BT-Drucksache 18/13008

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11732(neu) - Südsudan - Hungersnot abwenden, Völkermord verhindern

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13008
18. Wahlperiode 28.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11732 (neu) –

Südsudan – Hungersnot abwenden, Völkermord verhindern

A. Problem
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der Bürgerkrieg im Südsudan nach dem
Scheitern des Friedensabkommens im Juli 2016 noch heftiger als zuvor entbrannt
sei. Die Menschenrechtskommission der VN habe in ihrem Abschlussbericht vom
März 2017 eine massive Zunahme von schwersten Menschenrechtsverletzungen
in den letzten neun Monaten sowie eine Zunahme der Kampfhandlungen konsta-
tiert. Ferner stellen die Antragsteller fest, dass aufgrund der Vertreibungen und
der andauernden Konflikte die Nahrungsmittel knapp geworden seien.

Die Menschenrechtskommission für den Südsudan und der Sonderberater des Ge-
neralsekretärs für die Verhütung von Völkermord hätten bereits im November
bzw. Dezember 2016 Vorschläge zur Verbesserung der Situation im Südsudan
gemacht. Durch die Resolution S/RES/2327 (2016) vom 16.12.2016 habe sich der
Sicherheitsrat einige dieser Vorschläge, wie zum Beispiel die Entsendung einer
4.000 Mann starken Schutztruppe, zueigen gemacht. Die südsudanesische Regie-
rung habe der Entsendung einer Schutztruppe mehrmals zugestimmt, ihre Zustim-
mung dann aber wieder widerrufen, zuletzt im Januar 2017.

Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf-
fordern, sich insbesondere einzusetzen für das Zustandekommen eines umfassen-
den VN-Waffenembargos in den Südsudan, inklusive und offene Verhandlungen
zwischen den Konfliktparteien, die Freilassung von Menschenrechtsverteidige-
rinnen und -verteidigern, die beschlossene Entsendung einer regionalen Schutz-
truppe sowie den Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung.

Drucksache 18/13008 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten aus der Fraktion der
CDU/CSU.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13008
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Matthias Zimmer
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/13008 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Gabriela Heinrich, Inge Höger
und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) in seiner 228. Sitzung am 30. März
2017 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss und den Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der Bürgerkrieg im Südsudan nach dem Scheitern des Friedensabkom-
mens im Juli 2016 noch heftiger als zuvor entbrannt sei. Die Menschenrechtskommission der VN habe in ihrem
Abschlussbericht vom März 2017 eine massive Zunahme von schwersten Menschenrechtsverletzungen in den
letzten neun Monaten sowie eine Zunahme der Kampfhandlungen konstatiert. Insbesondere habe die sexuelle
Gewalt gegen Frauen „epidemische Ausmaße“ erreicht. Der Sonderberater des Generalsekretärs für die Verhü-
tung von Völkermord, Adama Dieng, sehe in der Eskalation der Gewalt entlang ethnischer Linien das „Potential
für einen Völkermord“. Ferner stellen die Antragsteller fest, dass aufgrund der Vertreibungen und der andauern-
den Konflikte die Nahrungsmittel knapp geworden seien.

Die Menschenrechtskommission für den Südsudan und der Sonderberater des Generalsekretärs für die Verhütung
von Völkermord hätten bereits im November bzw. Dezember 2016 Vorschläge zur Verbesserung der Situation
im Südsudan gemacht. Durch die Resolution S/RES/2327 (2016) vom 16.12.2016 habe sich der Sicherheitsrat
einige dieser Vorschläge, wie zum Beispiel die Entsendung einer 4.000 Mann starken Schutztruppe, zueigen ge-
macht. Die südsudanesische Regierung habe der Entsendung einer Schutztruppe mehrmals zugestimmt, ihre Zu-
stimmung dann aber wieder widerrufen, zuletzt im Januar 2017.

Vor diesem Hintergrund solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, sich insbesondere einzu-
setzen für

– das Zustandekommen eines umfassenden VN-Waffenembargos in den Südsudan,

– inklusive und offene Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, wie von den Vereinten Nationen,
der AU, IGAD und anderen gefordert,

– die Freilassung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und anderen friedlichen zivilge-
sellschaftlichen Akteuren,

– die beschlossene Entsendung einer regionalen Schutztruppe,

– den Schutz der südsudanesischen Zivilbevölkerung.

Außerdem solle die Bundesregierung

– möglichst rasch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit wieder aufnehmen, sobald substantielle
Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und des Friedens erkennbar würden,

– schnellstmöglich humanitäre Hilfe leisten und den Umfang der humanitären Hilfe von 57 Millionen Euro
(2016) für den Südsudan mindestens verdoppeln.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 94. Sitzung am 26. April 2017 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13008
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 84. Sitzung am 31. Mai
2017 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 91. Sitzung am 28. Juni 2017 die Be-
ratungen über den Antrag auf Drucksache 18/11732 (neu) aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung eines Abgeordneten aus der Fraktion der CDU/CSU, den Antrag auf
Drucksache 18/11732 (neu) abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass man sich beim Thema Südsudan grundsätzlich einig sei. Man habe
sich innerhalb des Ausschusses aber gegenseitig blockiert. Letztlich sei eine Einigung auch aus zeitlichen Grün-
den bzw. wegen der Abstimmungsprozesse mit dem Auswärtigen Amt gescheitert. Vieles, was in dem vorliegen-
den Antrag gefordert werde, sei bereits auf den Weg gebracht worden. Nach der übereinstimmenden Ansicht der
Ausschussmitglieder hätte man mit einem gemeinsamen Antrag jedoch eine besondere Signalwirkung erzielen
können. Im Übrigen sei die Fraktion der CDU/CSU dankbar dafür, dass der Bundestag mit seiner Finanzierung
dazu beigetragen habe, einen nationalen Dialog anzustoßen. Damit sei man sogar über das, was in dem vorliegen-
den Antrag gefordert werde, hinausgegangen.

Die Fraktion der SPD vertrat die Ansicht, sie sei enttäuscht darüber, dass es dem Ausschuss nicht gelungen sei,
zum Thema Südsudan einen von allen Fraktionen mitgetragenen Antrag einzubringen. Dies hätte dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Ende der Legislaturperiode gut angestanden. Es sei nicht nach-
vollziehbar, weshalb ein gemeinsamer Antrag trotz der Bereitschaft aller an den Vorgesprächen Beteiligten, in
dieser Sache zu einem Konsens zu finden, am Ende gescheitert sei. Die Fraktion der SPD habe sich bemüht, alle
bei den Gesprächen genannten Aspekte in ihren Antragsentwurf einfließen zu lassen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass sie an den Verhandlungen über einen fraktionsübergreifenden
Antrag nicht beteiligt gewesen sei. Sie stimme jedoch mit einem Großteil der in dem vorliegenden Antrag enthal-
tenen Forderungen überein. Im Südsudan seien Millionen von Menschen von einer Hungersnot betroffen, und es
herrsche ein unerbittlicher Bürgerkrieg, der von der Öffentlichkeit nicht angemessen wahrgenommen werde. Sie
bezweifle, dass man mit Hilfe der UNMISS zu einer Lösung kommen könne. Daher werde sie den Antrag ableh-
nen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass sich die Fraktionen in der Sache einig gewesen
seien und deshalb versucht hätten, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Dieses Vorhaben sei letztlich am
Verhalten der Fraktion der CDU/CSU bei der Erarbeitung des Antrages gescheitert. Es sei anzunehmen, dass es
einen Entwurf der Fraktion der SPD gegeben habe, der aber am Ende nicht die Zustimmung der Fraktion der
CDU/CSU gefunden habe. Dies sei bedauerlich, weil es hier um die Stellungnahme zu einem Konflikt gegangen
sei, der nach Ansicht des Sonderberaters des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Verhütung von Völ-
kermord das Potential habe, sich zu einem Völkermord zu entwickeln. Dazu hätte der Bundestag unbedingt Stel-
lung nehmen müssen.
Berlin, den 28. Juni 2017

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Gabriela Heinrich
Berichterstatterin

Inge Höger
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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