BT-Drucksache 18/13020

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/11528, 18/12999 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13020

18. Wahlperiode 28.06.2017

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Corinna Rüffer, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/11528, 18/12999 –

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

(Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die vermiedenen Netzentgelte
schrittweise abgeschafft werden. Während der Referentenentwurf aus dem November
2016 noch eine Ermächtigungsgrundlage zur bundesweiten Vereinheitlichung der
Netzentgelte enthielt, fehlt diese im Gesetzentwurf und wird jetzt durch eine Verord-
nungsermächtigung ersetzt.

Der Gesetzentwurf lässt eine echte Modernisierung der Netzentgelte vermissen. Rege-
lungen zur Umgestaltung des Netzentgeltsystems sucht man vergeblich. Aufgrund der
zunehmenden fluktuierenden Energiequellen im Stromsystem wäre es aber erforder-
lich, systemdienliches Abnahmeverhalten anzureizen. Dazu hätte es einer Umgestal-
tung der Netzentgeltprivilegien bedurft.

Stattdessen sieht der Gesetzentwurf lediglich die schrittweise Abschaffung der ver-
miedenen Netzentgelte vor, ohne für die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung eine
Kompensation zu schaffen.

Hatte sich die Bundesregierung noch im Koalitionsvertrag zum gesetzlich verankerten
Ziel bekannt, den Anteil von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der
Nettostromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen, schraubte sie dieses Ziel
mit ihren eigenen Änderungen des KWKG faktisch auf nur noch 20 Prozent herunter.

Dabei ist es vor dem Hintergrund der bestehenden Klimaschutzzusagen der Bundesre-
gierung notwendig, den Bestand an klimaschonenderen KWK-Anlagen auf Basis von
Erdgas, Biogas oder anderen erneuerbaren Energien zu sichern und die zusätzliche

Drucksache 18/13020 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Installation von ebensolchen KWK-Anlagen zu ermöglichen. Die Bundesregierung
hatte eine zusätzliche CO2-Minderung um 4 Millionen Tonnen bis 2020 durch den
Ausbau der KWK zugesagt. Doch durch die langwierigen und zweimaligen Änderun-
gen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) hat die Große Koalition in der lau-
fenden Legislaturperiode bereits für erhebliche Verunsicherung und zusätzliche Hür-
den für die Betreiberinnen und Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ge-
sorgt. Die Bedingungen für den Ausbau der klimaschonenden KWK haben sich
dadurch bereits erheblich verschlechtert, der ursprünglich eingeplante Klimaschutz-
beitrag wird nicht erreicht werden.

Ein Erhalt der vermiedenen Netzentgelte allein für die KWK aus dem Grund der Re-
gelbarkeit und damit grundsätzlichen Netzdienlichkeit aber verkennt, dass auch andere
Erneuerbare-Energien-Anlagen steuerbar sind und netzdienlich gefahren werden kön-
nen. Ein Erhalt der Regelung zur Auszahlung der vermiedenen Netzentgelte für steu-
erbare Anlagen, die netzdienlich gefahren werden können ist aus Sicht der System-
und Netzdienlichkeit dagegen sinnvoll.

Der vorliegende Gesetzentwurf zementiert den von der Bundesregierung eingeschla-
genen Weg. Insbesondere der Wegfall der vermiedenen Netzentgelte gefährdet die
Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen und wird den Ausbau von klimaschonender
KWK weiter einschränken.

Die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte wird durch den Gesetzentwurf
nicht festgeschrieben, vielmehr wird nur eine Ermächtigung für die Exekutive geschaf-
fen, eine Verordnung dazu auf den Weg zu bringen. Die Verordnungsermächtigung
verlagert damit die konkrete Ausgestaltung der Regelung auf die verwaltungsebene,
wo sie nicht hingehört. Damit ist es für das Parlament nicht mehr möglich, Einfluss
darauf zu nehmen, welche Netzentgeltbestandteile tatsächlich bundeseinheitlich um-
gelegt werden und welche nicht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den Gesetzentwurf für die Modernisierung der Netzentgelte so zu ändern, dass er fol-
gende Anforderungen erfüllt:

1. Auszahlung von vermiedenen Netzentgelte muss für alle steuerbaren Anlagen er-
halten bleiben, die netzauslastungsabhängig bzw. netzdienlich gefahren werden
können.

2. Um die Kosten für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes gerechter zu vertei-
len, bedarf es eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelts. Die vorgese-
hene Verordnungsermächtigung muss durch eine gesetzliche Regelung für ein
bundesweit einheitliches Netzentgelt auf Übertragungsnetzebene ersetzt werden,
die alle Netzentgeltbestandteile umfasst.

3. Netzentgeltprivilegien müssen reduziert und so umgestaltet werden, dass private
Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden und eine echte Flexibilisie-
rung der Netznutzung sowie systemdienliches Abnahmeverhalten angereizt wer-
den.

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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