BT-Drucksache 18/12971

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 18/8833 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2015 - Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015 - 2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 18/10200, 18/10444 Nr. 1.1 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2015) 3. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof - Drucksachen 18/11990, 18/12443 Nr. 1.2 - Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Band II

Vom 29. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12971
18. Wahlperiode 29.06.2017
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
‒ Drucksache 18/8833 ‒

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2015
– Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes
für das Haushaltsjahr 2015 –

2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
‒ Drucksachen 18/10200, 18/10444 Nr. 1.1 ‒

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2015)

3. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 18/11990, 18/12443 Nr. 1.2 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes ‒ Band II

A. Problem
1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 des Grundge-

setzes und § 114 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haushalts- und Vermö-
gensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat vorgelegt und gebeten, eine Entscheidung über die Entlastung
der Bundesregierung herbeizuführen.

– Drucksache 18/8833 –
2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirtschaft-

lichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bun-
desregierung gemäß Artikel 114 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 97 Abs. 1 der
Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen 2016 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

– Drucksachen 18/10200 und 18/11990 –
3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 die

Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.

Drucksache 18/12971 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
B. Lösung
Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 1 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung für das Haus-
haltsjahr 2015 die Entlastung.
Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haushalts-
ausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Entscheidungen
Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu leiten oder fortzu-
führen.
Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Berichts-
pflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den
Haushaltsberatungen zu ermöglichen.
Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsausschuss
laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetzgeberischen
Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben von Bedeutung
sind.
Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2015
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haus-
halts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur
Jahresrechnung 2015).
Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haus-
halts- und Wirtschaftsführung des Bundes– Band II.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12971
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbindung

mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund
a) des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache 18/8833 und
b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 auf Drucksachen 18/10200 und 18/11990
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.
Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes, für
die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsaus-

schusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen,
b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Aus-

schusses einzuleiten oder fortzuführen und
c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den

Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 28. Juni 2017

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Drucksache 18/12971 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache 18/8833 wurde in der 187. Sitzung des
18. Deutschen Bundestages am 8. September 2016 dem Haushaltsausschuss überwiesen.
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Drucksache 18/10200 hat der Präsident des Deutschen Bun-
destages am 24. November 2016 gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/10444 lfd. Nr. 1.1)
federführend dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Sportausschuss, dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem
Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Ausschuss für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung,
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für Tourismus sowie dem
Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Die ergänzenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Drucksache 18/11990 hat der Präsident des
Deutschen Bundestages am 19. Mai 2017 gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/12443 lfd.
Nr. 1.2) federführend dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Finanzaus-
schuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Verkehr und
digitale Infrastruktur, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 18/10200) in seiner
121. Sitzung am 21. Juni 2017, der Sportausschuss in seiner 71. Sitzung am 21. Juni 2017, der Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz in seiner 155. Sitzung am 21. Juni 2017, der Finanzausschuss in seiner 119. Sit-
zung am 21. Juni 2017, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner 125. Sitzung am 21. Juni 2017, der
Verteidigungsausschuss in seiner 94. Sitzung am 21. Juni 2017, der Ausschuss für Verkehr und digitale Inf-
rastruktur in seiner 113. Sitzung am 31. Mai 2017, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit in seiner 118. Sitzung am 17. Mai 2017, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung in seiner 99. Sitzung am 21. Juni 2017, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung in seiner 83. Sitzung am 17. Mai 2017, der Ausschuss für Tourismus in seiner 74. Sit-
zung am 21. Juni 2017 sowie der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner 83. Sitzung am 17. Mai 2017 zur
Kenntnis genommen.
Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 18/11990) in seiner
120. Sitzung am 31. Mai 2017, der Finanzausschuss in seiner 119. Sitzung am 21. Juni 2017, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales in seiner 125.. Sitzung am 21. Juni 2017, der Verteidigungsausschuss in seiner 94. Sit-
zung am 21. Juni 2017, der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in seiner 113. Sitzung am
31. Mai 2017, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in seiner 120. Sitzung am
31. Mai 2017, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in seiner 99. Sitzung
am 21. Juni 2017 sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner
84. Sitzung am 31. Mai 2017 zur Kenntnis genommen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/8833, 18/10200 und 18/11990 zur Vorberatung an
den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Antrag des Bundes-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12971
ministeriums der Finanzen und die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes in seinen Sitzungen am 20. Ja-
nuar 2017, 17. Februar 2017, 10. März 2017, 31. März 2017, 2. Juni 2017 und 23. Juni 2017 beraten. Unter Nr. 1
des Beschlusses hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frakti-
onen DIE LINKE. und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN dem Haushaltsausschuss die Entlastung der Bundesregie-
rung für das Haushaltsjahr 2015 vorgeschlagen. Unter Nr. 2 des Beschlusses hat er dem Haushaltsausschuss ein-
vernehmlich vorgeschlagen, die Bundesregierung aufzufordern, a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bun-
deshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
zu befolgen, b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen
des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine
zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 109. Sitzung am 28. Juni 2017 unter Nr. 1 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2014 zu emp-
fehlen. Unter Nr. 2 seines Beschlusses hat er dem Deutschen Bundestag einvernehmlich vorgeschlagen die Bun-
desregierung aufzufordern, a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen
des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, b) Maßnahmen zur Stei-
gerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fort-
zuführen und c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei
den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.
Einvernehmen herrschte über die Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes.

Berlin, den 28. Juni 2017

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Drucksache 18/12971 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Besonderer Teil

Feststellungen des Haushaltsausschusses

Inhal tsübersicht
Nummer
A – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (BT-Drs. 18/10200)
Teil I Allgemeiner Teil
Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2015
1

Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes –
Risiken für die „Schwarze Null“
2

Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse
Bund kontrolliert den Erfolg seiner Unternehmensbeteiligungen nicht ausreichend
(Bundesministerium der Finanzen)
3

Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
Bundesministerium des Innern
Teure Hardware niemals genutzt
10

Teure Rechenzentren stehen über Jahre leer
11

Alterssicherung der Landwirte anrechnen – Versorgungslasten des Bundes verringern
12

Bundesministerium der Finanzen
Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem
der Zollverwaltung
15

Standortkonzept für die Ausbildungseinrichtungen der Zollverwaltung entwickeln
16

Zollverwaltung benötigt Schießanlagenkonzept
17

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bund fördert überdimensionierten Neubau einer Handwerkskammer
19

Boomende Tourismusbranche muss sich stärker an der Finanzierung der Deutschen Zentrale
für Tourismus beteiligen
20

Innovationsförderung für deutsche Werften als verlorene Zuschüsse unwirtschaftlich
21

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss Interessenkonflikte bei der Wahrneh-
mung deutscher Raumfahrtinteressen ausschließen
22

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12971

Nummer
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berücksichtigt Kapitalbeteiligung nicht –
Bundesvermögen in Vermögensrechnung zu niedrig angegeben
23

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Informationskampagne „Zu gut für die Tonne“ – unzureichend vorbereitet und Erfolg nicht
nachweisbar
25

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft muss Exportförderung einstellen oder
neu ausrichten
26

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Initiative Inklusion: Jugendliche rechtswidrig gefördert
28

Ausgleichsfonds: Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt Mittel zweckwidrig ein
29

Fahrgeldausfälle der Deutschen Bahn rechtswidrig erstattet
30

Personalbedarf beim Bundesversicherungsamt nicht sachgerecht ermittelt
31

Bundesagentur für Arbeit
Mehr Mitglieder in Geschäftsführungen als gesetzlich vorgesehen
32

Bundesagentur für Arbeit muss Notwendigkeit ihres Hörfunkdienstes nachweisen
33

Intensivere Integrationsberatung unwirtschaftlich
34

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur toleriert zu hohe Planungskosten
bei Investitionen in die bestehenden Schienenwege
36

Amtsträger in Projektbeiräten können Unabhängigkeit und Neutralität von Behörden gefähr-
den
37

Unzutreffende Bemessungsgrundlage führt zu überhöhten Zuwendungen für Bahnanlagen
38

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hält an der Förderung einer unge-
eigneten Pilotanlage für den Containerumschlag fest
39

Konzeptionslose Öffentlichkeitsarbeit vermeiden
40

Bund verzichtet auf Einnahmen durch Werbung auf Rastanlagen an Bundesautobahnen
41

Fehlender Überblick über Schwertransporte auf Bundesfernstraßen – Zahl der gesperrten
Brücken steigt
42

Verzögerungen und Umbau bei abzustufender Bundesstraße belasten den Bund unzulässig
mit 3,4 Mio. Euro
43

Drucksache 18/12971 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bundesministerium der Verteidigung
Mangelhafte Erlös- und Kostenverteilung bei der privatärztlichen Behandlung in Bundes-
wehrkrankenhäusern
45

Bundesministerium der Verteidigung ließ Einsparpotenzial von 2 Mio. Euro bei einer Bau-
maßnahme ungenutzt
46

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesaufsicht über den Forderungseinzug beim Elterngeld mangelhaft
50

Bundesministerium für Bildung und Forschung
83 Mio. Euro Bundesmittel für den Aufbau einer Forschungseinrichtung ohne gesicherte
Perspektive
54

Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes
sein Personal wirtschaftlich einsetzen
55

Bundesministerium für Bildung und Forschung muss Rückzahlung von Bildungskrediten
sicherstellen
56

Mehrfachzuständigkeiten bei der Förderung der Internatsunterbringung behinderter Schüle-
rinnen und Schüler beseitigen
57

Allgemeine Finanzverwaltung
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben soll marktübliche Wohnungsmieten vereinbaren und
Miethöhe regelmäßig überprüfen
60

Investitionsabzugsbetrag: Förderung auf kleine und mittlere Betriebe beschränken
61

Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
62

Gesetzliche Klarstellungen bei steuerbegünstigten Baumaßnahmen erforderlich
63

Verfahren zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften aufwendig und
fehleranfällig
64

Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten
65

Rechtsgrundlagen bei der Versicherungsteuer vereinfachen
66

Deutschland erneut Schlusslicht bei steuerlichem EU-Projekt
67

Besteuerung von EU-Neufahrzeugen sicherstellen
68

Sondervermögen Entschädigungsfonds: Bundesministerium der Finanzen lässt Einnahme-
möglichkeiten ungenutzt
69

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12971

B – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes – Weitere Prüfungsergebnisse –
(BT-Drs. 18/11990)
Einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rentenversicherung: Beitragszahlung für versicherungspflichtige
Selbstständige modernisieren
1 W

Bundesministerium der Verteidigung
Risiko für „Trendwende Personal“: Bundesministerium der Verteidigung
plant Karrierecenter am Bedarf vorbei
2 W

Bundeswehr nimmt Arbeitszeitausfall von mehreren tausend Stellen
durch Gesundheitskurse hin
3 W

Bundeswehr-Dienstleistungszentren verstoßen bei Vergabe von
Schleppleistungen für die Marine gegen geltendes Recht
4 W

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
vernachlässigt Fachaufsicht beim Endlager Konrad
5 W

Allgemeine Finanzverwaltung
Umsatzsteuerbetrug mit EU-Neufahrzeugen verhindern
6 W

Ermäßigter Steuersatz – Wettbewerbsnachteile bei der Auftragsforschung
endlich beseitigen
7 W

Drucksache 18/12971 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I Allgemeiner Teil

Bemerkung Nr. 1

Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haus-
haltsjahr 2015

1. Der Bundesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung des Bundes für das Haus-
haltsjahr 2015 geprüft. Er stellte dabei keine bedeutsamen, für die Entlastung wesentlichen Abweichungen
zwischen den in den Rechnungen aufgeführten und den in den Büchern nachgewiesenen Beträgen fest. Dies
gilt auch für die Sondervermögen. Um zu prüfen, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaus-
halts ordnungsgemäß belegt waren, setzte der Bundesrechnungshof ein mathematisch-statistisches Verfahren
ein. Danach lag der Anteil nicht ordnungsgemäß belegter Buchungen bei 1,91 Prozent.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2015 waren zwei Nachtragshaushalte notwendig. Um finanzschwachen Kom-
munen Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen, errichtete der Bund in einem ersten Nachtrag
ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ und wies ihm zur Finanzierung einmalig 3,5
Mrd. Euro zu. Die Ausgaben des Fonds lagen zum Jahresende bei 0,3 Mio. Euro (0,007 Prozent). Der zweite
Nachtragshaushalt sah vor, dass die bisher vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen im Jahr 2015
um 1,0 Mrd. Euro auf 2,0 Mrd. Euro erhöht wurde. Dafür verzichtete der Bund auf Anteile am Umsatzsteuer-
aufkommen und senkte seine geplanten Einnahmen entsprechend ab. Zudem bildete der Bund mit dem zweiten
Nachtrag eine Rücklage „Asylbewerber und Flüchtlinge“ von 5 Mrd. Euro. Diese sollte ab dem Haushaltsjahr
2016 der anteiligen Finanzierung der Belastungen des Bundes im Zusammenhang mit der Aufnahme von
Asylbewerbern und Flüchtlingen in den kommenden Jahren dienen. Weitere zum Abschluss des Haushalts-
jahres 2015 bestehende Entlastungen sollten ebenfalls in diese Rücklage fließen. Nach dem Ergebnis des Haus-
haltsabschlusses wuchs die Rücklage auf 12,1 Mrd. Euro an.
Die Gesamtausgaben des Bundes lagen im Haushaltsjahr 2015 unter Berücksichtigung der Rücklage mit 311,4
Mrd. Euro um 4,5 Mrd. Euro über dem Soll des zweiten Nachtragshaushalts von 306,9 Mrd. Euro. Ohne die
Zuführung an die Rücklage lagen die Ausgaben bei 299,3 Mrd. Euro. Die Einnahmen (ohne Nettokreditauf-
nahme und Münzeinnahmen) waren ebenfalls 4,5 Mrd. Euro höher als veranschlagt. Erlasse, Niederschlagun-
gen, Vergleiche u. a. führten zu Einnahmeausfällen des Bundes in Höhe von 2,4 Mrd. Euro.
Der Bundeshaushalt kam ohne Nettokreditaufnahme aus. Die seit dem Jahr 2011 geltende neue verfassungs-
rechtliche Schuldengrenze wurde sowohl bei der Haushaltsaufstellung als auch im Haushaltsvollzug eingehal-
ten.
Der Bundeshauhalt schloss rechnerisch mit einem strukturellen Überschuss von 4,3 Mrd. Euro ab. Beim Fi-
nanzierungssaldo war ein Überschuss von 11,8 Mrd. Euro zu verzeichnen.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lagen mit 0,3 Mrd. Euro unter dem Vorjahresergebnis von 1,4
Mrd. Euro. Die nicht genehmigten Ausgaben betrugen 3,4 Mio. Euro.
Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2015 standen übertragbare Mittel von 11,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Die-
ser Betrag war um 0,9 Mrd. Euro geringer als im Vorjahr. Der Rückgang ist vor allem durch geringere über-
tragbare Mittel bei den Zinsen bedingt. Von den in das Haushaltsjahr 2015 übertragbaren flexibilisierten Aus-
gaben von 2,0 Mrd. Euro bildeten die Ressorts 1,9 Mrd. Euro Ausgabereste. Über mehr als 95 Prozent der
nicht abgeflossenen Mittel wollen die Ressorts demnach in künftigen Jahren weiter verfügen.
Im Haushalt 2015 waren Verpflichtungsermächtigungen von 67,0 Mrd. Euro vorgesehen. Tatsächlich durch
Verpflichtungen in Anspruch genommen wurden 44,9 Mrd. Euro. Der Ausnutzungsgrad von 67 Prozent war
erheblich höher als im Vorjahr. Aus eingegangenen Verpflichtungen sind in den kommenden Haushaltsjahren
Ausgaben von 149,5 Mrd. Euro zu leisten (Stand: 31. Dezember 2015). Der künftige Handlungsspielraum des
Haushaltsgesetzgebers wird hierdurch begrenzt. Daher bleiben alle Ressorts weiterhin aufgefordert, Verpflich-
tungsermächtigungen nur in der Höhe zu veranschlagen, in der sie zur Erfüllung der Aufgaben tatsächlich
notwendig und fällig werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12971

Der Gewährleistungsrahmen des Bundes und seiner Sondervermögen betrug unter Einbeziehung der Maßnah-
men zur Bekämpfung der europäischen Staatsschuldenkrise sowie der Finanzmarktkrise 1.222 Mrd. Euro.
Hiervon wurden bis zum Ende des Jahres 2015 Gewährleistungen von 480 Mrd. Euro übernommen.
Der Gesamtbestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln stieg gegenüber dem Vorjahr um 143 Mio. Euro an. Er
lag am Ende des Jahres 2015 bei 1,2 Mrd. Euro – verteilt auf zehn Einzelpläne.
Ende des Jahres 2015 betrug das erfasste Vermögen nach der Vermögensrechnung des Bundes einschließlich
seiner Sonder- und Treuhandvermögen 263 Mrd. Euro. In der Vermögensrechnung ist insbesondere das Im-
mobilienvermögen einschließlich Infrastrukturvermögen noch nicht wertmäßig erfasst. Die Schulden (ein-
schließlich der Versorgungs- und Beihilferückstellungen) lagen bei 1.818 Mrd. Euro. Die Kreditmarktverbind-
lichkeiten einschließlich der Kassenverstärkungskredite betrugen dabei 1.120 Mrd. Euro.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ressorts die Beachtung der

für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen.
Drucksache 18/12971 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 2

Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes – Risiken für die „Schwarze
Null“

1. Der Bundesrechnungshof analysiert mit dieser Bemerkung die wesentlichen Eckwerte des Bundeshaushalts
2017 und der mittelfristigen Finanzplanung, insbesondere mit Blick auf die Vorgaben der verfassungsrechtli-
chen Schuldenregel und der europäischen Regelungen (Stabilitäts- und Wachstumspakt, Fiskalvertrag). Be-
rücksichtigt wurden der Haushalts- und Planungsstand bis Mitte September 2016, insbesondere der vom Bun-
deskabinett am 6. Juli 2016 beschlossene Entwurf des Bundeshaushalts 2017 und der Finanzplan bis 2020.
Keinen Niederschlag mehr finden konnten der Anfang Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossene
Nachtragshaushaltsentwurf 2016 sowie die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche über die Neuregelung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020.
Die Bundesregierung legte mit dem Haushaltsentwurf 2017 zum dritten Mal nacheinander einen Haushalt vor,
der ohne Nettokreditaufnahme in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Trotz expansiver Ausgabenpo-
litik ist dies möglich, weil die Bundesregierung mit niedrigen Zinsausgaben, geringen Ausgabensteigerungen
für den Arbeitsmarkt und weiter steigenden Steuereinnahmen rechnet.
Auch im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2020 sollen die Haushalte ohne neue Schulden auskommen.
Mittel- und langfristig steht der Bundeshaushalt allerdings erheblichen finanzwirtschaftlichen Herausforde-
rungen gegenüber. Dies betrifft die steigenden Leistungen an die Rentenversicherung, die nach der Finanzpla-
nung im Jahr 2020 erstmals die 100-Milliarden-Grenze überschreiten werden, und den wachsenden Investiti-
onsbedarf in die Infrastruktur. Zusätzliche Belastungen resultieren aus der Flüchtlingslage. Ein hoher Teil der
Leistungen für die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen entfällt auf den Bund. Er
unterstützt die Länder und Kommunen mit zusätzlichen Hilfen in Milliardenhöhe, ohne bislang deren zweck-
entsprechenden und wirtschaftlichen Einsatz kontrollieren zu können.
Auch außerhalb der Flüchtlingshilfen engagiert sich der Bund in zunehmendem Umfang bei der Aufgabener-
füllung von Ländern und Kommunen. Dies führt zu Schnittstellen und einer Verflechtung von Aufgaben, Ver-
antwortlichkeiten und Finanzierungszuständigkeiten. Der Bundesrechnungshof hat die Hoffnung, dass Bund
und Länder bei der Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen zu Ergebnissen kommen, die mehr Transparenz im
föderalen Zusammenwirken schaffen und die finanzielle Eigenverantwortung der staatlichen Ebenen stärken.
Schließlich ergeben sich zumindest auf längere Sicht nach wie vor Risiken im Zusammenhang mit der euro-
päischen Staatsschuldenkrise.
Die europäischen Regelwerke des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie des Fiskalvertrags sollen tragfähige
öffentliche Finanzen und Strukturreformen in den EU-Mitgliedstaaten unterstützen. Nach Feststellungen des
Europäischen Rechnungshofes sind die Vorschriften zwar sehr umfänglich, an ihrer konsequenten Umsetzung
mangelt es aber. Die öffentlichen Haushalte Deutschlands unterschreiten beim strukturellen Defizit seit dem
Jahr 2012 die europäische Vorgabe eines mittelfristigen Ziels von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dies
gilt auf Grundlage der aktuellen Projektionen auch für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung.
Deutschland gehört damit zu den Ländern mit dem besten öffentlichen Finanzierungssaldo innerhalb der 28
EU-Mitgliedstaaten. Die Schuldenstandsquote ist rückläufig und soll zum Ende des Finanzplanungszeitraums
(2020) erstmals nach fast 20 Jahren wieder den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts un-
terschreiten. Diese günstige Entwicklung beruht allerdings zum Teil auf der Revision der Berechnungen des
Bruttoinlandsprodukts nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG
2010). Hierdurch vermindern sich die jährlichen Schuldenstandsquoten um rund zwei Prozentpunkte. Unab-
hängig davon sieht der Bundesrechnungshof den weiteren Abbau der Schuldenquote als richtigen Weg an, um
die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden handlungsfähig zu halten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Die strukturelle Konsolidierung des Bundeshaushalts hat weiterhin hohe Bedeutung. Dies folgt nicht zu-

letzt aus den finanzwirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus aktuellen Ereignissen wie der Flücht-
lingssituation und langfristigen Entwicklungen wie dem demografischen Wandel ergeben. Der Ausschuss
unterstützt daher das im Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan bis 2020 angelegte Ziel eines ausgegli-
chenen Haushalts ohne neue Schulden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12971

c) Der Ausschuss begrüßt, dass sich Bund und Länder auf Regierungsebene über die Neuregelung ihrer Fi-
nanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 grundsätzlich geeinigt haben – nicht zuletzt dank erheblicher finanzi-
eller Zugeständnisse des Bundes. Über diesen finanziellen Konsens hinaus sollten Bund und Länder weiter
eine stärkere Entflechtung von Aufgaben und Ausgaben anstreben.

Drucksache 18/12971 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse

Bemerkung Nr. 3

Bund kontrolliert den Erfolg seiner Unternehmensbeteiligungen nicht ausreichend
(Bundesministerium der Finanzen)

1. Der Bund beteiligt sich mit rund 29 Mrd. Euro an privaten Unternehmen. Voraussetzung hierfür ist ein wich-
tiges Interesse des Bundes am Zweck der Unternehmen. Um seine Beteiligungen zu steuern, hat der Bund bei
den jeweils zuständigen Bundesministerien Beteiligungsverwaltungen eingerichtet. Diese haben regelmäßig
zu beurteilen, ob ein Interesse des Bundes an der Beteiligung besteht und ob das Unternehmen den Beteili-
gungszweck erreicht. Als Vorgabe für die Arbeit der Beteiligungsverwaltungen hat das Bundesministerium
der Finanzen „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ veröffent-
licht. Nicht enthalten ist in diesem Regelwerk, dass die Beteiligungsverwaltungen zur Erfolgskontrolle
Soll/Ist-Vergleiche der Unternehmensplanung mit den tatsächlichen Ergebnissen heranzuziehen haben.
Der Bundesrechnungshof hat bemängelt, dass der Bund bei seinen Unternehmensbeteiligungen nicht ausrei-
chend geprüft hat, ob der mit diesen angestrebte Erfolg eintritt. Auch nahm er die Geschäftsleiterinnen und
Geschäftsleiter nicht ausreichend in die Pflicht, sich für die Unternehmensziele einzusetzen. So wurden z. B.
erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen geschlossen, die nicht messbare Ziele oder Selbstverständlich-
keiten belohnten.
Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesministerium der Finanzen empfohlen, einen Standard für die Er-
folgskontrolle zu erarbeiten. Zudem soll es klarere Vorgaben für die erfolgsabhängige Vergütung von Ge-
schäftsleiterinnen und Geschäftsleitern entwickeln und dabei insbesondere die Messbarkeit der vereinbarten
Ziele sicherstellen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
c) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
d) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, einen Standard für die Erfolgskontrolle bei Bundes-

beteiligungen mit folgenden Maßgaben zu entwickeln:
− mit einem Vergleich von Unternehmensplanung und dem tatsächlich erreichten Ergebnis (Soll-/Ist-Ver-

gleich),
− mit klaren Vorgaben für die erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsleiterinnen und Geschäftslei-

tern.
Die Aufnahme dieses Standards in die „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich
des Bundes“ soll unter Beteiligung des Bundesfinanzierungsgremiums geprüft werden.
e) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, über das Veranlasste bis zum 30. April 2017 zu

berichten.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12971
18. Wahlperiode 29.06.2017
Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse

Bemerkung Nr. 10

Teure Hardware niemals genutzt

1. Im Jahr 2011 beschaffte das Bundesministerium des Innern für das Projekt „Netze des Bundes“ IT-Geräte für
rund 27 Mio. Euro, z. B. Router für den Betrieb von Datennetzen. Mitte des Jahres 2012 richtete es das Projekt
neu aus. Ein privater Dienstleister sollte nun das Projekt „Netze des Bundes“ realisieren. Dieser wollte die
teilweise originalverpackten IT-Geräte nicht übernehmen. Das Bundesministerium des Innern hatte die Risi-
ken, die mit der Übergabe des Projekts an einen Generalunternehmer verbunden waren, nicht hinreichend
untersucht. Erst Ende des Jahres 2013 erkundigte sich das Bundesministerium innerhalb der Bundesverwal-
tung, ob andere Behörden die IT-Geräte nutzen wollen. Bis Mitte 2014 übergab es die IT-Geräte unentgeltlich
an interessierte Behörden. Bis zum Frühjahr 2016 blieben die IT-Geräte mangels Bedarf auch dort überwie-
gend ungenutzt.
Der Bundesrechnungshof hat bemängelt, dass das Bundesministerium des Innern zugelassen hat, dass hoch-
wertige IT-Geräte angeschafft, aber nicht genutzt wurden. Nicht benötigte IT-Geräte sollten schnellstmöglich
veräußert oder unverzüglich an Bundesbehörden abgegeben werden, die einen entsprechenden Bedarf nach-
weisen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf,

– bei IT-Großprojekten möglichst stufenweise vorzugehen und hochwertige IT-Geräte erst dann zu be-
schaffen, wenn es deren Einsatz absehen kann,

– vor Projektentscheidungen größerer Tragweite Risikoanalysen insbesondere zur Nachnutzung be-
schaffter Investitionsgüter durchzuführen,

– nicht mehr benötigte IT-Geräte über geeignete Portale (z. B. zollauktion.de) schnellstmöglich zum
Marktpreis zu veräußern sowie

– auszusondernde IT-Geräte nur dann an Bundesbehörden unentgeltlich abzugeben, wenn diese ihren
Bedarf nachgewiesen haben.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums des Innern über die ergriffenen Maßnahmen
bis zum Ende des Jahres 2017.

Drucksache 18/12971 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 11

Teure Rechenzentren stehen über Jahre leer

1. „Netze des Bundes“ und „IT-Konsolidierung des Bundes“ sind zwei ressortübergreifende IT-Großprojekte.
Beide Projekte leitet das Bundesministerium des Innern. Im Jahr 2011 mietete das Bundesministerium für das
Projekt „Netze des Bundes“ langfristig zwei Rechenzentren. Im Jahr 2012 entschied es aufgrund verschiedener
Probleme, das Projekt nicht mehr selbst zu realisieren. Für eine Nach- oder Übergangsnutzung der Rechen-
zentren hatte es nicht gesorgt. Ein Rechenzentrum nutzte es überhaupt nicht, das andere kaum. Bis zum Jahr
2016 zahlt das Bundesministerium des Innern für beide Rechenzentren insgesamt 26 Mio. Euro Miete.
Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das Bundesministerium des Innern derartige finanzielle Nachteile für
den Bundeshaushalt bei der geplanten IT-Konsolidierung des Bundes vermeidet.
Mit dem zweiten Großprojekt „IT-Konsolidierung des Bundes“ will die Bundesregierung bis zum Jahr 2022
die IT der Bundesverwaltung neu organisieren und dabei die Anzahl der Rechenzentren und Serverräume
deutlich reduzieren.
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das Bundesministerium des Innern bisher keinen ausreichenden
Überblick über die Art, Kapazität, Technik und Bausubstanz sowie Miet- und Betriebskosten der vorhandenen
Rechenzentren habe. Den künftigen Flächenbedarf der Bundesverwaltung für IT habe es nicht ausreichend
ermittelt. Wie viel Geld es investieren müsse, um die Zahl der Standorte zu verringern, könne es daher nicht
einschätzen. Das Bundesministerium des Innern habe fachliche, personalwirtschaftliche und Kostenaspekte
umfassend zu ermitteln und zu bewerten. Die Ergebnisse solle es bei der Fortschreibung des Rechenzentrums-
Konsolidierungsplans und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf, für die IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung

– unverzüglich ein Kataster aller Rechenzentrumsflächen sowie hierzu einen Spiegel über Miet-, Strom-
und sonstige Mietnebenkosten für Rechenzentren vorzubereiten und jährlich zu aktualisieren,

– in diesem Kataster sukzessive im Rahmen der Betriebskonsolidierung die potenziellen Nachnutzungs-
möglichkeiten zu erfassen,

– auf der Grundlage des Rechenzentrums (RZ)-Konsolidierungsplans und eines zwischen den IT-Dienst-
leistern Informationstechnikzentrum Bund, BWI Informationstechnik GmbH und Netze des Bundes
abgestimmten Standortkonzeptes eine mehrjährige Planung zur bedarfsgerechten Entwicklung ihrer Re-
chenzentren und Kapazitäten einschließlich einer Ausgabenplanung vorzulegen und hierbei die aktuelle
Marktsituation der Kosten für Miete, Bau und Rückbau der zu konsolidierenden Rechenzentren zu be-
rücksichtigen,

– den RZ-Konsolidierungsplan unter Berücksichtigung der vorgenannten Informationen zu optimieren,
– das Kataster der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung zu stellen, damit diese gemein-

sam mit den Kundenbehörden geeignete Nachnutzungskonzepte für frei werdende Rechenzentrumsflä-
chen erarbeiten kann sowie

– die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der IT-Konsolidierung zu aktualisieren. Dabei sind die Miet-,
Strom- und sonstigen Mietnebenkosten sowie sukzessive aus Leerständen, Rückbau und Nachnutzungs-
maßnahmen entstehende Kosten zu berücksichtigen.

c) Die Gesamtprojektleitung IT-Konsolidierung Bund im Bundesministerium des Innern soll jährlich jeweils
zum Ende eines Jahres dem Bundesrechnungshof zum Stand der Nutzung aller leeren und teilgenutzten
Rechenzentrumsflächen berichten.

d) Der Ausschuss erwartet einen ersten Bericht des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesminis-
teriums der Finanzen über die ergriffenen Maßnahmen bis zum 31. Mai 2018.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 12

Alterssicherung der Landwirte anrechnen – Versorgungslasten des Bundes verringern

1. Ruhestandsbeamtinnen und -beamte sollen keine doppelte Versorgung aus öffentlichen Kassen erhalten. Des-
wegen sind bestimmte Renten auf die Versorgungsbezüge anzurechnen. Dies gilt vor allem für Renten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung. Nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
werden seit dem Jahr 1986 Versorgungsbezüge jedoch nicht mehr gekürzt, wenn sie mit Renten aus der Al-
terssicherung der Landwirte zusammentreffen.
Die Alterssicherung der Landwirte ist eine öffentliche Kasse, die zu 77 Prozent aus Steuermitteln finanziert
wird. Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass Ruhestandsbeamtinnen und -beamte des Bundes mit einer
Rente aus der Alterssicherung der Landwirte doppelt versorgt und gegenüber denjenigen mit Renten aus einer
anderen gesetzlichen Rentenversicherung bevorteilt würden. Das Bundesministerium des Innern solle auf eine
gesetzliche Regelung hinwirken, nach der Renten aus der Alterssicherung der Landwirte auf die Beamtenver-
sorgung angerechnet werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium des Inneren auf, die Alterssicherung der Landwirte in die Anrechnungs-

regelung des § 55 BeamtVG einzubeziehen.
c) Der Ausschuss erwartet bis zum 30. Juni 2017 einen Bericht über die Umsetzung des Beschlusses.

Drucksache 18/12971 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 15

Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung

1. Die Zollverwaltung benötigt ein neues IT-Verfahren, um sowohl eigene Geldforderungen als auch Forderun-
gen anderer Bundesbehörden, der Krankenkassen und der Bundesagentur für Arbeit zu vollstrecken. Die Aus-
gaben für dieses IT-Vorhaben haben sich gegenüber der Ursprungsplanung mehr als verdoppelt. Die Mehr-
ausgaben betrugen 9,1 Mio. Euro. Zudem verzögerte sich das Verfahren um vier Jahre.
Der Bundesrechnungshof macht für die Mehrausgaben und die Verzögerungen Fehler beim Projektmanage-
ment des Bundesministeriums der Finanzen verantwortlich. Insbesondere hat es versäumt, zu Projektbeginn
die Anforderungen an das Verfahren zu definieren. Dadurch war es nicht möglich, den Realisierungs- und
Zeitaufwand abzuschätzen. Auch war der Projektfortschritt nicht zu bewerten, Handlungsalternativen wie ein
Ausstieg aus dem Projekt oder der Verzicht auf bestimmte Funktionalitäten konnten nicht rechtzeitig geprüft
werden.
Der Bundesrechnungshof hat angemahnt, dass das Bundesministerium der Finanzen bei IT-Projekten ein Kon-
trollsystem entwickeln solle, um derartige Fehlentwicklungen erkennen und gegensteuern zu können.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend sowie den Bericht des Bundesministeriums der Finan-

zen – A-Drs. 304 – zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss missbilligt die eingetretenen Mehrausgaben und Verzögerungen bei der Entwicklung des

Elektronischen Vollstreckungssystems der Zollverwaltung.
Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finanzen künftig bei IT-Projekten die Vorgaben des in der
Bundesverwaltung anzuwendenden Modells für die Planung und Durchführung von IT-Projekten einhält
und ein Kontrollsystem entwickelt, mit dem derartige Fehlentwicklungen künftig verhindert werden kön-
nen.
Um weitere Mehrausgaben zu vermeiden, fordert er das Bundesministerium der Finanzen auf, die Haus-
haltsmittel für die noch anstehenden Arbeiten sorgfältig zu ermitteln und zu veranschlagen.

c) Der Ausschuss erwartet den Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über das Veranlasste bis zum
30. April 2017.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 16

Standortkonzept für die Ausbildungseinrichtungen der Zollverwaltung entwickeln

1. Die Zollverwaltung bildet ihr Personal an eigenen Ausbildungseinrichtungen aus und fort. Diese sind aus his-
torischen Gründen ungleichmäßig in Deutschland verteilt. Viele sind so klein, dass das Lehrpersonal nicht
effizient arbeiten kann. Zudem unterscheiden sich die Einrichtungen erheblich in den Betriebskosten. Da die
meisten kleinen Einrichtungen nicht über eigene Unterkünfte verfügen, entstehen jährliche Hotel- und Stor-
nokosten von 1,5 Mio. Euro.
Der Bundesrechnungshof hält die Vielzahl an kleinen Einrichtungen für nicht zukunftsfähig. Die Struktur ent-
spreche nicht den Erfordernissen eines modernen Lehrbetriebs. Die Zollverwaltung müsse ein bundesweites
Standortkonzept für ihre Ausbildungseinrichtungen entwickeln. In den Planungen sei auch zu berücksichtigen,
dass der Bedarf an Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung absehbar steigen werde.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finanzen ein bundesweites Standortkonzept für die Aus- und

Fortbildung in der Zollverwaltung entwickelt. Dabei sollte es die Hinweise des Bundesrechnungshofes
aufgreifen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über das von ihm Veranlasste
bis zum 30. April 2017.

Drucksache 18/12971 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 17

Zollverwaltung benötigt Schießanlagenkonzept

1. 12.000 Bedienstete der Zollverwaltung sind mit Schusswaffen ausgestattet. Um eine Waffe führen zu dürfen,
müssen diese Waffentragenden das Schießen regelmäßig trainieren. Dieses Waffentraining fand zum Zeit-
punkt der Prüfung auf insgesamt 164 Schießanlagen bei örtlichen Dienststellen der Zollverwaltung, der Bun-
deswehr, der Polizei und auf Anlagen privater Betreiber statt. Schießanlagen der Bundeswehr werden künftig
durch die Bundeswehrreform nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Zudem hat das
Bundesministerium der Finanzen im Jahr 2013 neue Inhalte für ein einsatzorientiertes Waffentraining erlassen.
Ein großer Teil der genutzten Schießanlagen ist hierfür technisch nicht geeignet.
Der Bundesrechnungshof hat von der Zollverwaltung gefordert, ein Konzept zu entwickeln, auf welchen
Schießanlagen ihre Waffentragenden künftig trainieren können, sowie den Bedarf an Haushaltsmitteln für die
Errichtung neuer Schießanlagen darzulegen. Dabei sollte es auch prüfen, ob die Anzahl der Waffentragenden
weiterhin erforderlich ist.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, ein Schießanlagenkonzept für die Zollverwaltung mit

folgenden Maßgaben zu entwickeln:
– verbindliche Vorgaben zu: Anzahl, Ausstattung (Technik und Sicherheit), Lage und Entfernung zu den

Dienststellen,
– Darstellung der erforderlichen Haushaltsmittel,
– Bedarfsprüfung für die Anzahl der Waffentragenden.

c) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, ein Rahmenkonzept bis zum 31. März 2017 und
ein umfassendes Konzept für die Schießanlagen der Zollverwaltung bis zum 31. Dezember 2017 vorzule-
gen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 19

Bund fördert überdimensionierten Neubau einer Handwerkskammer

1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Neubau der Bildungsstätte einer Handwerkskam-
mer mit 31 Mio. Euro gefördert. Dabei berücksichtigte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
nicht hinreichend die demografische Entwicklung mit zurückgehenden Ausbildungszahlen und akzeptierte zu
große Flächen. Beispielsweise bietet der Neubau 30 Prozent mehr Werkstatt- und Theorieflächen als die bis-
herigen Gebäude der Handwerkskammer. Die Kantine ist zu groß. Die Notwendigkeit eines ebenfalls geför-
derten Gästehauses ist nicht belegt. Aus Bundesmitteln sind deshalb um bis zu 8,1 Mio. Euro zu hohe Zuwen-
dungen gewährt worden.
Der Bundesrechnungshof hat außerdem kritisiert, dass die Bundesförderung wegen eines falsch ermittelten
Verhältnisses von förderfähigen zu nicht förderfähigen Flächen um 2 Mio. Euro zu hoch war. Überdies habe
der Bund zugelassen, dass die Handwerkskammer mindestens 7,3 Mio. Euro eigener Mittel für unnötige Bau-
teile wie Dachterrassen und eine Klimaanlage verwendete. Sie hätte diese Mittel für förderfähige Bereiche
einsetzen und damit den Bund entlasten müssen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss die Förderung von Bildungsstätten konsequent an
den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten. Es muss sicherstel-
len, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bildungsstätten nur im notwendigen Umfang
fördert und dass Zuwendungsempfänger einen möglichst hohen Eigenanteil leisten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf sicherzustellen, dass das Bundesamt für

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle künftig die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten an den
Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichtet. Hierzu gehört, dass es
– zentrale Planungsgrößen festlegt,
– Raumprogramme sorgfältig prüft,
– das Verhältnis von förderfähigen zu nicht förderfähigen Flächen zutreffend bestimmt und
– für einen möglichst hohen Eigenanteil der Zuwendungsempfänger sorgt.

c) Er fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ferner auf, dem Bundesrechnungshof bis zum
30. Juni 2017 mitzuteilen, wie es künftig sicherstellt, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-
trolle die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten an den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ausrichtet. Er bittet den Bundesrechnungshof, die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit
weiterzuverfolgen.

Drucksache 18/12971 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 20

Boomende Tourismusbranche muss sich stärker an der Finanzierung der Deutschen Zentrale für Touris-
mus beteiligen

1. Der Verein Deutsche Zentrale für Tourismus wirbt im Ausland für das Reiseland Deutschland. Mit jährlich 30
Mio. Euro finanziert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Deutsche Zentrale für Tourismus
nahezu allein. Obwohl der Tourismus in Deutschland boomt, beteiligt sich die Tourismusbranche nur mit 2,5
Prozent an der Finanzierung.
Der Bundesrechnungshof hält die jahrzehntelange umfangreiche Förderung der Deutschen Zentrale für Tou-
rismus für nicht mehr zeitgemäß. Zudem setzte die Deutsche Zentrale für Tourismus Bundesmittel auch dort
ein, wo andere Finanzierungsquellen zur Verfügung gestanden hätten. Sie kalkulierte die Kosten für ihre
Dienstleistungen nicht immer nachvollziehbar und finanzierte Marketingmaßnahmen von Ländern mit, ob-
wohl diese ausschließlich Landesinteressen dienten.
Der Bundesrechnungshof hat vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefordert sicherzustellen,
dass die Deutsche Zentrale für Tourismus alle Möglichkeiten ausschöpft, zusätzliche Einnahmen zu erwirt-
schaften und die Mittel mit Blick auf Kostendeckung und Bund-Länder-Zuständigkeit wirtschaftlich einsetzt.
Zudem erwartet er ein neues Finanzierungskonzept für die Deutsche Zentrale für Tourismus. Insbesondere
sollten die Mitgliedsbeiträge der Tourismusbranche deutlich steigen und der Bund sein finanzielles Engage-
ment entsprechend reduzieren.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf:

– sicherzustellen, dass die Deutsche Zentrale für Tourismus die Bundesmittel wirtschaftlich und im Bun-
desinteresse einsetzt,

– sicherzustellen, dass bei Kooperationen und Dienstleistungen der Deutschen Zentrale für Tourismus
eine klare Abgrenzung der Bund-Länder-Zuständigkeiten und eine angemessene Kostendeckung unter
Berücksichtigung des mittelstandspolitischen Auftrags der Deutschen Zentrale für Tourismus gewähr-
leistet ist,

– die institutionelle Finanzierungsstruktur der Deutschen Zentrale für Tourismus regelmäßig auf beste-
hende Spielräume zur weiteren Mitfinanzierung durch Unternehmen und zur Erzielung zusätzlicher
Einnahmen zu überprüfen,

– dem Ausschuss bis zum 31. März 2018 über die aktuelle Finanzsituation der Deutschen Zentrale für
Tourismus zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 21

Innovationsförderung für deutsche Werften als verlorene Zuschüsse unwirtschaftlich

1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert gemeinsam mit den Küstenländern die Innovati-
onsbereitschaft deutscher Werften durch Zuwendungen. Bis Anfang 2009 mussten Werften die Zuwendung
zurückzahlen, wenn die geförderte Innovation wirtschaftlich erfolgreich war. Aufgrund der Konjunktur- und
Finanzkrise beschloss der Deutsche Bundestag im März 2009, die Innovationsförderung befristet bis zum Jahr
2011 ohne Rückzahlbarkeit auszugestalten. Nach Überwindung der Krise führte das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, mit Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, die Rückzahlbarkeit jedoch nicht wieder
ein.
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass in den letzten Jahren der Großteil der Zuwendungen an bereits
hoch innovative Werften geflossen sei, die in ihren Bereichen zur Weltspitze gehörten. Da nach den haushalts-
rechtlichen Vorgaben Zuwendungen vorrangig rückzahlbar zu bewilligen seien, fordert er, die ausgesetzte
Rückzahlbarkeit wieder einzuführen, wenn die Innovation für die Werft wirtschaftlich erfolgreich war. Zu-
rückfließende Mittel könnten dann für weitere Förderungen eingesetzt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft, wie es die Förde-

rung stärker auf die kleinen und mittelgroßen Werften ausrichten kann.
c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf, ihm bis zum 31. März 2018

über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
Drucksache 18/12971 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 22

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung deutscher
Raumfahrtinteressen ausschließen

1. Der Bund zahlte als Mitglied der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) im Jahr 2016 Beiträge in Höhe
von 782 Mio. Euro. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) vertritt für Deutschland die
Interessen gegenüber der ESA. Gleichzeitig ist das DLR selbst als Forschungseinrichtung im Bereich Raum-
fahrt tätig und an Aufträgen aus Programmen der ESA interessiert. Als Auftragnehmer der ESA muss es auch
eigene Interessen vertreten; dies kann zu Interessenkonflikten führen.
Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nur un-
genügende Vorkehrungen zur Beseitigung der Konfliktlage getroffen. Er hat angeregt, dafür die Aufgabenver-
teilung in der Geschäftsordnung des DLR-Vorstands neu zu regeln.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 23

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berücksichtigt Kapitalbeteiligung nicht – Bundesvermö-
gen in Vermögensrechnung zu niedrig angegeben

1. Der Bund ist als Mitglied in der Europäischen Weltraumorganisation anteilig am Kapital der Organisation
beteiligt. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ist dieser Anteil nach den Verwaltungsvorschriften des
Bundesministeriums der Finanzen als Vermögen des Bundes zu bewerten, da zum Vermögen des Bundes auch
seine Beteiligungen am Kapital internationaler Einrichtungen gehören. Unter Verweis auf das Fehlen einer für
alle Bundesressorts einheitlichen Vorschrift lehnt es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ab,
den Wert der Kapitalbeteiligung in der Vermögensrechnung zu berücksichtigen. Dadurch weist die Vermö-
gensrechnung des Bundes nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes das Vermögen aus Kapitalbeteiligun-
gen um zuletzt rund 1 Mrd. Euro zu niedrig aus.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, eine für alle Bundesressorts einheitliche

und verbindliche Festlegung zu treffen, wie die Ressorts die Beteiligungen des Bundes an internationalen
Einrichtungen zu bemessen haben und wie die Anteile des Bundes an deren Eigenkapital künftig im Ver-
mögen des Bundes erfasst werden sollen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, ihm bis zum 31. März 2018 über die
eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.

Drucksache 18/12971 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 25

Informationskampagne „Zu gut für die Tonne“ – unzureichend vorbereitet und Erfolg nicht nachweisbar

1. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft führt eine bundesweite Informationskampagne ge-
gen das Wegwerfen noch verwertbarer Lebensmittel durch und hat für die Informationskampagne von Anfang
2012 bis Ende 2015 rund 3 Mio. Euro ausgegeben.
Der Bundesrechnungshof hat bemängelt, dass das Bundesministerium die Kampagne ohne sorgfältige Analyse
der Ursachen und auf unsicherer Datengrundlage vorbereitete. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft hat zwar die Reichweite seiner Kampagne gemessen, konnte aber nicht angeben, ob die lang-
jährige Kampagne zu einer Verminderung der Lebensmittelabfälle geführt hat. Es sollte Informationskampag-
nen nur durchführen, wenn es diese systematisch vorbereitet, mit messbaren Zielen unterlegt und somit Er-
folgskontrollen ermöglicht.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, die Kampagne „Zu gut für die

Tonne“ mit messbaren Erfolgskriterien neu auszurichten. Zudem sind künftig vor Informationskampagnen
deren Notwendigkeit zu analysieren, messbare Ziele festzulegen und so Erfolgskontrollen zu ermöglichen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über das
Veranlasste bis zum 30. Dezember 2017.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 26

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft muss Exportförderung einstellen oder neu aus-
richten

1. Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft erzielt 25 Prozent ihres Umsatzes im Ausland. Im Jahr 2009
sanken die Ausfuhren gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Prozent auf 47 Mrd. Euro. Im Jahr 2010 legte das Bun-
desministerium für Ernährung und Landwirtschaft daraufhin ein Förderprogramm auf, um Ausfuhren der deut-
schen Agrar- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen. In den Folgejahren hat die deutsche Agrar- und Er-
nährungswirtschaft ihre Ausfuhren wieder gesteigert. Daher fragte sie das Programm kaum nach. Bis zum Jahr
2015 blieb der jährliche Mittelabfluss stets unter der veranschlagten Summe. Zuletzt flossen 2,3 Mio. Euro ab.
Die Gesamtausgaben beliefen sich bis zum Jahr 2015 auf 12,3 Mio. Euro.
Der Bundesrechnungshof hat untersucht, ob das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die
haushaltsrechtlichen Vorgaben zu Erfolgskontrollen bei diesem Programm einhielt. Er stellte fest, dass das
Bundesministerium keine messbaren Ziele festgelegt und keine Indikatoren für den gewünschten Erfolg ge-
bildet hatte sowie die Förderung sehr weit fasste. Auf den ursprünglichen Schwerpunkt der Förderung, mit
Zuwendungen Vorhaben der Wirtschaft zu unterstützen, entfielen im Jahr 2015 nur 17 Prozent der Gesamt-
ausgaben.
Der Bundesrechnungshof sieht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der Pflicht, den
Bedarf für sein Förderprogramm zu prüfen und es danach entweder einzustellen oder an messbaren Zielen neu
auszurichten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, das Programm zur Förderung der

Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft unter Berücksichtigung der Hinweise
des Bundesrechnungshofes und der Evaluationsergebnisse neu auszurichten. Insbesondere ist sicherzustel-
len, dass Ziele festgelegt werden und die Wirtschaft die in Anspruch genommenen Leistungen des Export-
förderprogramms grundsätzlich zur Hälfte finanziert.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bis zum
30. Dezember 2017.

Drucksache 18/12971 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 28

Initiative Inklusion: Jugendliche rechtswidrig gefördert

1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete im Jahr 2011 die Initiative Inklusion. Mit diesem
Programm sollte die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.
Es stellt 80 Mio. Euro für die berufliche Orientierung schwerbehinderter Jugendlicher bereit. Die Fördermittel
stammen aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben (Ausgleichsfonds) nach § 78 SGB IX. Die Mittel dieses Ausgleichsfonds sind zweckgebunden.
Die geprüften Integrationsämter von vier Ländern förderten von Anfang September 2011 bis Ende September
2013 rund 4.900 Jugendliche. 56 Prozent davon waren schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen
gleichgestellt. Bei den restlichen 44 Prozent der Jugendlichen fehlte ein Nachweis der Schwerbehinderung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat akzeptiert, dass die Länder Jugendliche ohne Nachweis
einer Schwerbehinderung mit diesen Mitteln fördern. Dafür hätte das Bundesministerium vorher eine gesetz-
liche Änderung herbeiführen müssen.
Zwischenzeitlich sind nach § 68 Absatz 4 Satz 1 SGB IX behinderte Jugendliche und junge Erwachsene wäh-
rend der Zeit einer beruflichen Orientierung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Diese Änderung ist
im August 2016 in Kraft getreten.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, bei allen Förderprogrammen mit Mitteln

des Ausgleichsfonds stets dessen gesetzliche Zweckbindung zu beachten. Will es den Personenkreis erwei-
tern, der von Mitteln des Ausgleichsfonds profitieren kann, muss es hierfür zeitgerecht die gesetzlichen
Voraussetzungen auf den Weg bringen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den Auswirkun-
gen des geänderten § 68 SGB IX bis zum 31. März 2018.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 29

Ausgleichsfonds: Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt Mittel zweckwidrig ein

1. Seit dem Jahr 1988 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Datenbank REHADAT mit
bisher 35 Mio. Euro. Die Mittel stammen ausschließlich aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben
zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass Mittel des Ausgleichsfonds zweckentfremdet verwendet wer-
den. REHADAT enthält auch vielfältige, allgemeine Informationen für behinderte Menschen in den Bereichen
der medizinischen Rehabilitation und zu deren Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, beispielsweise zur
behindertengerechten Gestaltung von Wohnungen.
Er hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert zu ermitteln, welche Teile der Informati-
onen in REHADAT ausschließlich der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dienen. Nur
hierfür dürfen die Mittel des Fonds eingesetzt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet hierzu einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis zum

31. Dezember 2017.
Drucksache 18/12971 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 30

Fahrgeldausfälle der Deutschen Bahn rechtswidrig erstattet

1. Die Deutsche Bahn AG erhält Erstattungen dafür, dass sie schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Vo-
raussetzungen unentgeltlich befördert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jahrzehntelang zu-
gelassen, dass das Bundesverwaltungsamt der Deutschen Bahn AG diese Fahrgeldausfälle rechtswidrig, ohne
die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, erstattete. So verzichtete das Bundesverwaltungsamt auf die gesetzlich
geforderten Nachweise. Zugleich rechnete es die jährlichen Forderungen der Deutschen Bahn in jährlich
dreistelliger Millionenhöhe nicht abschließend ab. Zudem erstattete es der Deutschen Bahn Fahrgeldausfälle
nicht nach dem gesetzlich vorgegebenen Satz.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, das Bundesverwal-
tungsamt anzuweisen, vorläufige Zahlungen endgültig abzurechnen und dem Bundesverwaltungsamt klare
Bedingungen für die Erstattung von Fahrgeldausfällen vorzuschreiben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die gesetzlichen Vorgaben für die Erstattung

von Fahrgeldausfällen ausnahmslos zu beachten. Dazu muss es
– das Bundesverwaltungsamt anweisen, wie es die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten hat,
– möglichst alle bisher nur vorläufig abgerechneten Jahrgänge abschließen und soweit dies nicht möglich

ist, mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen Bahn AG angemessene Lösungen
finden,

– seine seit dem Jahr 1980 geltende Weisung zur Erstattung der Fahrgeldausfälle der Deutschen Bahn
AG wegen der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr schnellst-
möglich aufheben und

– durchsetzen, dass das Bundesverwaltungsamt Fahrgeldausfälle ausschließlich nach den Erstattungssät-
zen der Länder abrechnet.

c) Der Ausschuss erwartet hierzu einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis zum 31.
Dezember 2017.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 31

Personalbedarf beim Bundesversicherungsamt nicht sachgerecht ermittelt

1. Das Bundesversicherungsamt hat aufgrund einer Forderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
tages seinen Personalbedarf ermittelt. Es ließ sich hierbei durch das Bundesverwaltungsamt und einen externen
Berater unterstützen. Das Bundesverwaltungsamt übernahm insbesondere die Qualitätssicherung nach dem
Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung (Organisationshandbuch). Unter-
schiedliche Auffassungen und Missverständnisse zwischen dem Bundesversicherungsamt und dem Bundes-
verwaltungsamt führten dazu, dass sie den externen Berater nicht ausreichend steuerten. So hatten die beiden
Behörden vereinbart, den Personalbedarf nach den Standards des Organisationshandbuches zu ermitteln. Der
Berater wählte hingegen eine Methode, die das Organisationshandbuch nicht vorsieht. Das Bundesversiche-
rungsamt beanstandete dies nicht. Es hatte darauf vertraut, dass das Bundesverwaltungsamt geprüft hatte, ob
die Standards nach dem Handbuch eingehalten wurden und deshalb auf eine eigene Prüfung verzichtet. Nach
Auffassung des Bundesverwaltungsamtes habe seine Qualitätssicherung hingegen nicht die fortlaufende Be-
gleitung der Untersuchung umfasst.
Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass die Missverständnisse zwischen beiden Behörden letztlich
dazu führten, dass das Bundesversicherungsamt seinen Personalbedarf nicht verlässlich ermittelt hat. Damit
sind seine Personalausgaben haushaltsrechtlich nicht begründet und der Personalbedarf nach wie vor nicht
sachgerecht ermittelt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er bekräftigt den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 7. November 2012

– HHA-Drs. 17(8)5583 – und erwartet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bun-
desversicherungsamt die Forderungen des Haushaltsausschusses nunmehr bis spätestens Ende 2019 um-
setzen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den Bundesrech-
nungshof zum 30. September 2019.
Drucksache 18/12971 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 32

Mehr Mitglieder in Geschäftsführungen als gesetzlich vorgesehen

1. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit zehn Regionaldirektionen. Das Gesetz sieht vor, dass deren
Geschäftsführungen aus drei Mitgliedern bestehen. In den vier größten Regionaldirektionen setzt die Bunde-
sagentur zusätzlich „Bevollmächtigte“ ein, um die Geschäftsführung zu unterstützen.
Mit dem Einsatz der Bevollmächtigten hat die Bundesagentur für Arbeit die Geschäftsführungen faktisch auf
vier Mitglieder erweitert. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Vergütung der Bevollmächtigten unterscheiden
sich nicht von denen der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer. Dies verstößt nicht nur gegen das Gesetz,
sondern verursacht auch Personal- und Sachkosten von rund 600.000 Euro jährlich.
Der Bundesrechnungshof erwartet, dass die Bundesagentur für Arbeit die Funktion des Bevollmächtigten als
Mitglied der Geschäftsleitung ersatzlos abschafft.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesagentur für Arbeit § 384 Absatz 1 Satz 2 SGB III beachtet und in

ihren Regionaldirektionen keine Funktionen einrichtet, die den Geschäftsführungen gleichgestellt sind.
c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit

auf, über das Erreichte bis zum 31. Januar 2018 zu berichten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 33

Bundesagentur für Arbeit muss Notwendigkeit ihres Hörfunkdienstes nachweisen

1. Der Hörfunkdienst der Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) erarbeitet sendefertige Hörfunkbeiträge und
stellt diese über eine Internetseite unentgeltlich zur öffentlichen Verfügung. Die Bundesagentur begründete
die Einrichtung des Dienstes damit, dass ihre Themen im Programm der Radiosender kaum vertreten seien
und einer falschen Berichterstattung entgegengewirkt werden solle. Den Sendeanteil von Themen der Bunde-
sagentur im Radio ermittelte sie aber zu keinem Zeitpunkt. Nach Angaben der Bundesagentur sind rund 250
Nutzer auf der Internetseite registriert; 55 Prozent davon Beschäftigte der Bundesagentur.
Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass ein Bedarf für diese Dienstleistung besteht. Er hat der Bundesagen-
tur empfohlen, ihren Hörfunkdienst nur dann weiter zu betreiben, wenn sie dessen Notwendigkeit und Wirt-
schaftlichkeit nachweisen kann.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesagentur für Arbeit den Bedarf für ihren Hörfunkdienst schlüssig

nachweist. Sie sollte Alternativen untersuchen und anhand geeigneter Kriterien eine Erfolgskontrolle des
Dienstes durchführen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit
auf, dem Bundesrechnungshof einen abgestimmten Bericht über die ergriffenen Maßnahmen bis zum
29. Dezember 2017 vorzulegen.

Drucksache 18/12971 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 34

Intensivere Integrationsberatung unwirtschaftlich

1. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) setzt seit dem Jahr 2013 zusätzliches Personal ein, um be-
stimmte Kundengruppen intensiver in der Arbeitsvermittlung zu betreuen. Sie nennt diesen Ansatz „Interne
ganzheitliche Integrationsberatung“. Zur Zielgruppe gehören Personen, die nach längerer Erwerbspause wie-
der in den Arbeitsmarkt einsteigen oder bei denen der letzte Bewerbungsprozess lange Zeit zurückliegt. Die
Bundesagentur geht davon aus, dass sie durch die intensivere Betreuung mehr Personen in den Arbeitsmarkt
integrieren kann. Sie will dadurch Arbeitslosengeld einsparen und mehr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
einnehmen und erwartet, damit die zusätzlichen Ausgaben decken zu können.
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die zusätzlichen Ausgaben nicht wie geplant durch Einsparun-
gen beim Arbeitslosengeld und zusätzliche Beitragseinnahmen gedeckt werden konnten und für das Jahr 2014
ein Defizit von mindestens 33 Mio. Euro errechnet. Er hat die Bundesagentur aufgefordert, kein zusätzliches
Personal mehr zur intensiveren Betreuung einzusetzen, wenn sie nicht nachweisen kann, dass dies auf Dauer
zumindest kostenneutral ist.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung sowie den Bericht des Bundesrechnungshofes – A-Drs. 274 – zur

Kenntnis.
b) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesagentur den volkswirtschaftlichen Nutzen sowie den Personalein-

satz mit Hilfe einer Nutzwertanalyse bewertet.
c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis zum 31. De-

zember 2017.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 36

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur toleriert zu hohe Planungskosten bei Investiti-
onen in die bestehenden Schienenwege

1. Der Bund finanziert mit 18,8 Mrd. Euro über die sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) innerhalb von fünf Jahren Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz (Eisenbahnstrecken, Bahnhöfe und
Energieversorgung). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat bei den Verhandlungen
über die Zuwendungsvereinbarung versäumt, die Finanzierung von Planungs- und Verwaltungskosten im
Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung zu begrenzen.
Der Bundesrechnungshof hat ermittelt, dass die Planungskosten bei der LuFV in den Jahren 2012 und 2013
einem Aufschlag von 21 bzw. 23 Prozent auf die Baukosten entsprachen. Damit lagen die Planungs- und
Verwaltungskosten über die fünfjährige Laufzeit der Vereinbarung um 922 Mio. Euro höher als bei einer ver-
gleichbaren Vereinbarung, die eine Begrenzung vorsieht. Diese Bundesmittel stehen für dringende Bauvorha-
ben zur Erneuerung der Schienenwege nicht mehr zur Verfügung. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Höhe der zuwendungsfähigen Planungs- und
Verwaltungskosten künftig begrenzt. Zusätzlich sollte es mit den Zuwendungsempfängern vereinbaren, die
Planungsleistungen verstärkt im Wettbewerb zu vergeben.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

– im Zuge der Evaluierung bzw. der Nachverhandlung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
oder bei einer Folgevereinbarung die Zuwendungen bei den Planungs- und Verwaltungskosten begrenzt
und

– die Deutsche Bahn AG anhält, Planungsleistungen verstärkt im Wettbewerb zu vergeben.
c) Der Ausschuss erwartet bis zum 30. März 2018 einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und

digitale Infrastruktur über die wertmäßige Entwicklung der Planungskosten im Bereich von Bestandsnetz-
maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Vergleichs der LuFV I und LuFV II für den Betrach-
tungszeitraum von 2014 bis 2017.

Drucksache 18/12971 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 37

Amtsträger in Projektbeiräten können Unabhängigkeit und Neutralität von Behörden gefährden

1. Schienenprojekten gehen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren voraus, die auch eine Beteiligung
der Öffentlichkeit vorsehen. Hierzu gehören die Auslage der Unterlagen, die Veröffentlichung im Internet und
das Angebot von Erörterungsterminen in den Gemeinden. Um die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Kom-
munikation mit den Betroffenen zu verbessern, gründeten die Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen bei ver-
schiedenen großen Schienenprojekten Projektbeiräte.
Der Bundesrechnungshof hat zugestanden, dass Projektbeiräte einen Beitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung
leisten können, jedoch die Mitwirkung von Amtsträgern des Bundes kritisiert. Die Einbindung der Amtsträger
in Beschlüsse der Projektbeiräte könne die Unabhängigkeit und Neutralität des Bundes, insbesondere des Ei-
senbahn-Bundesamtes als Planfeststellungsbehörde, gefährden und zu Interessenkonflikten führen. Der Bun-
desrechnungshof erwartet, dass der Bund zukünftig von einer Teilnahme an Projektbeiräten absieht.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

– interne Regelungen zu erlassen, die eine zukünftige Mitgliedschaft von Amtsträgern in Projektbeiräten
vermeiden,

– bestehende Mitgliedschaften zeitnah zu beenden und
– Konzepte zur Anpassung von Verordnungen und Gesetzen vorzulegen, um die rechtskonforme Durch-

setzung des Bundestagsbeschlusses Drs. 18/7365 zu erreichen.
c) Der Ausschuss erwartet bis zum 1. Juli 2017 hierzu einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und

digitale Infrastruktur.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 38

Unzutreffende Bemessungsgrundlage führt zu überhöhten Zuwendungen für Bahnanlagen

1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewährt den Eisenbahninfrastrukturunterneh-
men des Bundes jährlich eine pauschale Zuwendung für Ersatzinvestitionen in die Schienenwege. Im Gegen-
zug verpflichten sich diese, die Schienenwege in einem durch Qualitätsziele festgelegten Zustand zu erhalten.
Die Höhe der Zuwendungen bemisst sich anhand der zu erneuernden Bahnanlagen.
Der Bundesrechnungshof hat aufgezeigt, dass die Berechnung der Zuwendungen auf einem veralteten Daten-
bestand beruht. So sind zahlreiche Bahnanlagen in die Bemessung eingeflossen, obwohl sie nicht mehr genutzt
werden. Dies führte zu überhöhten Zuwendungen von mindestens 10 Mio. Euro jährlich.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgefordert, bei
den Verhandlungen zu einer Folgevereinbarung nicht nur sicherzustellen, dass die Zuwendungen anhand ak-
tueller und vollständiger Daten bemessen werden. Es soll auch in dem Vertrag die Möglichkeiten für eine
Anpassung regeln, wenn sich die Einflussgrößen für die Bemessung der Zuwendungen oder für die vereinbar-
ten Qualitätsziele ändern.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei Verhandlungen zu einer

Folgevereinbarung zur LuFV II
– sicherstellt, dass ihm für die Bemessung der Zuwendungen frühzeitig Daten vorliegen, die aktuell und

vollständig sind;
– die Voraussetzungen neu festlegt, nach denen die Qualitätsziele und/oder die Höhe der Zuwendungen

innerhalb der Vertragslaufzeit angepasst werden können, wenn es zu wesentlichen Bestandsverände-
rungen kommt. Neben einer verringerten Streckenlänge sollte eine Anpassung auch möglich sein, wenn
sich Umfang und Nutzung anderer wesentlicher Bahnanlagen (Gewerke) um mehr als 3 Prozent wäh-
rend der fünfjährigen LuFV-Laufzeit verändern, wie z. B. Weichen und Signale und

– Regelungen in der LuFV III trifft, sodass zukünftig auch Rückforderungen von Zuwendungen im Inte-
resse des Bundes möglich werden.

c) Der Ausschuss erwartet bis zum 30. März 2018 hierzu einen Bericht des Bundesministeriums für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur.

Drucksache 18/12971 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 39

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hält an der Förderung einer ungeeigneten Pi-
lotanlage für den Containerumschlag fest

1. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hält daran fest, eine neuartige Anlage für den
Containerumschlag, sogenannte MegaHubs, als Pilotanlage in Lehrte zu fördern, obwohl sie sich wegen ver-
änderter Rahmenbedingungen hierfür nicht mehr eignet. Zusätzlich fördert es eine zweite Anlage in Duisburg,
die einen wesentlich schnelleren und kostengünstigeren Pilotbetrieb ermöglicht. Das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur sollte seine Förderung auf diese Anlage beschränken und die ungeeignete
Anlage zunächst nicht weiter mit Bundesmitteln finanzieren. Erst wenn es deren Pilotbetrieb bewertet hat,
sollte es über die Finanzierung weiterer neuartiger Anlagen entscheiden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 40

Konzeptionslose Öffentlichkeitsarbeit vermeiden

1. Ohne Nachweis des entsprechenden Bedarfs hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
eine halbe Million Euro für die baubegleitende Öffentlichkeitsarbeit von drei geplanten Bauvorhaben eines
Wasserstraßen-Neubauamtes bewilligt. Das Wasserstraßen-Neubauamt beauftragte eine Agentur, eine pla-
nungs- und baubegleitende Öffentlichkeitsarbeit zu konzipieren. Welchen Informationsbedarf die von den
Bauvorhaben betroffene Bevölkerung hat, hatte das Amt nicht ermittelt. Weder das Amt noch das Bundesmi-
nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur haben erkennen lassen, nach welchen sachlichen Kriterien sie
die beauftragten Maßnahmen aus den von der Agentur vorgeschlagenen auswählten.
Der Bundesrechnungshof hat gefordert, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
künftig nur noch dann Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt, wenn projektbezogene Erkennt-
nisse zum Informationsinteresse sowie zu den Anliegen und den Bedenken der Betroffenen vorliegen und
diese Erkenntnisse maßgeblich für die Auswahl der Maßnahmen sind. Im Falle externer Unterstützung sollte
es deren Notwendigkeit im Einzelfall nachweisen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf,

– die Notwendigkeit der Umsetzung der im konkreten Fall ausgewählten Maßnahmen der Öffentlich-
keitsarbeit auf Grundlage des tatsächlichen Informationsinteresses zu prüfen,

– für künftige Fälle sicherzustellen, dass Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit nur dann zugewiesen
werden, wenn projektbezogene Erkenntnisse über das Informationsinteresse Betroffener vorliegen und
diese Erkenntnisse maßgeblich für die Auswahl der Maßnahmen sind und

– im Falle externer Unterstützung deren Notwendigkeit im Einzelfall nachzuweisen.
c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ihm bis zum

30. Juni 2017 über das Veranlasste zu berichten.
Drucksache 18/12971 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 41

Bund verzichtet auf Einnahmen durch Werbung auf Rastanlagen an Bundesautobahnen

1. Der Bundesrechnungshof hat die Zulässigkeit von Außenwerbung auf Rastanlagen an Bundesautobahnen un-
tersucht. Er stellte fest, dass Außenwerbung im Bereich der Fahrgassen sowie auf Park- und Grünflächen der
Rastanlagen rechtlich möglich ist, sofern Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestattet Werbung in den genannten Bereichen
auf Rastanlagen bislang nur im geringen Umfang. Es erzielte im Jahr 2014 Einnahmen von 10.000 Euro.
Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass durch Werbung im Bereich der Fahrgassen sowie auf Park-
und Grünflächen der Bund Einnahmen in Millionenhöhe erzielen könnte. Er hat das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur aufgefordert zu prüfen, ob und wie Werbung auf Rastanlagen an Bundesau-
tobahnen zugelassen und als neue Einnahmequelle genutzt werden kann.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf festzustellen, ob Außenwer-

bung auf Rastanlagen von Bundesautobahnen zugelassen werden kann und mit einer Potenzialanalyse zu
prüfen, wie die Rastanlagen zur Werbung unter Beachtung des Vorrangs der Verkehrssicherheit genutzt
werden können.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an
den Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 31. Dezember 2017 über die veranlassten Maßnahmen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 42

Fehlender Überblick über Schwertransporte auf Bundesfernstraßen – Zahl der gesperrten Brücken steigt

1. Der Schwerverkehr – hauptsächlich die Transporte über 40 Tonnen Gesamtgewicht – nimmt seit Jahren stark
zu. Er belastet und beschädigt vor allem Brücken sehr stark. In den vergangenen Jahren mussten deshalb ver-
mehrt Strecken ganz oder teilweise für den Schwerverkehr gesperrt werden.
Schwertransporte mit besonders hohem Gesamtgewicht benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Landesbe-
hörden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat keinen Überblick über die Zahl
dieser Schwertransporte, ihre Gesamtgewichte, Achslasten und Fahrstrecken. Zwar hat es für die Aufbereitung
solcher Daten ein spezielles IT-System der Länder mitfinanziert. Die Länder melden Schwertransporte aber
nicht wie vereinbart und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fordert die Daten auch
nicht ein.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgefordert, die
Länder zu veranlassen, die Daten zu Schwertransporten einheitlich zu erfassen und ihm zu melden. Zudem
sollte das diesbezügliche IT-System mit allen Modulen weiterentwickelt werden, damit das Bundesministe-
rium für Verkehr und digitale Infrastruktur dann die besondere Belastung von Straßen und Brücken auf den
Hauptrouten erkennen, in seinen Haushaltsplanungen berücksichtigen und gezielt die notwendigen Haushalts-
mittel bereitstellen kann, um insbesondere überlastete Brücken zu sanieren.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, die Länder anzuhalten,

– das IT-System zu erlaubnispflichtigen Schwertransporten vereinbarungsgemäß mit allen Modulen wei-
ter zu entwickeln und

– die Daten zu erlaubnispflichtigen Schwertransporten über das IT-System einheitlich zu erfassen und
ihm zu melden.

c) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ferner auf,
– die Hauptrouten der erlaubnispflichtigen Schwertransporte zu identifizieren,
– seine Erhaltungsbedarfsprognosen darauf abzustimmen sowie
– die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen in seinen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

d) Der Ausschuss erwartet bis zum 30. September 2017 einen Bericht des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur über die veranlassten Maßnahmen.

Drucksache 18/12971 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 43

Verzögerungen und Umbau bei abzustufender Bundesstraße belasten den Bund unzulässig mit
3,4 Mio. Euro

1. Zwei Abschnitte der neuen Bundesstraße 6n in Sachsen-Anhalt ersetzen die Bundesstraße 6alt mit der Orts-
durchfahrt Wernigerode. Sie wurden in den Jahren 2002 und 2003 für den Verkehr freigegeben. Bund und
Land hatten vereinbart, die Ortsdurchfahrt zu Beginn des Folgejahres von einer Bundesstraße zur Landesstraße
abzustufen. Damit hätte nicht mehr der Bund, sondern das Land die Straße unterhalten müssen. Das Land
Sachsen-Anhalt stufte die Bundesstraße jedoch erst sieben Jahre später zur Landesstraße ab.
Der Bundesrechnungshof hat geschätzt, dass der Bund in den Jahren 2004 bis 2011 mindestens 1,7 Mio. Euro
für die Unterhaltung der Straße zahlen musste. Zusätzlich beteiligte das Land den Bund am Um- und Ausbau
der Ortsdurchfahrt mit weiteren 1,7 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das Bundesministe-
rium für Verkehr und digitale Infrastruktur diese Mittel vom Land zurückfordert.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, die dem Bund entstandenen

Kosten für den Um- und Ausbau der Ortsdurchfahrt Wernigerode vom Land Sachsen-Anhalt einzufordern.
c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht an den Bundesrechnungshof bis zum 31. Oktober 2017 über das vom

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Veranlasste.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 45

Mangelhafte Erlös- und Kostenverteilung bei der privatärztlichen Behandlung in Bundeswehrkranken-
häusern

1. Die Bundeswehr genehmigt Sanitätsoffizierinnen und -offizieren auf Antrag, als Nebentätigkeit Privatpatien-
tinnen und -patienten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu behandeln (Liquidationsberechtigte). In
den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich ihre Honorarforderungen auf 66 Mio. Euro. Die Bundeswehr erlaubt
diese Nebentätigkeit, um für den Beruf der Sanitätsoffizierin oder des Sanitätsoffiziers qualifiziertes medizi-
nisches Personal zu gewinnen und zu binden. Allerdings darf die Nebentätigkeit dienstliche Interessen der
Bundeswehr nicht beeinträchtigen. Deshalb sind ihr gesetzliche Grenzen gesetzt, etwa bei der Höhe des Zu-
satzverdienstes. Zudem müssen die Fachärztinnen und -ärzte die Kosten der von ihnen genutzten Kranken-
hauseinrichtungen erstatten.
Die Regelungen der Bundeswehr zur privatärztlichen Behandlung sind seit 20 Jahren unverändert. Sie werden
den Kostenstrukturen der heutigen hoch technisierten Medizin nicht mehr gerecht. Die Bundeswehr prüfte
nicht, ob die Fachärztinnen und -ärzte die gesetzlichen Grenzen ihrer Nebentätigkeit einhielten.
Der Bundesrechnungshof hat ermittelt, dass in einem Bundeswehrkrankenhaus mehr als die Hälfte von ihnen
die Obergrenze für den Zusatzverdienst überschritt. In der Spitze erzielten sie jährlich Zusatzverdienste, die
mehr als doppelt so hoch waren wie ihr Jahresgehalt. Nachgeordnete Ärztinnen und Ärzte, die sie bei ihrer
privatärztlichen Behandlung unterstützten, beteiligten sie an ihren Zusatzverdiensten mitunter nicht oder nur
geringfügig. Zudem müssten die technischen Möglichkeiten zur Erfassung der Nutzung der Krankenhausein-
richtungen verbessert werden, um eine angemessene Kostenerstattung kontrollieren zu können.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, bei der privatärztlichen Behandlung in Bundes-

wehrkrankenhäusern für
– Kostentransparenz,
– eine verursachergerechte Erstattung von Sach- und Personalkosten der Bundeswehr durch die Liquida-

tionsberechtigten und
– eine angemessene finanzielle Beteiligung aller an der privatärztlichen Behandlung beteiligten Ärztin-

nen und Ärzte
zu sorgen.

c) Der Ausschuss hält es für erforderlich sicherzustellen, dass das Krankenhausinformationssystem rechts-
konform für alle Privatpatientinnen und -patienten genutzt werden kann.

d) Er erwartet dazu einen Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung an den Bundesrechnungshof bis
zum 31. Dezember 2017.

Drucksache 18/12971 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 46

Bundesministerium der Verteidigung ließ Einsparpotenzial von 2 Mio. Euro bei einer Baumaßnahme un-
genutzt

1. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, in den nächsten Jahren Dienst- und Ausbildungsge-
bäude mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 700 Mio. Euro zu errichten. Bei einem dieser Neubauten
für 48 Mio. Euro kritisierte der Bundesrechnungshof u. a. die geplante Fassade wegen ihrer großflächigen,
nicht zu öffnenden Fenster und der umlaufenden Balkone als unwirtschaftlich. Das Bundesministerium der
Verteidigung sollte die Glasflächen reduzieren und mehr zu öffnende Fenster einbauen. Damit ließen sich
diese von innen reinigen und die Balkone wären entbehrlich. Daraufhin änderte das Bundesministerium die
Planung. Es verkleinerte zwar die Glasflächen, auf die Balkone verzichtete es aber nicht und rechtfertigte dies
mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Der Bundesrechnungshof hat die der überarbeiteten Planung zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung als mangelhaft und daher nicht belastbar beanstandet. Bei Verzicht auf die Balkone hätten mindestens
2 Mio. Euro eingespart werden können.
Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidigung alle Möglichkeiten einer
wirtschaftlichen und sparsamen Planung und Bauausführung nutzt. Diese Baumaßnahme dürfe keine Referenz
für künftige Dienst- und Ausbildungsgebäude sein.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, seine Baumaßnahmen künftig strikt an den

Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten. Er erwartet, dass der Neubau des Lehr-
saal- und Dienstgebäudes in Bayern nicht als Vorbild für künftige Dienst- und Ausbildungsgebäude des
Bundesministeriums der Verteidigung gilt.

c) Der Ausschuss erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidigung Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
der Bauverwaltungen sorgfältig prüft. Dabei hat es auch sicherzustellen, dass Investitions- und Lebenszyk-
luskosten vollständig berücksichtigt werden.

d) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, bis zum 30. Juni 2017 über das Ver-
anlasste zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 50

Bundesaufsicht über den Forderungseinzug beim Elterngeld mangelhaft

1. Das vom Bund finanzierte Elterngeld soll Eltern nach der Geburt des Kindes finanziell unterstützen. Die Län-
der führen das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) aus und haben die Aufgabe unterschiedlichen
Behörden (Elterngeldstellen) übertragen. Elterngeldstellen müssen zu Unrecht gezahltes Elterngeld zurück-
fordern und jede Forderung im sogenannten Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) des Bundes erfassen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Länder müssen bei ihrer Aufsicht
sicherstellen, dass die Elterngeldstellen das BEEG korrekt ausführen.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
seine Aufsicht über die Rückforderung von Elterngeld nur lückenhaft ausübte. Es hatte mit den Ländern nicht
abgestimmt, welche Mindeststandards bei der Aufsicht einzuhalten sind. Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend wusste nicht, dass Elterngeldstellen Forderungen unterschiedlich und unwirt-
schaftlich zurückforderten sowie das ZÜV uneinheitlich oder gar nicht nutzten. Dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist dadurch nicht bekannt, in welcher Höhe Forderungen beim Eltern-
geld bestehen.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert
sicherzustellen, dass alle Elterngeldstellen die Forderungen korrekt im ZÜV erfassen. Ferner müsse es seine
Aufsicht verbessern und mit den Ländern Mindeststandards für deren Aufsicht entwickeln.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf, die zugesagten Änderun-

gen bei der Aufsicht über den Forderungseinzug des Elterngeldes schnell und ohne Vorbehalte umzusetzen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend muss gewährleisten, dass sich alle El-
terngeldstellen am Zahlungsüberwachungsverfahren des Bundes beteiligen. Bei der Aufsicht sind mit den
Ländern Mindeststandards festzulegen. Kennzahlen sind zur Aufsicht zu nutzen. Einnahmeausfälle des
Bundes sind richtig und vollständig mitzuteilen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
bis zum 30. September 2017.

Drucksache 18/12971 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 54

83 Mio. Euro Bundesmittel für den Aufbau einer Forschungseinrichtung ohne gesicherte Perspektive

1. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert seit dem Jahr 2009 mit Projektmitteln, unter fi-
nanzieller Beteiligung des Sitzlandes Brandenburg, den Aufbau und den Betrieb des „Institute for Advanced
Sustainability Studies“ (IASS), ein interdisziplinäres Institut für Nachhaltigkeitsforschung. Es hatte die Ab-
sicht, das Institut auf eine dauerhafte finanzielle Grundlage zu stellen und in eine institutionelle Förderung zu
überführen.
Der Wissenschaftsrat hielt im Jahr 2014 die Qualität der Forschung des IASS für noch nicht befriedigend und
forderte eine konzeptionelle und organisatorische Weiterentwicklung. Er empfahl, das Institut nach fünf Jah-
ren erneut zu evaluieren und die Projektförderung zunächst fortzuführen. Das Bundesministerium für Bildung
und Forschung entschied daraufhin, die Förderung in der bisherigen Form bis Ende 2023 zu verlängern, hat es
aber versäumt, frühzeitig ein konkretes Planungs- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten und eine solide
Finanzierungsperspektive mit dem Land, den Wissenschaftsorganisationen und dem Bundesministerium der
Finanzen abzustimmen.
Der Bundesrechnungshof hält es grundsätzlich für nicht vertretbar, Projektförderungen als quasi-institutionelle
Finanzierung über zeitlich eng begrenzte Anlaufphasen hinaus zu nutzen und hat die fehlende klare Perspek-
tive für die Förderung des Instituts beanstandet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung müsse
schnellstmöglich klären, ob eine sinnvolle Integration des Instituts in die Forschungslandschaft gelingen
könne.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf,

– Aufbau und Betrieb von Forschungseinrichtungen nur dann mit Projektmitteln zu fördern,
– wenn dies für zeitlich eng begrenzte Anschubphasen erforderlich ist und
– konkrete Planungen für eine anschließende dauerhafte, in das Wissenschaftssystem integrierte

Perspektive vorliegen,
– nunmehr rasch zu klären, ob, mit welchen Beteiligten und unter welchen Voraussetzungen die beab-

sichtigte dauerhafte Förderung des Institute for Advanced Sustainability Studies finanziert werden
kann,

– dafür Sorge zu tragen, dass haushaltsrechtliche Vorgaben, die Handlungsmöglichkeiten der Zuwen-
dungsgeber sowie die Anforderungen der Forschungsorganisationen in eine zielgerichtete strukturelle
Entwicklung des Instituts einfließen und weitere Übergangsphasen vermieden werden.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium für Bildung und Forschung, den Bundesrechnungshof bis zum
31. Dezember 2017 in einem mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmten Bericht über die
konkrete Perspektive für die beabsichtigte Institutionalisierung der Förderung, die möglichen Beiträge der
Länder und der Forschungsorganisationen und evtl. Ausstiegsszenarien zu unterrichten. Der Bundesrech-
nungshof wird um erneute Berichterstattung gebeten, falls er zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen an
eine sachgerechte Planung als noch nicht erfüllt ansieht.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 55

Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes sein Personal
wirtschaftlich einsetzen

1. Die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. unterhält in Deutschland 18
Forschungszentren mit 38.000 Beschäftigten. Den überwiegenden Teil ihres Jahresbudgets von über 4 Mrd.
Euro finanziert der Bund durch Zuwendungen. Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie
(HZB) betreibt zwei wissenschaftliche Großgeräte, u. a. eine Neutronenquelle. Ein großer Teil seiner mehr als
1.100 Beschäftigten arbeitet forschend oder in der technischen Unterstützung mit den Großgeräten. Von Ok-
tober 2010 bis Februar 2015 konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Neutronenquelle für
insgesamt 32 Monate aufgrund von geplanten und ungeplanten Betriebsunterbrechungen nicht nutzen. Nach
Angaben des HZB betrafen die Betriebsunterbrechungen rund 30 Vollzeitäquivalente (VZÄ) wissenschaftli-
ches und rund 60 VZÄ technisches Personal. Das HZB konnte dieses Personal nur teilweise mit Ersatztätig-
keiten auslasten.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass das HZB nicht geplant hatte, wie seine Beschäftigten bei längeren
Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes wirtschaftlich eingesetzt werden sollen. Zwischenzeitlich hat das
HZB die Unterbeschäftigung seines Personals bei längeren unplanmäßigen Betriebsunterbrechungen aufgrund
der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in seinen Risikokatalog aufgenommen und Maßnahmen vorge-
sehen, die einen Schaden vermeiden oder minimieren sollen.
Der Bundesrechnungshof erkennt dies an. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte darauf
hinwirken, dass auch andere Helmholtz-Zentren Konzepte entwickeln, die bei längeren Betriebsunterbrechun-
gen einen wirtschaftlichen Personaleinsatz sicherstellen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Helm-

holtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie sein Personal bei längeren Betriebsunterbrechungen sei-
ner Großgeräte wirtschaftlich einsetzt.

c) Er fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, darauf hinzuwirken, dass alle Großfor-
schungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Vorkehrungen für den Fall längerer Be-
triebsunterbrechungen von Großgeräten treffen. Je nach Schadenspotenzial sind Konzepte zu entwickeln,
die bei längeren Betriebsunterbrechungen einen wirtschaftlichen Personaleinsatz sicherstellen.

Drucksache 18/12971 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 56

Bundesministerium für Bildung und Forschung muss Rückzahlung von Bildungskrediten sicherstellen

1. Der Bund bürgt für Bildungskredite, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau u. a. an Studierende auszahlt.
Infolge dieser Bürgschaft zahlte das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung in den Jahren 2006 bis 2014 109 Mio. Euro an die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Kredit-
nehmer zahlten davon bis Ende 2014 nur 19 Mio. Euro an den Bund zurück. Die Differenz zwischen Einnah-
men und Ausgaben hatte zwei wesentliche Gründe. Zum einen gewährte das Bundesverwaltungsamt etlichen
Kreditnehmern einen Zahlungsaufschub (Stundung). Deshalb verschoben sich Einnahmen des Bundesverwal-
tungsamtes aus zurückgeforderten Krediten in Folgejahre. Zum anderen gab es eine große Zahl unbearbeiteter
Vorgänge. Die Bearbeitungsrückstände zu den Rückforderungsfällen hatten sich binnen fünf Jahren auf 8.500
Fälle versechsfacht.
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht genü-
gend unternommen hat, um die Bearbeitungsrückstände zu verringern. Er fordert das Bundesministerium auf,
dafür zu sorgen, dass das Bundesverwaltungsamt Rückforderungen von Bildungskrediten zügig und vollstän-
dig bearbeitet.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, einen rechtzeitigen und möglichst voll-

ständigen Einzug der Bildungskredite sicherzustellen. Insbesondere muss es Maßnahmen ergreifen, um die
Bearbeitungsrückstände beim Bundesverwaltungsamt alsbald abzubauen.

c) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte auch prüfen, ob der Aufwand für die Bearbeitung
von Rückforderungen durch veränderte Rahmenbedingungen im Bildungskreditprogramm reduziert wer-
den kann.

d) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird gebeten, über die dazu unternommenen Schritte
bis zum 31. Dezember 2017 zu berichten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 57

Mehrfachzuständigkeiten bei der Förderung der Internatsunterbringung behinderter Schülerinnen und
Schüler beseitigen

1. Bei der Förderung der Internatsunterbringung behinderter Schülerinnen und Schüler ist zu unterscheiden zwi-
schen Leistungen der Ausbildungsförderung und spezifisch behinderungsbedingten Leistungen. Leben behin-
derte Schülerinnen und Schüler in einem Internat, können sie für die entstehenden Kosten Förderung beantra-
gen. Für ausbildungsbedingte Kosten erhalten sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG), für behinderungsbedingte Kosten Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII). Die Leistungen nach dem BAföG trägt der Bund, die der Eingliederungshilfe die Länder.
Durch das Nebeneinander von BAföG und Eingliederungshilfe prüfen verschiedene Leistungsträger (Ämter
für Ausbildungsförderung, Träger der Eingliederungshilfe) denselben Lebenssachverhalt „Internatsunterbrin-
gung“. Dies dient allein dazu, die Finanzierung auf verschiedene Haushalte aufzuteilen; zusätzliche Leistun-
gen erhalten die behinderten Schülerinnen und Schüler dadurch nicht. Die Mehrfachzuständigkeiten führen zu
einem erheblichen Verwaltungsaufwand und schwierigen Abgrenzungsfragen, wenn z. B. ein Amt für Ausbil-
dungsförderung zu entscheiden hat, ob ein Bedarf noch ausbildungsbedingt oder schon behinderungsbedingt
ist.
Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesministerium für Bildung und Forschung empfohlen, zügig die Initi-
ative für eine gesetzliche Neuregelung zu ergreifen. Ziel sollte es sein, mit einer klaren Förderstruktur und
einem Antragsverfahren die Leistungen „aus einer Hand“ zu erbringen und unnötigen Verwaltungsaufwand
zu vermeiden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, mit Nachdruck auf eine

Neuregelung hinzuwirken, die den erheblichen Verwaltungsmehraufwand und unnötige Belastungen für
die Betroffenen bei der Förderung der Internatsunterbringung behinderter Schülerinnen und Schüler so
schnell wie möglich beseitigt. Eine solche Neuregelung sollte die Doppelzuständigkeit der Ämter für Aus-
bildungsförderung und der Träger der Eingliederungshilfe künftig ausschließen.

c) Der Ausschuss erwartet einen gemeinsamen Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Ergebnisse ihrer Abstimmung und die auf
dieser Grundlage eingeleiteten Maßnahmen bis zum 15. Mai 2017.

Drucksache 18/12971 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 60

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben soll marktübliche Wohnungsmieten vereinbaren und Miethöhe re-
gelmäßig überprüfen

1. Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehören in Deutschland rund 38.000 Wohnungen. Sie vermietet
jährlich zwischen 6 und 8 Prozent ihres Wohnungsbestands neu. Hierbei ist sie haushaltsrechtlich verpflichtet,
die am Markt erzielbaren Mieten zum „vollen Wert“ zu vereinbaren. Entsprechend hat sie ihre zuständigen
Hauptstellen angewiesen, bei jeder Neuvermietung zu prüfen, ob sich die ortsübliche Vergleichsmiete zwi-
schenzeitlich erhöht hat und diese zu vereinbaren. Nach eigenen Angaben verzichtet die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben generell auf eine ggf. höhere Marktmiete. Sie wolle so dazu beitragen, den allgemeinen
Anstieg der Mieten zu dämpfen. Dementsprechend setzten die Hauptstellen die Neumieten grundsätzlich auf
dem Niveau der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete fest.
Bei bestehenden Mietverträgen muss die Bundesanstalt die Mieten regelmäßig überprüfen und ggf. erhöhen.
Sie hat ein IT-System eingeführt, um Fristen einzuhalten und das Verfahren überwachen zu können. Diese
Möglichkeiten nutzte sie jedoch nicht. In 153 von 184 näher untersuchten Mietverhältnissen hat sie die Miete
seit mehr als drei Jahren nicht überprüft.
Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass die Bundesanstalt mit ihrem Wohnungsbestand den allgemeinen
Mietenanstieg dämpfen kann, indem sie auf höhere Mieten verzichtet. Er hat beanstandet, dass sich die Bun-
desanstalt bei Neuvermietungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt und nicht, wie es das Haus-
haltsrecht vorgibt, die Marktmiete verlangt. Zudem werde das IT-gestützte Monitoringsystem zur regelmäßi-
gen Überprüfung möglicher Mietanpassungen bei bestehenden Verträgen nicht hinreichend genutzt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf, für die Neuvermietung ihrer Wohnungen klare

Kriterien für alle Fälle der Mietwertermittlung festzulegen. Dabei hat sie auch die regelmäßig am betref-
fenden Ort bei Neuanmietung einer vergleichbaren Wohnung zu erzielende Miete zu berücksichtigen. Er
erwartet ferner, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei laufenden Mietverträgen eine kontinu-
ierliche Überprüfung und Anpassung der Wohnungsmieten gewährleistet. Dafür soll sie ihr IT-Kontroll-
system für laufende Mietverhältnisse verbessern, es ihren Bedürfnissen anpassen und sicherstellen, dass es
alle Verantwortlichen nutzen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über die von der Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben verbindlich festgelegten Schritte und deren Umsetzung bis zum 30. April
2018.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 61

Investitionsabzugsbetrag: Förderung auf kleine und mittlere Betriebe beschränken

1. Kleine und mittlere Betriebe können für eine geplante Investition einen steuermindernden Investitionsabzugs-
betrag von bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten bilden. Die Abgrenzung der begünstigten
kleinen und mittleren Betriebe von nicht begünstigten großen Betrieben erfolgt abhängig von der Art des Be-
triebes. Für Gewerbetreibende und Freiberufler gelten andere Größenmerkmale als für Land- und Forstwirte.
Die unterschiedlichen Größenmerkmale begünstigen einzelne große Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Diese werden als kleine oder mittlere Betriebe eingestuft, auch wenn sie die für Gewerbetreibende und Frei-
berufler maßgeblichen Größen deutlich überschreiten. Letztendlich können Land- und Forstwirte bei gleicher
Betriebsgröße einen Investitionsabzugsbetrag bilden, während dies Gewerbetreibenden und Freiberuflern ver-
wehrt ist.
Der Bundesrechnungshof sieht hierin das Gebot einer einheitlichen Besteuerung verletzt. Die Regelung ver-
fehle in diesen Fällen zudem ihr ursprüngliches Ziel, die Investitionskraft kleiner und mittlerer Betriebe zu
stärken und Wettbewerbsnachteile gegenüber größeren Betrieben auszugleichen. Zudem hält er die gesetzlich
festgelegten Größenmerkmale als Mittel zur Abgrenzung begünstigter Betriebe in Teilen für ungeeignet. Das
Bundesministerium der Finanzen sollte sich für eine gesetzliche Änderung einsetzen, die einheitliche Größen-
merkmale vorsieht und die Förderung auf kleine und mittlere Betriebe beschränkt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, um einheit-

liche und transparente Betriebsgrößenmerkmale für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages
zu schaffen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über das Veranlasste bis zum
30. Juni 2018.

Drucksache 18/12971 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 62

Ungleiche Besteuerung von im Ausland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

1. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber in das Ausland entsandt, behalten aber
ihren Wohnsitz im Inland, bleiben sie mit ihrem in- und ausländischen Arbeitslohn in Deutschland einkom-
mensteuerpflichtig. Um zu verhindern, dass sie in Deutschland und im Ausland besteuert werden, hat Deutsch-
land mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In diesen ist fast immer geregelt, dass
nach deutschem Recht besteuert wird, falls im Ausland keine oder nur geringe Steuern erhoben werden.
Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, erlaubt der Auslandstätigkeitserlass des Bundesministeriums der
Finanzen ausländischen Arbeitslohn, sofern die Einkünfte für die deutsche Exportwirtschaft besonders bedeu-
tend sind, von der deutschen Besteuerung freizustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitslohn im
Ausland besteuert wird. Dadurch können nicht besteuerte „weiße Einkünfte“ entstehen. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, für die der Auslandstätigkeitserlass anzuwenden ist, werden gegenüber solchen, die in
Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen tätig werden, fast immer begünstigt.
Der Bundesrechnungshof hält den Auslandstätigkeitserlass für nicht mehr zeitgemäß. Deutschland trete inter-
national dafür ein, „weiße Einkünfte“ zu verhindern. Daher sei es nicht hinnehmbar, dass das deutsche Steu-
errecht solche Einkünfte ausdrücklich zulässt. Es sei daher erforderlich, den Auslandstätigkeitserlass grund-
sätzlich zu hinterfragen. In jedem Fall sollte er dahingehend überarbeitet werden, dass er bei keiner oder nur
geringer Besteuerung im Ausland nicht mehr angewandt wird.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, mit den zu beteiligenden Ressorts einen Lösungsvor-

schlag abzustimmen, der nicht besteuerte „weiße Einkünfte“ nach Maßgabe des Auslandstätigkeitserlasses
verhindert. Es soll die ungerechtfertigte Begünstigung von Arbeitnehmern entfallen, deren Arbeitslohn bei
Anwendbarkeit des Auslandstätigkeitserlasses im Tätigkeitsstaat nicht oder nur gering besteuert wird. Aus-
landstätigkeiten ohne Anknüpfung an Exporte sollen nicht weiter begünstigt werden. In seine Überlegun-
gen sollte das Bundesministerium der Finanzen die Aufhebung des Auslandstätigkeitserlasses einbeziehen.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, bis zum 30. Juni 2018 über das Veran-
lasste zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 63

Gesetzliche Klarstellungen bei steuerbegünstigten Baumaßnahmen erforderlich

1. Eigentümer können Herstellungskosten für Baumaßnahmen an Baudenkmalen und erhaltenswerten Gebäuden
in Sanierungsgebieten erhöht steuerlich absetzen. Diese Förderung führt zu Steuermindereinnahmen in Höhe
von jährlich 100 Mio. Euro. Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind die hierzu erforderli-
chen Bescheinigungen der Denkmalschutz- oder Gemeindebehörden für die Finanzämter bindend. Selbst of-
fensichtlich fehlerhaften Bescheinigungen können die Finanzämter nicht wirksam begegnen. Zwar erlaubt
ihnen die derzeitige Rechtslage, gegen die Entscheidung der Denkmalschutz- oder Gemeindebehörden Ein-
wand zu erheben, hiervon machten die Finanzämter aber kaum Gebrauch, weil sie am Erfolg der Remonstra-
tion zweifelten. In der Folge kam es zu Steuerausfällen.
Der Bundesrechnungshof hat eine gesetzliche Klarstellung empfohlen, die den Finanzbehörden erlaubt, Ent-
scheidungen über steuerliche Begünstigungen bei Baumaßnahmen abschließend zu überprüfen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, um den

Finanzbehörden die abschließende Entscheidung über steuerliche Begünstigungen bei Baumaßnahmen an
Gebäuden in Sanierungsgebieten (§ 7h Einkommensteuergesetz) zu gewähren.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über das Veranlasste bis zum
30. Juni 2018.

Drucksache 18/12971 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 64

Verfahren zur Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften aufwendig und fehleranfällig

1. Von einer Personengesellschaft erzielte Einkünfte sind von ihren Gesellschaftern bei deren Einkommensteuer
anzusetzen. Im Jahr 2010 waren hiervon mehr als fünf Millionen Gesellschafter mit Besteuerungsgrundlagen
in Höhe von 121 Mrd. Euro betroffen. Die Finanzverwaltung hat dabei bereits elektronisch verfügbare Daten
auszudrucken, mit der Post innerhalb der Finanzverwaltung weiterzuleiten und anschließend erneut manuell
einzugeben. Der Bundesrechnungshof hat diesen Medienbruch beanstandet. Es entsteht zusätzliche und ver-
meidbare Arbeit, das Risiko von Fehlern steigt. Die Finanzverwaltung kann nicht sicherstellen, dass alle Be-
steuerungsgrundlagen vorliegen und bei der Besteuerung berücksichtigt werden.
Bund und Länder wollen für die Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften ein elektronisches
Verfahren zur Übermittlung und Auswertung der Besteuerungsgrundlagen entwickeln. Eine für das Jahr 2017
geplante erste Stufe zur elektronischen Übermittlung der Daten löst die Probleme nur zum Teil. Weitere Ent-
wicklungsschritte sind noch nicht festgelegt.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern
ein umfassendes elektronisches Verfahren einzuführen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, gemeinsam mit den Ländern dafür zu sorgen, dass

alsbald ein umfassendes elektronisches Verfahren zur Weiterleitung und Auswertung der Besteuerungs-
grundlagen der Gesellschafter von Personengesellschaften eingesetzt wird.

c) Er erwartet dazu eine belastbare Zeitplanung für die einzelnen Umsetzungsschritte und fordert das Bun-
desministerium der Finanzen auf, ihm bis zum 30. Juni 2018 über das Veranlasste zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 65

Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten

1. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erzielen Erträge von jährlich 960 Mio. Euro aus wirtschaftlicher
Betätigung. Diese müssen sie versteuern. Bei ihren wirtschaftlichen Betätigungen gingen die Rundfunkanstal-
ten in den vergangenen Jahren zunehmend dazu über, gemeinschaftliche Bereiche zu bilden. Dabei traten sie
unter Federführung einer Anstalt gemeinschaftlich als Vertragspartner gegenüber Dritten auf. Die federfüh-
rende Rundfunkanstalt teilte die Aufwendungen und die Erlöse anschließend auf die beteiligten Anstalten auf.
Hieraus ergaben sich die Besteuerungsgrundlagen der einzelnen Rundfunkanstalten.
Seit dem Jahr 2006 darf die Bundesbetriebsprüfung Prüfungen initiieren, die Durchführung von Prüfungen
regeln und Prüfungsinhalte festlegen. Die Rundfunkanstalten sind steuerlich als Großbetriebe eingestuft. Sie
werden regelmäßig und unter Mitwirkung der Bundesbetriebsprüfung geprüft.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Verfahrensstände bei diesen Prüfungen stark voneinander ab-
wichen und die geprüften Zeiträume um bis zu acht Jahre auseinander lagen. Das führte zu einer ungleichmä-
ßigen Besteuerung und zu Steuerausfällen. Dies galt insbesondere für die gemeinschaftlichen Bereiche. Hier
war nicht auszuschließen, dass Erträge nicht oder Ausgaben doppelt erfasst wurden. Dem Bundesministerium
der Finanzen ist dies seit Jahren bekannt. Es hat seine rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, die Be-
steuerung der Anstalten besser zu koordinieren.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, mithilfe der Bundesbetriebs-
prüfung die Prüfungszeiträume anzugleichen und eine einheitliche Besteuerung sicherzustellen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf,

– im Zusammenwirken mit der Bundesbetriebsprüfung die Prüfungszeiträume bei den öffentlich-rechtli-
chen Rundfunkanstalten anzugleichen und eine einheitliche Besteuerung sicherzustellen sowie

– gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen, die der Bundesbetriebsprüfung die besonderen Mitwirkungs-
rechte nach § 19 Absatz 5 Finanzverwaltungsgesetz auch dann ermöglichen, wenn eine Prüfung durch
Landesbehörden bereits vorgesehen ist.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über das Veranlasste bis zum
30. Juni 2018.

Drucksache 18/12971 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 66

Rechtsgrundlagen bei der Versicherungsteuer vereinfachen

1. Der Gesetzgeber kann bestimmen, dass die Bundesregierung oder einzelne Bundesministerien Gesetze durch
Verordnungen ergänzen dürfen. Diese sollen das Gesetz entlasten und sind einfacher zu ändern als das Gesetz.
Rechtsgrundlagen sollten klar strukturiert und ohne unnötige Verweise sein, um eine einfache Rechtsanwen-
dung zu ermöglichen. Eine Verteilung von Regelungen auf mehrere Rechtsakte ist möglichst zu vermeiden.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass in der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung nur noch drei
der ursprünglich elf Paragrafen in Kraft waren. Das Bundesministerium der Finanzen sah seit der letzten Än-
derung der Verordnung im Jahr 2009 keinen Bedarf für Reformen oder Anpassungen.
Der Bundesrechnungshof hält eine Verordnung zum Versicherungsteuergesetz nur dann für gerechtfertigt,
wenn diese einen Beitrag zur Entlastung des Gesetzes leistet. Diesem Anspruch werde die Versicherungsteuer-
Durchführungsverordnung nicht gerecht. Er hat deshalb empfohlen, die Verordnung aus Gründen der Rechts-
bereinigung aufzuheben und die Regelungsinhalte in das Versicherungsteuergesetz zu integrieren.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, zu prüfen, ob die Versicherungsteuer-Durchführungs-

verordnung mit dem Ziel der Vereinfachung und unter Berücksichtigung der Feststellungen des Bundes-
rechnungshofes im Rahmen einer Rechtsbereinigung aufgehoben und die wenigen Regelungsinhalte in das
Versicherungsteuergesetz integriert werden können.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 30. Juni 2018 über das Veranlasste
zu berichten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 67

Deutschland erneut Schlusslicht bei steuerlichem EU-Projekt

1. Die Umsatzbesteuerung von Internetleistungen im Binnenmarkt ist weitgehend harmonisiert. Grundlage hier-
für ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2008. Diese sieht für Internet- und Telekommunikationsanbieter aus
einem Drittland ein neues Besteuerungsverfahren (ECOM-neu) vor. Die EU-Mitgliedstaaten sollten dieses bis
zum 1. Januar 2015 in nationales Recht umzusetzen.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass Deutschland dieser EU-rechtlichen Verpflichtung bisher nicht nach-
gekommen ist. Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten gelang es Deutschland nicht, ein
hierfür notwendiges IT-Verfahren rechtzeitig fertigzustellen. In der Folge war das Besteuerungsverfahren am
1. Januar 2015 nicht einsatzbereit. Um am elektronischen Datenaustausch mit den übrigen Mitgliedstaaten
teilnehmen zu können, musste Deutschland auf eine IT-Notlösung der Europäischen Kommission zurückgrei-
fen.
Der Bundesrechnungshof beanstandete, dass Deutschland trotz einer Vorlaufzeit von mehr als sieben Jahren
zum wiederholten Male nicht in der Lage war, seinen europäischen Verpflichtungen fristgerecht nachzukom-
men. Vergleichbare Mängel hatte er bereits im Jahr 2014 in seinen Bemerkungen festgestellt. Er kritisierte
außerdem, dass das Bundesministerium der Finanzen die technische Hilfe der Europäischen Kommission in
Anspruch nehmen musste, während fast alle anderen Mitgliedstaaten die Umsetzung des Projekts aus eigener
Kraft realisieren konnten. Dies führe zu einem Imageschaden auf europäischer Ebene.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er geht davon aus, dass Deutschland seit dem 1. Januar 2017 seinen europarechtlichen Verpflichtungen

vollständig nachkommt und das neue ECOM-Verfahren mit voller Funktionalität und IT-Unterstützung
bereitsteht.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. März 2018 einen Statusbericht
vorzulegen.

Drucksache 18/12971 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung Nr. 68

Besteuerung von EU-Neufahrzeugen sicherstellen

1. Private Käufer müssen den Erwerb von Neufahrzeugen im EU-Ausland in ihrem Mitgliedstaat versteuern. Sie
sind verpflichtet, die Umsatzsteuer selbst zu berechnen, die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben und
den Steuerbetrag abzuführen. Verkäufer von Neufahrzeugen müssen eine Lieferung an Privatpersonen im EU-
Ausland ihrer zuständigen Steuerbehörde melden. Zur Kontrolle tauschen die EU-Mitgliedstaaten die Käufer-
und Verkäuferdaten aus und gleichen diese ab. Deutschland hat seine Teilnahme an diesem Informationsaus-
tausch erklärt. Zuständig hierfür ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass das BZSt nicht überprüfen konnte, ob alle deutschen Verkäufer ihrer
Meldepflicht nachkamen. Ein hierfür erforderliches IT-Verfahren fehlte, obwohl das Bundesministerium der
Finanzen und das BZSt bereits seit Mai 2009 daran arbeiteten. In der Folge konnte Deutschland nicht sicher-
stellen, dass es den anderen EU-Mitgliedstaaten vollständige Daten übermittelt. Es bestand das Risiko, dass in
Deutschland gekaufte Fahrzeuge im EU-Ausland unversteuert bleiben.
Der Bundesrechnungshof stellte außerdem fest, dass sich mehrere EU-Mitgliedstaaten nicht am Informations-
austausch beteiligten. Daher wurden die deutschen Finanzbehörden unzureichend über den Erwerb von Neu-
fahrzeugen durch deutsche Käufer informiert. In der Folge sind Steuerausfälle in Deutschland zu befürchten.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, den Einsatz des IT-Verfah-
rens spätestens im Jahr 2017 sicherzustellen. Darüber hinaus sollte es sich auf EU-Ebene für einen verstärkten
Datenaustausch einsetzen. Nur wenn alle Mitgliedstaaten Daten in das System einspeisen, ist eine lückenlose
Besteuerung von EU-Neufahrzeugen möglich.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Finanzen

– einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung des IT-Verfahrens zur Kontrolle der Meldepflicht der deut-
schen Fahrzeuglieferer erarbeitet und

– sich für eine baldige Evaluierung des Informationsaustausches durch die Kommission einsetzt. Darüber
hinaus sollte es auf EU-Ebene für einen verstärkten automatischen Informationsaustausch über den in-
nergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge zu privaten Zwecken werben. Langfristiges Ziel muss
sein, alle Mitgliedstaaten für den Informationsaustausch zu gewinnen.

c) Er bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 30. April 2018 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/12971
Bemerkung Nr. 69

Sondervermögen Entschädigungsfonds: Bundesministerium der Finanzen lässt Einnahmemöglichkeiten
ungenutzt

1. Der Entschädigungsfonds des Bundes erbringt Entschädigungs- und Ausgleichleistungen auf der Grundlage
verschiedener Bundesgesetze. Seit dem Jahr 2008 übersteigen die Ausgaben hierfür seine Einnahmen. Die
Fehlbeträge gleicht der Bund durch Zuschüsse aus. Eine Einnahmequelle des Entschädigungsfonds sind Ver-
äußerungserlöse. Diese werden erzielt, wenn Vermögenswerte (Grundstücke und Immobilien), die ehemals in
der DDR unter staatlicher Verwaltung standen, verkauft werden. Sind deren Eigentümer nicht zu ermitteln,
stehen die Vermögenswerte dem Entschädigungsfonds zu. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen verwaltet den Entschädigungsfonds unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finan-
zen.
Seit mehr als 20 Jahren besitzen weder das Bundesministerium der Finanzen noch das Bundesamt für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen sowie die zuständigen kommunalen Stellen einen vollständigen Über-
blick über diese Vermögenswerte und ihren Verbleib. Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Entschädi-
gungsfonds gehört es, die Einnahmen vollständig zu erheben und die ihm zustehenden Vermögenswerte voll-
ständig zu erfassen.
Der Bundesrechnungshof hat dies in der Vergangenheit bereits mehrfach angemahnt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Finanzen auf, beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Ver-

mögensfragen kurzfristig eine Arbeitsgruppe für eine umfassende Bestandsaufnahme der ehemals staatli-
chen und nichtbeanspruchten Vermögenswerte einzurichten.

c) Der Ausschuss erwartet dazu einen Bericht des Bundesministeriums für Finanzen bis zum 31. Januar 2018.
Drucksache 18/12971 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 1 W

Rentenversicherung: Beitragszahlung für versicherungspflichtige Selbstständige modernisieren

1. Versicherungspflichtige Selbstständige müssen ihre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung un-
mittelbar an die Rentenversicherungsträger entrichten. Nach der derzeitigen Rechtslage können sie diese ab-
buchen lassen, überweisen oder einzahlen. Zum Teil wechseln sie dabei zwischen den unterschiedlichen Zah-
lungsweisen, wie eine Prüfung des Bundesrechnungshofes ergeben hat. Selbstständige, die mit dem Pflicht-
beitrag im Rückstand waren, nahmen überwiegend nicht am Abbuchungsverfahren teil. Dies führt bei den
Rentenversicherungsträgern zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, um die rückständigen Schuldner zu
mahnen und ggf. deren Pflichtbeiträge im sich anschließenden Vollstreckungsverfahren beizutreiben. Zudem
mussten die Selbständigen Säumniszuschläge zahlen.
Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Vorschriften
zur Zahlung von Pflichtbeiträgen von Selbstständigen zeitgemäß ausgestalten solle. Mit einer verpflichtenden
Teilnahme aller Selbstständigen am Abbuchungsverfahren ließe sich das Verwaltungsverfahren vereinheitli-
chen sowie der Verwaltungsaufwand der Rentenversicherungsträger und das Risiko für Beitragsrückstände
verringern.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, geeignete Maßnahmen darzulegen, die nicht

fristgerechte und säumige Zahlungen von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch versiche-
rungspflichtige Selbstständige vermindern und eine erhöhte Teilnahme am Abbuchungsverfahren bewir-
ken.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den Bundesrech-
nungshof zum Sachstand bis zum 31. März 2018.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/12971
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 2 W

Risiko für „Trendwende Personal“: Bundesministerium der Verteidigung plant Karrierecenter am Bedarf
vorbei

1. Das Bundesministerium der Verteidigung will die Karrierecenter, die u. a. für Personalgewinnung und Wei-
terbildung zuständig sind, umorganisieren. Im Jahr 2012 hatte es die Karrierecenter bereits ohne vorherige
Organisationsuntersuchung eingerichtet. Die Folge waren strukturelle Defizite, z. B. ungleiche Auslastungen
der Karrierecenter sowie sehr unterschiedliche Wartezeiten der Bewerberinnen und Bewerber auf Gespräche
in diesen Centern. Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr entwickelte daraufhin eine neue
Organisationsstruktur für die Karrierecenter.
Der Bundesrechnungshof hat bemängelt, dass die Analyse, auf der die neue Organisationsstruktur der Karrie-
recenter beruht, weder tragfähig noch in sich schlüssig ist. Notwendige Daten zum Personalbedarf fehlen.
Trotzdem hat das Bundesministerium der Verteidigung begonnen, die Karrierecenter umzuorganisieren. Der
Bundesrechnungshof empfiehlt, die Umorganisation auszusetzen, bis eine Organisationsuntersuchung vor-
liegt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, die Umorganisation der Karrierecenter auf ein

Mindestmaß zu reduzieren und unverzüglich eine Organisationsuntersuchung einzuleiten. Dabei sollte es
auch die beabsichtigte Qualitätssteigerung bei der Personalgewinnung, eine bessere Potentialausschöpfung
und eine Prozessoptimierung berücksichtigen.

c) Er erwartet über das Veranlasste einen Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung bis zum 31. Ok-
tober 2017.

Drucksache 18/12971 – 62 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 3 W

Bundeswehr nimmt Arbeitszeitausfall von mehreren tausend Stellen durch Gesundheitskurse hin

1. Seit dem Jahr 2016 können die Dienststellen der Bundeswehr allen militärischen und zivilen Beschäftigten
erlauben, in der Arbeitszeit bis zu zwei Stunden wöchentlich an Gesundheitskursen teilzunehmen. Das Bun-
desministerium der Verteidigung hat keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit durch die Kursteilnahme entfällt.
Nähme auch nur jeder fünfte Beschäftigte das Angebot in Anspruch, fielen für deren eigentliche Aufgaben
rund 103.000 Arbeitsstunden pro Woche weg. Das entspräche rund 3.300 Vollzeitstellen.
Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidigung umgehend den tatsächlichen
Arbeitszeitausfall ermittelt. Bevor es die Maßnahmen unter Anrechnung auf die Arbeitszeit fortsetzt, sollte es
klären, wie es den Arbeitszeitausfall ausgleichen und ob es seine Ziele zur Gesundheitsförderung mit anderen
Maßnahmen wirtschaftlich vorteilhafter erfüllen kann.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf,

– zu klären, ob und wie es den Arbeitszeitausfall durch die Teilnahme der Beschäftigten an Gesundheits-
kursen ausgleichen kann,

– zu prüfen, ob es seine Ziele zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeit, Organisation und Ver-
halten der Beschäftigten mit anderen Maßnahmen wirksamer und wirtschaftlich vorteilhafter erreichen
kann,

– zu prüfen, ob auf Dauer die Notwendigkeit besteht, Gesundheitskurse auf die Arbeitszeit anzurechnen.
c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung bis zum 31. Januar 2018.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/12971
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 4 W

Bundeswehr-Dienstleistungszentren verstoßen bei Vergabe von Schleppleistungen für die Marine gegen
geltendes Recht

1. Der Bundesrechnungshof hatte bereits in den Jahren 2011 und 2012 erhebliche Mängel bei der Beauftragung
ziviler Schleppleistungen durch die Marine festgestellt. Hierüber unterrichtete er das Bundesministerium der
Verteidigung in einer Prüfungsmitteilung aus dem Oktober 2012. Daraufhin hatte das Bundesministerium der
Verteidigung im Jahr 2013 zugesagt, durch eine verstärkte Fachaufsicht ordnungsgemäße Vergabeverfahren
sicherzustellen.
Dennoch musste der Bundesrechnungshof bei seiner Prüfung im Jahr 2016 feststellen, dass die für die Vergabe
zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentren beim Abschluss neuer Rahmenverträge erneut gegen Verga-
berecht verstoßen haben. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bislang nicht dafür gesorgt, dass be-
stehende Rahmenverträge gekündigt und zivile Schleppleistungen ordnungsgemäß und wirtschaftlich verge-
ben werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung auf, insbesondere über eine verstärkte Fachaufsicht

dafür zu sorgen, dass zivile Schleppleistungen ordnungsgemäß und wirtschaftlich vergeben werden. Dazu
muss sichergestellt sein, dass
– Bedarfe nach einheitlichen Kriterien ermittelt und so vollständig erfasst werden, dass zivile Schlepp-

leistungen weitestgehend über Rahmenverträge eingekauft werden können,
– Leistungen so erschöpfend und eindeutig beschrieben werden, dass Angebote nicht wegen verbliebener

Unklarheiten ausgeschlossen werden müssen,
– Leistungen (insbesondere durch Akzeptieren gleichwertiger Leistungsbestandteile) und Gegebenheiten

vor Ort (insbesondere durch Bereitstellung von Liegeplätzen) so ausgeschrieben werden, dass der Wett-
bewerb nicht unnötig eingeschränkt wird,

– Leistungen in wettbewerbsfreundliche Lose aufgeteilt werden,
– unzulässige Verhandlungen mit Bietern unterbunden werden und das Transparenzgebot beachtet wird,
– Rahmenverträge entsprechend den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig neu ausgeschrieben werden und
– durch einheitliche Vertragsbestimmungen und Abrechnungsmodalitäten auch ein standortübergreifen-

der Vergleich der Angebote möglich wird.
c) Der Ausschuss erwartet dazu einen Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung bis zum 31. Dezem-

ber 2017.
Drucksache 18/12971 – 64 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 5 W

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vernachlässigt Fachaufsicht
beim Endlager Konrad

1. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann neun Jahre nach Baube-
ginn des Endlagers Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht verlässlich beurteilen, wann das
Endlager fertiggestellt ist und wie hoch die voraussichtlichen Gesamtkosten sein werden. Nach aktuellen, aber
nicht belastbaren Schätzungen soll das Endlager neun Jahre später fertig und 1,6 Mrd. Euro teurer werden als
ursprünglich geplant.
Der Bundesrechnungshof führt dies, neben den projektspezifischen Risiken, auch darauf zurück, dass das Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit seine Fachaufsicht nur unzureichend
wahrgenommen und ihm seit Jahren bekannte Konflikte zwischen den Projektbeteiligten nicht gelöst hat. Es
habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, zu einer zügigen und wirtschaftlichen Errichtung beizutragen.
Mitte des Jahres 2016 entschied der Gesetzgeber, die Aufgaben bei der Endlagerung neu zu ordnen. Eine
privatrechtlich organisierte Gesellschaft soll die Bauherren- und Betreiberfunktion bei Endlagern vollständig
übernehmen.
Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes sollte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit diese Gelegenheit nutzen, den Sachstand aller bisherigen Planungen und Errichtungsarbei-
ten dokumentieren zu lassen. Zudem sollte es das Projekt künftig enger überwachen und bei Schwierigkeiten
frühzeitig steuernd eingreifen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf,

– zu gewährleisten, dass der Sachstand der bisherigen Planungen und Errichtungsarbeiten für das Endla-
ger Konrad im Zeitpunkt des Übergangs der Aufgabenwahrnehmung auf die Bundes-Gesellschaft für
Endlagerung mbH (BGE) in einer Projektstatusübersicht erfasst wird,

– dafür zu sorgen, dass die BGE – soweit möglich – die Risiken für die zügige und wirtschaftliche Er-
richtung des Endlagers ermittelt und im Anschluss eine belastbare Prognose zum Fertigstellungstermin
und zu den Gesamtkosten für das Endlager Konrad erstellt,

– verbindliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten der BGE gegenüber dem BMUB im Zusam-
menhang mit der Finanzierung der Ausgaben für das Endlager Konrad zu treffen, insbesondere zu Be-
richtspflichten, Leistungs-entgelten, Verfahren der Mittelbereitstellung sowie zu Form und Inhalt der
Planungs- und Abrechnungsunterlagen der BGE,

– die Errichtung des Endlagers Konrad zu überwachen und bei Schwierigkeiten frühzeitig steuernd ein-
zugreifen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit über das Veranlasste bis zum 31. März 2018.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/12971
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 6 W

Umsatzsteuerbetrug mit EU-Neufahrzeugen verhindern

1. Warenlieferungen zwischen Unternehmern aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sind grundsätzlich im Mit-
gliedstaat des Käufers zu versteuern. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen von EU-Neufahrzeugen umge-
hen Unternehmer systematisch das Binnenmarkt-Kontrollverfahren, indem sie grenzüberschreitende Verkäufe
an private Abnehmer vortäuschen. Dies können die Finanzämter nur eingeschränkt oder gar nicht kontrollie-
ren. Hierdurch entsteht ein großes Steuerausfallrisiko.
Der Bundesrechnungshof erwartet vom Bundesministerium der Finanzen, dass es gemeinsam mit den Ländern
dafür sorgt, dass alle Fahrzeughändler ihren Verpflichtungen aus dem Binnenmarkt-Kontrollverfahren nach-
kommen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zu ergreifen,

um Umsatzsteuerbetrug mit EU-Neufahrzeugen zu verhindern und eine zutreffende Besteuerung sicherzu-
stellen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über das Veranlasste bis zum
31. März 2018.

Drucksache 18/12971 – 66 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 7 W

Ermäßigter Steuersatz – Wettbewerbsnachteile bei der Auftragsforschung endlich beseitigen

1. Umsätze aus den Auftragsforschungen unterliegen der Umsatzsteuer, werden aber nach wie vor unterschied-
lich besteuert. Während privatrechtliche Forschungseinrichtungen ihre Forschungsumsätze mit dem ermäßig-
ten Steuersatz von 7 Prozent versteuern können, gilt für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, z. B. staatliche
Hochschulen, der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent.
Der Bundesrechnungshof wies bereits im Jahr 2009 auf die steuerliche Ungleichbehandlung und die sich
dadurch ergebenden Wettbewerbsverzerrungen hin und empfahl eine einheitliche Besteuerung mit dem allge-
meinen Steuersatz. Zudem verstößt die Steuerermäßigung für die Auftragsforschung gegen europäisches
Recht.
Das Bundesministerium der Finanzen vertritt die Auffassung, dass eine Änderung nur im Zusammenhang mit
einer umfassenden Reform des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes vorgenommen wer-
den sollte.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zur Kenntnis.
b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, eine einheitliche und unionsrechtskonforme Umsatz-

besteuerung der Auftragsforschung mit dem allgemeinen Steuersatz in Abstimmung mit den anderen be-
troffenen Ressorts zu prüfen.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium der Finanzen, ihm bis zum 31. März 2018 über das Veran-
lasste zu berichten.
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Bemerkung Nr. 11
Bemerkung Nr. 12
Bemerkung Nr. 15
Bemerkung Nr. 16
1.
Bemerkung Nr. 17
2.
Bemerkung Nr. 19
Bemerkung Nr. 20
Bemerkung Nr. 21
Bemerkung Nr. 22
Bemerkung Nr. 23
Bemerkung Nr. 25
Bemerkung Nr. 26
Bemerkung Nr. 28
Bemerkung Nr. 29
Bemerkung Nr. 30
Bemerkung Nr. 31
Bemerkung Nr. 32
Bemerkung Nr. 33
Bemerkung Nr. 34
Bemerkung Nr. 36
Bemerkung Nr. 37
Bemerkung Nr. 38
Bemerkung Nr. 39
Bemerkung Nr. 40
Bemerkung Nr. 41
Bemerkung Nr. 42
Bemerkung Nr. 43
Bemerkung Nr. 45
Bemerkung Nr. 46
Bemerkung Nr. 50
Bemerkung Nr. 54
Bemerkung Nr. 55
Bemerkung Nr. 56
Bemerkung Nr. 57
Bemerkung Nr. 60
Bemerkung Nr. 61
Bemerkung Nr. 62
Bemerkung Nr. 63
Bemerkung Nr. 64
Bemerkung Nr. 65
Bemerkung Nr. 66
Bemerkung Nr. 67
Bemerkung Nr. 68
Bemerkung Nr. 69
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 1 W
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 2 W
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 3 W
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 4 W
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 5 W
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 6 W
Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 7 W

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