BT-Drucksache 18/13303

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im ersten Halbjahr 2017

Vom 9. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13303
18. Wahlperiode 09.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Annette Groth, Andrej Hunko,
Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsvisa aus dem Westbalkan im ersten Halbjahr 2017

Am 23. Oktober 2015 wurden im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungs-
gesetzes Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten einge-
stuft. Asylsuchenden aus diesen Ländern wurde ab diesem Zeitpunkt per se eine
schlechte Bleibeperspektive unterstellt und ihre Abschiebung erleichtert. Der
Druck auf Asylsuchende aus diesen Ländern wurde auch dadurch erhöht, dass sie
die Auflage erhielten, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Erstaufnahme-
einrichtungen zu verbleiben. Begleitet wurden diese restriktiven Maßnahmen von
einer Neuregelung der Arbeitsvisa insbesondere in Hinsicht auf Albanien, Ko-
sovo, Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina. Asylsu-
chende, „die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asyl-
antrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder
als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich aus-
reisen“, hätten unter anderen die Möglichkeit, ein solches Arbeitsvisum an den
deutschen Botschaften ihrer Herkunftsländer zu erhalten. Generell könnten die
Staatsangehörigen oben genannter Länder von 2016 bis 2020 Zustimmungen
zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten, wenn sie diese bei den deutschen
Botschaften in ihrem Herkunftsstaat beantragen (§ 26 der Beschäftigungsver-
ordnung). Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn die Person in den
letzten 24 Monaten vor der Antragsstellung Leistungen nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz bezogen hat (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/
nahles-will-jaehrlich-20-000-westbalkan-buergern-arbeit-ermoeglichen-13785
550.html; www.proasyl.de/hintergrund/asylpaket-i-in-kraft-ueberblick-ueber-
die-ab-heute-geltenden-asylrechtlichen-aenderungen/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa nach §18 des Aufenthaltsgesetzes wurden

nach Kenntnis der Bundesregierung in den ersten beiden Quartalen des Jah-
res 2017 gestellt (bitte nach Monaten, Nationalitäten und Auslandsvertretun-
gen aufschlüsseln)?

2. Wie viele Anträge auf Arbeitsvisa werden im Moment (Stichtag: 1. Juni
2017) bearbeitet (bitte nach Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?

3. Wie hoch war die durchschnittliche, die minimale und die maximale Bear-
beitungszeit eines Antrags auf ein Arbeitsvisum (bitte nach Auslandsvertre-
tungen aufschlüsseln)?

4. Wie viele Vorabzustimmungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden
seit 1. Januar 2016 erteilt bzw. abgelehnt (bitte nach Quartal aufschlüsseln)?

Drucksache 18/13303 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz, welche „ZEIT ONLINE“
im Dezember 2016 beschreibt, dass rund 50 000 Vorabzustimmungen der
BA erteilt worden sind, aber nur rund 14 400 Arbeitsvisa vom 1. Januar
2016 bis 31. Oktober 2016 (www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/migration-
arbeitsvisum-westbalkan-asyl)?

6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Ablehnun-
gen von Arbeitsvisa in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2017 (bitte vor
und nach Abzug der Ablehnungen aus formalen Gründen angeben, wenn
möglich nach Gründen und Vertretungen aufschlüsseln)?

7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Zustim-
mungen zu Arbeitsvisa aus den Westbalkanstaaten in den ersten beiden
Quartalen des Jahres 2017 (wenn möglich nach betreffender Vertretung auf-
schlüsseln)?

8. In wie vielen Fällen von solchen Visa-Anträgen hat die BA eine Vorabzu-
stimmung erteilt, und wie viele Visa-Anträge, die eine solche Zustimmung
erhielten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt (bitte nach
Quartal ab 1. Januar 2016, Auslandsvertretung und Nationalität der Antrags-
stellerinnen und Antragssteller aufschlüsseln)?

9. Wie lange sind derzeit die durchschnittlichen Wartezeiten auf Termine an
deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten (bitte aufge-
schlüsselt nach den deutschen Auslandsvertretungen einzeln aufführen)?

10. Ist es möglich, an jeder Auslandsvertretung im Westbalkan einen solchen
Antrag, unabhängig davon welche Staatsbürgerschaft eines Westbalkan-
staats die Antragsstellenden besitzen, zu stellen?

11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit Maßnahmen einzuleiten, um
die Wartezeiten in den Auslandsvertretungen zu verkürzen, falls ja, welche?

12. Wie hat sich der Personalstand in den Visastellen der Botschaften in den
Westbalkanstaaten in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt (bitte nach ein-
zelnen Vertretungen aufschlüsseln)?

13. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der durchschnittlichen Warte-
zeit im Visaverfahren in der Botschaft in Pristina von 13 Wochen (Stand:
Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11124) auf 20 Wochen im Juni
2017 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6a auf Bun-
destagsdrucksache 18/13044) vor dem Hintergrund der auf Bundestags-
drucksache 18/11124 angekündigten Personalaufstockung für das Jahr 2016
um zwei Visaentscheiderstellen und neun lokal Beschäftigte?

14. Wie viele Zustimmungen und Ablehnungen zu Arbeitsvisa laut Beschäfti-
gungsordnung der BA gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den ein-
zelnen Bundesländern und bundesweit?

15. Für welche Branchen wurden Arbeitsvisa und Zustimmungen zu Arbeitsvisa
laut Beschäftigungsverordnung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Bal-
kan erteilt (bitte wenn möglich nach Kenntnis der Bundesregierung auch
nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 8. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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