BT-Drucksache 18/13259

Finanzielle Planung der Bundesregierung für den Digitalpakt

Vom 31. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13259
18. Wahlperiode 31.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer,
Katja Dörner, Ekin Deligöz, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner,
Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Finanzielle Planung der Bundesregierung für den Digitalpakt

Am 9. Oktober 2016 trat die Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka mit
ihrer Idee eines Digitalpaktes zwischen Bund und Ländern zur digitalen Er-
tüchtigung von Schulen im gesamten Bundesgebiet an die Öffentlichkeit (Bild
am Sonntag, 9. Oktober 2016). In dieser Zeit fanden auch die Bundeshaus-
haltsverhandlungen statt und die Bundesregierung erklärte öffentlich am
17. November 2016: „Die Bundesregierung will die Länder beim Ausbau der
digitalen Bildung an deutschen Schulen ab 2017 mit fünf Milliarden Euro un-
terstützen“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-
15-it-gipfel-saarbruecken.html, 25. Juli 2017). Nun liegt der Entwurf der Bun-
desregierung zum Bundeshaushalt 2018 vor. Dieser enthält keine Mittel für den
digitalen Ausbau der Schulen.
Nachdem die Länder auf der Sitzung der Kultusministerinnen und Kultusminister
(Kultusministerkonferenz – KMK) am 1. Juni 2017 die Eckpunkte des „Digital-
Pakt Schule“ mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
vereinbaren wollten, aber zu diesem Termin keine Vertreterinnen des BMBF er-
schienen sind, scheint nun die Einigung weit entfernt. Laut „STUTTGARTER
ZEITUNG“ fragte Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann
(CDU) schriftlich bei der Bundesbildungsministerin Dr. Johanna Wanka (CDU)
nach, „wie es mit den Eckpunkten des Digitalpakts weitergeht“ (siehe STUTT-
GARTER ZEITUNG, 20. Juli 2017). Auch die niedersächsische Kultusministerin
Frauke Heiligenstadt (SPD) äußerte der dpa gegenüber „große Enttäuschung, dass
es derzeit keine Perspektive gebe, ob und wann das Geld komme“ (dpa-Dossier
Bildung und Forschung, 24. Juli 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die digitale Ausstattung bezüglich

Hardware und Vernetzung (Breitbandausbau) der Schulen und Berufsschu-
len in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?

Drucksache 18/13259 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie bewertet die Bundesregierung ihre eigene Rolle bei der Verbesserung
dieser Lage angesichts der Tatsache, dass der letzte Digitalgipfel der Bun-
desregierung im Herbst 2016 in Saarbrücken schon Handlungsbedarf fest-
stellte und sie auf ihrer Webseite ausführte: „Die Bundesregierung will die
Länder beim Ausbau der digitalen Bildung an deutschen Schulen ab 2017
mit fünf Milliarden Euro unterstützen“ (www.bundesregierung.de/Content/
DE/Artikel/2016/11/2016-11-15-it-gipfel-saarbruecken.html, 25. Juli 2017)?

3. Wann sollen die Vorbereitungen für den Digitalpakt anlaufen, und welche
Rolle wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung dabei spielen?

4. Welche konkreten Schritte sind für die Jahre 2017 und 2018 seitens der Bun-
desregierung geplant?

5. Welche finanziellen Ressourcen werden nach Auffassung der Bundesregie-
rung von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden, um den angekündigten
Digitalpakt ab 2018 zu ermöglichen?

6. Warum sind in den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 keine
Mittel für den Digitalpakt eingestellt?

7. Wird noch eine Anpassung im Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz
2018 (Bundesratsdrucksache 560/17) von der Bundesregierung vorgenom-
men werden, und falls ja, wann?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die „Eckpunkte zur Bund-Länder-Verein-
barung ‚DigitalPakt Schule‘“ (so Dr. Ludwig Spaenle auf der Pressekonfe-
renz, siehe www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-laender-bekennen-
sich-zu-eckpunkten-des-digitalpakts-schule.html, 26. Juli 2017), die die Kul-
tusministerkonferenz am 1. Juni 2017 verabschiedet hat?

9. Welchen Status hatte das mit den Logos von BMBF und KMK veröffent-
lichte Eckpunktepapier mit dem Titel „DigitalPakt Schule von Bund und
Ländern – Gemeinsame Erklärung“, das am 1. Juni 2017 (kurzzeitig) auf der
Homepage der KMK veröffentlicht wurde?

10. Auf welcher inhaltlichen Basis bereitet das BMBF die weiteren fachlichen
Gespräche mit den Ländern zur konkreten Ausgestaltung des „DigitalPakts
Schule“ derzeit vor?

11. Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll die Vereinbarung zwi-
schen Bund und Ländern konkret geschlossen werden?

12. Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsschulen eingebun-
den werden, die gemäß der gemeinsamen Erklärung der Kultusministerkon-
ferenz, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „Gemeinsam für starke Be-
rufsschulen in der digitalen Welt“ hohen Digitalisierungsbedarf haben, und
wie will die Bundesregierung die Forderung von KMK, BDA und DGB er-
füllen, dass die „Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen ange-
messen an den verschiedenen Förderprojekten der Bundesregierung partizi-
pieren“ (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2017/
2017-05-30_Gem._Erklaerung_KMK-DGB-BDA.pdf, 26. Juli 2017)?

13. Nach welchem Prinzip und welchem Verfahren sollen nach Vorstellung der
Bundesregierung die Mittel für den Digitalpakt an die Schulen verteilt wer-
den, und inwiefern soll es einen Eigenanteil der Länder oder der Kommunen
geben?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13259

14. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel in

Höhe von 3,5 Mrd. Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds,
um Neubauten und Schulsanierungen auch für die Digitalisierung zu nutzen?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die zur Umsetzung notwen-
dige Verwaltungsvereinbarung beschlossen werden?

15. Welche anderen Programme oder Initiativen der Bundesregierung (wie etwa
die Qualitätsoffensive Lehrerbildung des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung) sollen im Zusammenhang mit dem „DigitalPakt Schule“
überarbeitet oder ergänzt werden (bitte nach Ressorts aufführen und ange-
ben, wie und ab wann)?

Berlin, den 26. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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