BT-Drucksache 18/13261

Die humanitäre und asylpolitische Lage von Asylsuchenden in italienischen Hotspots

Vom 31. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13261
18. Wahlperiode 31.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Die humanitäre und asylpolitische Lage von Asylsuchenden in italienischen
Hotspots

Die zentrale Mittelmeerroute stellt aktuell den quantitativen Schwerpunkt der
Fluchtbewegungen über das Mittelmeer dar. So kamen im ersten Quartal 2017
mit 37 200 Personen 33 Prozent mehr Schutzsuchende in Italien über die zentrale
Mittelmeerroute an als im gleichen Vorjahreszeitraum (http://frontex.europa.eu/
news/arrival-of-migrants-in-april-italy-higher-than-year-ago-numbers-in-greece-
drop-4MeK0Z). Das System der Registrierung und Aufnahme insbesondere in
so genannten Hotspots in Italien weist nach Angaben von Menschenrechtsorga-
nisationen erhebliche Mängel auf. Am 2. November 2016 berichtete „Amnesty
International“ von Misshandlungen und Übergriffen in italienischen Hotspots und
„rechtswidrigen Abschiebungen“ nach unzureichender Befragung. Berichtet
wurde insbesondere von schweren Misshandlungen bis hin zu Elektroschocks,
um die Abgabe von Fingerabdrücken zu erzwingen. So berichtet ein 19-jähiger
sudanesischer Flüchtling davon, dass er, als er sich weigerte, seine Fingerabdrü-
cke abzugeben, 15 Minuten geschlagen worden sei, dann hätten sie ihm mit
einem Elektroschlagstock Schocks in die Brust gegeben und, als die Lähmung
einsetzte, seine Fingerabdrücke abgenommen. Auch die Ärzte Amelia Chiara
Trombetta und Antonio Curotto, die Flüchtlinge auf dem Transit in Italien zwi-
schen Mai und August 2016 betreut hatten, berichten von hunderten Geflüchteten,
die verschiedenen Formen von Gewalt in Italien ausgesetzt gewesen seien, insbe-
sondere auf Polizeistationen und in „Hotspots“, da sie sich geweigert hätten, ihre
Fingerabdrücke abzugeben (www.amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/
en/, S. 13 f.). In den „Standard Operating Procedures“ für italienische „Hotspots“
heißt es, dass die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex
insbesondere im Bereich Identifikation, Aufnahme und Fingerabdruckabnahme
von ankommenden Drittstaatsangehörigen gemeinsam mit ihren italienischen
Kollegen arbeiten würde (www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/sites/
default/files/allegati/hotspots_sops_-_english_version.pdf). Entsprechend den
Vorschlägen der Europäischen Kommission (http://reliefweb.int/sites/reliefweb.
int/files/resources/communication_-_progress_report_on_the_implementation_
of_the_hotspots_in_italy_en.pdf) erlauben die zitierten Richtlinien für das Be-
treiben von Hotspots explizit die Anwendung von unmittelbarem Zwang, um den
Widerstand bei der Abnahme der Fingerabdrücke zu brechen. Gerade in diesem
Kontext werfen die geschilderten schweren Menschenrechtsverletzungen Fragen
auf.

Drucksache 18/13261 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asylsuchende kamen nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 in
Italien an (bitte nach Monaten aufschlüsseln und Vergleichswerte für alle
Monate des Jahres 2016 nennen)?

2. Wie viele Asylsuchende halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in
Italien auf (bitte quartalsweise ab Anfang 2016 nennen und nach den fünf
Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)?

3. Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
in italienischen Hotspots, und wie haben sich die Belegungszahlen in den
verschiedenen italienischen Hotspots seit März 2016 entwickelt (bitte nach
Monaten und Hotspots aufschlüsseln)?

4. Wie viele Kinder und Jugendliche befinden sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung in italienischen Hotspots, und wie viele von ihnen sind unbeglei-
tet?

5. Wie viel Personal, in welcher Funktion ist nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in welchen Hotspots in Italien eingesetzt?

6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche und
die maximale Verweildauer in den verschiedenen Hotspots?

7. Wie viele Überstellungen von Italien nach Deutschland im Rahmen der Dub-
lin-Verordnung und von Deutschland nach Italien gab es seit Januar 2016
(bitte nach Monaten aufschlüsseln und Überstellungen im Rahmen der Fa-
milienzusammenführung getrennt aufführen), und wie viele Zustimmungen
Deutschlands zur Übernahme von Familienangehörigen im Rahmen des
Dublin-Verfahrens liegen bereits vor?

8. Hält es die Bundesregierung für zulässig und verhältnismäßig, dass Finger-
abdrücke von Asylsuchenden im Registrierungsverfahren auch unter Hinzu-
ziehung von Zwangsmitteln bzw. unmittelbarem Zwang abgenommen wer-
den (bitte begründen), und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang Be-
richte über Foltermaßnahmen zur Erlangung von Fingerabdrücken (siehe
Vorbemerkung)?

9. Wie hat sich die Bundesregierung zur Frage, inwieweit Zwangsmaßnahmen
zur Erlangung von Fingerabdruck- oder Gesichtsdaten von Asylsuchenden
oder unerlaubt eingereisten Personen eingesetzt werden dürfen oder sollen
und welche Sanktionsmaßnahmen dabei vorzusehen sind, und insbesondere
bei den entsprechenden Verhandlungen auf EU-Ebene hierzu positioniert
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Abgeordneten Ulla
Jelpke, Plenarprotokoll 18/198, S. 19751, Anlage 20; bitte so ausführlich wie
möglich ausführen), und was ist der aktuelle Stand auf EU-Ebene zu dieser
Frage?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13261

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die quantitative und quali-

tative Entwicklung der Anwendung von Zwangsmitteln zur Abnahme von
Fingerabdrücken in italienischen Hotspots, insbesondere nachdem Italien im
Dezember 2015 durch die Europäische Kommission dazu aufgefordert
wurde, eine 100-Prozent-Registrierungsquote bei Asylsuchenden im Rah-
men von EURODAC (Fingerabdruck-Identifizierungssystem) „ohne Verzö-
gerung“ zu erreichen und dabei auch eine Gesetzgebung, welche insbeson-
dere die Anwendung von Zwang und Sanktionen erlaube, in Hotspots umzu-
setzen (http://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/communication_-
_progress_report_on_the_implementation_of_the_hotspots_in_italy_en.pdf)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Klagen und Beschwerden in Ita-

lien wegen Gewaltanwendung bei der Abnahme von Fingerabdrücken
(falls ja, Fälle und Zahlen bitte angeben)?

b) Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Untersuchung von un-
zulässigen Übergriffen in Hotspots in Italien bei der gewaltsamen Ab-
nahme von Fingerabdrücken unternommen, oder von welchen diesbezüg-
lichen Untersuchungen hat die Bundesregierung Kenntnis?

c) Auf welche Weise hat Italien nach Kenntnis der Bundesregierung im
März 2016 eine Quote der Registrierung von Fingerabdrücken von nahezu
100 Prozent erreicht, wie hat sich diese Quote seitdem entwickelt, und
inwiefern spielte nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die konse-
quente Anwendung unmittelbaren Zwangs eine Rolle (www.amnesty.
org/en/documents/eur30/5004/2016/en/)?

d) Wie erklärt die Bundesregierung den im Amnesty-International-Bericht
dargelegten Anstieg von Übergriffen auf Asylsuchende bei deren Regis-
trierung in Italien (www.amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/,
S. 15)?

11. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Frontex-Bedienstete aus
welchen Ländern in welchen Hotspots an der Abnahme von Fingerabdrücken
ankommender Drittstaatsangehöriger beteiligt, und sind in diesem Kontext
auch deutsche Bedienstete eingesetzt (www.libertaciviliimmigrazione.dlci.
interno.gov.it/sites/default/files/allegati/hotspots_sops_-_english_version.
pdf, und wenn ja, bitte die genaue Zahl im Zeitverlauf der Jahre 2016 und
2017, den jeweiligen Einsatzort und die von den Bediensteten in diesem Zu-
sammenhang gemeldeten Probleme, Erfahrungen und Zwischenfälle darle-
gen)?

12. Mit wie vielen Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung Frontex bei
der Unterstützung der Identifikation, Aufnahme und Abnahme von Finger-
abdrücken bei ankommenden Drittstaatsangehörigen in Italien beteiligt?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bei der Registrierung
von Asylsuchenden durch italienische Behörden zur Verfügung stehenden
und angewandten Zwangsmittel?
a) Verfügen diese Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung über Taser

oder ähnliche Elektroschockgeräte, und falls ja, woher stammen diese?
b) Hält die Bundesregierung die Benutzung von Elektroschockgeräten zur

Durchsetzung der Abnahme von Fingerabdrücken, wie in dem von Am-
nesty International geschilderten Fall Castro, für verhältnismäßig (www.
amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/, S. 14 f.)?

c) Sind der Bundesregierung weitere Einsätze von Elektroschockern als
Zwangsmittel im Kontext mit der Abnahme von Fingerabdrücken be-
kannt?

Drucksache 18/13261 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum von Amnesty International

geschilderten Übergriff auf Flüchtlinge im Hotspot Taranto mit Elektroscho-
ckern und Prügeln, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung
hieraus gezogen (www.amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/,
S. 14 ff.)?

15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der im Amnesty-Inter-
national-Bericht beschriebenen Vielzahl von Übergriffen durch italienische
Sicherheitskräfte insbesondere auf minderjährige Asylsuchende, und was hat
die Bundesregierung bisher zur Aufklärung dieser und ähnlicher Fälle in Ita-
lien unternommen (www.amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/,
S. 14 ff.)?

16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von Amnesty In-
ternational vorgebrachten Berichten von sexualisierten Übergriffen, Ernied-
rigungen und Misshandlungen von Asylsuchenden im Rahmen der Regist-
rierung der Fingerabdrücke, inwiefern geht die Bundesregierung diesen
Vorwürfen nach, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus in Bezug
auf ihre Positionierung zur Frage des Einsatzes von Zwangsmitteln zur
Durchsetzung der Abnahme von Fingerabdrücken bei Asylsuchenden (www.
amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/, S. 14 ff.)?

17. Hat die Bundesregierung die italienische Regierung oder verantwortliche Be-
hörden oder die Europäische Kommission auf Übergriffe im Kontext mit der
Registrierung angesprochen, oder hat die Bundesregierung Kenntnisse über
eine Thematisierung dieser Zustände auf binationaler oder auf EU-Ebene
(bitte ausführen)?

18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Frontex-Angehörige an den
Übergriffen beteiligt oder bei diesen Übergriffen präsent waren oder Be-
obachtungen gemacht haben (wenn ja, bitte darstellen)?
Falls ja, aus welchen Ländern kamen die Frontex-Angehörigen, und hat die
Bundesregierung Kenntnis über Beschwerden oder Berichte von Frontex-
Angehörigen oder Angehörigen von EASO (Europäische Asylunterstüt-
zungsbüro) oder des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen) über die im Amnesty-International-Bericht geschilderten oder
ähnliche Übergriffe oder Misshandlungen (bitte ausführen)?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage in italienischen Auf-
nahmestellen und Hotspots (bitte insbesondere auch auf Aspekte wie Versor-
gung, Unterbringung, Betreuung, Sicherheit, Brandschutz, Heizung und Hy-
giene eingehen)?

20. Sind der Bundesregierung Berichte über Todesfälle und Verletzungen durch
Umweltfaktoren wie Kälte oder Hitze oder Unfälle in italienischen Hotspots
bekannt, und wenn ja, welche?

21. Wie viele Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Italien in speziellen Einrichtungen, und wie
ist die Auslastung dieser Einrichtungen?

22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Maßnahmen, die bei der Re-
gistrierung von ankommenden Schutzsuchenden durch italienische Polizis-
ten durchgeführt werden, insbesondere über die Erstellung eines „foglio-no-
tizie“, bei der auch Fragen nach Fluchtgründen direkt nach der Ankunft ge-
stellt würden, und welche Auswirkungen haben diese Aussagen auf das wei-
tere Asylverfahren (www.amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/,
S. 35 ff.)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13261

23. Trifft die im Amnesty-International-Bericht enthaltene Darstellung eines ita-

lienischen Polizisten zu, dass ankommende Geflüchtete einer nach dem an-
deren an einen Tisch gebeten und dort gefragt würden, warum sie ihr Her-
kunftsland verlassen hätten, um dann entweder als Asylsuchende in die Zen-
tren weitergeleitet zu werden oder ein Schreiben zu erhalten, dass sie das
Land zu verlassen hätten und ihre Ausweisung bzw. Abschiebung vorbereitet
würde (www.amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/, S. 35 ff.),
und entspricht dies nach Auffassung der Bundesregierung der in den Stan-
dard Operating Procedures dargestellten Vorgehensweise bzw. EU-Recht
(www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/
hotspots_sops_-_english_version.pdf)?
a) Falls ja, hält die Bundesregierung dieses Verfahren für ausreichend?
b) Wie viele Personen wurden im Rahmen des im Bericht beschriebenen

Verfahrens ohne weitere Anhörung in welche Länder abgeschoben (bitte
ab Januar 2016 quartalsweise aufschlüsseln)?

c) Inwiefern sind Vertreter deutscher Behörden im Rahmen von EASO oder
Frontex an diesen Screeningprozeduren beteiligt?

d) Inwiefern werden diese Screeningprozeduren durch Frontex, EASO oder
unabhängige Beobachter kontrolliert?

e) Sind solche Standard Operating Procedures in Zusammenarbeit mit
Frontex auch für andere EU-Länder in Kraft bzw. in Vorbereitung (www.
libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/
hotspots_sops_-_english_version.pdf)?

24. Auf welche Weise werden in Italien ankommende Drittstaatsangehörige
nach Kenntnis der Bundesregierung darüber informiert, dass es die Möglich-
keit gibt, ein Asylersuchen zu stellen?
a) Werden alle Ankommenden informiert (bitte angeben, auf welche Weise,

etwa schriftlich oder mündlich, und in welcher Sprache)?
b) Werden Ankommende nur informiert, wenn Anzeichen für ein Asylersu-

chen vorliegen (www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/sites/
default/files/allegati/hotspots_sops_-_english_version.pdf), und falls ja,
welche Anzeichen sind das, und wie wird diesbezüglich mit Sprachbarri-
eren umgegangen, d. h. gibt es entsprechende Übersetzungen oder Dol-
metschungen usw.?

c) Wie wird der besonderen Traumatisierung schiffbrüchiger Drittstaatsan-
gehöriger im Rahmen des Screeningverfahrens Rechnung getragen, ins-
besondere auch vor dem Hintergrund der Feststellung des Leiters der Ab-
teilung für Immigration des italienischen Innenministeriums, Prefect Ma-
rio Morcone, dass es klar sei, dass ein Migrant, der müde und verängstigt
sei, das Vorgehen wohl gar nicht verstehen könnte (www.amnesty.org/
en/documents/eur30/5004/2016/en/, S. 35)?

d) Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich
von der Ankunft bis zur Zuweisung eines Status als „asylsuchend“ oder
„nicht auf der Suche nach internationalem Schutz“?

e) Welchen Zugang zu Rechtsberatung haben in Hotspots in Italien ankom-
mende Drittstaatsangehörige, und inwiefern wird ihnen die Möglichkeit
gegeben, nach dem Screeningverfahren Widerspruch gegen die Entschei-
dung einzulegen, und welches Verfahren ist dann vorgesehen?

Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend?

Drucksache 18/13261 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

25. Wie viele Drittstaatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

aus italienischen Hotspots in welche Länder abgeschoben (bitte nach Quar-
talen ab Januar 2016 aufschlüsseln)?

26. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sammelabschie-
bung von 40 sudanesischen Staatsbürgern am 24. August 2016 vom Flugha-
fen Turin, die nach ihrer Ankunft nach einem von Amnesty International ver-
öffentlichten Bericht durch sudanesische Behörden misshandelt worden
seien (www.amnesty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/, S. 43 ff.)?
a) War an dem Flug Frontex oder eine andere EU-Behörde bzw. Agentur

beteiligt, und falls ja, in welcher Form?
b) Hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmer an diesem Ab-

schiebeflug die Möglichkeit, Rechtsgehör zu finden, und eine ausrei-
chende Aufklärung über Widerspruchsmöglichkeiten erhalten, und trifft
es zu, dass Festnahme, Gerichtsentscheidung und Abschiebung in einigen
Fällen binnen 48 Stunden vollzogen worden waren?

c) Gab es weitere solche Flüge, oder sind weitere geplant?
27. Teilt die Bundesregierung die vom UNHCR geäußerte Besorgnis bezüglich

des bilateralen Abkommens zwischen Italien und dem Sudan und der in
Frage 26 dargestellten Sammelabschiebung in den Sudan (www.amnesty.
org/en/documents/eur30/5004/2016/en/, S. 46), und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?

28. Wie bewertet die Bundesregierung die schriftliche Darlegung des italieni-
schen Zentralen Direktors für Migration und Grenzpolizei beim italienischen
Innenministerium, Präfekt Giovanni Pinto, dass der Sudan nicht als ein Land
zu betrachten sei, für das Artikel 19.1 der Verordnung 286/1998 anzuwenden
sei, welcher das Non-Refoulement-Prinzip in der italienischen Gesetzgebung
verankern soll, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, insbesondere vor
dem Hintergrund der Dublin-Überstellungen nach Italien (www.amne-
sty.org/en/documents/eur30/5004/2016/en/, S. 48 f.) und der Universalität
des Non-Refoulement Prinzips?

29. Sind der Bundesregierung weitere bilaterale Rückführungsabkommen mit
dem Sudan mit anderen EU-Staaten bekannt, oder ist auf nationaler oder EU-
Ebene ein solches Abkommen in Planung, und wie positioniert sich die Bun-
desregierung dazu?

Berlin, den 31. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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