BT-Drucksache 18/13442

Ausbau der Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen

Vom 28. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13442
18. Wahlperiode 28.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Tabea Rößner, Kai Gehring, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausbau der Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen

Schneller Zugang zum Internet mit einem Breitbandanschluss ist heute eine we-
sentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teil-
habe. Die Verfügbarkeit von schnellen Internetzugängen ist deshalb ein zentraler
Standortfaktor sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger. Bei
der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen bestehen große Unterschiede einer-
seits zwischen den Bundesländern, andererseits zwischen städtischen und ländli-
chen Räumen. Während in innerstädtischen Gebieten meist eine gute Netzinfra-
struktur vorhanden ist, ist dies auf dem Land nur selten der Fall. Dieses Gefälle
bedeutet nicht nur einen Nachteil für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in
den ländlichen Regionen, die nicht den gleichen Zugang zu digitalen Informatio-
nen, Kommunikation und Dienstleistungen haben wie die Menschen in den Städ-
ten. Es bedeutet auch erhebliche Standortnachteile für ländliche Unternehmen
und weitere Abwanderung aus all jenen ländlichen Kommunen, deren wirtschaft-
liche Entwicklung unter der schlechten Breitbandversorgung leidet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen (in Prozent und absoluten

Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Internetanschluss mit
mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s oder 50 Mbit/s
und 100 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach Landkreisen sowie nach
städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

2. Für wie viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen (in Prozent und in absoluten
Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein leitungsgebundener
Breitbandanschluss von mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s,
30 Mbit/s, 50 Mbit/s und 100 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach
Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum
aufschlüsseln)?

3. In welchen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist nach Kenntnis der Bun-
desregierung keine leitungsgebundene Breitbandversorgung (0 bis 10 Pro-
zent der Haushalte) mit festnetzbasierter Technologie von mindestens
2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream verfügbar?

4. Welche Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung bereits flächendeckend mit festnetzbasierter Technologie von min-
destens 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream versorgt?

Drucksache 18/13442 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie hoch (in Prozent) ist nach Kenntnis der Bundesregierung die flächen-
mäßige Abdeckung Nordrhein-Westfalens durch drahtloses Internet auf
LTE-Basis (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem
und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

6. Welche Bandbreiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine
drahtlose Internetanbindung auf LTE-Basis durchschnittlich verfügbar in
Nordrhein-Westfalen?

7. Wie viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen (in Prozent und in absoluten
Zahlen) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Breit-
bandzugang durch Glasfasertechnologie auch auf der letzten Meile (FTTH)
(bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und länd-
lichem Raum aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Durchschnittsversorgung im Bundesgebiet (bitte sowohl
bundesweit als auch nach Bundesländern sowie nach städtischem, halbstäd-
tischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

8. In welcher Höhe sind die Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm
Breitbandausbau von Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis
der Bundesregierung seit Beginn des Programms beantragt und abgerufen
worden (bitte nach Landkreis und Gegenstand der Förderung gemäß § 3 der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bun-
desrepublik Deutschland“ aufschlüsseln)?

9. Welche Landkreise in Nordrhein-Westfalen haben nach Kenntnis der Bun-
desregierung als Zuwendungsempfänger Mittel aus dem Bundesförderpro-
gramm Breitbandausbau beantragt, und in welchen Landkreisen treten Kom-
munen oder kommunale Gebietskörperschaften als Zuwendungsempfänger
auf?

10. In welcher Höhe sind die sonstigen Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für
den Breitbandausbau in den Jahren von 2013 bis 2017 durch Nordrhein-
Westfalen abgerufen worden, die im Rahmen verschiedener Fördertöpfe
(GAK, GRW etc.) zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Fördermaß-
nahme und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln)?

Welche der Fördermittel in welcher Höhe sind (noch) nicht abgeflossen?

Berlin, den 25. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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