BT-Drucksache 18/13468

Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE)

Vom 28. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13468
18. Wahlperiode 28.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE)

Eine Ausstattung der Bundeswehr mit Drohnen mit „weitergehenden Kampffä-
higkeiten“ wurde zu Beginn der 18. Wahlperiode im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD – nach Klärung von völker- und verfassungsrechtlichen,
sicherheitspolitischen und ethischen Fragen – aufgeführt. In diesem Koalitions-
vertrag fand sich außerdem schon die Festlegung, die Entwicklung einer europä-
ischen Drohne voranzubringen.
Bei dem Hin und Her in der Frage, ob die Bundeswehr als „Überbrückungs-
lösung“ mit bewaffnungsfähigen, geleasten Heron-TP-Drohnen aus einer Ko-
operation der israelischen Rüstungsfirma Israel Aerospace Industries mit Airbus
ausgestattet werden kann und soll (vgl. netzpolitik.org/2017/kampfdrohnen-der-
bundeswehr-lieblingsraketen-duerfen-nicht-mit-us-modell-fliegen/) oder mit Pre-
dator-Drohnen des US-amerikanischen Rüstungsherstellers General Atomics, ist
das weiterreichende Konzept, auf europäischer Ebene gemeinsam mit Frankreich,
Italien und Spanien ein European Medium Altitude Long Endurance Remotely
Piloted Aircraft System (European MALE RPAS) mit Wirkung gegen stationäre
und bewegliche Einzelziele, also eine Kampfdrohne für mittlere Flughöhen mit
langer Flugzeit auf dem neuesten Stand der Technik, zu entwickeln, die ab dem
Jahr 2025 bzw. 2027 zur Verfügung stehen soll, zuletzt in den Hintergrund getre-
ten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346).
Die parlamentarische Entscheidung für oder gegen ein Leasing bewaffnungsfähi-
ger Heron-TP- oder Predator-Drohnen wird voraussichtlich erst in der nächsten
Wahlperiode gefällt werden. Grundlegende Weichen für die Eigenentwicklung
einer European-MALE-Kampfdrohne sind und werden aber bereits gestellt. Von
der Bundesregierung wird diese als EURODROHNE bezeichnet (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 18/13346).
Mit der Erstellung einer Definitionsstudie für ein solches Flugsystem, die in-
nerhalb von zwei Jahren die Parameter für dieses Luftfahrzeugsystem festlegen
soll, begannen die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Le-
onardo-Finmeccanica im September 2016 im Auftrag der Bundesregierung
(nach vorheriger Zustimmung der Mehrheitsfraktionen im Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages) sowie der französischen, italienischen und spani-
schen Regierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort auf die Klei-
nen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13151);
https://airbusdefenceandspace.com/wp-content/uploads/2016/09/press-release-
male-rpas-28092016-de.pdf). Die Führungsrolle für die Definitionsphase hat
Deutschland übernommen. Die Kampfdrohne soll nicht nur eine Zulassung zur
Integration in den stark frequentierten europäischen Luftraum erhalten können,
sondern insgesamt auf dem höchsten Stand der Rüstungstechnik sein. Dazu

Drucksache 18/13468 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

können z. B. Stealth-Technologien gehören sowie besonders leistungsstarke
Antriebssysteme, vor allem aber eine verstärkte Autonomisierung und selbst-
verständlich eine Bewaffnung (vgl. https://airbusdefenceandspace.com/wp-
content/uploads/2016/09/press-release-male-rpas-28092016-de.pdf). Genauere
Details zur Aufgabenstellung, zu den Vorgaben zu Eckpunkten oder zum aktu-
ellen Planungsstand sind bislang nicht bekannt geworden. Etwa die Hälfte der
eingeplanten Zeit zur Erstellung der Studie ist nun verstrichen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Phase (Konzeptphase oder Entwurfsphase) befindet sich das Pro-

jekt nach Kenntnis der Bundesregierung?
2. Mit welchen Vorgaben bzgl. zu definierender Anforderungen an operatio-

nelle Fähigkeiten und technische Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden
Systems sind die Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesministeriums
der Verteidigung, die Beiträge zur Definitionsstudie erbringen sollen, in die
Abstimmungsgespräche mit den Partnernationen und den Rüstungsunterneh-
men hineingegangen?

3. Welche Anforderungen bzgl. der operationellen Fähigkeiten und technischen
Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang von den am Projekt beteiligten Staaten formuliert
worden?

4. Auf welche dieser Fähigkeiten legen auch die Bundesregierung bzw. die
Bundeswehr Wert?

5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Projekt aktuell der Stand
der Überlegungen bzgl. der folgenden (operationellen) Forderungen bzw. der
technischen Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems:
a) Kollisionsvermeidungssysteme (z. B. sog. Sense-and-avoid-Systeme),

mit denen die Drohnen autark Hindernissen ausweichen und so am Luft-
verkehr teilnehmen können,

b) Luftkampffähigkeit,
c) Triebwerksdefinition, z. B. Ausstattung mit Strahltriebwerken, und An-

zahl der Triebwerke,
d) Tarnkappen-/Stealth-Fähigkeiten,
e) Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung,
f) Ausmaß der Steuerungsfähigkeit durch den sog. man in/on the loop,
g) Aufklärungs- und Steuerungs-Sensorik,
h) Bewaffnung?

6. Auf welchem Stand befindet sich das Monitoring zur Studie?
Wurden definierte Systemanforderungen bereits gebilligt, und existiert be-
reits ein Review oder ein vergleichbarer Bericht zu den definierten System-
forderungen, oder, wenn nein, bis wann rechnet die Bundesregierung mit
dem einen und/oder dem anderen?

7. Für welche Einsatzszenarien und welches Aufgabenspektrum soll die Euro-
pean MALE nach derzeitigem Stand der Überlegungen entwickelt werden?

8. Wie hoch werden die Kosten der Entwicklung nach Kenntnis der Bundesre-
gierung voraussichtlich sein, und wie hoch wird dabei der Kostenanteil
Deutschlands in absoluten Zahlen sein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13468
9. In welcher Form, mit welchen Aufgaben, mit welcher Begründung, auf Basis
welches Vergabeverfahrens (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) und mit
welchem finanziellen Ansatz erfolgt die Einbindung der INDUSTRIEAN-
LAGEN-BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH in das Projekt?

Berlin, den 28. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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