BT-Drucksache 18/13526

Atommülllager Leese in Niedersachsen

Vom 1. September 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13526
18. Wahlperiode 01.09.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Herbert Behrens,
Eva Bulling-Schröter, Dr. Diether Dehm, Jutta Krellmann, Birgit Menz,
Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Atommülllager Leese in Niedersachsen

Im niedersächsischen Leese befinden sich Lager mit leicht- und mittelradioakti-
ven Abfällen aus der ehemaligen niedersächsischen Landessammelstelle und ein
Zwischen- bzw. Außenlager der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH (EZN).
In einem Bericht des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2015
heißt es über den Standort Leese: „Das Außenlager Leese wird von der Firma
Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH betrieben. An schwachradioaktiven Abfällen
werden 1485 Fässer aus der ehemaligen Landessammelstelle Steyerberg,
3400 Fässer der Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG aufgrund einer
Anordnung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig sowie fünf
Konrad-Container Typ IV der Landessammelstelle Niedersachsen zwischengela-
gert. Weiterhin dient die Anlage als betriebliches Außenlager der Firma Eckert &
Ziegler Nuclitec GmbH u. a. zur Abklinglagerung und zur temporären Lagerung
für in- und ausländische Abfälle aus der Lohnkonditionierung.“ (S. 25, Anlage 1:
Übersicht der Lagerstandorte für radioaktive Abfälle in Niedersachsen, Stand:
30. Januar 2015, siehe: www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=
web&cd=1&ved=0ahUKEwi1v-HX2tvVAhXJaRQKHS4eB1MQFggnMAA&
url=https%3A%2F%2Fwww.umwelt.niedersachsen.de%2Fdownload%2F94216
%2FAnlage_1_Uebersicht_der_Lagerstandorte_fuer_radioaktive_Abfaelle_in_
Niedersachsen_Stand_30.01.2015_.pdf&usg=AFQjCNG3gfM1Ogh_qW_r85uv
xNRslVmWRw).
Da die Lagerungsbedingungen in Leese offenbar nach dem Volumen als auch
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht mehr ausreichend sind, soll
nach Informationen der Fragesteller ein neues Zwischenlager in Leese errichtet
werden.
Laut dem Atommüllreport gehört das Gelände, auf dem die Zwischenlager ste-
hen, „der Raiffeisen Warengenossenschaft eG Leese“. Weiter heißt es dort:
„Große Teile des Geländes werden als Betriebsgrundstück verwendet (Bio-Ener-
gie-Park Oehmer Feld), weitere Bereiche wurden vermietet. In unmittelbarer Nach-
barschaft zum Lager EZN liegt die Firma DAHER-Transkem.“ (Stand 16. August
2017, www.atommuellreport.de/daten/landessammelstelle-niedersachsen-leese.
html).
Der Eigentümer des Geländes soll mitgeteilt haben, dass er an einer Verlängerung
des bestehenden Pachtvertrages über das Jahr 2030 hinaus kein Interesse hat
(http://regionalbraunschweig.de/leuer-ein-zwischenlager-in-braunschweig-wird-
es-nicht-geben/).

Drucksache 18/13526 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Derzeit gibt es in Leese offenbar keine Möglichkeit, die dichtgepackten Behälter
mit radioaktiven Abfällen vollständig zu kontrollieren, weil diese aufgrund der
Vorort-Situation zu eng gestellt sind. So können Kontrollen über Rostschäden
und andere Mängel – wie sie bei Kontrollen in anderen derartiger Lager gefun-
den wurden – nicht durchgeführt werden. Bei den in Leese gelagerten Fässern
sind offenbar in mehreren Fällen „Auffälligkeiten“ festgestellt worden (siehe:
www.umwelt.niedersachsen.de/ministerium/minister/reden_beitraege_interviews/
auffaellige-faesser-mit-altabfaellen-im-zwischenlager-leese-143873.html und
www.weserbergland-nachrichten.de/nienburg/9585-2016-07-28-14-46-58).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Lagermöglichkeiten und wie viele Lagerhallen für radioaktive Stoffe

befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung am Standort Leese, und
für welche Arten und Mengen radioaktiver Reststoffe oder Abfälle sind diese
jeweils genehmigt?

2. Welche Mengen (Volumen, Fässer, Gewicht) und Arten von Abfällen befin-
den sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell jeweils in welchem der
Lager in Leese?

3. Welche konkreten Aufgaben im Rahmen welcher Verträge werden von der
Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) und/oder EZN nach Kenntnis
der Bundesregierung in Leese im Auftrag des Landes Niedersachsen durch-
geführt?

4. In wie vielen Fällen sind an Fässern, die in Leese gelagert sind, Auffälligkei-
ten festgestellt worden, welcher Art waren diese Auffälligkeiten jeweils, wel-
chen Inhalt hatten diese Fässer jeweils, und was wurde unternommen, um
diese Auffälligkeiten zu beseitigen?

5. Kann derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden,
dass in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, mit welchen Maßnahmen, und bis wann soll eine vollständige
Prüfung durchgeführt sein?

6. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Leese eine neue La-
gerhalle geplant wird, und wenn ja, wer ist Antragssteller, wer ist für die
Genehmigung zuständig, ist der Antrag bereits gestellt, bis wann wird eine
Genehmigung erwartet, und in welcher Weise ist das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beteiligt oder informiert?

7. Wenn der Antrag noch nicht gestellt ist, wann soll nach Kenntnis der Bun-
desregierung der Antrag gestellt werden?

8. Für welche bisherigen Lagermöglichkeiten soll nach Kenntnis der Bundes-
regierung der Neubau einen Ersatz darstellen, und ist dabei vorgesehen, die
bisherigen Lagerkapazitäten zu erweitern?
Wenn ja, wie sehen die Planungen gegenüber dem aktuellen Stand hinsicht-
lich einer Kapazitätserweiterung konkret aus?

9. Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kapazi-
tätserweiterung bei dem geplanten Neubau nicht vorgesehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13526

10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Eigentümer des Geländes in Leese

den Vertrag über das Jahr 2030 nicht verlängern will, welche Folgen hat das
aus Sicht der Bundesregierung für den geplanten Neubau einer Lagerhalle in
Leese, und gibt es Überlegungen oder Planungen, einen anderen Standort für
den erforderlichen Neubau zu finden?
Wenn ja, wie, und wie sehen diese Überlegungen bzw. Planungen für einen
anderen Standort derzeit aus?

11. Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf einen
Neubau geprüft, ob es bessere bzw. andere Standortalternativen für den Neu-
bau einer Lagerhalle gibt, die z. B. näher an den Abfallerzeugern bzw. an den
Reststoff-Eigentümern liegen?

12. Wer trägt die Kosten für den geplanten Neubau, und in welcher Weise wird
die Bundesregierung bzw. der Bund direkt oder indirekt an der Finanzierung
beteiligt sein?

13. Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit jeweils die Miet- oder
Pachtkosten für die bestehenden Lagerhallen, und wie hoch sind diese pro
Jahr seit dem Jahr 2010?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die künftigen jährlichen
Miet- bzw. Pachtkosten für jeweils welche Lagerhalle oder insgesamt in
Leese bis zum Jahr 2030 (bitte Kosten je nach Jahr auflisten)?

15. Welche Absichten bzw. Planungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung, in Leese Möglichkeiten zur Konditionierung von radioaktiven Abfällen
zu schaffen, in welcher Zuständigkeit (Antragsteller, Betreiber) sollen diese
betrieben werden, und welche Konditionierungs-Einrichtungen für welche
Art von Abfällen sollen im Einzelnen realisiert werden?

16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein vom niedersächsischen
Umweltministerium veranlasstes Nachqualifizierungskonzept hinsichtlich
der Überprüfung des Zustandes der in Leese lagernden Abfälle aus der ehe-
maligen Landessammelstelle Steyerberg, welche Maßnahmen sind dabei
vorgesehen (z. B. Öffnung der Fässer, chemische Untersuchungen), und
wann ist dieses mit welchem Ergebnis von wem durchgeführt worden bzw.
wann soll das erfolgen?

17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die in
Frage 16 genannte Nachqualifizierung bzw. welche Kosten werden nach der-
zeitiger Kenntnis erwartet, und wer trägt diese Kosten?

18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich von Mängeln oder
Vorkommnissen von in Leese gelagerten radioaktiven Abfällen bzw. Fäs-
sern, welcher Art waren diese, in welchem Lager sind diese wann festgestellt
worden, und in welcher Weise wurde oder wird der ordnungsgemäße Zu-
stand wiederhergestellt?

19. Welche und wie viele der in Leese gelagerten radioaktiven Abfälle/Fässer
aus jeweils welchem Lager sind für den Schacht Konrad vorgesehen, und
welche der dort gelagerten Abfälle oder Reststoffe sollen aus welchen Grün-
den nicht nach Konrad verbracht werden?

20. Was genau sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeiten, die die
DAHER-Transkem in der Nähe von Leese durchführt, und befinden sich am
dortigen Standort radioaktive Stoffe, mit welchen radioaktiven Stoffen darf
DAHER-Transkem dort umgehen?

Berlin, den 31. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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