jeweils?
c) Wie viele Personen und Institutionen waren im Jahr 2016 in diesen Da-

teien gespeichert (bitte einzeln auflisten)?
3. Welche Staatsschutzdateien sind seit Juli 2015 gelöscht worden, aus welchen

Gründen, in welche anderen Dateien wurden die darin zuletzt gespeicherten
Personen daraufhin gespeichert (migriert), welche Dateien kamen seither
hinzu, und was ist deren Verwendungszweck sowie die Speicherkriterien?

4. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in welchem
Rhythmus der Datenbestand beim BKA auf Löschpflichten geprüft wird?

5. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Eintrag eines Journalis-
ten, der aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf einer Straftat freigespro-
chen wurde, nicht aus den Staatsschutzdateien gelöscht worden (hier: Ge-
walttäter links bzw. PMK-links Z), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?

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6. Welche Mechanismen sollen derzeit gewährleisten, dass Informationen über
den weiteren Verlauf von Ermittlungen oder Strafverfahren, die Grundlage
für die Speicherung waren, an die Daten verwaltenden Behörden übermittelt
werden, damit der jeweilige Eintrag aktualisiert und ggf. gelöscht wird?
Für wie zuverlässig bzw. fehleranfällig hält die Bundesregierung diese Me-
chanismen, und was will sie unternehmen, um die Zuverlässigkeit zu erhö-
hen?

7. Wie viele Einträge in jeweils welche Staatsschutzdatei gehen auf Informati-
onen ausländischer Behörden zurück, und welche Behörden aus welchen
Staaten sind dies genau (bitte vollständig auflisten)?

8. Wann wurde der Eintrag zum Journalisten C. G. bzgl. seiner Festnahme in
Diyarbakir in die Datei vorgenommen?

9. Welche Angaben der türkischen Behörden flossen dabei in die Datei ein?
10. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Informationen türkischer Sicher-

heitsbehörden über ein Verhalten, das in der Türkei zwar zu einer Festnahme
führte, nach Einschätzung des BKA aber keinen Straftatbestand darstellte, zu
einer Speicherung als „Linksextremist“ geführt haben, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie daraus?
Wie erklärt sie vor diesem Hintergrund ihre frühere Angabe, es seien aus-
schließlich eigene Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden genutzt wor-
den (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/13345)?

11. Inwieweit können Informationen ausländischer Sicherheitsbehörden dazu
führen, dass eine Person in den Staatsschutzdateien gespeichert wird oder
vorhandene Speicherungen angereichert werden, und welche Regelungen
sind getroffen worden, um Informationen autoritär regierter Staaten, die le-
diglich eine Kriminalisierung politischer Betätigung bezwecken, nicht unge-
prüft in die Dateien einfließen zu lassen?

12. Wie erklärt die Bundesregierung, dass mehreren Journalisten wegen Na-
mensverwechslungen die Akkreditierung entzogen worden ist?
Ist der Begriff „Namensverwechslung“ hier so zu verstehen, dass es eine Per-
son gleichen Namens gibt, mit der die Journalisten verwechselt wurden, oder
eine Person ähnlichen Namens?
Beruhen die Verwechslungen auf fehlerhaften Einträgen in die jeweiligen
Dateien, auf fehlerhaften Übertragungen im Zuge des Akkreditierungsver-
fahrens oder auf Lesefehlern der mit dem Verfahren Beauftragten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

13. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in welchem
Rhythmus der Datenbestand beim BKA auf Löschpflichten geprüft wird?

14. Sieht die Bundesregierung in der Kritik an der Zusammensetzung der Staats-
schutzdateien eine Veranlassung, die Kontrolle, ob die Speicherungen zu
Recht vorgenommen werden, zu intensivieren, um auszuschließen, dass auf-
grund nicht erwiesener und im Zuge von Ermittlungen nicht erhärteter bzw.
sogar entkräfteter Vorwürfe eine Person über Jahre hinweg als Gewalt- oder
Straftäter gespeichert wird oder um sicherzustellen, dass Löschfristen einge-
halten werden (bitte ggf. ausführen, was die Bundesregierung konkret unter-
nehmen will)?

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15. Inwiefern hält es die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Berichterstat-

tung über die Staatschutzdateien für angebracht, eine ähnliche Überprüfung,
wie sie aufgrund der BfDI-Rüge im Jahr 2012 in die Wege geleitet worden
war, in regelmäßigen Abständen durchzuführen, um rechtswidrige Speiche-
rungen möglichst frühzeitig zu verhindern?

16. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass ein Eintrag in eine Staats-
schutzdatei, dem ein gewaltfreier Hausfriedensbruch zugrunde lag, der nicht
zu einer Verurteilung führte, sondern lediglich zu einer Verwarnung mit
Strafvorbehalt, noch nach 15 Jahren in der Datei besteht, und wenn nicht,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

17. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass über den Journalisten B. K. zahl-
reiche Einträge in der Datenbank geführt sind, obwohl die zugehörigen straf-
rechtlichen Vorwürfe eingestellt worden waren?
Ist ihrer Auffassung nach in diesem Fall eine Negativprognose begründet ge-
wesen?

18. Was will die Bundesregierung unternehmen, um zu erreichen, dass Negativ-
prognosen künftig mit der gebotenen Sorgfalt begründet werden?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die auch vom ehemaligen BfDI beschrie-
bene Problematik, dass manche Personen (im beschriebenen Fall Journalis-
ten) nur deswegen in Staatsschutzdateien aufgenommen werden, weil sie in-
folge ihrer Berufsausübung an einer Versammlung zugegen und von der Po-
lizei kontrolliert worden waren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie da-
raus, auch in Hinblick auf das Erfordernis einer Änderung der gesetzlichen
Grundlagen?
Inwiefern sieht sie hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Presse-
freiheit?

20. Was genau ist mit der Aussage eines Sprechers des Bundesministeriums des
Innern auf der Regierungspressekonferenz (vgl. DER TAGESSPIEGEL,
21. August 2017), man sehe „sowohl in puncto Datenqualität als auch in Sa-
chen zügige Bescheidung Betroffener […] definitiv Weiterentwicklungsbe-
darf“, gemeint, und welche konkreten Maßnahmen sollen eingeleitet wer-
den?

21. Wie häufig und in welchem Umfang sind in den zurückliegenden fünf Jahren
(bitte pro Jahr einzeln aufgliedern) Inhalte aus jeweils welchen Staatsschutz-
dateien an jeweils welche ausländischen Sicherheitsbehörden übermittelt
worden, und wie viele Personen betraf dies?

22. Was ist Grundlage für die Eintragung in die jeweiligen Staatsschutzdateien
(bitte für jede einzelne Datei ausführen)?

23. Welche signifikanten Veränderungen in Anlage, Struktur und Zusammenset-
zung der Dateien sowie der Speicherpraxis sind seit der Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 18/5659 vorgenommen worden, und warum?

24. Welche personengebundenen oder ermittlungsunterstützenden Hinweise
(PHW bzw. EHW) werden derzeit vergeben?
Wie viele Personen im polizeilichen Informationssystem sind jeweils mit
solchen Hinweisen markiert?

25. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Prozess der Umwandlung
von PHW in EHW und zu den Ergebnissen der entsprechenden Abstimmung
im Rahmen der IMK machen (vgl. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5659)?

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26. Bis wann ist die Evaluierung der EHW-Praxis geplant, bzw. falls sie bereits

erfolgt ist, welches Ergebnis hatte diese?
27. Was ist jeweils Grundlage und Kriterium der Vergabe der PHW bzw. EHW

„Straftäter linksmotiviert“?
a) Ist hierfür eine rechtskräftige Verurteilung oder ein Ermittlungsverfahren

erforderlich, bzw. kann der Hinweis auch ohne Ermittlungsverfahren ver-
geben werden, und wenn ja, auf welcher Grundlage?

b) Unter welchen Umständen muss der Hinweis geändert oder gelöscht wer-
den?

c) Wer prüft in welchen Abständen, ob der PHW bzw. EHW gelöscht oder
geändert werden muss?

d) Wie viele der als „Straftäter linksmotiviert“ bzw. „Gewalttäter links“ ein-
gestuften Personen sind tatsächlich wegen einschlägiger Delikte verur-
teilte Straftäter?

e) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Da-
teien gespeichert, obwohl sie vom Vorwurf einer Straftat freigesprochen
worden sind oder es zu einer Verfahrenseinstellung kam (getrennt auffüh-
ren)?

Sofern die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten kann, welche Be-
rechtigung hat dann ein solcher Eintrag, wenn nicht sicher gesagt werden
kann, dass der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat?

28. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der BfDI, die EHW
hätten einen „stärker stigmatisierenden Charakter“ und könnten „nicht mit
dem legitimen Zweck der Eigensicherung der eingesetzten Beamten gerecht-
fertigt werden“ (BfDI-Jahresbericht 2015/2016, S. 111) (bitte begründen),
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

29. Welche dieser Staatsschutzdateien enthalten Einstufungen wie „potentiell
gewaltbereiter Störer“ oder ähnliches (bitte vollständig angeben), und wie
häufig werden diese Einstufungen in den jeweiligen Dateien verwendet (bitte
vollständig angeben)?

Was ist jeweils Grundlage einer solchen Einstufung?
30. Wie viele der in der Datei „Innere Sicherheit“ gespeicherten Personen sind

den jeweiligen PMK-Bereichen (PMK – Politisch motivierte Kriminalität)
zugeordnet?

31. Inwiefern will die Bundesregierung der Empfehlung der BfDI folgen, nach
jedem gerichtlichen Freispruch die Daten der Betroffenen aus den Datenban-
ken zu löschen und bei Negativprognosen den Grad des Tatverdachts zu be-
rücksichtigen (BfDI-Jahresbericht 2015/2016, S. 109)?
Inwiefern teilt sie deren Einschätzung, die bisherige Speicherpraxis wider-
spreche der Unschuldsvermutung und der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes?

32. Welche Dateien unterhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), in
denen Personen aus den Phänomenbereichen des Extremismus bzw. Terro-
rismus gespeichert werden, und zu wie vielen Personen sind darin jeweils
Angaben enthalten?

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33. Wie viele gemeinsame Dateien, Projektdateien werden vom BfV, dem LfV,

dem BKA oder den Landeskriminalämtern geführt, was ist deren Zweck und
Speicherkriterien, zu wie vielen Personen sind darin jeweils Angaben enthal-
ten?

Berlin, den 6. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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