BT-Drucksache 18/13089

Zustand von Fließgewässern und Seen in Sachsen-Anhalt

Vom 7. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13089
18. Wahlperiode 07.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffi Lemke, Peter Meiwald, Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zustand von Fließgewässern und Seen in Sachsen-Anhalt

Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmen-
richtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich geltende Umwelt-
ziele für den Schutz der Oberflächengewässer aufgestellt. Damit wurde die recht-
liche Basis dafür geschaffen, wie unser Wasser auf einem hohen Niveau zu schüt-
zen ist. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und
Grundwasser nach Möglichkeit bis zum Jahr 2015 – spätestens bis zum Jahr
2027 – einen guten ökologischen Zustand erreichen.
Ein guter ökologischer Zustand der Flüsse und Seen ist für eine vielfältige Tier-
und Pflanzenwelt unentbehrlich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biolo-

gischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der
Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in ei-
nem sehr guten ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus wel-
chen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit
Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und
Seen unterteilen)?

2. Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biolo-
gischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der
Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in ei-
nem guten ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus welchen
Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsan-
gabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen
unterteilen)?

3. Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biolo-
gischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der
Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in ei-
nem mäßigen ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus wel-
chen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit
Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und
Seen unterteilen)?

Drucksache 18/13089 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biolo-
gischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der
Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in ei-
nem unbefriedigenden ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und
aus welchen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper
mit Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern
und Seen unterteilen)?

5. Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt aufgrund der biolo-
gischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der
Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in ei-
nem schlechten ökologischen Zustand, wo befinden sich diese, und aus wel-
chen Gründen erfolgte die Einstufung (bitte einzelne Gewässerkörper mit
Ortsangabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und
Seen unterteilen)?

6. Wie viele Oberflächengewässer sind in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die bi-
ologischen und morphologischen Qualitätskomponenten entsprechend der
Oberflächengewässerverordnung nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
bewertet worden, wo befinden sich diese, und aus welchen Gründen wurde
keine Bewertung vorgenommen (bitte einzelne Gewässerkörper mit Ortsan-
gabe und Namensbezeichnung angeben und nach Fließgewässern und Seen
unterteilen)?

Berlin, den 7. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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