BT-Drucksache 18/13215

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2017

Vom 26. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13215
18. Wahlperiode 26.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert,
Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
30. Juni 2017

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, wes-
halb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 18/11388).
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr
2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit ei-
nem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-
Year Trends 2013“, S. 6).
Aufgrund der Informationen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich,
dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten Ende
2016 insgesamt bei knapp 1,5 Millionen lag. Hierbei sind nicht nur anerkannte
Flüchtlinge im Rechtssinne mit einberechnet, sondern auch Asylsuchende, Ge-
duldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Von 1997 bis
2011 war diese Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten von über einer
Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. Die Angaben
des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind allerdings zum Teil fehlerhaft und
überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725).
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit interna-
tionalem Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf
113 000 im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über
70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen.
Ende 2016 lebten dementgegen fast 500 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutsch-
land, davon knapp 280 000 allein aus Syrien. Zudem hatten über 110 000 Men-
schen einen so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer
geänderten Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 18/11473).
Gut 60 000 Personen verfügten Ende 2016 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge
von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a,
25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes –AufenthG), etwa 50 000 wegen langjähri-
gen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp
25 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25

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Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen verfügten über einen Aufent-
haltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a Auf-
enthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge
war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 ge-
sunken und stieg dann bis Ende 2016 wieder auf über 725 000 an.
Nach der Implementierung eines Kerndatensystems im AZR und der Nachregist-
rierung aller Schutzsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 eingereist sind
und zunächst keinen formellen Asylantrag stellen konnten, dürften die Angaben
des AZR wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt in
Deutschland lebenden Geflüchteten geben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik

Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im
ersten Halbjahr 2017?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flücht-
linge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten
Halbjahr 2017?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internatio-
naler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den
Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten
Halbjahr 2017?
a) Welche Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-

der?
4. Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-

rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2017 an-
hängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status
differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13215
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuel-
lem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung nach
§ 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder un-
ter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wel-
che Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundeslän-
dern?

7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern
und § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw.
im ersten Halbjahr 2017?

8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 30. Juni 2017 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?

9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach
§ 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundeslän-
dern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten
Halbjahr 2017?

10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach
§ 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder un-
ter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundes-
ländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten
Halbjahr 2017?

11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw.
nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte je-
weils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG er-
teilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bun-
desländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw.
im ersten Halbjahr 2017?

13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?

Drucksache 18/13215 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-

land, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von
ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr
2017?

15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b Auf-
enthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw.
im ersten Halbjahr 2017?

16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Ge-
schlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Auf-
enthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Sta-
tus erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf,
sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (null
bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50
bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung
der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG – vgl. Plenarprotokoll
18/126, S. 12263, Anlage 29 –, differenziert nach Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhiel-
ten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt
erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle
durchschnittliche Gültigkeit?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13215

21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK aner-

kannte Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2017
in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 15
oder unter 16 Jahren, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

23. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden
im ersten Halbjahr 2017 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren)
ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jah-
ren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2017
mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentschei-
dung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, die weder ei-
nen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen,
wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter (bitte jeweils nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

26. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand des 30. Juni
2017 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

27. Wie viele Personen hatten zum Stand des 30. Juni 2017 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

28. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG leb-
ten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert
nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von
ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr
2017?

Drucksache 18/13215 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

29. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3

oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZR-
Gesetz – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren
zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem
Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2016 nach § 54

Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele
von ihnen lebten zum 30. Juni 2017 noch in der Bundesrepublik Deutsch-
land (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 bzw. waren zum 30. Juni 2017
zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem
Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthalts-
status, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 aufgegriffen, die
über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum
abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils nach den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antwor-
ten)?

30. Wie viele der im Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017 (bitte
differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräf-
tig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des AZR am 30. Juni
2017 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den
wichtigsten zehn Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Auf-
enthaltsstatus)?

31. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni
2017 in Deutschland (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Her-
kunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele
von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende (bitte nach Bundesländern und
den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden
sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen
Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Frei-
zügigkeitsrechts (bitte jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten auflisten), was kann über die Herkunft, die Aufenthalts-
dauer und den vorherigen Aufenthaltsstatus derjenigen Ausreisepflichtigen
gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte so differen-
ziert wie möglich angeben), und wie hoch war Ende 2016 die Zahl der Aus-
reisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz erhielten (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Her-
kunftsstaaten auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13215

32. Was haben die bisherigen Maßnahmen zur Bereinigung der Daten zu Aus-

reisepflichtigen im AZR erbracht (bitte so detailliert wie möglich darlegen
und darstellen, welche Zahlenangaben zu welchen Personengruppen sich
gegebenenfalls geändert haben; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725), und
gab es weitere Initiativen zur genaueren Erfassung der „sonstigen“ Dul-
dungsgründe und gegebenenfalls entsprechend geänderte Daten im AZR
(bitte im Detail darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu
Frage 25)?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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