BT-Drucksache 18/13457

Fluggastrechte in Deutschland im Jahr 2017

Vom 28. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13457
18. Wahlperiode 28.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Renate Künast,
Katharina Dröge, Dieter Janecek, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden),
Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fluggastrechte in Deutschland im Jahr 2017

An deutschen Flughäfen kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen
von Flügen. Leidtragende sind Touristinnen und Touristen sowie Geschäftsrei-
sende, da Termine nicht eingehalten werden können oder auch der rechtzeitige
Start in den Jahresurlaub gefährdet ist. Insbesondere bei Air Berlin PLC & Co.
Luftverkehrs KG, der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, kam es in den
Jahren 2016 und 2017 zu massiven Verspätungen und Flugausfällen.
Am 15. August 2017 hat Air Berlin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Eigenverwaltung beantragt. Die wirtschaftliche Situation der Air Berlin ist aber
schon seit mehreren Jahren ausgesprochen schwierig. Air Berlin hatte schon am
1. Juni 2017 eine Voranfrage auf Landesbürgschaften beim Land Berlin und
Nordrhein-Westfalen gestellt, diese Voranfrage aber schon nach wenigen Tagen
überraschend zurückgezogen. Trotzdem hat der Bund jetzt über die KfW einen
Überbrückungskredit in Höhe von 150 Mio. Euro gewährt. Ziel sei es, einen ge-
ordneten Übergang des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens zu ge-
währleisten. Die beihilferechtliche Prüfung des Überbrückungskredits bei der Eu-
ropäischen Kommission ist eingeleitet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Flugzeuge landeten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen

2012 und 2017 verspätet auf deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser Flüge waren nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als
drei Stunden, mehr als fünf Stunden, mehr als neun Stunden bzw. mehr als
zwölf Stunden verspätet?

3. Wie viele Flugzeuge starteten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
2012 und 2017 verspätet von deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach Jahren
aufschlüsseln)?

4. Wie viele von deutschen Flughäfen ausgehend geplante Flüge sind in den
Jahren von 2012 bis 2017 nach Kenntnis der Bunderegierung ausgefallen?

Drucksache 18/13457 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie viele Passagiere waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren von 2012 bis 2017 von den in den Fragen 1 bis 4 genannten vorkommen-
den Ereignissen betroffen?
a) Wie viele Passagiere davon hatten nach Kenntnis der Bundesregierung

Anspruch auf eine Entschädigung vonseiten der Airline?
b) Wie viele Passagiere haben nach Kenntnis der Bundesregierung tatsäch-

lich eine Entschädigung erhalten oder versucht, eine solche auf gerichtli-
chem Weg durchzusetzen?

c) Wie viele Passagiere davon hätten nach Kenntnis der Bundesregierung
Anspruch auf eine Entschädigung bei Zugrundelegen der vorgesehenen
Entschädigungsregelungen des Vorschlags der Europäischen Kommis-
sion?

d) Wie viele Passagiere davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften im Rahmen eines
Schlichtungsverfahrens der söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr e. V. geltend gemacht, und in wie vielen Fällen wurden
sie daraufhin entschädigt (bitte ohne Verweise in einer Tabelle auffüh-
ren)?

e) Wie viele Passagiere davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung
über Rechtsdienstleister wie die Flightright GmbH ihre Entschädigungs-
rechte gegenüber Fluggesellschaften geltend gemacht, und in wie vielen
Fällen wurden sie daraufhin entschädigt (bitte ohne Verweise in einer Ta-
belle aufführen)?

f) Wie viele Anerkenntnisurteile, bei denen Fluggesellschaften beteiligt wa-
ren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2012 bis
2017 an deutschen Gerichten ergangen?

6. Welche personelle Ausstattung hat das für Verbraucherbeschwerden ange-
legte Referat beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), und welche Aufgabenberei-
che werden dort bearbeitet?

7. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den Jahren von 2012 bis
2017 beim LBA durchgeführt (bitte nach Jahr und Airline aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungsgeld verhängt (bitte aufschlüs-

seln nach Nationalität der Fluggesellschaft, Airline, Jahr und Grund im
Einzelnen)?

b) Welche Höhe hatte das durchschnittlich verhängte Ordnungsgeld (bitte
nach Jahren von 2012 bis 2017 aufschlüsseln)?

c) In welchen fünf Fällen war das verhängte Ordnungsgeld im Jahr 2016 und
im ersten Halbjahr 2017 am höchsten, was waren jeweils die Gründe und
wie hoch war die jeweilige Höhe des verhängten Ordnungsgeldes?

d) Wie viele Beschwerden und wie viele Anzeigen in Bezug auf entfallene
und verspätete Flüge sind in den Jahren von 2012 bis 2017 beim LBA
eingegangen (bitte nach Airline aufschlüsseln)?

e) Wie viele Bußgeldbescheide des LBA wurden zwischen 2012 und 2017
nach Einspruch zurückgenommen (bitte einzeln nach Jahr, Grund und
Airline auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13457
8. Auf welche konkreten Belege stützt die Bundesregierung ihre Antwort zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/8585, dass in den letzten Jahren eine Verbesse-
rung der Informationen der Fluggäste durch die Luftfahrtunternehmen er-
reicht wurde?
a) Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ hat das LBA seit 2012 an deutschen

Flughäfen durchgeführt, und wie wird der Kontrollzyklus festgelegt (bitte
nach Ort und Jahr aufschlüsseln)?

b) Welche und wie viele Mängel wurden bezüglich fehlender Informationen
(Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und fehlender Betreu-
ungsleistungen (Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) festgestellt
(bitte nach Ort, Art des Mangels und Jahr aufschlüsseln)?

c) Welche Konsequenzen zog das LBA aus den festgestellten Mängeln?
9. Warum ist aus Sicht der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen

der söp und dem LBA nicht sinnvoll?
10. In wie vielen Fällen haben sich Fluggäste nach Kenntnis der Bundesregie-

rung an die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz ge-
wandt?

11. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zeitplan für die
Novellierung der Fluggastrechte auf europäischer Ebene aus?

12. Wie viele Fluggesellschaften haben ihren Sitz innerhalb der Europäischen
Union (bitte nach Fluggesellschaft und Land des Unternehmenssitzes auf-
schlüsseln), und wie viele Fluggesellschaften, die ihren Sitz in der Europäi-
schen Union hatten, haben seit 1990 Insolvenz angemeldet?
a) Welche finanziellen Folgen hatten diese Insolvenzen nach Kenntnis der

Bundesregierung jeweils für Kundinnen und Kunden sowie für andere
Gläubigerinnen und Gläubiger?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese finanziellen Folgen für Kundin-
nen und Kunden sowie andere Gläubigerinnen und Gläubiger?

13. a) Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren nach Ansicht der Bundesregie-
rung für Kundinnen und Kunden, die einen Flug ab November 2017 oder
später gebucht haben?

b) Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren für die Fluggastrechte der
Kundinnen und Kunden der Air Berlin?

c) Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von Kun-
dinnen und Kunden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, je nachdem,
ob ihr Flug in den Zeitraum während oder nach Auslaufen des Bundes-
kredits fällt?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Air Berlin weiterhin
Flugtickets verkauft, obwohl nicht gesichert ist, dass nach Auslaufen des
Kredits diese Beförderungsleistung tatsächlich erbracht werden kann?

15. a) Wie bewertet die Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung auf na-
tionaler beziehungsweise europäischer Ebene von Fluggesellschaften,
sich für den Insolvenzfall abzusichern?

b) Hat sich die Bundesregierung im Rat dafür eingesetzt, eine verpflichtende
Insolvenzabsicherung der Fluggesellschaften im Rahmen der Fluggast-
rechteverordnung europäisch zu verankern?
Wie ist der aktuelle Diskussionsstand dazu nach Kenntnis der Bundesre-
gierung, und inwiefern wird sich die Bundesregierung künftig für eine
verpflichtende Insolvenzabsicherung einsetzen?

Drucksache 18/13457 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

16. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von Fluggäs-

ten, je nachdem, ob sie über einen Pauschalreiseanbieter oder direkt bei einer
Fluggesellschaft den Flug gebucht haben?

Berlin, den 25. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.