BT-Drucksache 18/12953

Natürliche Waldentwicklung auf den Flächen des Nationalen Naturerbes

Vom 27. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12953
18. Wahlperiode 27.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Steinke, Birgit Menz, Ralph Lenkert,
Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij,
Kerstin Kassner und der Fraktion DIE LINKE.

Natürliche Waldentwicklung auf den Flächen des Nationalen Naturerbes

Wälder bedecken ein Drittel der Fläche Deutschlands. Da sie nahezu auf ihrer
gesamten Fläche bewirtschaftet werden, gehen die Baumartenzusammensetzung,
die Struktur und ihre Funktionen auf forstwirtschaftliche Nutzungsüberlegungen
zurück. Daher sind die Wälder Deutschlands immer noch zum erheblichen Teil
naturferne Forste. Dabei nimmt ein intakter naturnaher Wald viele Funktionen
und Aufgaben wahr, von denen vor allem die Menschen und die Biodiversität
profitieren. Wälder stehen lokal und global in enger Wechselwirkung mit dem
Klima. Intakte Wälder speichern maßgebliche Mengen Kohlenstoff, erzeugen
Sauerstoff und spielen eine zentrale Rolle im Wasserkreislauf. Der Wald liefert
zudem den vielseitig verwendbaren Rohstoff Holz und spielt eine außerordentli-
che Rolle beim Schutz der Artenvielfalt. Eine natürliche Waldentwicklung, die
von wirtschaftlicher Nutzung ausgenommen ist, spielt eine bedeutende Rolle für
den Erhalt der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen. Denn die ursprünglichen
Laubmischwälder Europas waren ein von Natur aus reich gegliederter Lebens-
raum.
Der Bund hat sich daher im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit
natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche betragen soll. Ein zentra-
ler Baustein sind dabei die Flächen des Nationalen Naturerbes.
Zu den Flächen des Nationalen Naturerbes gehören unter anderem auch große
und überwiegend vormals militärisch genutzte Gebiete. Solche Flächen sind für
die natürliche Waldentwicklung und somit auch für den Naturschutz aufgrund
ihrer Kapazitäten und Störungsarmut von großer Bedeutung.
Laut DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) ist angesichts der militärischen
Vornutzung auf vielen Naturerbeflächen von einer Kampfmittelbelastung auszu-
gehen. Auf vielen der Flächen gilt daher auch ein Wegegebot, dass Besucherinnen
und Besucher gemäß der Gefahrenabwehrverordnung die öffentlichen, markier-
ten Wege nicht verlassen dürfen. Die Tatsache, dass in vielen ehemals militärisch
genutzten Flächen Kampfmittel lagern, lässt vermuten, dass zumindest die Mög-
lichkeit negativer Auswirkungen auf den langfristigen ökologischen Zustand der
Gebiete besteht.

Drucksache 18/12953 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Zielstellungen gibt es für die Wälder auf den Flächen des Nationalen
Naturerbes?

2. Welche Verpflichtungen sind mit den Waldflächen verbunden, die im Rah-
men des Nationalen Naturerbes an die Länder oder Stiftungen übergeben
wurden?

3. Wie hoch ist der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung
zurzeit (bitte in Hektar und in Prozent angeben)?

4. Wie groß ist die Waldfläche mit natürlicher Waldentwicklung und die Wald-
fläche des Nationalen Naturerbes mit natürlicher Waldentwicklung insge-
samt und in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Bundesländern und
Liegenschaften aufgliedern)?

5. Wie groß sind die Flächen, die bereits einer natürlichen Waldentwicklung
überlassen sind?

6. Welche Mindestgröße haben die Flächen, die als Flächen für natürliche
Waldentwicklung bestimmt sind?

7. Welche Ziele gibt es zur Vernetzung und zur Pufferung der Flächen für na-
türliche Waldentwicklung vor äußeren Einflüssen?

8. Auf wie viel Hektar Waldfläche des Nationalen Naturerbes findet bereits
jetzt keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr statt (bitte nach Bundesländern
und Liegenschaften aufgliedern)?

9. Wie viel Waldfläche des Nationalen Naturerbes ist bereits jetzt der natürli-
chen Waldentwicklung überlassen (bitte in Hektar angeben und nach Bun-
desländern und Liegenschaften aufgliedern)?

10. Wie viel Waldfläche wird bis zum Jahr 2020 der natürlichen Waldentwick-
lung überlassen sein (bitte in Hektar und nach Bundesländern und Liegen-
schaften angeben)?

11. Für welche Flächen des Nationalen Naturerbes, die von der Deutschen Bun-
desstiftung Umwelt übernommen wurden oder sich in der Verwaltung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden, liegen bereits Naturerbe-
entwicklungspläne vor (bitte einzeln auflisten)?

12. Wann wird die Erstellung der Naturerbeentwicklungspläne für die Flächen
des Nationalen Naturerbes, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
übernommen wurden oder sich in der Verwaltung der Bundesanstalt für Im-
mobilienaufgaben befinden, abgeschlossen sein (bitte die Planung nach Jah-
ren und Liegenschaften aufschlüsseln)?

13. Welche Studien werden bereits durchgeführt, sind abgeschlossen oder ge-
plant, um die Entwicklung der Biodiversität auf den Flächen mit natürlicher
Waldentwicklung zu evaluieren?

14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Kampfmittel, deren
Bestandteile langfristige negative Auswirkungen auf den ökologischen Zu-
stand (Boden, Wasser, Luft) der Flächen des Nationalen Naturerbes haben
könnten?

Wenn ja, welche, und wo?
15. Welche Flächen des Nationalen Naturerbes sind nach Kenntnis der Bundes-

regierung noch heute stark mit Kampfmitteln belastet?
16. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung

der Kampfmittel?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12953

17. Wie steht die Bundesregierung zur Verankerung ökologischer Mindeststan-

dards der Waldbewirtschaftung im Sinne einer „guten fachliche Praxis in der
Forstwirtschaft“ im Bundeswaldgesetz, und welche Standards müssen aus
Sicht der Bundesregierung hier definiert werden?

Berlin, den 26. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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