BT-Drucksache 18/13252

Potenzial der Verlagerung von Flügen auf die Bahn an den Berliner Flughäfen

Vom 31. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13252
18. Wahlperiode 31.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay,
Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Thomas Lutze, Birgit Menz,
Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Potenzial der Verlagerung von Flügen auf die Bahn an den Berliner Flughäfen

Wie aus Anfragen der Fraktion DIE LINKE. hervorgeht, besteht an vielen Flug-
häfen in Deutschland ein großes Verlagerungspotenzial von Flügen auf die Bahn.
Dies gilt auch für den Flughafen München. Aus der Antwort auf die Kleine An-
frage zum Verlagerungspotenzial am zweitgrößten Flughafen des Landes (Bun-
destagsdrucksache 18/5879) geht hervor, dass im Jahr 2014 etwa 7 Prozent aller
Passagierflüge von und zu Zielen stattfanden, die in vier Stunden, und 26 Prozent
von und zu Zielen stattfanden, die in sechs Stunden mit der Bahn erreichbar wä-
ren.
Da mit einer Verlagerung von Flügen auf die Bahn nicht nur der Ausstoß klima-
schädlichen Kohlendioxids verringert, sondern auch Kapazitätsengpässen auf
Flughäfen begegnet werden kann, soll angesichts der aktuellen Debatte um zu
geringe Abfertigungskapazitäten am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) (vgl. u. a. www.zeit.de/wirtschaft/2017-07/berlin-flughafen-tegel-ber-
alexander-dobrindt) das Verlagerungspotenzial für das bestehende Berliner Flug-
hafensystem abgefragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Flugbewe-

gungen des inländischen und des grenzüberschreitenden Luftfrachtverkehrs
von und zu den beiden Berliner Flughäfen in den Jahren von 2007 bis 2016,
und auf welche Höhe belief sich dabei die abgewickelte jährliche Tonnage
(bitte jeweils nach Flughäfen getrennt und pro Jahr angeben)?

2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Flugbewe-
gungen des Personenverkehrs auf innerdeutschen und grenzüberschreitenden
Flügen von und zu den beiden Berliner Flughäfen in den Jahren von 2007 bis
2016 (bitte jeweils nach Flughäfen getrennt und pro Jahr angeben)?

Drucksache 18/13252 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Passagier-
flüge von und zu den beiden Berliner Flughäfen bis zu einer Distanz von
1 000 km jeweils in den Jahren 2015 und 2016:
a) absolut,
b) in Prozent aller Passagierflüge (bitte Gesamtzahl der Passagierflüge an-

geben),
und wie sind diese Flüge strukturiert nach Entfernung (in Schritten von je-
weils 100 km) und unterteilt nach Inlands- und Auslandsflügen (bitte jeweils
nach den beiden Flughäfen getrennt und pro Jahr angeben)?

4. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Jahren
2015 und 2016 erfolgten Inlandsflüge von und zu den beiden Berliner Flug-
häfen auf die jeweiligen Ziel- bzw. Quellflughäfen (bitte nur die sechs auf-
kommensstärksten Relationen getrennt nach Abflügen und Ankünften für die
Jahre 2015 sowie 2016 und getrennt nach den beiden Flughäfen angeben)?

5. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Jahren
2015 und 2016 erfolgten grenzüberschreitenden Passagierflüge unter 1 000
km Länge vom/zum Flughafen München auf die jeweiligen Ziel- bzw. Quell-
flughäfen (bitte nur die sechs aufkommensstärksten Relationen getrennt nach
Abflügen und Ankünften für die Jahre 2015 sowie 2016 und getrennt nach
den beiden Flughäfen angeben)?

6. Wie viele der Passagierflüge von und zu den beiden Berliner Flughäfen fan-
den nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2015 und 2016
von und zu Zielen statt, die mit der Bahn ab Berlin Hauptbahnhof schon jetzt
in höchstens vier Stunden erreichbar sind, und wie viele waren in höchstens
sechs Stunden erreichbar (bitte jeweils nach den beiden Flughäfen getrennt
und pro Jahr angeben)?
Welchen Anteil hatten diese verlagerbaren Flüge jeweils am gesamten Flug-
aufkommen im Passagierverkehr der Jahre 2015 und 2016 (bitte jeweils nach
den beiden Flughäfen getrennt und pro Jahr angeben)?

7. Wie viele Passagiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren 2015 und 2016 auf den in Frage 6 abgefragten Flügen abgefertigt, und
wie verteilen sich diese Passagiere auf die jährlich verlagerbaren Abflüge
und Ankünfte an den Berliner Flughäfen (bitte nach Jahren sowie An- und
Abflügen getrennt, jedoch für beide Flughäfen zusammen angeben)?

8. Wie viele der gesamten Flüge im Passagierverkehr von und zu den beiden
Berliner Flughäfen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den
Jahren 2015 und 2016 von und zu Zielen statt, die mit der Bahn nach Reali-
sierung aller Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene und der vertraglich von
der Bundesregierung vereinbarten internationalen Schienenprojekte ab Ber-
lin Hauptbahnhof in höchstens vier Stunden erreichbar wären, und wie viele
wären in höchstens sechs Stunden erreichbar?
Welchen Anteil haben diese potenziell verlagerbaren Flüge jeweils am ge-
samten Flugaufkommen im Passagierverkehr der Jahre 2015 und 2016?

9. Wie viele Passagiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-
ren 2015 und 2016 auf den in Frage 8 abgefragten Flüge abgefertigt, und wie
verteilen sich diese Passagiere auf die jährlich (potenziell) verlagerbaren Ab-
flüge und Ankünfte an den Berliner Flughäfen (bitte nach Jahren sowie An-
und Abflügen getrennt, jedoch für beide Flughäfen zusammen angeben)?
Welchen Anteil hatten diese Passagiere jeweils am gesamten Berliner Flug-
gastaufkommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13252

10. Wie viele reine Frachtflüge fanden nach Kenntnis der Bundesregierung je-

weils in den Jahren 2015 und 2016 von und zu den beiden Berliner Flughäfen
statt, und wie viele waren dies in Prozent aller Flüge von und zu den beiden
Berliner Flughäfen (bitte Gesamtzahl der Flüge ebenfalls angeben)?

11. Wie viele Postflüge fanden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in
den Jahren 2015 und 2016 von und zu den beiden Berliner Flughäfen statt,
und wie viele waren dies in Prozent aller Flüge von und zu den beiden Ber-
liner Flughäfen (bitte Gesamtzahl der Flüge ebenfalls angeben)?

12. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frachtflüge
von und zu den beiden Berliner Flughäfen bis zu einer Distanz von 1 000 km
jeweils in den Jahren 2015 und 2016:
a) absolut,
b) in Prozent aller Frachtflüge (bitte Gesamtzahl der Frachtflüge angeben),
und wie sind diese Flüge strukturiert nach Entfernung (in Schritten von je-
weils 100 km) und unterteilt nach Inlands- und Auslandsflügen?

13. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Postflüge von
und zu den beiden Berliner Flughäfen bis zu einer Distanz von 1 000 km je-
weils in den Jahren 2015 und 2016:
a) absolut,
b) in Prozent aller Postflüge (bitte Gesamtzahl der Postflüge angeben),
und wie sind diese Flüge strukturiert nach Entfernung (in Schritten von je-
weils 100 km) und unterteilt nach Inlands- und Auslandsflügen?

14. Wie viele reine Frachtflüge gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2015 und 2016 jeweils von und zu nationalen, europäischen und
außereuropäischen Zielen (bitte jeweils getrennt absolute Zahlen angeben so-
wie in Prozent aller Frachtflüge)?

15. Wie viele reine Frachtflüge und Postflüge starteten oder landeten nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 in der Zeit von
23 Uhr bis 6 Uhr, und wie viele Ausnahmegenehmigungen für Landun-
gen/Starts verspäteter bzw. verfrühter Flüge wurden in diesen beiden Jahren
jeweils insgesamt erteilt (bitte getrennt nach den beiden Flughäfen sowie
nach Landungen und Starts angeben)?

16. Wie viele Passagierflüge starteten oder landeten nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den Jahren 2015 und 2016 in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr, und
wie viele Ausnahmegenehmigungen für Landungen/Starts verspäteter bzw.
verfrühter Flüge wurden in diesen beiden Jahren jeweils für Passagierflüge
erteilt (bitte getrennt nach den beiden Flughäfen sowie nach Landungen und
Starts angeben)?

17. Wie viele Flüge, die nicht durch die beiden vorigen Fragen erfasst sind, star-
teten oder landeten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015
und 2016 in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr, und wie viele Ausnahmegeneh-
migungen für Landungen/Starts verspäteter bzw. verfrühter Flüge wurden in
diesen beiden Jahren jeweils für Flüge erteilt, die nicht durch die beiden vo-
rigen Fragen erfasst sind (bitte getrennt nach den beiden Flughäfen sowie
nach Landungen und Starts angeben)?

Berlin, den 31. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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