BT-Drucksache 18/13238

Speicherung von SMS-Inhalten bei Mobilfunkanbietern

Vom 31. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13238
18. Wahlperiode 31.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Petra Pau, Martina Renner und der
Fraktion DIE LINKE.

Speicherung von SMS-Inhalten bei Mobilfunkanbietern

Aus technischen Gründen können bei der von der Vorratsdatenspeicherung ver-
langten Speicherung von SMS die Inhaltsdaten nicht von den Verbindungsdaten
getrennt werden. Seit 2013 drängten die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit und die Bundesnetzagentur die drei Provider Voda-
fone, Telekom und Telefónica dazu, ein Filtersystem einzurichten. Die Trennung
der Daten sei aber technisch immer noch unmöglich.
Um Fehler zu analysieren und festzustellen, welches Infrastrukturelement (bzw.
welcher Hersteller) für einen Fehler verantwortlich ist, aber auch, um Probleme
im Netz durch statistische Auswertungen frühzeitig erkennen zu können, wurden
die Signalisierungsnachrichten mitprotokolliert. Dies war gemäß § 100 Absatz 1
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zulässig, da die Signalisierungsnach-
richten grundsätzlich als Verkehrsdaten einzuordnen sind. Trotzdem bedeutet die
fehlende Trennung, dass auch Inhalte bei den Providern liegen, und das dank der
neuen Vorratsdatenspeicherung bald zehn Wochen statt der üblichen sieben Tage.
Mit der Neufassung des § 100 Absatz 1 TKG, der postuliert, dass Verkehrsdaten
nur unabhängig vom Inhalt zu protokollieren sind, ist es höchst fraglich, ob Ver-
kehrsdaten nunmehr überhaupt noch protokolliert werden dürfen, wenn die In-
haltsdaten technisch nicht von ihnen getrennt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es nach wie vor zu, dass aus technischen Gründen bei der von der Vor-

ratsdatenspeicherung verlangten Speicherung von SMS die Inhaltsdaten
nicht von den Verbindungsdaten getrennt werden können?

2. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?
3. Führt die neue Fassung des § 100 Absatz 1 TKG, insbesondere die Formu-

lierung „die unabhängig vom Inhalt eines Kommunikationsvorgangs über-
tragen oder auf den am Kommunikationsvorgang beteiligten Servern gespei-
chert werden“ in Satz 1, nach Auffassung der Bundesregierung dazu, dass
eine Speicherung der Verbindungsdaten generell unzulässig ist, solange die
Verbindungsdaten technisch nicht von den Inhaltsdaten getrennt werden
können?

Wenn ja, welche Folgen hätte dies aus Sicht der Bundesregierung?
Wenn nein, weshalb nicht?

4. Welcher Speicherzeitraum für SMS-Inhalte wäre aus Sicht der Bundesregie-
rung vorrübergehend zu rechtfertigen (bitte begründen)?

Drucksache 18/13238 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Abhilfe zu
schaffen (bitte entsprechend aufführen)?

6. Warum sind die Hersteller nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in der
Lage, eine Löschung der SMS-Inhalte anzubieten?

7. Können Servicemitarbeiter bei den Providern die Kurznachrichten mitlesen?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies rechtlich?
Wenn nein, wieso kann die Bundesregierung dies definitiv ausschließen?

8. Wie wird sichergestellt, dass Ermittlungsbehörden nur auf die Metadaten,
aber nicht auf die gespeicherten SMS-Inhalte Zugriff erhalten?

9. Wie lange speichern die Mobilfunkanbieter die Signalisierungsdaten ein-
schließlich der SMS-Inhalte ihrer Kunden (bitte entsprechend nach Anbie-
tern und Speicherzeit aufführen)?

10. Hat die Bundesregierung eine entsprechende Abfrage durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Anbieter haben eine andere Lö-
sung realisiert?
Wenn nein, warum nicht?

11. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die bei den Providern
gespeicherten SMS-Inhalte ein Angriffsziel für Cyberkriminelle darstellen
(bitte begründen)?

12. Was hindert die Mobilfunkanbieter konkret daran, auch bei großen Daten-
mengen einen Echtzeitfilter einzusetzen?

13. Wurden Gespräche mit den Systemherstellern über Lösungsmöglichkeiten
geführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

14. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Lösung des Problems?
15. Werden SMS-Inhalte verschlüsselt übertragen?

Welches Verfahren kommt ggf. zum Einsatz?

Berlin, den 31. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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