BT-Drucksache 18/12984

zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12794 - Rückkehrrecht auf Vollzeit einführen

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12984
18. Wahlperiode 28.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Ulle
Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12794 –

Rückkehrrecht auf Vollzeit einführen

A. Problem
Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass sich für Beschäftigte, die ihre Arbeits-
zeit freiwillig reduzierten, diese Entscheidung oft als folgenschwer erweise. Sie
arbeiteten oft gegen ihren Willen dauerhaft in Teilzeit, selbst wenn sie die Ar-
beitszeitreduzierung nur als vorübergehende Lösung angestrebt hätten. Diese so-
genannte Teilzeitfalle habe erhebliche negative Konsequenzen für die berufliche
Entwicklung, das Einkommen und die finanzielle Unabhängigkeit sowie die Al-
terssicherung von Frauen. Ohne Rückkehr zu einem höheren Arbeitsvolumen und
Verdienst drohe vielen von ihnen Altersarmut.

B. Lösung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, noch
in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der beste-
hende Rechtsanspruch auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stun-
denumfang ergänzt wird.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 18/12984 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/12794 abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12984
Bericht der Abgeordneten Gabriele Schmidt (Ühlingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/12794 ist in der 241. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2017 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In Deutschland seien vorwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigt, heißt es zur Begründung. 2014 habe fast jede
zweite erwerbstätige Frau zwischen 20 und 64 Jahren (47 %) Teilzeit gearbeitet. Unter den Männern habe der
Anteil der Teilzeitarbeit lediglich 9 % betragen. Nach der aktuellen OECD-Studie „Dare to Share“ sei die traditi-
onelle Rollenverteilung in Familien in Deutschland weiter verbreitet als in anderen Ländern. Mütter trügen nur
rund ein Fünftel zum Familieneinkommen bei und übernähmen überdurchschnittlich viel Haushalts- und Betreu-
ungsarbeit. Da etliche Sozialleistungen vom Arbeitsentgelt abhingen und die Ehe als lebenslange Versorgungsin-
stitution in vielen Fällen nicht mehr trage, drohe den betroffenen Frauen spätestens im Alter Armut. Nicht nur
Frauen seien unzufrieden mit dem Status quo: Auch immer mehr Männer beklagten, dass sie zu wenig Zeit für
ihre Familie hätten, aber aus Sorge vor Karriereeinschnitten ihre Arbeitszeit nicht reduzieren könnten.
Frauen und Männer brauchten mehr Rechte und mehr passgenaue Arbeitszeiten. Ein erster wichtiger Schritt dahin
könne getan werden, wenn der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit um eine Befristungsmöglichkeit ergänzt
werde. Mit dem Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang werde die Formel „Einmal Teilzeit, immer Teil-
zeit“ der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung habe mit ihrem Koalitionsvertrag vielen Frauen und
Männern Hoffnung gemacht, dass dieser erste Baustein nach jahrelangem Kampf nun endlich komme. Sie müsse
das Rückkehrrecht wie angekündigt einführen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 18/12794 in seiner
Sitzungen am 28. Juni 2017 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/12794 in seiner 127. Sitzung am
28. Juni 2017 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU bedauerte, dass es beim Rückkehrrecht aus Teilzeit auf Vollzeitarbeit keine Eini-
gung mit dem Koalitionspartner gegeben habe. Zwar habe es einen Entwurf aus dem Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales gegeben, dieser sei aber nicht auf Zustimmung der Fraktion gestoßen. Mit der Familienpflegezeit
habe die Koalition schon einiges auf den Weg gebracht. Auch die Union unterstütze das Anliegen, bei der Beset-
zung von freien Vollzeitstellen die teilzeitarbeitenden Menschen stärker zu berücksichtigen. Das Thema müsse
geregelt werden und bleibe daher auf der Agenda.
Die Fraktion der SPD betonte, dass sie eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und für ein Rückkehrrecht auf
den früheren Stundenumfang eintrete. Man habe dies auch im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU für die ablau-
fende Wahlperiode vereinbart. Leider sei diese Vereinbarung nicht eingelöst worden. Das Bundesarbeitsministe-
rium habe zwar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und die Ressortabstimmung eingeleitet. Diesen

Drucksache 18/12984 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
habe das Kabinett aber nicht verabschiedet. Das sei etwa an der Frage der Schwellenwerte gescheitert. Für das
Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit setze sich die SPD weiterhin ein. Den vorliegenden Antrag müsse man aber
bedauerlicherweise ablehnen.
Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich der Forderung nach einem Rückkehrrecht auf Vollzeitbeschäftigung an.
Das betreffe beispielsweise auch Minijobs als eine Form der Teilzeitarbeit. Inzwischen drängten ganze Branchen.
wie z. B. der Handel ihre Beschäftigten in Teilzeitarbeit. Die schädlichen Auswirkungen auf das Einkommen, die
Karriere und später auf die Rente seien bekannt. Daher sei es notwendig, gegen erzwungene Teilzeit aktiv zu
werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass ein Rückkehrrecht auf Vollzeitarbeit vor allem für
die betroffenen Frauen notwendig sei. Andernfalls bleibe es für sie bei einem reduzierten Einkommen in Teilzeit
und schlechten Karrierechancen. Der Antrag präsentiere Argumente und Instrumente für das Rückkehrrecht. An-
gesichts der verbreiteten Wünsche von Paaren, Familienarbeit und Erwerbsarbeit zu teilen, und angesichts des
Fachkräftemangels sei die Verweigerung der Mehrheit gegenüber einem Rückkehrrecht unverständlich. Ange-
sichts der großen Zahl unfreiwillig Teilzeit arbeitender Frauen lasse sich der Fachkräftemangel auf diesem Weg
deutlich dämpfen.

Berlin, den 28. Juni 2017

Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Berichterstatterin

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