BT-Drucksache 18/13016

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/12355, 18/12988 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13016

18. Wahlperiode 28.06.2017

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der CDU/CSU und SPD

– Drucksachen 18/12355, 18/12988 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung

weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen hat klar gezeigt: Windstrom
ist günstig. Sie war zudem geprägt durch einen nicht absehbaren Erfolg der Bürger-
energien, die 96 Prozent der bezuschlagten Projekte erhielten.

Um die ohnehin viel zu geringe Ausbaumenge nicht noch zu unterschreiten, muss si-
chergestellt werden, dass bezuschlagte Windräder auch tatsächlich gebaut werden.
Hier sind Zweifel angebracht. Denn die allermeisten Projekte haben bisher keine Ge-
nehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese aber ist für
den Bau erforderlich. Es ist daher zu befürchten, dass ein Teil der Windräder die Ge-
nehmigung nicht erhalten werden und daher letztlich nicht errichtet werden können.

Dieser Umstand erfordert eine rasche Korrektur des Ausschreibungsmodus. Dabei
sollten auch weitere Mängel im Ausschreibungsmodus beseitigt werden. So ist etwa
festzustellen, dass sich einige Bestandteile der Sonderregelungen für Bürgerenergien
als unnötig kompliziert und praxisfremd erwiesen haben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Regelung in folgenden Punkten zu überarbeiten:

1. Das Leistungsvolumen von bezuschlagten Projekten, die keine Genehmigung er-
halten oder aus anderen Gründen nicht realisiert werden, sollen unverzüglich neu
ausgeschrieben werden.

Drucksache 18/13016 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

2. Bürgerenergien sollen wie alle Bieter bereits ab der Ausschreibungsrunde im No-
vember 2017 eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor-
legen müssen.

3. Als Nachweis für den festen Realisierungswillen soll die BImSchG anerkannt
werden, die Zahlung der bislang vorgesehenen Erst- und Zweitsicherheit soll für
Bürgerenergieprojekte entfallen.

4. In Bürgerenergiegesellschaften mit mehr als 50 stimmberechtigten Mitgliedern
soll künftig der Nachweis entfallen, dass keines der Mitglieder an einer anderen
Gesellschaft beteiligt ist, die in den vergangenen zwölf Monaten einen Zuschlag
für eine Windenergieanlage an Land erhalten hat.

Berlin, den 28. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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