BT-Drucksache 18/12993

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/11942, 18/12976 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12993

18. Wahlperiode 28.06.2017

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Steffi Lemke, Friedrich
Ostendorff, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn
(Tübingen), Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zur dritten Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksachen 18/11942, 18/12976 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung
invasiver gebietsfremder Arten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem vorliegenden Durchführungsgesetz kommt die Bundesregierung der Ver-
pflichtung nach, die EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das
Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in
deutsches Recht umzusetzen.

Die als invasiv geltenden Arten werden durch die sogenannte Unionsliste spezifiziert.
Bisher standen 37 Tier- und Pflanzenarten auf dieser Liste. Aktuell wurde die Liste um
weitere zwölf Arten auf nun insgesamt 49 Arten erweitert. Die Tier- und Pflanzenar-
ten, die gelistet sind, dürfen EU-weit nicht eingeführt, gehalten, gezüchtet, verwendet,
in Verkehr gebracht oder freigesetzt werden. Zudem ist eine Vermehrung untersagt.
Ausnahmegenehmigungen hiervon sind jedoch möglich.

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass EU-weite Vorgaben zum Umgang mit invasiven
Arten getroffen wurden. Kritisch zu sehen ist jedoch zum einen die Auswahl der Tier-
und Pflanzenarten, die EU-weit als invasiv eingestuft wurden. Zum anderen sind ei-
nige Bestimmungen der EU-Verordnung vage bzw. unklar formuliert und schaffen
dadurch Rechtsunsicherheit. Auch das jetzt vorliegend Durchführungsgesetz schafft
hier nicht ausreichend Klarheit.

Dazu zählt, dass es keine klaren Vorgaben für Management-Methoden gibt, wie mit
den als invasiv gelisteten Arten umgegangen werden soll. Die EU hat es den einzelnen

Drucksache 18/12993 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Mitgliedstaaten überlassen, letale oder nichtletale Management-Methoden anzuwen-
den. Das Durchführungsgesetz gibt hierzu nur einen groben Rahmen wieder und über-
lässt die konkrete Umsetzung den Ländern, was zu unterschiedlichen Regelungen füh-
ren kann. Um dies zu verhindern ist eine länderübergreifende Verständigungen von
einheitlichen Vorgehensweisen bei den Kontroll- und Management-Maßnahmen not-
wendig. Insgesamt muss es darum gehen, präventiv die Ein- und Ausbringung von
invasiven Arten einzudämmen bzw. zu verhindern und nicht erst anzusetzen, wenn
sich die Tiere oder Pflanzen bereits ausgebreitet haben. Außerdem müssen tierschutz-
gerechte und nichttödliche Maßnahmenden Vorrang haben. Management-Maßnahmen
müssen darüber hinaus immer auch um Lebensraumaufwertung und Lebensraum-
schutz ergänzt werden. Für den Umgang mit als invasiv gelisteten Tierarten, die schon
lange in Deutschland leben und als etabliert gelten, müssen bessere Lösungen gefun-
den werden. Insbesondere bei den Tierarten, bei denen sich Tötungsmaßnahmen bzw.
Bejagung bereits in der Vergangenheit als nicht erfolgreich erwiesen haben, da diese
dadurch nicht eingedämmt werden konnten, müssen neue Ansätze, wie etwa Kastrati-
onen zügig angewandt oder weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus bemängeln VertreterInnen von Tierschutzorganisationen, Tierheimen
und Auffangstationen sowie Zoologischen Gärten, aber auch PrivathalterInnen feh-
lende Rechtssicherheit. Es ist unklar, inwiefern und unter welchen konkreten Bedin-
gungen diese als invasiv gelistete Tiere weiterhin aufnehmen, pflegen oder auch wei-
tervermitteln können. Hier ist es dringend nötig, nachzubessern und für rechtliche Si-
cherheit und Klarheit zu sorgen.

Zur Erleichterung von Maßnahmen gegen invasive Arten sind im Gesetzentwurf des
vorliegenden Durchführungsgesetzes neu enthalten die Absätze 4 a)-c) zu § 54 Ab-
satz 4 zu Saatgut und Gehölzen. Mit der vorliegenden Fassung des Abschnitts 4 b)
werden allerdings auf Ebene der Länder eingeführte, regional kleinteiligere, und damit
naturschutzfachlich vorzüglichere Regelungen zur Gebietsabgrenzung von Gehölzen
aufgehoben. Um weiterhin eingeführte Gebietsabgrenzungen nutzen zu können, muss
im Gesetzentwurf nachgebessert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

 gemeinsam mit den Ländern für eine einheitliche und tierschutzkonforme Umset-
zung der EU-Verordnung in Deutschland zu sorgen. Dabei müssen adäquate Ma-
nagement-Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes getroffen werden, bei denen der
Präventionsgedanke Vorrang hat;

 Tierheimen und Auffangstationen sowie zoologischen Gärten Rechtssicherheit zu
geben und dafür zu sorgen, dass diese auch weiterhin Tierarten, die als invasiv
gelten, betreuen und ggf. unter Auflagen weitervermitteln können, ohne dass et-
waige behördliche Vorgaben dies zu sehr erschweren oder verunmöglichen;

 sicherzustellen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundgesetz Artikel 13)
durch neue Bestimmungen in § 52 Abs. 4 BNatschG-E nicht unverhältnismäßig
eingeschränkt wird;

 sich auf EU-Ebene für eine fortwährende Überprüfung und Überarbeitung der so-
genannten Unionsliste einzusetzen;

 die bestehenden naturschutzfachlich sinnvollen Abgrenzungen bei Herkunfts-
nachweisen und Gebietsabgrenzungen gebietseigener Gehölze beizubehalten, und
dafür den § 54 Absatz 4b zu streichen.

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.