BT-Drucksache 18/13233

Exportverbot für Schlauchboote und Außenbordmotoren nach Libyen

Vom 26. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13233
18. Wahlperiode 26.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger,
Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der
Fraktion DIE LINKE.

Exportverbot für Schlauchboote und Außenbordmotoren nach Libyen

Die Europäische Union will weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Migra-
tion über die libyschen Seegrenzen einleiten. Im Rat „Auswärtige Angelegenhei-
ten“ beschlossen die Außenminister am 17. Juli 2017, die Ausfuhr „bestimmter
Erzeugnisse, die für die Schleusung und den Menschenhandel genutzt werden
könnten“, nach Libyen einzuschränken. Genannt werden insbesondere Schlauch-
boote und Außenbordmotoren. Die Minister wollen außerdem prüfen, wie der
Zugang der „Schleuser und Menschenhändler“ zu diesen „Erzeugnissen“ über die
EU-Grenzen hinaus eingeschränkt werden kann. Aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller sind hier die Vereinten Nationen gemeint. Soweit bekannt, wer-
den die Schlauchboote vor allem aus China importiert. Die Außenminister der
EU-Mitgliedstaaten könnten deshalb versuchen, den Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen für eine entsprechende UN-Resolution zu gewinnen. Damit wäre die
EU-Militärmission EUNAVFOR MED ermächtigt, die Fracht von Schiffen nach
Schlauchbooten und Außenbordmotoren zu durchsuchen. Die Polizeiagentur Eu-
ropol bzw. das dort befindliche „Zentrum für Migrantenschmuggel“ (EMSC)
wird vermutlich beauftragt, den Handel mit den Gerätschaften zu beobachten und
etwaige Verstöße gegen die Exportkontrollen zu ermitteln.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird mit den EU-Maßnahmen
die libysche organisierte Kriminalität gefördert. Sie könnte, wie beispielsweise
am 21. Oktober 2016 geschehen, versuchen, die Außenbordmotoren der voll be-
setzten Boote auf offener See zu stehlen (http://gleft.de/1NG). Bekanntlich ist
auch die libysche Küstenwache in das Schleusergeschäft verstrickt, sowohl die
EU-Grenzagentur Frontex als auch das Auswärtige Amt bestätigen das
(http://gleft.de/1NE). Mit dieser Truppe darf es deshalb keine Zusammenarbeit
geben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Weise will die EU nach Kenntnis der Bundesregierung „Libyen

helfen, seine Kapazitäten zur Kontrolle seiner Grenzen, auch im Süden,“ aus-
zubauen (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom
17. Juli 2017), und inwiefern ist der Abstimmungsprozess zur möglichen Un-
terstützung in technischer und finanzieller Hinsicht mittlerweile abgeschlos-
sen (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 4)?

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2. Auf welche Weise will die Bundesregierung die im Rat „Auswärtige Ange-
legenheiten“ am 17. Juli 2017 beschlossenen Schlussfolgerungen umsetzen,
eine Ausfuhr „bestimmter Erzeugnisse, die für die Schleusung und den Men-
schenhandel genutzt werden könnten“, nach Libyen einzuschränken?
a) Welche Erzeugnisse fallen aus Sicht der Bundesregierung unter diesen zu

verfolgenden unerlaubten Handel (bitte beispielhaft konkrete Güter außer
Schlauchbooten und Außenbordmotoren benennen)?

b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung der Handel mit
Schlauchbooten und Außenbordmotoren kontrolliert und unterbunden
werden?

c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, den Sicherheits-
rat der Vereinten Nationen für eine entsprechende UN-Resolution zu ge-
winnen, damit die EU-Militärmission EUNAVFOR MED ermächtigt
wäre, die Fracht von Schiffen nach Schlauchbooten und Außenbordmo-
toren zu durchsuchen?

3. Nach welcher Maßgabe sollten die von EUNAVFOR MED oder Europol im
Zusammenhang mit dem unerlaubten Handel gesammelten Informationen
aus Sicht der Bundesregierung an libysche Behörden weitergegeben werden,
und welche Behörden betrachtet die Bundesregierung hierzu als zuständig?

4. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, dass, wie von einem
Oberst, der dem Innenministerium der Einheitsregierung in Tripolis unter-
steht, berichtet, die Küstenwache Schleuser in den eigenen Reihen habe
(„Die Menschenfänger“, Süddeutsche Zeitung vom 8. Juni 2017)?

5. Auf welche Weise soll die abermals verlängerte Mission EUBAM Libyen
nach Kenntnis der Bundesregierung das libysche Innenministerium und die
Küstenpolizei beim Kapazitätsaufbau unterstützen, und inwiefern arbeitet
die Mission dabei auch mit der militärischen Küstenwache zusammen?

6. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung, wie vom Rat „Auswärtige
Angelegenheiten“ am 17. Juli 2017 beschlossen, für geeignet, „dass die liby-
schen Streitkräfte aller Regionen zu einer der zivilen Kontrolle unterstehen-
den nationalen Sicherheitsarchitektur vereinigt werden, die in der Lage ist,
Kontrollen an den Grenzen durchzuführen und den Terrorismus, die Verbrei-
tung von Waffen, Schleusung und Menschenhandel zu bekämpfen und die
Sicherheit im Lande wiederherzustellen“?

7. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union bekannt,
den Strafverfolgungsbehörden und Inlandsgeheimdiensten ihrer Mitglied-
staaten sowie Europol Daten zugänglich zu machen, die vom US-Militär
oder der NATO in Kriegsgebieten gesammelt wurden (bitte auch die dabei
verarbeiteten Daten benennen, etwa DNA, Fingerabdrücke, Telefonnum-
mern, forensische Daten; Bundestagsdrucksache 18/13087, Antwort zu
Frage 4)?

8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Strafverfol-
gungsbehörden und Inlandsgeheimdienste von Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union über Europol oder Interpol an einer möglichen Neuauflage der
Projekte VENNLIG und HAMAH teilnehmen sollen (Bundestagsdrucksache
18/1411, Antwort zu Frage 12)?

9. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Aufklärungserkennt-
nisse des von Frontex und der Europäischen Agentur für Fischereiaufsicht
seit März 2017 im Rahmen des behördenübergreifenden Pilotprojektes
„Luftgestützte Seeüberwachung“ auch im Rahmen der Missionen TRITON
oder EUNAVFOR MED genutzt (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort
zu Frage 17)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13233

10. Wann könnte das dritte Ausbildungspaket für die libysche Küstenwache

durch EUNAVFOR MED zum operativen Training von Besatzungen der li-
byschen Küstenwache auf deren Booten nach Einschätzung der Bundesre-
gierung beginnen, und welche Hindernisse ergeben sich hierzu derzeit (Bun-
destagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 18)?

11. Welchen Inhalt haben nach Kenntnis der Bundesregierung die für Mai bis
Oktober 2017 vorgesehenen sieben Schulungsmaßnahmen im Rahmen von
„Seepferdchen Mittelmeer“ durch spanische, maltesische und italienische
Militärangehörige (Bundestagsdrucksache 18/12459, Antwort zu Frage 8)?

12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Trainings die italieni-
sche Guardia di Finanza im Rahmen bzw. initiiert von EUNAVFOR MED
für die libysche Küstenwache durchführt, wie viele Beamte werden davon
adressiert, und auf welchen italienischen oder libyschen Schiffen finden die
Maßnahmen statt?

13. Durch welche bewaffneten Gruppierungen wird die libysche Küstenwache
aus Sicht der Bundesregierung unter Druck gesetzt (Bundestagsdrucksache
18/13153, Antwort zu Frage 4)?

14. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenar-
beit zwischen der Leitstelle zur Seenotrettung in Italien (MRCC) und den
angrenzenden Seenotleitungen bzw. anderen Formen der operativen Zusam-
menarbeit verbessert werden, um ein zeitnahes und wirksames Eingreifen zu
gewährleisten?
a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Fragen einer Durchführ-

barkeitsstudie der italienischen Küstenwache zu den libyschen Such- und
Rettungskapazitäten bekannt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass außer Libyen auch
Tunesien und Ägypten noch keine Such- und Rettungsgebiete (SAR-Zo-
nen) benannt haben und ein offizielles Seenotrettungszentrum eingerich-
tet haben, und welche entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen unter-
nehmen einzelne Mitgliedstaaten oder die Europäische Union?

c) Welche Gespräche sind für 2017 zwischen der Bundesregierung und
ägyptischen Behörden für einen „migrationspolitischen Dialog“ anbe-
raumt, und welche Vorschläge für eine „verstärkte migrationspolitische
Zusammenarbeit“ hat die Bundesregierung hierzu gemacht (Bundestags-
drucksache 18/13091, Antwort zu Frage 4)?

15. Auf welche Weise will nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mission
zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM
Libyen) „weiter in zunehmendem Maße mit den libyschen Behörden in den
Bereichen Grenzschutz – auch im Süden Libyens –, Strafverfolgung und
Strafjustiz zusammenarbeiten“ (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017)?
a) Wann sollen die Pläne für eine mögliche zivile GSVP-Mission (GSVP –

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) im Bereich der Re-
form des Sicherheitssektors vorliegen, und was ist über deren Inhalt be-
reits bekannt?

Drucksache 18/13233 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Wann könnte die EU-Mission EUBAM, an der auch die Europäische Gen-
darmerietruppe (EUROGENDFOR) beteiligt ist, nach derzeitigem Stand
die Einrichtung einer „leichten Präsenz“ in Tripolis umsetzen, und welche
politischen und organisatorischen Vorbereitungen laufen hierzu bereits
(Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 4)?

c) Was ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit der erneuten Verlän-
gerung des EUBAM-Mandates über eine Änderung und Erweiterung des
Beschlusses 2013/233/GASP bekannt?

16. Auf welche Weise könnte die Europäische Union aus Sicht der Bundesregie-
rung die libyschen Behörden unterstützen, „nach Alternativen zur Inhaft-
nahme [von Migranten] zu suchen“ und die Rückkehr von „aus Seenot ge-
retteten Migranten“ in ihre Herkunftsländer zu fördern, und welche Maßnah-
men der EU-Mitgliedstaaten sind ihr hierzu bekannt?

17. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Präsenz und die Akti-
vitäten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und der
Internationalen Organisation für Migration in Libyen auszubauen, und wel-
che Prioritäten werden diesbezüglich gesetzt?

18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Erwägungen Li-
byen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat,
und inwiefern haben die Bundesregierung, andere EU-Mitgliedstaaten oder
die Europäische Union dies in jüngster Zeit mit der libyschen Regierung er-
örtert?

19. Mit welchem Ergebnis haben die Europäische Kommission, der Europäische
Auswärtige Dienst, die EU-Mitgliedstaaten und die Bundesregierung die am
22. Februar 2017 von der libyschen Einheitsregierung eingereichte „Bedarfs-
liste“ für die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache (Hochseepat-
rouillenboote, mittelgroße Patrouillenboote, „Großzahl“ von Festrumpf-
schlauchbooten, Landfahrzeuge, Radarwagen, Hubschrauber etc.) inzwi-
schen geprüft (Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12322 sowie Antwort der Bun-
desregierung auf die Frage 13b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 18/12140), bzw. wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen sein?

20. Auf welche Weise will die Bundesregierung den „Aktionsplan zur Unterstüt-
zung Italiens, zur Verringerung des Migrationsdrucks und für mehr Solida-
rität“ der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2017 umsetzen, und welche
konkreten Schritte hat sie hierzu bereits unternommen?
a) Was ist der Bundesregierung über ein Projekt der Europäischen Kommis-

sion und Italiens zum Management der libyschen Land- und Seegrenzen
bekannt, und wie wird dies finanziert?

b) Wann und von wem soll der „wichtigste Bedarf an Ausrüstung und In-
standhaltungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den libyschen Behör-
den abschließend ermittelt“ werden?

21. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit eines Ver-
haltenskodex für Rettungsorganisationen auf dem Mittelmeer, welche Ver-
fahren müssten dort geregelt sein, und welche von Italien vorgetragenen For-
derungen hält sie dort für entbehrlich?
a) Welchen rechtlichen Status hat der Kodex aus Sicht der Bundesregierung,

und wie soll dieser europaweit durchsetzbar sein, etwa den Schiffen auf-
zuerlegen, dass dort Polizisten mitfahren müssen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13233
b) Inwiefern sollten die Nichtregierungsorganisationen aus Sicht der Bun-
desregierung Grenzbeamten oder Soldaten der EU-Mitgliedstaaten die
Mitfahrt auf ihren Schiffen gestatten?

c) Inwiefern wäre die Bundesregierung auch bereit, für die unter deutscher
Flagge fahrenden Rettungsorganisationen eine besondere Verantwortung
zu übernehmen, etwa indem von den Booten aufgenommene Geflüchtete
in Deutschland aufgenommen werden?

22. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die libysche Einheits-
regierung dazu zu bewegen, Grenzbeamten oder Soldaten der Missionen
EUNAVFOR MED oder TRITON bzw. der EU-Mitgliedstaaten die Mitfahrt
auf Schiffen der Küstenwache zu gestatten?

23. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung hilfreich, wenn EUNAVFOR
MED die Schiffsbewegungen der libyschen Küstenwache aufzeichnen und
dokumentieren würde, etwa um die Monitoringfähigkeiten und den Informa-
tionsaustausch mit der Truppe zu stärken?

24. Welche neueren Planungen existieren innerhalb der „Libya International As-
sistance Mission”, die von Italien geführt wird und an der die USA und
Deutschland teilnehmen, für zukünftige Trainingsmaßnahmen in Libyen
(bitte aufschlüsseln nach Trainings für Militär, Polizei und Grenzschutz),
und wer führt diese jeweils durch?

25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von wem der von der EU ein-
zurichtende „Überwachungsmechanismus, mit dem die Effizienz der Schu-
lung bewertet werden soll“, durchgeführt werden soll (Schlussfolgerungen
des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017), und inwiefern
handelt es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung eher um einen „Be-
obachtungsmechanismus“?
a) Inwiefern soll dieser Mechanismus auch die Ausbildungshilfe für die li-

bysche Küstenwache dahingehend überprüfen, ob die vermittelten Kennt-
nisse oder die überlassenen Sachmittel nicht bestimmungsgemäß und
rechtsstaatlichen Maßstäben zuwiderlaufend genutzt worden sein könnten
(Bundestagsdrucksache 18/13153, Antwort zu Frage 2)?

b) In welchen Fällen lagen der Bundesregierung während der laufenden Um-
setzung von Unterstützungsmaßnahmen der Ausbildungs- und Ausstat-
tungshilfe für die libysche Küstenwache jemals Erkenntnisse vor, nach
denen vermitteltes Wissen nicht bestimmungsgerecht und rechtsstaatli-
chen Maßstäben entsprechend eingesetzt worden sein könnte?

c) Inwiefern haben die an den EU-Missionen beteiligte Bundespolizei oder
die Bundeswehr jemals Anhaltspunkte mitgeteilt, wonach die auch aus
Deutschland unterstützten Maßnahmen für die libysche Küstenwache
Menschenrechtsverletzungen begünstigen könnten?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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