BT-Drucksache 18/13146

Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel

Vom 18. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13146
18. Wahlperiode 18.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam),
Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel

Mindestens 32 Medienvertreterinnen und Medienvertretern, die sich zum G20-
Gipfel in Hamburg akkreditiert hatten, wurde während des Gipfeltreffens vom
7. bis 8. Juli 2017 nachträglich ihre Akkreditierung aufgrund „sicherheitsrelevan-
ter Erkenntnisse“ wieder entzogen. Die Namen der betroffenen Journalistinnen
und Journalisten waren auf einer zweiseitigen, offensichtlich vielfach kopierten
Liste vermerkt, die Polizeibeamte an den Kontrollpunkten vor dem Pressezent-
rum zum G20-Gipfel vorlag. Die Polizeibeamten hatten nach eigener Auskunft
weder Anweisung, die Liste diskret zu benutzen, noch sie nach Gebrauch über-
prüfbar zu entsorgen. Ein Filmteam des „ARD“-Hauptstadtstudios konnte diese
Liste so auch offen aus der Nähe filmen. Datenschützer und Journalistenverbände
sehen in Verbindung mit der Liste und dem Akkreditierungsentzug eine ganze
Reihe von Rechtsverstößen und unerlaubten Eingriffen in Grundrechte. Alle
Betroffenen hatten ihre Akkreditierungsunterlagen spätestens zwei Wochen vor
dem Gipfel eingereicht und wurden danach bereits einer intensiven Sicherheits-
überprüfung unterzogen (www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.
html).
Zwei betroffene Journalisten, die für „SPIEGEL ONLINE“ bzw. die Fotoagentur
„ActionPress“ arbeiteten, wurden vom Bundespresseamt lediglich mit einem
Formschreiben an das Bundeskriminalamt (BKA) verwiesen. Die beiden Foto-
grafen waren im Oktober 2014 kurzzeitig in der Türkei festgenommen worden,
als sie die Gefechte um die syrische Grenzstadt Kobani fotografierten. Ein weite-
rer, unter anderem für die Tageszeitung „junge Welt“ arbeitender Fotograf hatte
in der Vergangenheit Proteste gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip
Erdoğan sowie die Situation in den kurdischen Landesteilen der Türkei, Syriens
und des Irak dokumentiert. Ebenfalls von der Akkreditierungsentziehung betrof-
fen war nach Kenntnis der Fragesteller der Herausgeber des Erdoğan-kritischen
türkischsprachigen Nachrichtenportals „Avrupa Postasi“ aus Hamburg. Nach An-
sicht der Fragesteller besteht daher der Verdacht, dass die vermeintlich „neuen“
Erkenntnisse, die zum nachträglichen Entzug der Akkreditierung geführt hatten,
nicht vom BKA sondern vom türkischen Geheimdienst kamen (www.tagesschau.
de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html; www.taz.de/!5428032/).
Demgegenüber erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert, die Erkenntnisse
über die betroffenen Journalisten stammten nur vom Verfassungsschutz, nicht
aber von ausländischen Behörden. Zudem hätten nicht neue Erkenntnisse über die
Journalisten „sondern über die Verhältnisse“ zur Rücknahme der Akkreditierun-

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gen geführt, hieß es aus dem Bundesministerium des Innern. Unter den Ausge-
schlossenen seien zudem „Straftäter“ gewesen, die „etwas auf dem Kerbholz“
hätten. Die 32 gelisteten Journalisten hätten zu jenen gezählt, die sich bei diesem
Gipfeltreffen nur in „Begleitung durch BKA-Beamte im Sicherheitsbereich be-
wegen durften“, so Regierungssprecher Seibert. Da eine Eins-zu-eins-Überwa-
chung der verdächtigen Journalisten nicht leistbar erschien, sei der Entzug der
Akkreditierung erfolgt. Die Praxis, verdächtige Journalisten bei Gipfeltreffen
vom BKA beobachten zu lassen, gibt es nach Erkenntnissen der „Süddeutschen
Zeitung“ bereits mindestens seit dem G8-Treffen in Heiligendamm vor zehn Jah-
ren (www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-
seit-zehn-jahren-beobachtet-1.3584288; www.abendblatt.de/politik/deutschland/
article211221043/Pruefung-von-Akkreditierungs-Entzug-bei-G20-eingeleitet.
html).
Im Umfeld des G20-Gipfels wurden Journalistinnen und Journalisten nach Anga-
ben des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) mehrfach Opfer von physischer
Gewalt von Polizisten. Es gab Pfefferspray-Attacken und Schlagstockeinsätze
von Polzisten gegen Berichterstatter. Presseausweise wurden von den Einsatz-
kräften ignoriert, Journalisten wurden zum Teil wüst beschimpft (www.nw.de/
nachrichten/thema/21849211_Polizeigewalt-Journalisten-beklagen-Angriffe-durch-
Einsatzkraefte-bei-G20.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie vielen bereits zum G20-Gipfel akkreditierten Journalistinnen und Jour-

nalisten wurde aus welchen Gründen im Einzelnen während des Gipfels
nachträglich wieder die Akkreditierung entzogen?
a) Wie viele dieser Journalisten wurden beim erstmaligen Besuch des Pres-

sezentrums die Akkreditierung wieder entzogen?
b) Wie viele dieser Journalisten hatten sich vorher bereits im Pressezentrum

aufgehalten?
c) Wie viele dieser Journalisten sind gar nicht im Pressezentrum erschienen?

2. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundes-
regierung für Medien in Deutschland und wie viele für ausländische oder
fremdsprachige Medien (bitte Länder bzw. Sprachen angeben)?

3. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundes-
regierung auch oder vornehmlich für Medien des linken oder sogenannten
linksextremen politischen Spektrums bzw. sind in polizeilichen oder geheim-
dienstlichen Datenbanken als links motivierte Gewalttäter gelistet?

4. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundes-
regierung auch oder vornehmlich für Medien des rechten oder rechtsextre-
men politischen Spektrums bzw. sind in polizeilichen oder geheimdienstli-
chen Datenbanken als rechts motivierte Gewalttäter gelistet?

5. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundes-
regierung auch oder vornehmlich für türkische oder türkischsprachige Me-
dien bzw. hatten sich in der Vergangenheit insbesondere mit türkischen The-
men befasst oder waren in der Türkei bereits im Zusammenhang mit ihrer
journalistischen Tätigkeit festgenommen worden?

6. Von welchen Behörden bzw. welchen Abteilungen dieser Behörden nahm
das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung oder eine andere Be-
hörde (bitte benennen) Hinweise bzgl. Akkreditierungen entgegen, auf deren
Basis es über Nichtzulassungen bzw. den nachträglichen Entzug der Akkre-
ditierungen entschied?

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7. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde Journalistinnen und
Journalisten, die eine Akkreditierung zum G20-Gipfel beantragt hatten, eine
solche von Anfang an verweigert?

8. Wie und in welchem Zeitraum genau, nach welchen konkreten Kriterien, un-
ter Beteiligung welcher Behörden und Regierungsstellen und unter Nutzung
welcher Behördendateien wurden die Sicherheitsüberprüfungen von Journa-
listinnen und Journalisten, die eine Akkreditierung beantragt hatten, vorge-
nommen, und wie war der entsprechende Hinweis (Einverständniserklärung)
auf dem Akkreditierungsformular formuliert?

9. Inwieweit, in welchen Fällen und mit welcher Autorität waren ausländische
Behörden an der Sicherheitsüberprüfung beteiligt bzw. wurden von diesen
stammende Informationen verwendet (bitte Art der ausländischen Behörde,
z. B. Nachrichtendienst, Polizei etc., und Staat angeben)?

10. Inwieweit, in welchen Fällen und aus welchem Grund wurden die Namen
von Journalistinnen und Journalisten, die ihre Akkreditierung beantragt hat-
ten, vor Erhalt der Akkreditierung an ausländische Regierungsstellen oder
Behörden weitergegeben (bitte Staat und Behörde benennen)?

11. Inwieweit und in wie vielen und welchen Fällen wurden Akkreditierungsan-
fragen aufgrund von Informationen ausländischer Regierungsstellen oder
Behörden abgelehnt?

12. Inwieweit, in welchen Fällen und aus welchem Grund wurden Namen von
bereits akkreditierten Journalistinnen und Journalisten an ausländische Re-
gierungsstellen oder Behörden weitergegeben (bitte Staat und Behörde be-
nennen)?

13. Inwieweit und in wie vielen und welchen Fällen wurden bereits bestätigte
Akkreditierungen aufgrund von Informationen ausländischer Regierungs-
stellen oder Behörden wieder zurückgezogen (bitte Staat und Behörde be-
nennen)?

14. Inwieweit stellte die Bundesregierung sicher, dass Informationen ausländi-
scher Regierungsstellen oder Behörden, die zu einer Nichtakkreditierung
oder einem nachträglichen Akkreditierungsentzug führten, auf eine tatsäch-
liche Gefährdung durch die betroffenen Journalisten schließen ließen und da-
mit nicht etwa die politisch motivierte Intention des Ausschlusses oppositio-
neller Journalisten stand, und was kann die Bundesregierung entsprechenden
Vorwürfen entgegnen?

15. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Namen von Jour-
nalisten, die eine Akkreditierung beantragt oder bereits erhalten hatten, an
Behörden oder Regierungsstellen von Staaten weitergegeben wurden, die
nicht rechtsstaatlich verfasst sind, in denen die Menschenrechte verletzt und
die Pressefreiheit missachtet werden, und inwieweit kann die Bundesregie-
rung konkret ausschließen, dass solche Namen an die Türkei weitergegeben
wurden?

16. Wurden die Journalistinnen und Journalisten, denen nachträglich die Akkre-
ditierung wieder entzogen wurde, vor Erteilung ihrer Akkreditierung nicht
ausreichend sicherheitsüberprüft?

17. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass die vermeintlich von
den betroffenen Journalisten ausgehenden Sicherheitsrisiken nicht bereits bei
der ersten Sicherheitsüberprüfung erkannt wurden?

18. Wenn von den betroffenen Journalistinnen und Journalisten eine Sicherheits-
gefährdung ausging, warum war es dann möglich, dass einige von ihnen vor
Entzug der Akkreditierung mehrfach das Pressezentrum verließen und wie-
der betraten?

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19. Welche neuen Erkenntnisse „über die Verhältnisse“, also über organisato-

rische Abläufe, haben wann genau und aufgrund welcher Einschätzungen
durch wen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Beschluss geführt,
den Journalisten die Akkreditierung zu entziehen (www.sueddeutsche.
de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-
beobachtet-1.3584288)?

20. Welche „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“ lagen zu den Journalistinnen
und Journalisten vor, deren Akkreditierungen nachträglich wieder entzogen
wurden, und welche Art von Sicherheitsgefährdungen oder Sicherheitsrisi-
ken für wen oder was ging von diesen Journalisten nach Ansicht der zustän-
digen Behörden aus?

21. Was meint die Bundesregierung, wenn sie angibt, unter den Journalisten, de-
ren Akkreditierungen wieder entzogen wurden, seien „Straftäter“, die „etwas
auf dem Kerbholz“ hätten, gewesen (www.sueddeutsche.de/medien/presse
freiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beobachtet-1.3584288;
www.abendblatt.de/politik/deutschland/article211221043/Pruefung-von-
Akkreditierungs-Entzug-bei-G20-eingeleitet.html)?
a) Um welche Art von Straftaten bei wie vielen der Journalisten handelt es

sich?
b) Wann wurden diese Straftaten verübt?
c) Wie viele dieser Journalisten gelten als vorbestraft?
d) Wurden die Journalisten für diese Straftaten strafrechtlich belangt, und

wenn ja, wann?
e) Wie weit muss eine begangene Straftat nach Ansicht der Bundesregierung

zeitlich zurückliegen, damit ein Journalist nicht mehr als Sicherheitsrisiko
eingeschätzt wird bzw. nichts mehr „auf dem Kerbholz“ hat?

22. Inwieweit und durch welche Behörde oder Regierungsstelle können die be-
troffenen Journalisten zumindest nachträglich darüber informiert werden,
warum und durch welche Behörde sie als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wur-
den?

23. Wer bzw. welche Regierungsstelle oder Behörde hat die Erstellung von Lis-
ten mit Namen von bereits akkreditierten Journalisten, denen die Akkreditie-
rung wieder entzogen wurde, wann und aus welchem Grund angeordnet?

24. Welche Regierungsstellen oder Behörden bzw. welche Abteilung welcher
Behörden waren für die Erstellung der Listen mit den Namen von Journalis-
tinnen und Journalisten, denen die Akkreditierung während des Gipfels nach-
träglich wieder entzogen werden sollte, mit eingebunden?

25. Welche Regierungsstelle oder Behörde war für das Vervielfältigen und Ver-
teilen der Liste verantwortlich?

26. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen haben die für die Er-
stellung, Vervielfältigung und Verbreitung der Listen Verantwortlichen ge-
troffen, um eine Stigmatisierung der darauf genannten Journalisten zu ver-
hindern?

27. Wie viele Exemplare der Liste wurden von wem angefertigt bzw. kopiert?
28. Wie viele, wo und mit welcher Aufgabe eingesetzte Polizeibeamte erhielten

ein Exemplar der Liste?
29. Welche und wie viele weitere, nicht zur Polizei gehörende Personen erhielten

ein Exemplar der Liste?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13146

30. Wurden Polizeibeamte, die die Liste erhalten hatten, darauf hingewiesen,

diese diskret zu benutzen?

Wenn nein, warum nicht?
31. Inwieweit sieht die Bundesregierung ein datenschutzrechtliches Problem da-

rin, dass Journalistinnen und Journalisten an den Kontrollpunkten zum Pres-
sezentrum nach Angaben der „ARD“ die Namen auf den Listen nicht nur
lesen sondern sogar filmen konnten?

32. Wurden die Listen nach Gebrauch wieder eingesammelt und vernichtet?
Wenn nein, warum nicht, und inwieweit hat die Bundesregierung einen
Überblick darüber, wo sich alle Exemplare der Listen befinden?

33. Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Listen nicht in
unbefugte Hände geraten sind?

34. Inwieweit wurden oder werden diejenigen Journalisten, deren Namen auf der
Liste standen, die aber nicht beim Pressezentrum erschienen sind, darüber
informiert, dass ihnen die Akkreditierung aus Sicherheitsbedenken wieder
entzogen wurde?

35. Welche Kritik von Datenschützern, Bürgerrechtsvereinigungen und Journa-
listenverbänden am Akkreditierungsverfahren, dem Entzug der Akkreditie-
rungen und dem Umgang mit den Listen sind der Bundesregierung bekannt
geworden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Kritik?

36. Seit wann genau und bei welchen nationalen und internationalen Veranstal-
tungen, Kongressen, Gipfeln und dergleichen im Einzelnen gibt es die Pra-
xis, als Sicherheitsrisiko angesehene Journalisten von Beamten des Bundes-
kriminalamtes begleiten bzw. beobachten zu lassen?
a) Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt diese Begleitung von

Journalisten durch BKA-Beamte?
b) Wie viele Journalisten wurden auf welchen Veranstaltungen, Kongressen

und Gipfeln jeweils vom BKA begleitet?
c) Was genau ist die Aufgabe dieser BKA-Beamten?
d) Auf welche räumlichen Bereiche beschränkt sich jeweils die Begleitung

durch BKA-Beamte (also beispielsweise nur besondere Sicherheitsberei-
che oder z. B. auch WC-Anlagen)?

e) Inwieweit wurden die betroffenen Journalisten auf die Begleitung durch
BKA-Beamte hingewiesen?

f) Inwieweit sieht die Bundesregierung durch diese Begleit- und Beobach-
tungspraxis das Grundrecht auf Pressefreiheit eingeschränkt, etwa weil
sich Journalisten nicht unbeobachtet mit ihren Tippgebern und Quellen
treffen und besprechen können?

g) Inwieweit sind die BKA-Beamten angewiesen, nach der Begleitung von
Journalisten einen schriftlichen Bericht anzufertigen?

h) Wurde seit Einführung dieser Praxis jemals ein Eingreifen eines BKA-
Beamten aufgrund einer sicherheitsgefährdenden Handlung eines Journa-
listen notwendig, und wenn ja, wann, wo, und aus welchem Grund?

37. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschimpfungen und Be-
hinderungen von Journalisten durch die Polizei sowie gewaltsamen Über-
griffen von Polizisten auf Journalisten einschließlich Pfefferspray-Attacken
und Schlagstockeinsätzen während des G20-Gipfels in Hamburg, und wel-
che Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Vorkommnissen?

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38. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Nacht vom

7. auf den 8. Juli 2017 im Schanzenviertel von Seiten der Polizei Journa-
listinnen und Journalisten gebeten wurden, keine Aufnahmen vom Ein-
satzgeschehen bzw. dem „taktischen Vorgehen“ zu machen (www.neues-
deutschland.de/artikel/1056741.g-eskalation-im-schanzenviertel.html)?

Berlin, den 18. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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