BT-Drucksache 18/13004

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10875 - Umweltverschmutzung durch Mikroplastikfreisetzung aus Kosmetika und Waschmitteln beenden

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13004
18. Wahlperiode 28.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Steffi Lemke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10875 –

Umweltverschmutzung durch Mikroplastikfreisetzung aus Kosmetika und
Waschmitteln beenden

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um
Mikroplastik unverzüglich aus Kosmetika, Körperpflege-, Reinigungs- und
Waschmitteln zu verbannen, sich auf europäischer Ebene für die Erweiterung des
Arbeitsprogramms der Ökodesign-Richtlinie auf die Vermeidung der Mikroplas-
tikfreisetzung einzusetzen und die Aufnahme von Mikroplastik in die Abwasser-
verordnung als Voraussetzung zur Erfüllung der Vorgaben der Wasserrahmen-
richtlinie und der Meeresstrategierahmenrichtlinie zu prüfen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/13004 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10875 abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13004
Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Ulli Nissen, Ralph Lenkert und Peter
Meiwald

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/10875 wurde in der 240. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2017
zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, um Mikroplastik (definiert als synthetische Polymere < 5mm) unverzüglich aus Kos-
metika, Körperpflege-, Reinigungs- und Waschmitteln zu verbannen, sich auf europäischer Ebene für die Aus-
weitung des Arbeitsprogramms der Ökodesign-Richtlinie über die Energieeffizienz hinaus einzusetzen und um
die Vermeidung der Mikroplastikfreisetzung zu erweitern. Darüber hinaus soll die Aufnahme von Mikroplastik
in die Abwasserverordnung als Voraussetzung zur Erfüllung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der
Meeresstrategierahmenrichtlinie geprüft werden.

Zur Begründung führen die Antragsteller aus, die weltweite Kunststoffproduktion sei seit den 1950er Jahren mas-
siv angestiegen, womit auch die die Menge an Plastikmüll im Meer kontinuierlich zugenommen habe. Dieser
zerfalle mit der Zeit in sogenanntes Mikroplastik. Darüber hinaus werde Mikroplastik auch gezielt in Kosmetika
sowie Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt, könne aber von Kläranlagen in der Regel nicht herausgefiltert
werde, sodass Mikroplastik über das Abwasser in die Umwelt gelange, was das Ökosystem Meer gefährde. So
fänden sich selbst in den Mägen von Speisefischen und pflanzenfressenden Muscheln hohe Mengen von Mikro-
plastik.

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller hätten bisher nicht zu der notwendigen Beendigung der Verwen-
dung von Mikroplastik in Kosmetika geführt. Laut einer Erklärung eines Sprechers des Bundesumweltministeri-
ums im Oktober 2016, sei mit der Industrie ein freiwilliger Ausstieg bis zum Jahr 2020 vereinbart worden.

Gemäß der Meeresstrategierahmenrichtlinie müsse allerdings bereits bis 2020 ein guter Umweltzustand erreicht
sein. Werde der Ausstieg weiter verschleppt wird, sei dies nicht realistisch.

Mit den oben genannten Maßnahmen sollen die Ziele der Meeresstrategierahmenrichtlinie bis zum Jahr 2020
erreicht werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/10875 in
seiner 124. Sitzung am 28. Juni 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, das Thema beschäftige den Umweltausschuss bereits seit
längerer Zeit. Entgegen der ursprünglichen Aussage der Koalitionsfraktionen sei keine diesbezügliche Regelung
im Wertstoffgesetz getroffen worden, weshalb die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen eigenen Antrag
eingebracht habe. Unterschiedliche Untersuchungen hätten ergeben, dass Mikroplastik in aquatischen Umweltbi-
otopen ein sehr großes Problem darstelle. Zur Beantwortung der noch offenen Fragen müssten deutlich mehr
Forschungsprojekte finanziert werden. In Kosmetika und Reinigungsmitteln sei Mikroplastik relativ leicht zu er-
setzen, weil diese zusätzliche Umweltbelastung zwar die Produktionsprozesse erleichtere, aber keine inhaltliche
Notwendigkeit für die Verwendung bestehe. Die Moleküle seien im Wasser sehr persistent und inzwischen sogar
unter dem Eis der Arktis nachweisbar. Über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen fehlten noch weitere Er-
kenntnisse, aber schon jetzt befänden sich Mikroplastikpartikel auch in unserer Nahrungskette. In einem Fachge-
spräch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe die Kosmetikindustrie mitgeteilt, sie könne bis Ende 2016
freiwillig auf die Verwendung von Mikroplastikpartikeln verzichten, weshalb die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN damals auf einen entsprechenden Antrag verzichtet habe. Bis heute sei dieser Ausstieg jedoch nicht
erfolgt und inzwischen würden auch liquide und polymere Formen von Mikroplastik in Kosmetika verwendet,

Drucksache 18/13004 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
sodass der Gesetzgeber nun schon aus Vorsorgegründen handeln müsse. Der eingebrachte Antrag enthalte ledig-
lich die Aspekte, über die in allen Fachdiskussionen längst Konsens bestehe.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, die Koalitionsfraktionen verfolgten zwar eine ähnliche Zielsetzung wie
die Antragsteller, im Verfahren zeigten sich jedoch Unterschiede. Schon jetzt sei festzustellen, dass die Verwen-
dung von Mikroplastik in Kosmetika fast vollständig unterbleibe, weshalb auch ein vollständiger Verzicht inner-
halb relativ kurzer Zeit erreichbar sei. Die Forderung nach der Unterstützung einer entsprechenden Regelung auf
EU-Ebene sei grundsätzlich sinnvoll. Allerdings geschehe dies bereits und das Ergebnis sei davon abhängig, ob
die anderen Mitgliedstaaten von der Sinnhaftigkeit überzeugt werden könnten, was nicht einfach sei. An dem
Problem müsse weiter gearbeitet werden. Bei der Forderung der Antragsteller nach einer Regelung für die Ein-
leitung in das Abwasser ergebe sich das Problem, dass Grenzwerte definiert und diese im Vollzug auch kontrol-
liert werden müssten, wofür es bisher kein Verfahren gebe. Angesichts der bevorstehenden vollständigen Substi-
tuierung von Mikroplastik stelle sich die Frage, ob entsprechende Forschungsinvestitionen noch lohnten. Zwar
werde die CDU/CSU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen, die Bundesregierung werde bei dem Thema auf EU-
Ebene aber weiter im Gespräch bleiben und aktiv tätig werden.

Die Fraktion der SPD führte aus, die Koalitionsfraktionen seien darin einig, dass vermeidbare Kunststoffe jeder
Art nicht in die Ozeane gelangen dürften. In Kosmetika seien Mikroplastikpartikel von 2012 bis zum Jahr 2015
bereits um 82 Prozent reduziert worden, was auf die Wirksamkeit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Indust-
rie hindeute. Nach Angaben des Verbandes Cosmetics Europe gehe dieser bis spätestens zum Jahr 2020 von einem
vollständigen Verzicht auf Mikroplastik aus. Dabei handele es sich bei den Mikroplastikpartikeln aus Kosmetika
und Waschmitteln nur um einen geringen Anteil am Gesamtproblem. Nach Angaben aus Norwegen stammten
von den rund 4 000 Tonnen pro Jahr, die aus Norwegen ins Meer gelangten, nur 0,1 Prozent aus Kosmetika, etwa
3 Prozent aus Kleidung und der größte Teil mit 56 Prozent aus Reifenabrieb. Hierin liege also noch eine gewaltige
Aufgabe. Es gebe interessante Crowdfunding-Projekte und darüber hinaus ein Pilotprojekt der TU Berlin, in dem
erstmals Filtersysteme für Straßenabwässer getestet würden. Der vorliegende Antrag werde abgelehnt, da Mikro-
plastik in Kosmetika bereits deutlich reduziert worden sei und die Fraktion der SPD davon ausgehe, dass sich das
Problem bis spätestens zum Jahr 2020 von selbst erledigen werde.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, der unterstützenswerte Antrag behandele ein wichtiges Thema, bei dem
entscheidend sei, ob schon bei der Entstehung des Problems in der Produktion oder erst bei der Abwasserreinigung
angesetzt werde. Der Antrag fokussiere auf die Entstehung von Mikroplastik, was nicht nur Kosmetika betreffe.
Selbst wenn dort bereits 82 Prozent von einem sehr kleinen Teil der Mikroplastik freiwillig vermieden würden,
sei es eine grundsätzliche Frage, ob bei den Herstellern oder erst am Ende des Produktlebenszyklus, also bei den
gebührenzahlenden Verbraucherinnen und Verbrauchern, angesetzt werde. Da der größte Anteil der Mikroplas-
tikpartikel aus Reifenabrieb bestehe, sei dessen Aufnahme in die Abwasserverordnung aus Sicht der Fraktion DIE
LINKE. zwingend; ebenso wie die Forderung des Antrags, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, auch
in der Ökodesignrichtlinie die Freisetzung von Mikroplastik zu berücksichtigen. Die Fraktion DIE LINKE. un-
terstütze den Antrag, selbst wenn durch ihn der Natur nur eine geringe Menge Mikroplastik erspart werden würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/10875 abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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