BT-Drucksache 18/13444

Ausbau der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein

Vom 28. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13444
18. Wahlperiode 28.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Tabea Rößner, Matthias Gastel,
Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausbau der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein

Schneller Zugang zum Internet mit einem Breitbandanschluss ist heute eine we-
sentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teil-
habe. Die Verfügbarkeit von schnellen Internetzugängen ist deshalb ein zentraler
Standortfaktor sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger. Bei
der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen bestehen große Unterschiede einer-
seits zwischen den Bundesländern, andererseits zwischen städtischen und ländli-
chen Räumen. Während in innerstädtischen Gebieten meist eine gute Netzinfra-
struktur vorhanden ist, ist dies auf dem Land nur selten der Fall. Dieses Gefälle
bedeutet nicht nur einen Nachteil für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in
den ländlichen Regionen, die nicht den gleichen Zugang zu digitalen Informatio-
nen, Kommunikation und Dienstleistungen haben wie die Menschen in den Städ-
ten. Es bedeutet auch erhebliche Standortnachteile für ländliche Unternehmen
und weitere Abwanderung aus all jenen ländlichen Kommunen, deren wirtschaft-
liche Entwicklung unter der schlechten Breitbandversorgung leidet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele Haushalte in Schleswig-Holstein (in Prozent und absoluten

Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Internetanschluss mit
mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s oder 50 Mbit/s
und 100 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach Landkreisen sowie nach
städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

2. Für wie viele Haushalte in Schleswig-Holstein (in Prozent und in absoluten
Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein leitungsgebundener
Breitbandanschluss von mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s,
30 Mbit/s und 50 Mbit/s und 100 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach
Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum
aufschlüsseln)?

3. In welchen Gemeinden Schleswig-Holsteins ist nach Kenntnis der Bundes-
regierung keine leitungsgebundene Breitbandversorgung (0 bis 10 Prozent
der Haushalte) mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 2 Mbit/s,
6 Mbit/s und 16 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream verfügbar?

4. Welche Gemeinden Schleswig-Holsteins sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung bereits flächendeckend mit festnetzbasierter Technologie von min-
destens 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream versorgt?

Drucksache 18/13444 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie hoch (in Prozent) ist nach Kenntnis der Bundesregierung die flächen-
mäßige Abdeckung Schleswig-Holsteins durch drahtloses Internet auf LTE-
Basis (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und
ländlichem Raum aufschlüsseln)?

6. Welche Bandbreiten sind in Schleswig-Holstein nach Kenntnis der Bundes-
regierung durch eine drahtlose Internetanbindung auf LTE-Basis durch-
schnittlich verfügbar?

7. Wie viele Haushalte in Schleswig-Holstein (in Prozent und in absoluten Zah-
len) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Breitbandzu-
gang durch Glasfasertechnologie (FTTH) auch auf der letzten Meile (bitte
nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem
Raum aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Durchschnittsversorgung im Bundesgebiet (bitte sowohl
bundesweit als auch nach Bundesländern sowie nach städtischem, halbstäd-
tischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

8. In welcher Höhe sind die Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm
Breitbandausbau von schleswig-holsteinischen Antragstellern nach Kenntnis
der Bundesregierung seit Beginn des Programms beantragt und abgerufen
worden (bitte nach Landkreis und Gegenstand der Förderung gemäß § 3 der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bun-
desrepublik Deutschland“ aufschlüsseln)?

9. Welche Landkreise Schleswig-Holsteins haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung als Zuwendungsempfänger Mittel aus dem Bundesförderpro-
gramm Breitbandausbau beantragt, und in welchen Landkreisen treten Kom-
munen oder kommunale Gebietskörperschaften als Zuwendungsempfänger
auf?

10. In welcher Höhe sind die sonstigen Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für
den Breitbandausbau in den Jahren 2013 bis 2017 durch das Land Schleswig-
Holstein abgerufen worden, die im Rahmen verschiedener Fördertöpfe (Ge-
meinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
schutzes – GAK –; Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur – GRW – etc.) zur Verfügung gestellt werden (bitte nach
Fördermaßnahme und schleswig-holsteinischen Landkreisen aufschlüsseln)?

Welche der Fördermittel in welcher Höhe sind (noch) nicht abgeflossen?

Berlin, den 25. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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