BT-Drucksache 18/13235

Sachstand bei der Planung der Ortsumgehung Lübben (B 87)

Vom 27. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13235
18. Wahlperiode 27.07.2017

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel,
Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Peter Meiwald und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sachstand bei der Planung der Ortsumgehung Lübben (B 87)

Der gültige Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist die Ortsumgehung Lüb-
ben im Verlauf der B 87 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) aus. Im
Planfall 2030 wird lediglich eine Verkehrsbelastung von 5 000 Kfz je 24 Stunden
prognostiziert. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wird mit gerade 1,2 angegeben.
Der Bau der 9,9 Kilometer langen Nord-West-Umfahrung von Lübben würde
Kosten von 52,2 Mio. Euro verursachen.
Die geplante Trassierung wäre mit massiven Eingriffen in die wertvolle Kultur-
landschaft verbunden. Die Ortsumgehung Lübben würde das UNESCO-Biosphä-
renreservat Spreewald durchschneiden und dabei Naturschutz- wie Flora- und
Fauna-Habitat-Gebiete massiv beeinträchtigen. Das Straßenbauvorhaben hat ei-
nen Flächenbedarf von 20,8 Hektar; zuzüglich des Ausgleichsbedarfs wird eine
Fläche von 83,2 Hektar beansprucht.
In der Stellungnahme des NABU-Kreisverbands Spreewald e. V. zum Entwurf
des Bundesverkehrswegeplans 2030 konnte belegt werden, dass das Nutzen-Kos-
ten-Verhältnis des Straßenbauprojekts fehlerhaft ermittelt wurde und tatsächlich
0,85 beträgt. Das Vorhaben ist damit nicht bauwürdig. Das beauftragte Gutachter-
büro RegioConsult (Marburg) zweifelt weiterhin die Entlastungswirkung der
Ortsumgehung an, da ein hoher Anteil von Quell- und Zielverkehr zu erwarten
sei. Die Gutachter monieren außerdem die unzureichende Alternativenprüfung,
die aufgrund der geringen Verkehrsbelastung sowie der hohen naturschutzfachli-
chen Betroffenheit mindestens die Nullvariante und ggf. Null-Plus-Variante um-
fassen müsste (http://nabu-spreewald.de/wp-content/uploads/2016/06/Endfassung-
Stellungnahme-RegioConsult-zum-BVWP-B87n-L%C3%BCbben.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegt der Bundesregierung für die Ortsumgehung Lübben eine aktualisierte

Kostenschätzung vor?
Wenn ja, wie hoch werden die Kosten für den Bau der Ortsumgehung Lüb-
ben jetzt geschätzt, von wann ist die Kostenschätzung, und welche Verände-
rungen ergeben sich gegenüber der Kostenschätzung, die der Anmeldung des
Vorhabens zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde liegt?

Drucksache 18/13235 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welche Kosten entfallen nach der letzten und ggf. aktualisierten Kosten-
schätzung auf die einzelnen Gewerke des Bauprojekts?

3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Überprüfung des Straßenbau-
projekts durch den Bundesrechnungshof?
Wenn ja, was war der Grund dafür, dass der Bundesrechnungshof das Vor-
haben „Ortsumgehung Lübben“ überprüfte?

4. Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung durch den Bundesrechnungshof
nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Gesamtkosten hat der Bun-
desrechnungshof jetzt ermittelt?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Kostensenkungskonzept für
die Ortsumgehung Lübben, wie auf der Sitzung des projektbegleitenden Ar-
beitskreises (PAK) am 5. Juli 2017 berichtet wurde (vgl. www.deges.de/
Projekte/Bundesfern-und-Landesstrassenprojekte/in-Brandenburg/B-87n-
Ortsumgehung-Luebben/B-87n-Ortsumgehung-Luebben-K249.htm?
Wenn ja, was ist der Anlass des Kostensenkungskonzepts, und welche Maß-
nahmen beinhaltet das Kostensenkungskonzept konkret?

6. Welche Kostensenkungen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Einzelnen erzielen (bitte jeweilige Kostensenkungsmaßnahme benennen)?

7. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass die
geplante Aufschüttung des Dammes bis unmittelbar an die Spree und der
Verzicht auf eine stützenfreie Querung der Spree, wie sie auf der Sitzung des
projektbegleitenden Arbeitskreises am 5. Juli 2017 als Kostensenkungsmaß-
nahme vorgestellt wurde, touristisch und naturschutzfachlich als problema-
tisch zu bewerten ist und mithin nicht zu einer höheren Akzeptanz bei der
örtlichen Bevölkerung und in der Tourismusbranche führen wird?
Wenn nein, warum nicht?

8. Wurden zu der in Frage 7 genannten Kostensenkungsmaßnahme bereits Stel-
lungnahmen der örtlichen Tourismusbranche eingeholt?

Wenn ja, wer hat sich dazu positioniert?
Wenn nein, warum nicht?

9. Berücksichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung die letzte bzw. die ggf.
aktualisierte Kostenschätzung den Umstand bereits vollumfänglich, dass die
für die Dammbauweise notwendigen Baustoffe größtenteils nicht lokal zur
Verfügung stehen?

10. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die Ergebnisse des Bo-
dengrundgutachtens vor, und welche Auswirkungen haben diese auf die Kos-
tenschätzung?

11. Wie ist die Bundesregierung mit den Stellungnahmen zur Ortsumgehung
Lübben, namentlich der Stellungnahme des NABU-Kreisverbands Spree-
wald e. V. und der Bürgerinitiative Lübben-Treppendorf umgegangen, wel-
chen Hinweisen auf Fehler und Korrekturen wurde nachgegangen, und wel-
che Ergebnisse haben die Überprüfungen ergeben?

12. Hat die Bundesregierung die Hinweise auf die unzureichende Nutzen- und
Kostenermittlung aufgegriffen und die Berechnung des Nutzen-Kosten-Ver-
hältnisses daraufhin aktualisiert?

Wenn ja, was ist das Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13235

13. Hat die Bundesregierung die fehlerbehaftete Ermittlung des Umweltnutzens

korrigiert?

Wenn ja, welcher Nutzen ergibt sich jetzt?
Wenn nein, warum nicht?

14. Beabsichtigt der Vorhabenträger nach Kenntnis der Bundesregierung die
Durchführung einer nach der Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorge-
schriebenen Alternativenprüfung, die innerörtliche Alternativen mitein-
schließt?
Wenn ja, wann soll diese Prüfung stattfinden?
Wenn nein, warum nicht?

15. Hält die Bundesregierung eine Alternativenprüfung im Sinne von § 15 des
Raumordnungsgesetzes für verpflichtend?
Wenn ja, was bedeutet dies für die Alternativenprüfung bei der Ortsumge-
hung Lübben?
Wenn nein, warum nicht?

16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis der aktuellen Ver-
kehrsprognose der Vorentwurfsplanung der Anteil des Ziel- und Quellver-
kehrs sowie den Binnenverkehrs in Lübben?

17. Hält es die Bundesregierung angesichts eines relevanten Anteils von Ziel-
und Quellverkehr sowie des Binnenverkehrs und einer mittleren Verkehrs-
belastung von lediglich 5 000 Kfz je 24 Stunden im Planfall 2030 für ge-
rechtfertigt, mehr als 50 Mio. Euro zu verbauen?

18. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass mit
einem Bruchteil der veranschlagten Baukosten geeignete Maßnahmen im
Bestand initiiert werden können, mit denen schneller und wirksamer Verbes-
serungen für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Ortsdurchfahrt
von Lübben erzielt werden können?
Wenn nein, warum nicht?

19. Welche Abschnitte der heutigen B 87 und B 115 innerhalb Lübbens sollen
nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bau der Ortsumgehung Lübben ab-
gestuft, also aus der Baulast des Bundes entlassen werden?

20. Wer ist nach der Umwidmung der künftige Straßenbaulastträger der innerört-
lichen Abschnitte der B 87 und B 115, und mit welchen jährlichen Kosten
muss der neue Straßenbaulastträger für die Instandhaltung der besagten Ab-
schnitte fortan rechnen?

Berlin, den 27. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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