BT-Drucksache 18/13366

EU-Kooperation mit der Ukraine im Bereich Justiz und Inneres

Vom 16. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13366
18. Wahlperiode 16.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kersten Steinke und
der Fraktion DIE LINKE.

EU-Kooperation mit der Ukraine im Bereich Justiz und Inneres

In mehreren Zusammenarbeitsformen kooperieren die Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union mit der Ukraine in den Bereichen Justiz, Inneres und Zoll. Hierzu
gehören die sogenannten EU-Twinning-Projekte, an denen sich auch die Bundes-
regierung beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/11261, Antwort zu Frage 20). Das
Projekt „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing In-
tegrated Border Management elements in the area of customs matters“ wird vom
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Zollverwaltung geleitet. Im Pro-
jekt „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further develop-
ment Integrated Border Management approaches for travel document verification
and stolen motor vehicles detection“ ist die Bundespolizei mit deren Leitung be-
traut. An beiden Vorhaben sind als Konsortialpartner Behörden aus Litauen und
Polen beteiligt. Im EU-Ratsdokument 6876/16, das an alle Mitgliedstaaten ver-
teilt wurde, wird die engere Zusammenarbeit mit der Ukraine zu sogenannten rei-
senden Tätergruppen („Mobile Organised Crime Groups“) vorgeschlagen (http://
gleft.de/1Ow). Das Dokument enthält eine Reihe von Maßnahmen, die unter an-
derem im Rahmen des EU-Programms „Internal Security“ (ISEC) finanziell ge-
fördert werden sollen. Hierzu gehört der Informationsaustausch unter Einbezie-
hung der Polizeiagentur Europol. Europol hat am 14. Dezember 2016 ein opera-
tives Abkommen mit der Ukraine unterzeichnet (Bundestagsdrucksache
18/11261, Antwort zu Frage 23). Es tritt nach Abschluss der jeweiligen Ratifika-
tionsverfahren in Kraft. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwa-
che Frontex kooperiert mit der Ukraine in einem Arbeitsabkommen. Schließlich
arbeitet die Ukraine auch in der European Cooperation Group on Undercover Ac-
tivities (ECG) mit, in der sich europäische Staaten zu verdeckten polizeilichen
Ermittlungen austauschen (vgl. http://gleft.d/1R5).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in der Ukraine, und

welche Defizite existieren im Bereich Justiz und Inneres?
2. Welche sicherheitspolitischen Folgen erwartet die Bundesregierung durch

die Visa-Liberalisierung für ukrainische Staatsangehörige?
3. In welchen Projekten wird die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung

von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten im Bereich des
Grenzmanagements unterstützt?
a) Über welche Finanzierungsinstrumente werden die Projekte mit Geldern

ausgestattet?

Drucksache 18/13366 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Welches Ziel verfolgen die Vorhaben, und welche Maßnahmen sind ge-
plant?

c) Wer führt die Projekte an, und wer nimmt daran teil?
d) Sofern auch gemeinsame Grenzkontrollen vorgesehen sind, wann und wo

sollen diese stattfinden, und wer führt diese durch?
4. Welche Aufgaben werden vom BMF, der Zollverwaltung und der Bundespo-

lizei in den Projekten „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in
reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs
matters“ und „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in
further development Integrated Border Management approaches for travel
document verification and stolen motor vehicles detection“ übernommen?
a) Auf welche Weise sollen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die

Zusammenarbeit der Grenzbehörden sowie im Zollbereich der am grenz-
überschreitenden Warenverkehr beteiligten Behörden an den Grenzen der
Ukraine verbessert und die irreguläre Migration und die Korruption nach-
haltig bekämpft werden (Bundestagsdrucksache 18/7466, Antwort zu
Frage 15)?

b) Welche Technik welcher Hersteller wird dabei genutzt?
5. In welchen Zusammenarbeitsformen arbeiten die Europäische Union oder

ihre Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ukraine im
Bereich „hybrider Bedrohungen“ (etwa in Cyberübungen) zusammen?

6. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung einer engeren Zusammen-
arbeit mit der Ukraine zu sogenannten reisenden Tätergruppen („Mobile Or-
ganised Crime Groups“) bekannt?

7. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines operativen Ab-
kommens von Europol mit der Ukraine bekannt?
a) Inwiefern und mit welchen Bedingungen sind die Ratifikationsverfahren

abgeschlossen worden?
b) Welche weiteren Vereinbarungen hat Europol mit der Ukraine geschlos-

sen?
c) Wann will die Ukraine einen Verbindungsbeamten zu Europol entsenden?

8. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines Arbeitsabkom-
mens von Frontex mit der Ukraine bekannt (bitte etwaige Arbeitsvereinba-
rungen benennen)?

9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Ukraine bereits
Treffen der European Cooperation Group on Undercover Activities ausge-
richtet hat oder Beiträge auf Treffen in anderen Ländern gehalten hat (bitte
die Themen benennen)?

10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die
Ukraine mit der EU-Polizeiakademie CEPOL zusammenarbeitet?

11. Wie viele Nominierungen für Trainingseinheiten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aus der Ukraine benannt?

12. In welchen Projekten wird die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung
von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten im Bereich des Jus-
tizwesens unterstützt?

13. Was ist der Bundesregierung über Pläne für ein Kooperationsabkommen der
Ukraine mit der europäischen Agentur für die justizielle Zusammenarbeit
Eurojust bzw. der Ausgestaltung des Abkommens bekannt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13366

14. Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Ausbildungsmaß-

nahmen im Rahmen des Abkommens erfolgen?
15. Welche laufenden Vorhaben der Europäischen Union zur Reorganisation des

Sicherheitssektors in der Ukraine sind der Bundesregierung bekannt?
16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Mission

EUAM Ukraine zur Reorganisation des Sicherheitssektors auch mit dem
ukrainischen Inlandsgeheimdienst Sluschba bespeky Ukrajiny (SBU) zusam-
menarbeitet, und um welche Maßnahmen handelte bzw. handelt es sich da-
bei?
a) Was ist der Bundesregierung aus ihrer Unterstützung der EUAM-Mission

darüber bekannt, inwiefern der SBU selbst an der Reorganisation seiner
Zuständigkeiten arbeitet, um welche Veränderungen handelt es sich da-
bei, und wie sollen diese umgesetzt werden?

b) Auf welche Weise werden die Maßnahmen von der EUAM-Mission und
der NATO unterstützt?

c) Wie ist die parlamentarische Aufsicht des SBU geregelt, und welche Ver-
besserungen hält die Bundesregierung hierzu für notwendig?

d) Was ist der Bundesregierung (etwa aus Umfragen) darüber bekannt, in-
wiefern der SBU in der ukrainischen Bevölkerung Rückhalt genießt oder
gefürchtet wird?

17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern SBU über polizei-
liche Kompetenzen verfügt?
a) In welche europäischen oder internationalen Geheimdienstkooperationen

ist der SBU nach Kenntnis der Bundesregierung eingebunden?
b) In welchen Zusammenarbeitsformen haben welche deutschen Behörden

in der Vergangenheit mit dem SBU kooperiert?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der SBU Listen

deutscher Staatsangehöriger führt, die mit Zwangsmaßnahmen oder Ein-
reisesperren belegt sind?

Berlin, den 11. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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