BT-Drucksache 18/13355

Polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg vom 7. und 8. Juli 2017

Vom 9. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13355
18. Wahlperiode 09.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung im Zusammenhang mit dem
G20-Treffen in Hamburg vom 7. und 8. Juli 2017

Der Einsatz von Drohnen zur Aufklärung aus der Luft sowie der Einsatz von so-
genannten IMSI-Catchern, WLAN-Catchern oder „stillen SMS“ zählen wie auch
die Funkzellenabfrage seit geraumer Zeit zum Repertoire polizeilicher und ge-
heimdienstlicher Überwachung (vgl.: „Statistik zu Überwachungsmaßnahmen:
Bundesverfassungsschutz verschickt wieder mehr stille SMS zur Handyortung“,
netzpolitik.org vom 3. Februar 2017, https://netzpolitik.org/2017/zahlen-zur-
ueberwachung-mit-stiller-sms-funkzellenabfragen-und-imsi-catchern-im-2-
halbjahr-2016/, sowie „Rund 20 Drohnen-Einsätze jährlich bei der Polizei“, Säch-
sische Zeitung vom 31. Oktober 2016, www.sz-online.de/sachsen/rund-20-
drohnen-einsaetze-jaehrlich-bei-der-polizei-3529154.html).
Obwohl Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) dem Innenaus-
schuss des Deutschen Bundestages versicherten, dass es während des G20-Tref-
fens in Hamburg keinen Einsatz von Drohnen geben werde, berichtete die „Mit-
teldeutsche Zeitung“, dass der Bundespolizei eine entsprechende Genehmigung
erteilt wurde (vgl.: „Bericht: Bundespolizei darf bei G20-Gipfel Drohnen einset-
zen“, Mitteldeutsche Zeitung vom 28. Juni 2017, www.mz-web.de/27873082).
Unter dem Begriff „IMSI-Catcher“ sind Geräte zu verstehen, mit denen die auf
der Mobilfunkkarte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Sub-
scriber Identity (IMSI) ausgelesen und der Standort eines Mobiltelefons innerhalb
einer Funkzelle eingegrenzt werden kann. Analog dazu liest ein WLAN-Catcher
den Internetverkehr und den Namen eines WLAN aus. Bei einer Funkzellenab-
frage wiederum werden Telekommunikationsverbindungsdaten einer bestimmten
Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum erfasst. Eine „stille SMS“ generiert für
den Nutzer unbemerkt Verbindungsdaten, die zur Bestimmung des Aufenthalts-
ortes und zur Erstellung von Bewegungsprofilen ausgewertet werden.
In der Vergangenheit wurden derlei Überwachungsmethoden auch im Zu-
sammenhang mit Massenprotesten eingesetzt (vgl.: ,,Landgericht Dresden:
Größte Funkzellenabfrage von ‚Handygate‘ 2011 war illegal“, netzpolitik.org
vom 23. April 2013, https://netzpolitik.org/2013/landgericht-dresden-groste-
funkzellenabfrage-von-handygate-2011-war-illegal/, ,,Dresden im Februar 2011 –
Eine Untersuchung von Demonstrationsrecht und sächsischer Praxis“, Komitee
für Grundrechte und Demokratie, 30. Januar 2012, www.grundrechtekomitee.de/
sites/default/files/Dresden-Bericht-30_01_2012.pdf).

Drucksache 18/13355 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang und auf welcher Grundlage wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg im
Zeitraum vom 5. bis 9. Juli 2017 von deutschen oder ausländischen Behörden
Drohnen eingesetzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Ein-
satzzeitraumes beantworten)?

2. Welchen Zwecken dienten nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsätze
in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen im Einzelfall?

3. Wie viele nichtindividualisierte Funkzellenabfragen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg
im Zeitraum vom 5. bis 9. Juli 2017 von deutschen Behörden durchgeführt
(bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatzzeitraumes be-
antworten)?

4. Wie viele Datensätze haben die anordnenden Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die einzelnen Abfragen erlangten Daten jeweils er-
halten (bitte einzeln nach Maßnahme und Anzahl der so erlangten Datensätze
bzw. betroffenen Mobilfunkteilnehmer auflisten)?

5. In welchen Datenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
durch nichtindividualisierte Funkzellenabfragen erlangten Daten verarbeitet,
und nach welcher Frist werden die so erlangten Daten im Hinblick auf das
Fortbestehen der Erforderlichkeit der Speicherung überprüft?

6. In wie vielen Fällen der in der Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahmen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten von Angehörigen der in
§ 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 der Strafprozessordnung (StPO) ge-
nannten Personengruppen erhoben und die Erhebung und die Löschung ak-
tenkundig gemacht?

7. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusam-
menhang mit dem G20-Treffen in Hamburg im Zeitraum vom 5. bis 9. Juli
2017 von deutschen Behörden „stille SMS“ eingesetzt (bitte unter Angabe
der jeweiligen Behörde und des Einsatzzeitraumes beantworten)?

8. Haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusam-
menhang mit dem G20-Treffen in Hamburg für den Zeitraum vom 5. bis
9. Juli 2017 von Telekommunikationsanbietern nach § 113 b des Telekom-
munikationsgesetzes (TKG) gespeicherte Verkehrsdaten abgefragt und er-
halten (bitte einzeln nach Anzahl von Abfragen und Auskünften, abfragender
Behörde und beteiligter Telekommunikationsanbieter auflisten)?

9. In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit dem
G20-Treffen in Hamburg Maßnahmen zur Überwachung der Telekommuni-
kation nach § 20l des Bundeskriminalgesetzes (BKAG) durchgeführt (bitte
im Einzelnen die Dauer der Maßnahmen und Anzahl der Betroffenen ange-
ben)?

10. In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit dem
G20-Treffen in Hamburg Auskünfte über Verkehrs- und Nutzungsdaten nach
§ 20m BKAG eingeholt (bitte im Einzelnen die Dauer der Maßnahmen und
Anzahl der Betroffenen angeben)?

11. Haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Vorberei-
tung oder im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg IMSI-Cat-
cher eingesetzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatz-
zeitraumes beantworten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13355

12. Haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Vorberei-

tung oder im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg WLAN-Cat-
cher eingesetzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatz-
zeitraumes beantworten)?

13. In wie vielen Fällen der in den Antworten zu den Fragen 8, 9, 11 und 12
genannten Maßnahmen wurden Daten von Angehörigen der in § 53 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 bis 5 StPO genannten Personengruppen erhoben?

14. In wie vielen Fällen der in den Antworten zu den Fragen 8, 9, 11 und 12
genannten Maßnahmen wurden die Erhebung und die Löschung von Daten
von Angehörigen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,2 und 4 StPO ge-
nannten Personengruppen aktenkundig gemacht?

Berlin, den 8. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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