BT-Drucksache 18/13375

Zustand der Verkehrsstationen in Brandenburg

Vom 14. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13375
18. Wahlperiode 14.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zustand der Verkehrsstationen in Brandenburg

Bahnhöfe und Haltepunkte sind in Brandenburg wie auch bundesweit als Zu-
gang für Fahrgäste zur Eisenbahn von grundlegender Bedeutung. Sie sollen
durch geeignete bauliche Ausführung allen Reisenden einen barrierefreien Zu-
gang zu den Zügen ermöglichen und können zugleich durch einen guten opti-
schen und baulichen Zustand die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern. Lei-
der sieht die Wirklichkeit an vielen Bahnhöfen und Haltepunkten im Land Bran-
denburg anders aus: Für mobilitätseingeschränkte Reisende besteht noch immer
an zahlreichen Bahnhöfen und Haltepunkten kein barrierefreier Zugang vom
öffentlichen Verkehrsraum zu den Bahnsteigen bzw. in die Züge (vgl. www.
gruene-fraktion-brandenburg.de/fileadmin/ltf_brandenburg/Dokumente/Kleine_
Anfragen/6_Wahlperiode/6_0456_Kl_A_Barrierefreiheit_an_Brandenburger_
Bahnhoefen.pdf). Zudem sind viele Stationen in Brandenburg wegen Verschmut-
zungen und auch offensichtlicher baulicher Mängel an den Bahnsteigen als wenig
attraktiv einzuschätzen.
Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen
dem Bund und der Deutschen Bahn AG wurden Qualitätskennzahlen vereinbart,
um die Qualität der Infrastruktur sicherzustellen. Der Zustand der Verkehrsstati-
onen wird hierbei durch zwei dieser Qualitätskennzahlen berücksichtigt.
Zum einen soll die Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ die Funktiona-
lität der Stationen für die Fahrgäste sicherstellen. Hierbei wird unter Berücksich-
tigung der Kriterien Bahnsteighöhe, stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige so-
wie Ausstattung mit Wetterschutz eine Punktezahl für jeden einzelnen aktiven
Bahnsteig berechnet. Die Punktezahlen der einzelnen Bahnsteige werden an-
schließend nach einer Gewichtung hinsichtlich des Reisendenaufkommens für die
einzelnen Stationen bzw. für das gesamte Netz aufaddiert (vgl. LuFV, An-
lage 13.2.2).
Zum anderen soll die Qualitätskennzahl „Bewertung AnlagenQualität“ den tech-
nischen Zustand sowie die Sauberkeit der Stationen einordnen. Zur Berechnung
werden die einzelnen Verkehrsstationen mit je einer optischen Note (z. B. Grob-
müll, Verschmutzungen, Graffiti) und einer technischen Note (z. B. baulicher Zu-
stand des Empfangsgebäudes) des Schulnotensystems bewertet. Zur Ermittlung
der Gesamtnote der Station wird die technische Note deutlich höher gewichtet als
die optische Note (vgl. LuFV, Anlage 13.2.4).

Drucksache 18/13375 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Funktionalität Bahnsteige“ er-
hielten die einzelnen Verkehrsstationen in Brandenburg jeweils bei der Be-
wertung für den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2016
(IZB 2016) sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch
für jede Verkehrsstation, differenziert nach dem Namen der Verkehrsstation,
Punktezahl der Station bei der ersten Erfassung der Qualitätskennzahl, Punk-
tezahl der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, aktuell maximal er-
reichbare Punktezahl der Station, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen
der Station, geografische Koordinaten der Station angeben)?

2. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Bewertung AnlagenQualität“
(QKZ BAQ) erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Brandenburg je-
weils bei der Bewertung für den IZB 2016 sowie bei der ersten Erfassung
dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation, differenziert
nach dem Namen der Verkehrsstation, QKZ BAQ der Station bei der ersten
Erfassung der Qualitätskennzahl, QKZ BAQ der Station bei der Bewertung
für den IZB 2016, technische Note der Station bei der Bewertung für den
IZB 2016, optische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2016,
aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station, geografische Koordi-
naten der Station angeben)?

3. Wie hat sich der Zustand der Verkehrsstationen in ganz Brandenburg in den
letzten zehn Jahren, insbesondere im Zeitrahmen der Leistungs- und Finan-
zierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG im
Jahr 2009, nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?

4. Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche konkreten Sanie-
rungsmaßnahmen an Verkehrsstationen in Brandenburg vorgesehen (bitte ta-
bellarisch differenziert nach vermutlichen Sanierungskosten, Sanierungsbe-
ginn und Sanierungsdauer darstellen; Hinweis: ähnliche Fragen wurden von
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/2329 bzw. 18/5505
nicht im Sinne der aktuellen Fragestellung beantwortet)?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung, Stör- und Ausfallzeiten von Aufzügen
bzw. anderen technischen Einrichtungen zur Gewährleistung von Barriere-
freiheit an Verkehrsstationen künftig in die Ermittlung der Qualitätskennzahl
„Funktionalität Bahnsteige“ mit einzubeziehen und so einen Anreiz für
schnelle Entstörung bzw. geringe Störanfälligkeit zu bieten?

Berlin, den 14. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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