BT-Drucksache 18/13165

Dorschfangquoten und Kompensationsmaßnahmen

Vom 18. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13165
18. Wahlperiode 18.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Heidrun Bluhm,
Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Birgit Menz, Cornelia Möhring und
der Fraktion DIE LINKE.

Dorschfangquoten und Kompensationsmaßnahmen

In Reaktion auf einen erheblichen Bestandseinbruch beim Dorsch in der westli-
chen Ostsee wurden die Fangquoten 2017 massiv gekürzt. Neben der Berufsfi-
scherei ist erstmalig auch die Freizeitfischerei von Einschränkungen betroffen.
Die ursprünglich geforderte Reduzierung der Fangquote für die Berufsfischerei
um 88 Prozent fiel mit 56 Prozent nicht so hart wie befürchtet aus, dafür wurde
die Freizeitfischerei mit in die Pflicht genommen, für die außerhalb der Schonzeit
ein Entnahmelimit von fünf Dorschen pro Tag (Baglimit) eingeführt wurde.
Während Härten für die Berufsfischerei mit Stilllegungsprämien abgefedert wer-
den sollen, ist für die vom Angeltourismus abhängigen Betriebe noch keine Lö-
sung in Sicht. Betreiber von Angelkuttern geben einen Rückgang der Buchungen
von 30 bis 50 Prozent an (Lausitzer Rundschau am 20. April 2017). Das Johann
Heinrich von Thünen-Institut (Dossier „Wo ist der Haken? – Die Bedeutung der
Meeresangelfischerei“, www.thuenen.de/de/thema/fischerei/wo-ist-der-haken-
meeresangelfischerei/) stellt fest, dass „insbesondere für die Küstengebiete und
strukturarme Regionen“ der Angeltourismus „eine beachtliche Einkommens-
quelle“ ist, und beziffert den Umsatz von Meeresanglern in Nord- und Ostsee in
Deutschland mit jährlich insgesamt 118 Mio. Euro.
Während niemand die Wichtigkeit des Bestandserhalts des Dorsches bestreitet,
hängt die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen in den strukturschwachen Regionen
an der Ostseeküste auch mit deren wirtschaftlicher Verträglichkeit zusammen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurden in Nord- und Ostsee tätigen Berufs- und Neben-

erwerbsfischern seit dem 1. Januar 2017 Stilllegungsprämien und andere
Entschädigungen gewährt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Fälle, durch-
schnittlicher Höhe der Zahlungen pro Betrieb und Quelle der Zahlungen, An-
teil der nicht genehmigten Anträge)?

2. Zu welchem Anteil wird der den Berufs- und Nebenerwerbsfischern durch
erhebliche Reduzierungen von Fangquoten entstandene Verdienstausfall
durch diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung ersetzt?

3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsfischerei an der
Ostsee in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Be-
triebsgröße und Beschäftigten insgesamt aufschlüsseln)?

4. Welchen wirtschaftlichen und kulturellen Stellenwert räumt die Bundesre-
gierung der Berufsfischerei in der Ostsee ein?

Drucksache 18/13165 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ostseefi-
scherei in der Bundesrepublik Deutschland zukünftig vor starken Quoten-
schwankungen zu schützen und Betrieben ein verlässliches Auskommen zu
sichern?

6. In wie vielen Fällen wurden Betreibern von Angelkuttern seit dem 1. Januar
2017 Stilllegungsprämien und andere Entschädigungen gewährt (bitte auf-
schlüsseln nach Anzahl der Fälle, durchschnittlicher Höhe der Zahlungen pro
Betrieb und Quelle der Zahlungen)?

7. Wie viele Mittel stehen 2017 für die Entschädigung für Berufsfischer zur
Verfügung (bitte nach Quelle aufschlüsseln), und wie viele wurden davon
nach heutigem Stand abgerufen?

8. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um eine Fortführung der
Entschädigungsmaßnahmen im Jahr 2018 zu gewährleisten, da nicht mit ei-
ner Quotenerhöhung zu rechnen ist?

9. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft (Tou-
rismus, Angelreiseveranstalter, Betreiber von Angelkuttern, Angelgeschäfte
etc.) hat das für die Freizeitfischerei festgelegte Fanglimit von fünf Dorschen
am Tag nach Kenntnis der Bundesregierung?

10. In welcher Form werden Betroffene (nach Frage 9) von wem entschädigt,
erkennt die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und plant die Bundesre-
gierung bei der Festlegung der Dorschquote für 2018 einen Ausgleichsfonds
für die betroffene regionale Wirtschaft?

11. Wie bewertet die Bundesregierung das für die Freizeitfischerei festgelegte
Fanglimit von fünf Dorschen am Tag, und wird sich die Bundesregierung bei
der Verhandlung der Fangquoten für 2018 gegen ein Fanglimit für die Frei-
zeitfischerei aussprechen?

12. Inwieweit wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen über die
Dorschquote 2018 dem Rechnung tragen, dass der Erlös aus dem Dorschfang
der Berufsfischerei in den vom Baglimit betroffenen Gebieten des Internati-
onal Councils for the Exploration of the Sea (ICES) 22 bis 24 geschätzt ca.
10 bis 15 Mio. Euro ausmacht, während der Angeltourismus aber ca.
118 Mio. Euro allein in den strukturschwachen Küstengebieten pro Jahr um-
setzt (Thünen-Institut)?

13. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass 2018 die Quotenemp-
fehlung der Wissenschaft für Berufsfischer bei angemessener Entschädigung
umgesetzt wird?

14. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zum Aufbau der Laicherbio-
masse für notwendig?

An welchen wird sie sich beteiligen, und welche wird sie selbst ergreifen?
15. Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-

schaft (BMEL) über den Dorschjahrgang 2016, und welche Bestandsent-
wicklung erwartet das BMEL in den nächsten Jahren?

16. Wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob sie auch im Jahr 2018 die
Schollenfischerei in der Laichzeit für Dorsch untersagt, und wann wird sie
dies kommunizieren?

Berlin, den 17. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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