BT-Drucksache 18/13485

Verstärkte Spionageaktivitäten der Türkei und Verfolgung von Erdogan-Kritikern

Vom 31. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13485
18. Wahlperiode 31.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel,
Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Martina Renner
und der Fraktion DIE LINKE.

Verstärkte Spionageaktivitäten der Türkei und Verfolgung von Erdoğan-Kritikern

Anfang April 2017 hatte die Zeitung „STUTTGARTER NACHRICHTEN“
über ein Netzwerk berichtet, das der türkische Nachrichtendienst MIT, die
Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD), Islamisten, die rechtsext-
remistischen Grauen Wölfe sowie die rockerähnliche Gruppierung Osmanen
Germania im Südwesten Deutschlands aufgebaut haben (www.stuttgarter-
nachrichten.de/inhalt.die-uetd-im-suedwesten-das-netz.89dd4ced-bd1d-4d1a-adf2-
b99323665e52.html). Auch der Bundesregierung liegen Anhaltspunkte dafür
vor, dass der türkische Nachrichtendienst MIT seine Spionagearbeit in Deutsch-
land im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert hat (Bundestags-
drucksache 18/10739). Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspar-
tei AKP und von Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland sollen bekämpft und
es soll für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei geworben wer-
den (www.welt.de/politik/deutschland/article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-
mitten-in-Deutschland.html).
Traditionell entfaltet der MIT seine stärksten Auslandsaktivitäten in den Staaten
der Europäischen Union (EU), da dort Millionen türkische Migrantinnen und
Migranten leben, die für die Türkei enorme Bedeutung haben. 1 bis 2 Prozent
aller türkischen Wahlberechtigten leben im Ausland. „Besonders interessant sind
für die AKP Länder wie Deutschland und Holland, weil hier eine starke Migration
aus der ersten Generation lebt, die aus eher ländlichen Gegenden und konservati-
ven Milieus kommt und AKP-nah denkt […] Mit drei von fünf Millionen Aus-
landstürken ist Deutschland dabei das größte und wichtigste Land.“ (www.
rbb-online.de/politik/beitrag/2017/03/interview-tuerkei-referendum-uslucan.html).
Wichtig sind aber auch viele politische Exilanten, die durch den MIT überwacht
und unter Kontrolle gehalten werden sollen (www.handelsblatt.com/politik/
international/tuerkischer-geheimdienst-mit-erdogan-is-watching-us/12914932.html).
Letzteres hat nach dem Putschversuch im Juli 2016 noch an Brisanz gewonnen.
Allerdings konnte die Bundesregierung nicht bestätigen, dass für den MIT in
Deutschland bis zu 6 000 Mitarbeiter und Informanten arbeiteten (Bundestags-
drucksache 18/8581). Noch vor dem Putschversuch soll das MIT-Budget für 2016
um 47 Prozent auf rund 1,6 Mrd. Türkische Lira (TRY) (ca. 500 Mio. Euro) an-
gehoben worden sein, wobei 100 Mio. TRY für neues Personal und etwa
200 Mio. TRY für die Luftüberwachung, etwa mit Drohnen, bestimmt gewesen
sein sollen (www.handelsblatt.com/politik/international/tuerkischer-geheimdienst-
mit-erdogan-is-watching-us/12914932.html).

Drucksache 18/13485 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan geht es nicht allein darum,
mit gut organisierten Unterstützern, auch in zwielichtigen Milieus, Einfluss auf
die politische Debatte in Deutschland zu nehmen (www.tagesspiegel.de/themen/
agenda/einfluss-der-tuerkei-erdogans-lobby-in-deutschland/13695612.html). Viel-
mehr bedient sich der türkische Staat bei der Verfolgung seiner Gegner im Aus-
land und jener, die er dafür hält, auch der Hilfe von INTERPOL, wie jetzt im Fall
des Schriftstellers Doğan Akhanli, der wie der schwedische Schriftsteller und Re-
gierungskritiker Hamza Yalçin wegen eines türkischen Haftbefehls in Spanien
festgenommen wurde. Bei INTERPOL lag eine sogenannte Red Notice vor, ein
Vermerk, der die spanischen Beamten veranlasste, gegen den Mann bei der Pass-
kontrolle am Flughafen vorzugehen (www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-langer-
arm-und-harte-hand-wie-erdoan-auf-interpol-setzt-1.3633913).
Nicht neu ist, dass der „türkische Geheimdienst MIT ziemlich ungeniert, gestützt
auf diplomatische Einrichtungen der Türkei, in Deutschland sein Unwesen treibt“
(www.welt.de/politik/deutschland/article166732068/Tuerkei-will-gezielt-Spitzel-
im-Verfassungsschutz-platzieren.html). Nach Institutionen wie DITIB, Millî
Görüş, die UETD oder der Islamischen Föderation (Bundestagsdrucksachen
18/9399, 18/9635) haben allerdings die Versuche seitens der Türkei, den Verfas-
sungsschutz zu infiltrieren „eine ganz neue Qualität“, da sich der MIT nicht mehr
darauf beschränkt, „von den bundesdeutschen Diensten genutzte Dolmetscher als
Zuträger zu rekrutieren“, sondern nun auch versucht, „seine Spitzel direkt im Verfas-
sungsschutz unterzubringen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article166732068/
Tuerkei-will-gezielt-Spitzel-im-Verfassungsschutz-platzieren.html). Doch auch
in anderen deutschen Sicherheitsbehörden versucht der türkische Geheimdienst,
Mitarbeiter anzuwerben. Im Falle einer hessischen Beamtin sahen die Verant-
wortlichen offenbar weg (www.welt.de/politik/deutschland/article167166583/
Deutsche-Polizistin-als-tuerkische-Agentin-verdaechtigt.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstli-

chen Agententätigkeit wurden in den letzten fünf Jahren mit Bezug zu wel-
chen Staaten geführt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?

2. In wie vielen Fällen der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten führt(e) der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren?

3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Ermittlungsverfahren wurden wegen des
Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheim-
dienste in den letzten fünf Jahren geführt (bitte entsprechend den Jahren auf-
listen), und in wie vielen Fällen führt(e) der Generalbundesanwalt beim Bun-
desgerichtshof das Ermittlungsverfahren?

4. Wie viele der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden
nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt?

5. In wie vielen der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurde
gegen wie viele Angeklagte Anklage wegen geheimdienstlicher Agententä-
tigkeit erhoben, und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen?

6. Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden zum aktuellen Stand im Jahr 2017
seitens der Türkei an das Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13485
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Entwicklung der
Zahl der Ersuchen um Zustellung, Vernehmung von Zeugen, Beschuldigten
und Sachverständigen in den letzten fünf Jahren und insbesondere nach
dem Putschversuch im Juli 2016, die entsprechend dem Verbalnotenaus-
tausch vom 4./7. November 1974 zwischen den Regierungen der Türkei
und Deutschlands auf direktem Weg von den türkischen Generalkonsulaten
an die deutschen Justizbehörden übermittelt wurden und deren Rücksen-
dung nach Erledigung auf gleichem Wege erfolgte (Bundestagsdrucksache
18/11375)?

8. Seit wann liegt nach Kenntnis der Bundesregierung welcher zuständigen Be-
hörde eine Red Notice gegen den deutschen Staatsbürger Doğan Akhanli bei
INTERPOL vor?

9. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zwischen dem
Bundeskriminalamt (BKA) und Doğan Akhanli bezüglich der bei INTER-
POL vorliegenden Red Notice zum Beispiel in Form einer entsprechenden
„Gefährdetenansprache“ insbesondere auch bezüglich möglicher Reisen ins
Ausland?

10. Inwieweit hat die Bundesregierung, angesichts dieses offensichtlichen Miss-
brauchs des INTERPOL-Systems durch türkische Sicherheitsbehörden zur
politischen Verfolgung von Betroffenen, deutsche Staatsangehörige von der
dadurch für sie bestehenden Gefahr informiert?

11. Inwieweit hat Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorwürfe, die
die Türkei gegen den Kölner Schriftsteller Doğan Akhanli erhebt, hinrei-
chend bezüglich der Vorschriften der INTERPOL-Statuten – insbesondere
des Artikels 3, der INTERPOL jegliche Betätigung oder Mitwirkung in Fragen
oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen
Charakters untersagt (Bundestagsdrucksache 18/11375) – vor dem Hinter-
grund geprüft, dass die erhobenen Vorwürfe „nach politischer Verfolgung
geradezu riechen“ (dpa vom 21. August 2017)?

12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), ob Doğan Akhanli in Deutschland und in Spanien durch türkische Si-
cherheitsbehörden überwacht wurde?

13. Wie und durch wen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die spanische
Polizei auf den Aufenthalt von Doğan Akhanli in Spanien und die gegen ihn
vorliegende Red Notice bei INTERPOL aufmerksam gemacht?

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der von türki-
schen Behörden an INTERPOL gerichteten Ausschreibungen (Red Notice,
Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Aus-
lieferung)?

15. Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen wurden in den letzten fünf Jahren
vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskri-
minalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminal-
polizeilichen Angelegenheiten (BKAG) geprüft (bitte entsprechend den Jah-
ren auflisten)?

16. Wie viele Ersuchen von besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher
oder rechtlicher Beziehung wurden dem Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt zur Prüfung und
Entscheidung vorgelegt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?

17. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von der
Türkei Reisepässe von 60 000 vermeintlichen Gülen-Anhängern in das
INTERPOL-System eingespeist wurden (www.welt.de/debatte/kommentare/
article167875758/Die-Praxis-von-Interpol-muss-auf-den-Pruefstand.html)?

Drucksache 18/13485 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Türkei

über INTERPOL Auskünfte über 700 deutsche Firmen einholen wollte, die
sie verdächtigt, Terror zu unterstützten (www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-
langer-arm-und-harte-hand-wie-erdoan-auf-interpol-setzt-1.3633913)?

19. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass infolge der
Datenübermittlung von rund 60 000 vermeintlichen Verdächtigen in Zusam-
menhang mit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei, türkische Si-
cherheitsbehörden von der Datenbank „Interpol Global Communication System
24/7“ ausgeschlossen haben soll (https://turkishpress.de/news/panorama/06-
07-2017/interpol-schliesst-tuerkei-aus)?

20. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass vermeintliche
Verdächtige, die unter anderem mit dem INTERPOL-Label „Blue Notice“ in
der Datenbank abgelegt sind, durch die türkischen Sicherheitsbehörden nicht
verfolgt oder deren Ziel und Aufenthalt entsprechend bei Einreise oder Poli-
zeikontrolle nicht eingepflegt werden können bzw. kann (https://turkish
press.de/news/panorama/06-07-2017/interpol-schliesst-tuerkei-aus)?

21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass türkische Sicherheitsbe-
hörden Informationen über die Bewegung und den Aufenthaltsort unter an-
derem der gesuchten ehemaligen Staatsanwälte Zekeriya Öz, Fikret Seçen
und Celal Kara, über türkische Soldaten, die im NATO-Kontingent waren
und seither im Exil leben, oder über Politiker und Journalisten abgefragt und
erhalten haben (https://turkishpress.de/news/panorama/06-07-2017/interpol-
schliesst-tuerkei-aus)?

22. Inwieweit wird sich die Bundesregierung in den entsprechenden Gremien
dafür einsetzen, dass die Mitgliedschaft der Türkei bei INTERPOL auf den
Prüfstand gestellt wird?

23. Inwieweit steht die Türkei auf der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1
Nummer 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), die die Staaten ent-
hält, in denen besondere Sicherheitsrisiken für Personen zu besorgen sind,
die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen oder
bereits betraut sind?

24. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Türkei in die Staatenliste im Sinne
von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG aufzunehmen?

25. Inwieweit sieht die Bundesregierung in den politischen Verhältnissen und
der Rechtsordnung in der Türkei sowie insbesondere aufgrund von Erkennt-
nissen und Beurteilungen der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnach-
richtendienst [BND], Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV], Militärischer
Abschirmdienst [MAD]) z. B. über nachrichtendienstliche Gefährdung der
Mitarbeiter an deutschen Auslandsvertretungen, der Arbeitsweisen der
Nachrichtendienste der Türkei und der nachrichtendienstlichen Aktivitäten
gegen die Bundesrepublik Deutschland eine Grundlage für die Aufnahme der
Türkei in die Staatenliste (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3772)?

26. Inwieweit ist die NATO-Mitgliedschaft ein ausreichendes Kriterium für eine
Nichtaufnahme bzw. Herausnahme der Türkei in die bzw. aus der Staaten-
liste?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13485

27. In wie vielen Fällen haben bei Sicherheitsüberprüfungen in den letzten fünf

Jahren
a) bei der Bundespolizei,
b) im BKA,
c) beim Bundesamt für Verfassungsschutz,
d) beim Bundesnachrichtendienst und
e) beim Militärischen Abschirmdienst (MAD)
tatsächliche Anhaltspunkte vorgelegen, die eine besondere Gefährdung
durch Anbahnungs- und Werbungsversuche türkischer Nachrichtendienste,
insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen (bitte entspre-
chend den Jahren auflisten)?

28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Fall der Hauptkom-
missarin Döndü Yazgan/Dede, gegen die nach Kenntnis der Fragesteller
laut erweiterter Sicherheitsüberprüfung gemäß § 2 Absatz 7 Satz 1 Num-
mer 2 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (HSÜG) tatsächli-
che Anhaltspunkte vorgelegen haben sollen, die „eine besondere Gefährdung
durch Anbahnungs- und Werbungsversuche ausländischer Nachrichten-
dienste oder krimineller oder terroristischer Vereinigungen im Sinne der
§§ 129 bis 129b des Strafgesetzbuches, insbesondere die Besorgnis der Er-
pressbarkeit, begründen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article167166
583/Deutsche-Polizistin-als-tuerkische-Agentin-verdaechtigt.html)?

29. Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kenntnis,
dass ein ehemaliges hochrangiges Mitglied des türkischen Geheimdienstes
MIT in Deutschland, der frühere Frankfurter Generalkonsul Ilhan Saygili
(2008 bis 2012), in engem Kontakt mit Döndü Yazgan/Dede stand (www.
heise.de/tp/features/Tuerkischer-Geheimdienst-infiltriert-auch-Deutschlands-
Polizei-3798603.html)?

30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Döndü Yazgan/Dede in
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten war, die sich mit der rockerähn-
lichen Organisation Osmanen Germania befasst hat, und wenn ja, mit wel-
cher Aufgabe war sie darin von wem betraut?

31. Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kenntnis,
dass die Hauptkommissarin auch Kontakte zum ehemaligen JITEM-Mitar-
beiter Abdullah Ağar gehabt und sich unter anderem mit diesem am 22. Juli
2017 in Bremen getroffen haben soll (www.heise.de/tp/features/Tuerkischer-
Geheimdienst-infiltriert-auch-Deutschlands-Polizei-3798603.html)?

32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass die Chefs des hessischen
Landesamtes für Verfassungsschutz, Robert Schäfer, und des Hessischen
Landeskriminalamtes, Sabine Thurau, im Fall der Hauptkommissarin Döndü
Yazgan/Dede Druck auf die Geheimschutzbeauftragte ausgeübt haben, die
Einschätzung aus der ersten Sicherheitsüberprüfung zu revidieren, wonach
tatsächliche Anhaltspunkte vorgelegen haben, die eine besondere Gefähr-
dung durch Anbahnungs- und Werbungsversuche türkischer Nachrichten-
dienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen (www.
welt.de/politik/deutschland/article167166583/Deutsche-Polizistin-als-tuer-
kische-Agentin-verdaechtigt.html)?

33. Welche (auch nachrichtendienstlichen) Kenntnisse, hat die Bundesregierung
über die Zahl der für den MIT in Deutschland arbeitenden Mitarbeiter/-innen
sowie Informantinnen und Informanten vor dem Hintergrund, dass sie die
Zahl von bis zu 6 000 Mitarbeitern und Informanten des MIT in Deutschland
nicht bestätigen kann (Bundestagsdrucksache 18/8581)?

Drucksache 18/13485 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

34. Inwieweit erfolgt aktuell nach wie vor die verstärkte Beobachtung von Akti-

vitäten des türkischen Nachrichtendienstes MIT in Deutschland im Bundes-
amt für Verfassungsschutz, insbesondere durch eine ressourcenmäßig aufge-
stockte Bearbeitung im Rahmen einer Sonderauswertung (Bundestagsdruck-
sache 18/11492)?

35. Durch welche finanziellen und personellen Maßnahmen erfolgt die ressour-
cenmäßig aufgestockte Bearbeitung im Rahmen einer Sonderauswertung
beim BfV?

36. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele in Deutsch-
land stationierte türkische Soldaten nach dem Putschversuch im Juli 2016
Asyl erhalten haben?

Berlin, den 31. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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