BT-Drucksache 18/13006

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12544 - Für den Menschenrechtsschutz in Deutschland - Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter reformieren und stärken

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13006
18. Wahlperiode 28.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise
Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12544 –

Für den Menschenrechtsschutz in Deutschland – Die Nationale Stelle
zur Verhütung von Folter reformieren und stärken

A. Problem
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass sich Deutschland mit der Unterzeich-
nung des Zusatzprotokolls (OP-CAT) zu dem Übereinkommen der Vereinten Na-
tionen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be-
handlung oder Strafe (VN-Antifolterkonvention) zur Einrichtung eines sogenann-
ten Nationalen Präventionsmechanismus verpflichtet habe. Bund und Länder hät-
ten sich auf die Schaffung einer Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter geei-
nigt, die ihre Arbeit im Jahr 2009 bzw. 2010 aufgenommen habe. Deren Aufgabe
sei es, regelmäßig Einrichtungen der Freiheitsentziehung als mögliche Orte von
Folter und Misshandlung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen
und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Gemessen an ihrem großen Zu-
ständigkeitsbereich sei die Stelle jedoch nicht hinreichend personell und finanziell
ausgestattet. Es sei daher dringend geboten, Arbeitsweise, Ausstattung und Orga-
nisation der Nationalen Stelle weiter zu verbessern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/13006 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/12544 abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Matthias Zimmer
Vorsitzender

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Karamba Diaby
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13006
Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz), Dr. Karamba Diaby, Annette
Groth und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/12544 in seiner 236. Sitzung am 31. Mai 2017 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Ausschuss für Ge-
sundheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass sich Deutschland mit der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls (OP-
CAT) zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe (VN-Antifolterkonvention) zur Einrichtung eines sogenannten Nationalen
Präventionsmechanismus verpflichtet habe. Bund und Länder hätten sich auf die Schaffung einer Nationalen
Stelle zur Verhütung von Folter geeinigt, die ihre Arbeit im Jahr 2009 bzw. 2010 aufgenommen habe. Deren
Aufgabe sei es, regelmäßig Einrichtungen der Freiheitsentziehung als mögliche Orte von Folter und Misshandlung
aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Gemessen
an ihrem großen Zuständigkeitsbereich sei die Stelle jedoch nicht hinreichend personell und finanziell ausgestat-
tet. Es sei daher dringend geboten, Arbeitsweise, Ausstattung und Organisation der Nationalen Stelle weiter zu
verbessern.

Der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern, das jährliche Gesamtbudget
der Nationalen Stelle deutlich zu erhöhen, die Mitgliederanzahl der Nationalen Stelle zu verdreifachen, die Anzahl
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Nationalen Stelle zu verdoppeln und den Auswahl-
prozess für die Mitglieder der Nationalen Stelle zu reformieren. Gefordert wird ferner, die Zusammenarbeit der
Nationalen Stelle mit der Zivilgesellschaft zu institutionalisieren und die Bundesstelle mit der Länderkommission
zu einer einheitlichen Stelle zu fusionieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 123. Sitzung am 28. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu emp-
fehlen, den Antrag auf Drucksache 18/12544 abzulehnen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 159. Sitzung am 28. Juni 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/12544 abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 97. Sitzung am 28. Juni 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/12544 abzulehnen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 125. Sitzung am 28. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/12544 abzulehnen.

Drucksache 18/13006 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 91. Sitzung am 28. Juni 2017 die Be-
ratungen über den Antrag auf Drucksache 18/12544 aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache 18/12544 abzulehnen.
Berlin, den 28. Juni 2017

Frank Heinrich (Chemnitz)
Berichterstatter

Dr. Karamba Diaby
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.