BT-Drucksache 18/13209

Diskussion über Polizeigewalt am G20-Gipfel in Hamburg

Vom 26. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13209
18. Wahlperiode 26.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Diskussion über Polizeigewalt am G20-Gipfel in Hamburg

Der Einsatz der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten beim G20-
Gipfel in Hamburg wird von Bürgerrechtsorganisationen, aber auch von zahlrei-
chen Journalistinnen und Journalisten scharf kritisiert. Beispielsweise listete die
„taz“ (10. Juli 2017) auf, „dass Demonstranten in Hamburg geknüppelt, gepfef-
fert, auseinandergetrieben wurden, und zwar keineswegs nur da, wo es knallte“.
Außerdem seien „auch Journalisten, Unbeteiligte und offenbar sogar eine Anwäl-
tin verprügelt“ worden. Der Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und
Anwältevereins e. V., Peer Stolle, wirft dem Hamburger Regierungschef Olaf
Scholz (SPD) eine „Missachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzi-
pien“ vor (junge Welt, 11. Juli 2017).
Vielfach wird insbesondere das Vorgehen der Polizei gegen die antikapitalisti-
sche Demonstration am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, kritisiert. In einer ersten
Einschätzung des Komitees für Grundrechte und Demokratie e. V. heißt es, der
polizeiliche Umgang mit dieser Demonstration sei „erschreckend. Die Anmel-
dung dieser Demonstration war von der Versammlungsbehörde ohne jede Aufla-
gen bestätigt worden. Viele hatten vorausgesagt, dass dies nur heißen könne, dass
die Versammlung gar nicht erst losgehen dürfe. Diese Demonstration wurde in
der Tat nach wenigen Metern von der Polizei angegriffen“. Das Vermummungs-
verbot im Versammlungsgesetz könne „nicht annähernd das beobachtete eskala-
tive und die Rechte und Sicherheit der Bürger*innen verletzende Vorgehen der
Polizei rechtfertigen“. Die Polizei habe hier keine gezielte Strafverfolgung betrie-
ben, sondern gegen eine Vielzahl sich legal verhaltender Demonstrantinnen und
Demonstranten Wasserwerfer, Pfefferspray und Tonfa-Schlagstock eingesetzt. In
der Bilanz des Komitees heißt es weiter: „Immer wieder mussten wir beobachten,
wie Polizeibeamte ohne Zeitdruck, die Tonfa-Schlagstöcke schwingend, schnell
in eine Versammlung hinein liefen und Panik erzeugten … Schwere Verletzungen
wurden bei solchen Einsätzen in Kauf genommen“. (www.grundrechtekomitee.
de/node/873).
Durch großflächige Versammlungsverbote, das Verbot von Camps bzw. Einsät-
zen gegen genehmigte Camps haben die Einsatzleitung bzw. die verantwortlichen
Innenpolitiker nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Eska-
lation schon frühzeitig provoziert.
Ein Polizeiverhalten, das eine Eskalationsspirale in Gang setzt, die letztlich zahl-
reiche Unschuldige auf allen Seiten trifft, bedarf dringend einer Aufarbeitung und
Korrektur.

Drucksache 18/13209 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen von einer Mitverantwortung der
Bundesregierung für den Einsatz aus, nicht zuletzt nachdem der Bundesminister
des Innern, Dr. Thomas de Maizière, öffentlich bestätigte, dass es eine gemein-
same Lagebeurteilung gegeben habe und zwischen Hamburger Senat und Bun-
desinnenministerium die Informationen geteilt worden seien (Frankfurter Rund-
schau, 10. Juli 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Angehörige von Bundessicherheitsbehörden waren in Zusammen-

hang mit dem G20-Gipfel zwischen dem 5. und 9. Juli 2017 in Hamburg im
Einsatz, und mit welchen Aufgaben waren sie betraut (bitte je nach Behörde
aufgliedern und möglichst vollständig angeben)?

2. Inwiefern waren Bundessicherheitsbehörden in die Entscheidungen der zu-
ständigen Hamburger Behörden zum Umgang mit den Camps der Demons-
trantinnen und Demonstranten einbezogen bzw. haben Ratschläge hierzu er-
teilt (diese bitte ggf. darlegen)?
Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung als Gastgeberin des Gipfels auch
mitverantwortlich für den Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstran-
ten, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die weitreichenden Camp-
Verbote sowie den Umgang mit den zugelassenen Camps durch die Hambur-
ger Behörden?

3. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von polizeilichen Übergriffen
auf Demonstrantinnen und Demonstranten sowie Journalistinnen und Jour-
nalisten, wie sie beispielsweise auf https://g20-doku.org/ dokumentiert sind?
a) Versucht die Bundesregierung angesichts der hohen Bedeutung der

Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit und
Meinungsfreiheit von den Hamburger Behörden Aufklärung über die auf
der genannten Homepage aufgezeigten Fälle unverhältnismäßiger Ge-
waltanwendung durch Polizeikräfte zu erlangen, und wenn ja, zu welchen
Erkenntnissen ist sie dabei bislang gelangt?

b) Versucht die Bundesregierung, Kenntnis davon zu erlangen, inwiefern
Angehörige der Bundespolizei an solchen Übergriffen beteiligt waren,
und falls ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei bislang gelangt?

4. Wie viele Angehörige der Bundespolizei waren im Einsatz und wie viele da-
von jeweils im originären Aufgabenbereich bzw. zur Unterstützung der
Hamburger Polizei (bitte tageweise aufgliedern)?

5. Hat die Bundespolizei die Hamburger Polizei durch Bereitstellung von Was-
serwerfern unterstützt, und wenn ja, mit wie vielen?
a) Waren dem Wasser chemische Substanzen beigemischt, und wenn ja,

welche?
b) Wurden aus den Wasserwerfern Wasserstöße abgegeben, und wenn ja, bei

welchen Gelegenheiten (bitte Ort, Datum, Anzahl der Wasserstöße, An-
lass und Gegenüber der Maßnahme nennen und Angaben machen, ob sich
die Wasserstöße gegen Einzelne oder gegen Ansammlungen richteten)?

6. Hat die Bundespolizei die Hamburger Polizei durch weiteres polizeiliches
Einsatzgerät unterstützt, und wenn ja, welches (bitte vollständig unter An-
gabe der Stückzahl angeben)?

7. Haben Angehörige der Bundespolizei Pfefferspray eingesetzt, und wenn ja,
bei welchen Gelegenheiten (bitte vollständig Datum, Uhrzeit, Ort, Anlass
anführen und angeben, ob sich die Maßnahme gegen eine einzelne Person
oder gegen eine Ansammlung richtete)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13209
8. In welchem Umfang waren Angehörige der Bundespolizei unmittelbar an
weiteren Einsätzen gegen Demonstrantinnen und Demonstranten beteiligt
(bitte vollständig angeben und jeweils Datum, Uhrzeit, Ort und Anlass nen-
nen)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der von

Bundespolizisten verletzten Demonstrantinnen und Demonstranten?
b) Welche Erkenntnisse hat sie über verletzte Bundespolizisten (bitte diffe-

renzieren, inwiefern die Verletzungen unfall- bzw. hitzebedingt waren,
von anderen Polizeikräften, selbst oder durch Dritte verursacht wurden,
und nach Art und Schwere der Verletzung bzw. evtl. resultierender
Dienstunfähigkeit, außerdem bitte nach einzelnen Tagen differenzieren)?

9. Waren Angehörige von Sicherheitsbehörden des Bundes in Zivil an De-
monstrationen und/oder an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt, und
wenn ja, wie viele, mit welcher Funktion und welcher Aufgabe, und an wel-
chen Demonstrationen bzw. gewalttätigen Ausschreitungen haben sie sich
beteiligt?
Inwiefern waren diese zivil gekleideten Angehörigen mit Schusswaffen oder
Pfefferspray bewaffnet, und inwiefern haben sie davon Gebrauch gemacht?

10. Wurden von Sicherheitsbehörden des Bundes Maßnahmen der Funkzellen-
abfrage durchgeführt, IMSI-Catcher (IMSI – internationale Mobilfunk-Teil-
nehmerkennung) oder sog. stille SMS eingesetzt, und wenn ja, aus welchem
Grund, in welchem Umfang, und wann?

11. Haben Angehörige der Bundespolizei Festnahmen durchgeführt, und wenn
ja, von wie vielen Personen (bitte jeweils Ort, Datum, Anlass/Vorwurf nen-
nen und vermerken, wenn die festgenommenen Personen ggf. an die Ham-
burger Polizei abgegeben wurden)?

12. An welchen Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel waren
GSG 9 der Bundespolizei (polizeiliche Spezialeinheit zur operativen Be-
kämpfung von Schwerst- und Gewaltkriminalität sowie Terrorismus) bzw.
BFE-Plus-Einsatzkräfte (BFE – Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit
Plus) beteiligt?

13. Wie vielen potentiellen Demonstrantinnen und Demonstranten wurde in Zu-
sammenhang mit dem Gipfel an den Grenzübergängen die Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland verwehrt, und auf welcher Grundlage geschah
dies (bitte jeweils die Anzahl verweigerter Einreisen an den einzelnen Grenz-
übergangsstellen angeben)?
Auf welche Dateien oder Listen wurde dabei von der Bundespolizei zuge-
griffen?
a) Nach welchen Kriterien richtete sich die Entscheidung, bestimmte Perso-

nen nicht einreisen zu lassen?
b) Waren an der Zusammenstellung dieser Dateien bzw. Listen auch Ge-

heimdienste beteiligt, und wenn ja, welche?
c) Waren an der Zusammenstellung der Dateien oder Listen auch ausländi-

sche Polizeibehörden beteiligt, und wenn ja, welche?
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, inwiefern

von den Betroffenen Rechtsmittel gegen das Einreiseverbot eingelegt
wurden, und in welchem Umfang diese erfolgreich waren?

Drucksache 18/13209 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

14. Aus welchen Gründen wurde 33 Personen am Grenzübergang Basel, die mit

einem Sonderzug nach Hamburg fahren wollten, die Einreise verweigert
(vgl. Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 6. Juli 2017)?
Ist das Mitführen von Schutzausrüstung wie Gasmasken, Mundschutz oder
Schutzbrillen bereits für sich ein ausreichendes Kriterium, um die Einreise
zu verweigern, und wenn nein, welche Kriterien kamen bei der Einreisever-
weigerung für die fraglichen Personen hinzu?

15. Treffen Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass am
6. Juli 2017 mehrere Personen, die aus Bologna anreisten, in Zusammenhang
mit dem Gipfel bzw. den Demonstrationen mehrere Stunden am Verlassen
des Flughafens Hamburg gehindert wurden, und wenn ja, aus welchem
Grund geschah das?
Trifft es zu, dass zwei Personen aus Bologna die Einreise verweigert wurde?
a) Wenn ja, geschah dies unter Hinweis auf das Mitführen eines schwarzen

Kapuzenpullovers, festen Schuhwerkes und Wollhandschuhen, und in-
wiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung verhältnismäßig, wegen sol-
cher nicht verbotener Gegenstände die Grundrechte der Freizügigkeit, der
Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu beschränken?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde dann die Einreise verweigert,
und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung?

16. In welchem Umfang haben jeweils das Bundeskriminalamt, die Bundespoli-
zei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit dem
Gipfel personenbezogene Informationen an welche ausländischen Polizeibe-
hörden übermittelt, und über wie viele Personen wurden dabei Daten ausge-
tauscht?
a) In welchem Umfang haben jeweils das Bundeskriminalamt, die Bundes-

polizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit
dem Gipfel personenbezogene Informationen von welchen ausländischen
Behörden entgegengenommen, und wie viele Personen betraf dies?

b) Aus welchen Ländern stammten die entsprechenden Informationen?
c) Wurden diese Daten in Dateien gespeichert und/oder mit existierenden

Dateien abgeglichen (bitte jeweils Dateibezeichnungen angeben), und
wenn ja, zu welchem Zweck, und welche konkreten polizeilichen oder
nachrichtendienstlichen Schritte wurden daraufhin vorgenommen?

17. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Beteiligung ausländischer
Polizeikräfte an polizeilichen Einsätzen in Zusammenhang mit dem Gipfel
machen?
a) Wie viele ausländische Polizeikräfte waren insgesamt in Hamburg im

Einsatz, und welchen Aufgaben gingen sie nach (bitte jeweils Herkunfts-
land, Anzahl und Bezeichnung der polizeilichen Einheit angeben)?

b) Inwiefern waren die ausländischen Polizisten an unmittelbaren Einsätzen
gegen Personen beteiligt, und inwiefern wurden von ihnen Zwangsmittel
angewendet (bitte möglichst vollständig angeben)?

c) Inwiefern wurden von ausländischen Polizisten (bitte konkret benennen)
Dienstwaffen eingesetzt, und inwiefern lag hierfür eine ausdrückliche Ge-
nehmigung vor?

d) Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang waren Kräfte ös-
terreichischer Spezialeinheiten im Einsatz?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13209
e) Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung jederzeit gewährleis-
tet, dass ausländische Polizisten ausschließlich unter Leitung und in An-
wesenheit deutscher Polizisten hoheitlich tätig waren (sofern dies nicht
gewährleistet war, bitte darlegen, bei welchen Gelegenheiten dies ggf.
nicht der Fall war, und warum nicht)?

f) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz österreichi-
scher Polizisten am 7. Juli 2017 gegen eine nach Augenzeugenberichten
friedliche Demonstration (vgl. www.vice.com/de_at/article/a3d7m4/wie-
und-warum-osterreichische-polizisten-bei-den-g20-protesten-in-hamburg-
eingesetzt-wurden)?
Inwiefern war aus Sicht der Bundesregierung hier der Einsatz von Pfef-
ferspray rechtmäßig?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Einsatz?

g) Was ist der Inhalt der Kooperationsabsprache mit der österreichischen Po-
lizei (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/13033),
welche Absprachen enthält diese (bitte möglichst vollständig angeben),
und ist die Bundesregierung bereit, diese Absprache dem Deutschen Bun-
destag zugänglich zu machen?

18. Inwiefern hat die Hamburger Polizei im Vorfeld oder während der Demonst-
rationsereignisse ihre Lagebeurteilung gegenüber welchen Bundessicher-
heitsbehörden kommuniziert, bzw. inwiefern haben Bundessicherheitsbehör-
den an der Lagebeurteilung durch die Hamburger Polizei mitgewirkt (die Art
der Mitwirkung, Beratung usw. bitte möglichst ausführlich angeben)?
a) Inwiefern wurden gemeinsame Erörterungen vorgenommen, was kon-

krete Einsätze betrifft (diese bitte jeweils nennen)?
b) Hatte die Bundespolizei darüber Kenntnis, dass die „Welcome to Hell“-

Demonstration keine polizeilichen Auflagen hatte, und wenn ja, hat sie
eigene Einschätzungen dazu vorgenommen, ob dies einsatztaktisch bzw.
polizeilich sinnvoll war bzw. als Hinweis gedeutet werden kann, dass die
Hamburger Polizei ohnehin beabsichtigte, diese Demonstration frühzeitig
aufzulösen?

19. Kann die Bundesregierung die Angaben des Bundesministers des Innern be-
stätigen (Frankfurter Rundschau, 10. Juli 2017), Gewalttäter hätten sich bis
zu zwei Jahren lang auf den Gipfel vorbereitet und Zwillen eingeführt, und
wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat sie hierzu?
a) Woher stammt die Information über eingeführte Zwillen, und seit wann

liegt sie der zuständigen Hamburger Polizei bzw. der Bundespolizei und
dem Bundesinnenministerium vor?

b) Um wie viele Zwillen und welche Art von Zwillen handelte es sich?
c) Warum wurde, wenn solche Erkenntnisse vorlagen, nicht bereits vor zwei

Jahren polizeilich eingegriffen?
20. Wie viele Waffentrageerlaubnisse für Angehörige ausländischer Delegatio-

nen wurden bewilligt (bitte vollständig angeben), und wie viele Anträge wur-
den abschlägig beschieden?
Hat die türkische Delegation entsprechende Erlaubnisse beantragt, und wenn
ja, wie wurde mit den Anträgen verfahren?

21. Inwiefern strebt die Bundesregierung die Errichtung einer europaweiten Da-
tei über „Extremisten“ an, womit begründet sie dies (bitte ggf. Defizite der
bisherigen Dateien bzw. Dateiverbünde und der Praxis der Datenübermitt-
lung nennen), und inwiefern soll sich diese vom Schengener Informations-
system (SIS) und anderen bereits existierenden EU-Dateien unterscheiden?

Drucksache 18/13209 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

22. Inwiefern trifft die Äußerung des Bundesministers der Justiz und für Ver-

braucherschutz zu (Frankfurter Rundschau, 10. Juli 2017), dass „mehr Geld
in die Beobachtung von Extremismus insgesamt“ gesteckt werden solle, und
welche konkreten Überlegungen sind hierzu bereits angestellt worden?
Wo sieht die Bundesregierung Defizite bei der bisherigen Beobachtung
„linksextremistisch“ motivierter Gewalt (bitte begründen)?

23. Teilt die Bundesregierung die vom Chef des Bundeskanzleramtes vorgenom-
mene Gleichsetzung gewalttätiger Randalierer mit Neonazis und islamisti-
schen Terroristen (Tweet von Dr. Peter Altmaier mit dem Wortlaut „Links-
extremer Terror in Hamburg war widerwärtig und so schlimm wie Terror
von Rechtsextremen und Islamisten“ vom 8. Juli 2017), und wenn ja, wie
begründet sie diese Gleichsetzung angesichts der Tatsache, dass in Hamburg
weder Terroranschläge noch Morde geschehen sind?

24. Inwiefern hat die Bundespolizei eine Auswertung des Unterstützungseinsat-
zes für die Hamburger Polizei vorgenommen, und was sind die Inhalte dieser
Auswertung?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag diese Auswertung
zukommen zu lassen?
Inwiefern gibt es eine gemeinsame Auswertung mit der Hamburger Polizei,
und was sind deren Inhalte?

25. Inwiefern geben die Demonstrationsereignisse in Hamburg aus Sicht der
Bundesregierung Anlass zu Schlussfolgerungen, und welcher Art sind diese?

26. Welche Unterstützungsersuchen bzw. Amtshilfeersuchen hat die Bundes-
wehr vom 5. bis 9. Juli 2017 für andere Behörden oder Dritte erfüllt (bitte
vollständig und nicht nur summarisch darlegen, jeweils Einsatzort und
-dauer, Art der Tätigkeit, Zahl der eingesetzten Soldaten angeben)?

27. Wer hat aus welchen Gründen die Entscheidung getroffen, am Nachmittag
des 7. Juli 2017 Transportpanzer innerhalb Hamburgs zu verlegen (http://
augengeradeaus.net/2017/07/g20-gipfel-in-hamburg-zum-falschen-zeitpunkt-
mit-dem-transportpanzer-unterwegs/)?
a) Inwiefern gehörten diese Transportpanzer zu den Transportkapazitäten,

die zur Unterstützung einer Notevakuierung von Gipfelteilnehmern be-
reitgehalten worden waren?

b) Inwiefern stand die Verlegung in einem Zusammenhang mit dem Gipfel?
c) Welche (ggf. weiteren) Kapazitäten hatte die Bundeswehr zur eventuellen

Evakuierung von Gipfelteilnehmern bereitgehalten?
d) Inwiefern wurde während des Gipfels erwogen, eine Evakuierung vorzu-

bereiten bzw. die Kapazitäten hierzu auszuweiten, beispielsweise durch
Bereithaltung von Transportpanzern (bitte begründen)?

28. Welche Kosten entstanden dem Bund voraussichtlich durch die Einsätze der
Bundespolizei sowie der Bundeswehr?

29. Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die Lageeinschät-
zungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Zeit vor und nach
den Demonstrationsereignissen zukommen zu lassen, und wenn nein, was
sind deren zentrale Aussagen?
Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prognose bestä-
tigt, dass bis zu 500 Skandinavier anreisen würden, um „in militanten Klein-
gruppen“ zu agieren (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article1666564
41/Was-das-Verfassungsschutzpapier-SAW-Stoertebeker-dem-Kanzleramt-
verriet.html)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13209

30. Ist von Seiten der Bundesregierung bzw. im Rahmen der Gemeinsamen Zen-

tren der Polizei- und Zollzusammenarbeit überlegt worden, inwiefern die
Strategie der Hamburger Polizeiführung, nicht auf Deeskalation zu setzen,
zur Eskalation beigetragen hat, und wenn ja, welche Positionen wurden hier-
bei vertreten?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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