BT-Drucksache 18/13117

Die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft

Vom 12. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13117
18. Wahlperiode 12.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Katrin Kunert,
Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der
Fraktion DIE LINKE.

Die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft

Die Bundesregierung hat mit unterschiedlichen politischen Maßnahmen auf die
Ukrainekrise reagiert. Die deutschen Unterstützungsmaßnahmen sind in einem
„Aktionsplan Ukraine“ gebündelt, der vom Auswärtigen Amt koordiniert wird
(siehe auch Homepage der Deutschen Botschaft in Kiew). Dazu gehören unter
anderem auch Mittel der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Diese Unter-
stützung wird als Instrument für Krisenprävention und Krisenbewältigung ver-
standen.
So legte die Bundesregierung im Jahr 2014 das Programm „Ausbau der Zusam-
menarbeit mit der Zivilgesellschaft in der Ukraine, Moldawien, Georgien und
Belarus“ sowie andere Initiativen für eine Intensivierung zivilgesellschaftlicher
Kooperation an. Mit diesem Programm sollen im Bereich Zivilgesellschaft tätige
Akteure, wie zum Beispiel Medien, Verbände, Stiftungen, Jugendvereinigungen,
Kulturschaffende und sonstige Nichtregierungsorganisationen, in Deutschland
und den oben genannten Ländern gefördert werden.
Einen besonderen Aspekt in den deutsch-ukrainischen Beziehungen stellen die
kommunalen Beziehungen beider Länder dar. Aktuell bestehen etwa 50 deutsch-
ukrainische Städtepartnerschaften. So fand im Dezember 2015 in Berlin die
3. Deutsch-Ukrainische Städtepartnerschaftskonferenz „Zivilgesellschaft gestal-
tet kommunale Teilhabe und europäische Zusammenarbeit” statt (www.berlin.de/
rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.421859.php). Des
Weiteren wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung im November 2016 in Nürnberg von der Servicestelle
Kommunen in der Einen Welt (SKEW) die Konferenz „Kommunale Partner-
schaften mit der Ukraine“ organisiert.
Die deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften in der Ostukraine und auf der
Krim sind durch die Ukrainekrise jedoch gefährdet. Diesbezüglich sagte Vadym
Kostiuk, Generalkonsul der Ukraine in München: „Die ukrainische Regierung hat
die deutschen Kommunen gebeten, die Partnerschaften mit den betroffenen Städ-
ten einzustellen.“
Im Jahr 2016 wurde von den Außenministern beider Länder das deutsch-ukraini-
sche Sprachenjahr 2017/2018 beschlossen. Es soll neben der Freundschaft zwi-
schen den Völkern, die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Kultur
stärken. Inhaltlich sollen im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachenjahres
unter anderem auch eine historisch-kritische Erinnerung sowie ein aktuelles zi-
vilgesellschaftliches Engagement thematisiert werden.

Drucksache 18/13117 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Ukraine seit 2013 bilateral
sowie über multilaterale Institutionen und Unterstützungsprogramme (EU,
IWF u. a.) finanziell unterstützt (bitte nach Art und Zweck der einzelnen
Unterstützungen und Kredite, nach Jahren und der jeweils verantwortlichen
Bundesbehörde bzw. internationalen Institution bzw. Organisation auf-
schlüsseln)?

2. Welche Bundesbehörden haben eigenständige Programme, Projekte oder
Maßnahmen zur deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit in den Jahren 2013
bis 2017 durchgeführt oder unterstützt bzw. gefördert (bitte die jeweiligen
Behörden, die Aktivitäten, das jeweilige Jahr und den finanziellen Umfang
nennen)?

3. Wie haben sich Wirtschaftsbeziehungen und das Handelsvolumen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine in den Jahren 2013 bis
2017 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren nennen)?

4. Wie hat sich der Tourismus und die Reisetätigkeit zwischen beiden Staaten
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 entwickelt, und inwieweit hat
die Bundesregierung diesbezügliche Aktivitäten durchgeführt oder aktiv un-
terstützt (bitte die jeweiligen Behörden, die Aktivitäten, das jeweilige Jahr
und den finanziellen Umfang nennen)?

5. Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitigen Verfahren für die Erlan-
gung von biometrischen ukrainischen Pässen bzw. von Schengen-Visa für
Bewohnerinnen und Bewohner der Krim sowie der nicht anerkannten
„Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ für akzeptabel, und wie viele dieser
Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz eines biome-
trischen ukrainischen Reisepasses bzw. wie viele dieser Personen beantrag-
ten und erhielten über die deutsche Botschaft in der Ukraine in den Jahren
2014, 2015 und 2016 ein Visum?

6. Welche bilateralen Abkommen wurden seit 2013 zwischen den Regierungen
beider Staaten abgeschlossen (bitte die jeweiligen Abkommen, die federfüh-
renden Behörden und das Jahr des Abschlusses nennen)?

7. Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2013 zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention, und mit welchen Vorhaben unterstützt
die Bundesregierung den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwi-
schen Behindertenorganisationen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivi-
täten, das Jahr, die beteiligten Bundesbehörden und Behindertenorganisatio-
nen sowie den jeweiligen finanziellen Rahmen nennen)?

8. Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2013 auf dem Gebiet des
Kinder- und Jugendaustausches, und mit welchen Vorhaben unterstützt die
Bundesregierung diesen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ju-
gendorganisationen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten, das Jahr,
die beteiligten Bundesbehörden und Jugendorganisationen sowie den jewei-
ligen finanziellen Rahmen nennen)?

9. Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2013 auf dem Gebiet des
Sports, und mit welchen Vorhaben unterstützt die Bundesregierung den Aus-
tausch von Sportlerinnen und Sportlern sowie die Zusammenarbeit zwischen
Sportverbänden und Sportvereinen beider Staaten (bitte die konkreten Akti-
vitäten, das Jahr, die beteiligten Bundesbehörden und Sportorganisationen
sowie den jeweiligen finanziellen Rahmen nennen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13117

10. In welchem Umfang wird das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit

der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russ-
land“ (im Folgenden: „Ausbauprogramm“) aktuell vom Bund finanziell un-
terstützt, und wie hat sich diese Unterstützung seit der Schaffung des Pro-
gramms verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11. Wie verteilen sich die finanziellen Mittel im Rahmen des Ausbauprogramms
auf Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukra-
ine und Russland in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bitte nach Jahren
und Staaten aufschlüsseln)?

12. Welche dieser Projektförderungen werden nur unter der Bedingung gewährt,
dass ein oder mehrere weitere Länder der östlichen Partnerschaft eingebun-
den sind?

13. Wie viele Projektanträge sind für das Ausbauprogramm eingegangen (bitte
nach Jahren und Staaten aufschlüsseln), und wie hoch war ihr finanzielles
Gesamtvolumen?

14. Wie viele der Projekte sind von bzw. unter aktiver Einbeziehung von Men-
schen mit Behinderungen und ihrer Organisationen beantragt worden, wie
viele davon wurden bewilligt (bitte ebenso nach Jahren, Staaten und finanzi-
ellem Umfang aufschlüsseln)?

15. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Ausbau
der deutsch-ukrainischen kommunalen Beziehungen und der Dezentralisie-
rungsreform in der Ukraine?

16. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der De-
zentralisierungsreform in der Ukraine, der insbesondere auch im Hinblick
auf die Minsker Vereinbarungen zur Beilegung des Ukrainekonflikts eine
wichtige Rolle spielt, und wie positioniert sich nach Kenntnis der Bundesre-
gierung aktuell die ukrainische Regierung zur Verabschiedung und Imple-
mentierung entsprechender gesetzlicher Grundlagen (bitte erläutern)?

17. Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Herausforderun-
gen beim Ausbau der deutsch-ukrainischen Städtepartnerschaften?

18. Wie viele und welche deutsch-ukrainische Partnerschaften auf kommunaler
Ebene bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Dezember 2013?

19. Wie viele und welche neuen deutsch-ukrainischen Partnerschaften auf kom-
munaler Ebene sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 entstan-
den, und welche wurden in dieser Zeit beendet?

20. Welche Projekte wurden im Rahmen der deutsch-ukrainischen Städtepart-
nerschaften in den Jahren 2013 bis 2017 vom Bund unterstützt?
Mit welchen Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang geschah
dies?

21. In welchem Umfang wurde das Projekt „Kommunale Partnerschaften mit der
Ukraine“ bei der Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“ in den Jahren
2015, 2016 und 2017 vom Bund finanziell unterstützt (bitte nach Jahren auf-
schlüsseln)?

Wie groß ist dabei das Projektteam?
22. Wie hoch ist der Gesamtumfang der finanziellen Mittel des Bundes für das

Projekt „Schnellstarterpaket“ zur Unterstützung kommunaler Partnerschaf-
ten zwischen Deutschland und der Ukraine?

Drucksache 18/13117 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

23. Welche deutschen und ukrainischen Nichtregierungsorganisationen wurden

zu der von der SKEW organisierten Konferenz „Kommunale Partnerschaften
mit der Ukraine“ eingeladen?

Welche von ihnen nahmen an der Veranstaltung teil?
24. In welcher Hinsicht sollen sich die von der SKEW organisierten Konferen-

zen von den bisher dreimal durchgeführten deutsch-ukrainischen Städtepart-
nerschaftskonferenzen (in Odessa, Leipzig und Berlin) unterscheiden, an de-
nen sowohl die Vertreter der Verwaltungen als auch der Nichtregierungsor-
ganisationen aus beiden Ländern gleichberechtigt teilnahmen?

25. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Bitte der ukraini-
schen Regierung, die durch die Ukrainekrise betroffenen Städtepartner-
schaften (auf der Halbinsel Krim und in den nicht anerkannten „Volksrepub-
liken Donezk und Luhansk“) einzustellen (Quelle: Schriftenreihe der SKEW,
Heft 83, S. 6)?

26. Welche Partnerschaften mit deutschen Städten sind nach Kenntnis der Bun-
desregierung von der Ukrainekrise betroffen, weil sie in den Gebieten der
nicht anerkannten „Volksrepubliken“ oder auf der Krim liegen (bitte die
kommunalen Partnerschaften nennen), und inwieweit unterstützt die Bundes-
regierung die betroffenen Städtepartner?

27. Mit welchen Bildungseinrichtungen auf der Halbinsel Krim arbeiten der
Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und das Goethe-Institut
(GI) zusammen?
Welche Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur wurden
seit 2014 realisiert, und welche sind darüber hinaus geplant?

28. Wie viele Bürgerinnen und Bürger der Ukraine haben in den Jahren 2013,
2014, 2015 und 2016 Austauschstipendien vom DAAD, GI und anderen vom
Bund geförderten deutschen Institutionen und Stiftungen erhalten, wie viele
davon waren Bewohnerinnen und Bewohner der Halbinsel Krim, und wie
viele davon waren Bewohnerinnen und Bewohner der nicht anerkannten
„Volksrepubliken“ (bitte detailliert nennen)?

29. In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesregierung und die
Regierung der Ukraine das deutsch-ukrainische Sprachenjahr 2017/2018,
und wie ist der jeweilige Anteil bei der Finanzierung zwischen ukrainischer
und deutscher Seite geregelt?

30. Welche Nichtregierungsorganisationen und Institutionen sind in die Organi-
sation des deutsch-ukrainischen Sprachenjahres 2017/2018 miteinbezogen?

31. Welche konkreten Projekte unterstützt bzw. fördert der Bund im Rahmen des
deutsch-ukrainischen Sprachenjahres 2017/2018 (bitte einzeln mit der je-
weils zuständigen Bundesbehörde und den zur Verfügung stehenden Mitteln
des Bundes auflisten), und in welcher Weise sind im Gesamtprojekt und bei
den einzelnen Vorhaben Menschen mit Behinderungen und deren Organisa-
tionen beteiligt?

32. In welchen Schulen sowie Hochschulen und Universitäten der Bundesrepub-
lik Deutschland wird Ukrainisch als Fremdsprache angeboten, und wie viele
Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 für Ukrainisch
als Fremdsprache entschieden?

33. In welcher Form werden im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachen-
jahrs 2017/2018 die Mehrsprachigkeit und die kulturelle Heterogenität in der
Ukraine thematisiert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13117

34. In welcher Form soll im Rahmen des deutsch-ukrainischen Sprachenjahrs

2017/2018 die Situation der Menschenrechte (insbesondere solche Themen
wie Rechtsextremismus, Pressefreiheit, Rechte von Homosexuellen, von
Frauen, von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrations-
hintergrund) sowie die deutsch-ukrainische Geschichte (vor allem die Zeit
von 1939 bis 1945) behandelt werden?

35. In welchem Umfang wurden die folgenden deutschen Nichtregierungsorga-
nisationen, Vereine, Stiftungen und Bildungseinrichtungen vom Bund in den
Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 gefördert: das Deutsch-Ukrainische
Forum e. V., der Dachverband der ukrainischen Organisationen in Deutsch-
land e. V., Zentralverband der Ukrainer in Deutschland e. V. (ZVUD), die
Deutsch-Polnisch-Ukrainische Gesellschaft (DPUG), Pro Ukraine e. V.,
Plast Ukrainischer Pfadfinderbund in Deutschland e. V., die Vereinigung der
ukrainischen Jugend in Deutschland e. V., die Deutsch-Ukrainische Gesell-
schaft Rhein-Neckar e. V., der Bund ukrainischer Studenten in Deutschland
e. V., die Ukrainische Freie Universität, MitOst e. V., die Stiftung West-Öst-
liche Begegnungen, der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften
e. V., Deutsch-Ukrainisches Informations- und Kulturzentrum e. V. (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren und Nichtregierungsorganisationen die Höhe der
Förderung und die jeweils fördernden Bundesbehörden nennen)?

36. In welchem Umfang wurde die gesellschaftliche Organisation „Das Ukraini-
sche Krisen-Medienzentrum“ vom Bund, unter anderem über den europäi-
schen Demokratiefonds finanziell unterstützt?

37. Welche weiteren in der Ukraine tätigen Nichtregierungsorganisationen aus
Deutschland haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 Mittel (ab
50 000 Euro) für Projekte und andere Aktivitäten vom Bund erhalten (bitte
die jeweilige Nichtregierungsorganisation, die Maßnahmen und inhaltlichen
Schwerpunkte, die Höhe der Förderung und die jeweilige Bundesbehörde
nennen)?

38. Wie viele Beraterinnen und Berater aus Bundesbehörden bzw. im Auftrag
von Bundesbehörden waren bisher für Behörden und staatliche Institutionen
in der Ukraine im Einsatz (bitte die Anzahl der Personen, die jeweils entsen-
denden Bundesbehörden, Aufgabenschwerpunkt, Einsatzdauer und den fi-
nanzielle Aufwand nennen)?

Berlin, den 11. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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