BT-Drucksache 18/12926

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Tabea Rößner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6203 - Die digitale Welt verstehen und mitgestalten - Lernen und Lehren digitalisieren b) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10474 - Bildungseinrichtungen fit für die digitale Gesellschaft und die Zukunft machen

Vom 27. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12926
18. Wahlperiode 27.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Tabea Rößner, Kai
Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6203 –

Die digitale Welt verstehen und mitgestalten ‒ Lernen und Lehren
digitalisieren

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate
Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10474 –

Bildungseinrichtungen fit für die digitale Gesellschaft und die Zukunft
machen

A. Problem
Zu Buchstabe a

Digitale Techniken und Medien sind heute allgegenwärtig und eröffnen den Men-
schen neue Horizonte, Möglichkeiten und Chancen. Sie bergen ein großes eman-
zipatorisches Potenzial, doch durch die Verknüpfung von Daten und Informatio-
nen, deren Speicherung, Verarbeitung und Verknüpfung zu Profilen ergeben sich
auch Risiken für den Persönlichkeits- und Grundrechtsschutz der Bürgerinnen
und Bürger. Die IEA-Studie ICILS 2013 hat gezeigt, dass insbesondere in der
Primar- und Sekundarschulbildung großer Handlungsbedarf besteht, aber auch im
Bereich der Hochschulen, der Aus- und Weiterbildung sowie in der Wissenschaft
müssen nach Auffassung der Antragsteller die digitale Infrastruktur verbessert
und die digitale und Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz und Kulturtech-
nik besser vermittelt werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Kompetenzen starke
soziale Disparitäten und Bildungsbenachteiligungen.

Drucksache 18/12926 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b

Die Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche. Jedoch ergeben sich dadurch
nicht nur Chancen, sondern auch Risiken und Regelungslücken, und neue Frage-
stellungen kommen auf. Zudem stehen neue Wissens- und Bildungszugänge nur
denjenigen offen, die über die technologischen Mittel und die entsprechende Me-
dienkompetenz verfügen, wodurch die digitale Spaltung der Gesellschaft voran-
schreitet. Nach Auffassung der Antragsteller treten sowohl die Bundesregierung
als auch die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag diesen Problemen nur
unkoordiniert entgegen und reagieren mit „Schnellschüssen“, die jedoch den Her-
ausforderungen der digitalen Welt im 21. Jahrhundert nicht gerecht werden.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Um die großen Potenziale von Informations- und Kommunikationstechnologien
allen Menschen zugänglich zu machen, soll die Bundesregierung u. a. aufgefor-
dert werden, gemeinsam mit den Ländern die Zugangsmöglichkeiten für Digitale
Bildung auf allen Bildungsebenen zu erweitern. Um dies umfassend zu ermögli-
chen, soll die Bundesregierung gleichzeitig aufgefordert werden, einen Entwurf
für einen neuen Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes vorzulegen, damit es
Bund und Ländern ermöglicht wird, zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und
der Weiterentwicklung des Bildungssystems zusammenzuarbeiten. Darüber hin-
aus sollen bis zum Eintritt der Verfassungsänderung die Empfehlungen der En-
quete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ ohne Abstriche umgesetzt
werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6203 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Um die Lernbedingungen, -formen und -inhalte in Deutschland in allen Bildungs-
bereichen für die digitale Welt im 21. Jahrhundert „fit“ zu machen, soll die Bun-
desregierung im Wesentlichen aufgefordert werden, zügig eine gemeinsame ko-
ordinierte Strategie innerhalb der Bundesregierung zu erarbeiten, mit dieser als
Grundlage mit den Ländern und Kommunen in Verhandlungen über eine gemein-
same Strategie einzutreten. Sie soll ferner Konzepte und Strategien für das Lernen
für die digitale Welt auf ihre Wirksamkeit evaluieren, die finanziellen Vorausset-
zungen für den Beginn des „DigitalPakt#D“ im kommenden Jahr schaffen, zügig
einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke
vorlegen und gleichzeitig mit den Ländern in die Verhandlungen eintreten, um
das Kooperationsverbot in Gänze abzuschaffen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/10474 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme der Anträge auf den Drucksachen 18/6203 und 18/10474.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12926
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/6203 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 18/10474 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Sven Volmering
Berichterstatter

Elfi Scho-Antwerpes
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Özcan Mutlu
Berichterstatter

Drucksache 18/12926 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sven Volmering, Elfi Scho-Antwerpes, Dr. Rosemarie
Hein und Özcan Mutlu

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6203 in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
und dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Kultur und Medien sowie dem Ausschuss Digitale Agenda zur Mit-
beratung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10474 in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
und dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Kul-
tur und Medien sowie dem Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass digitale Techniken und Medien heute allgegenwärtig
seien und den Menschen neue Möglichkeiten und Chancen eröffneten. Diese bergen zwar ein großes emanzipa-
torisches Potenzial, jedoch ergäben sich durch die Verknüpfung von Daten und Informationen, deren Speicherung,
Verarbeitung und Verknüpfung zu Profilen Risiken für den Persönlichkeits- und Grundrechtsschutz der Bürge-
rinnen und Bürger.

Die Ergebnisse der IEA-Studie ICILS 2013 hätten gezeigt, dass insbesondere bei der Förderung von digitaler
Bildung im Primar- und Sekundarbereich großer Handlungsbedarf bestehe, denn das Leistungsniveau der Schü-
lerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Acht in Deutschland liege mit 523 Punkten unter dem Mittelwert der
Vergleichsgruppe EU (525 Punkte). In keinem anderen an der Studie teilgenommenen Land würden digitale Tech-
niken und Medien von Lehrerinnen und Lehrern weniger im Schulalltag eingesetzt, als in Deutschland. Der Grund
dafür sei, dass das Lehrpersonal in Deutschland mit Qualität und Quantität der schulischen IT-Ausstattung unzu-
frieden und deutlich skeptischer in Bezug auf den Einsatz neuer Technologien sei.

Zudem weise ICILS 2013 hinsichtlich der Computer- und informationsbezogenen Kompetenzen auf starke soziale
Disparitäten hin, denn 29,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Acht in Deutschland würden
lediglich die beiden unteren Kompetenzstufen erreichen, wobei Jugendliche aus sozioökonomisch wenig privile-
gierten Lagen dabei mit 52,8 Prozent den größeren Anteil ausmachen würden. Auch Jugendliche mit Migrations-
hintergrund seien auf den beiden unteren Kompetenzstufen überrepräsentiert.

Hinzukomme, dass nach Ansicht der Antragsteller u. a. auch bei der Hochschulbildung und -digitalisierung, der
Aus- und Weiterbildung sowie im Wissenschaftsbereich hinsichtlich der Digitalen Bildung ein digitales Upgrade
und zusätzliche Investitionen vorgenommen werden müssten, um an den Hochschulen modernes Lehren und Ler-
nen mit neuen digitalen Medien zu ermöglichen und Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
für einen neuen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in der
wissenschaftlichen Arbeit stärker zu sensibilisieren.

In der Gesellschaft sei Medienkompetenz eine Schlüsselkompetenz, weshalb die Potenziale dieser Technologien
in allen Bildungsbereichen ausgeschöpft werden müssten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12926
Vor diesem Hintergrund solle die Bundesregierung aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit den Ländern
und Akteuren aus allen Bildungsbereichen im Wesentlichen dafür Sorge zu tragen, dass

1. die Zugangsmöglichkeiten für Digitale Bildung erweitert werden;

2. sich Medienbildung – angefangen bei der frühkindlichen Bildung – als roter Faden durch alle Bildungs-
angebote zieht;

3. der Aspekt Digitale Bildung bei der Bildungsforschung und -berichterstattung eine stärkere Berücksich-
tigung findet;

4. dem Aspekt Digitale Bildung in punkto Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal verstärkt
genüge getan wird;

5. Standards und Curricula den Erfordernissen der Digitalen Bildung angepasst werden;

6. im Urheberrecht eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke verankert wird, die die bestehen-
den Schrankenprivilegien für Wissenschaft und Forschung zusammenfasst;

7. eine Open-Access-, Open-Science- und Open-Data-Strategie konsequent gefördert wird;

8. Wissenschaft 2.0 verantwortungsvoll gestaltet wird;

9. Schulen und Hochschulen in ihrer Ausstattung den Erfordernissen der Digitalen Bildung angepasst wer-
den;

10. die berufliche Aus- und Weiterbildung in Theorie und Praxis modernisiert werden;

11. den Austausch mit in den Bereichen Urheberrecht, Open Access, Open Science und Open Data agieren-
den zivilgesellschaftlichen Akteuren zu intensivieren, zivilgesellschaftliche Programme stärker zu unter-
stützen und die entsprechenden Akteure sehr viel stärker an der Erarbeitung von Reform-Vorschlägen zu
beteiligen.

Zudem solle die Bundesregierung aufgefordert werden, den Entwurf für einen neuen Artikel 91b Absatz 2 des
Grundgesetzes vorzulegen, der es Bund und Ländern ermöglicht, zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und
Weiterentwicklung des Bildungssystems zusammenzuarbeiten und bis dahin die Empfehlungen der Enquete-
Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ ohne Abstriche umzusetzen.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass die Digitalisierung längst alle Lebensbereiche durch-
dringe, jedoch ergäben sich dadurch nicht nur Chancen, sondern auch Risiken und Regelungslücken, und neue
Fragestellungen kämen auf. Zudem stünden neue Wissens- und Bildungszugänge nur denjenigen offen, die über
die technologischen Mittel und die entsprechende Medienkompetenz verfügen würden, wodurch die digitale Spal-
tung der Gesellschaft immer mehr voranschreite.

Die Antragsteller führen aus, dass die vom BMBF im Oktober 2016 vorgelegte Strategie „Bildungsoffensive für
die digitale Wissensgesellschaft“ ihrer Ansicht nach nicht umfassend genug und zu unkonkret sei. Mit dem darin
enthaltenen „DigitalPakt#D“ wolle der Bund ab 2018 mit fünf Mrd. Euro alle Schulen in Deutschland mit digitaler
Infrastruktur ausstatten, jedoch sei diese Investition bislang weder haushälterisch beschlossen noch zwischen den
Koalitionären abgesprochen, und der eigentliche Bedarf liege bei mindestens 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. Zudem
kritisieren die Antragsteller, dass der „DigitalPakt#D“ nicht mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der
Kultusministerkonferenz abgestimmt sei und vielmehr direkte Aufforderungen an die Länder enthalte, obwohl
nach Auffassung der Antragsteller nur das gemeinsame Handeln von Ländern und Bund allen Menschen gute
Bildungschancen für die digitale Zukunft eröffnen könne, wozu eine Änderung des Grundgesetzes dringend er-
forderlich sei.

Auch innerhalb der Koalition gebe es keine Einigkeit über das Projekt, denn an Art. 91c GG als eine tragfähige
Grundlage für den geplanten „DigitalPakt#D“ zweifle die Fraktion der SPD. Wie zerstritten die Koalition beim
Thema „Digitalisierung“ sei, habe auch der IT-Gipfel 2016 der Bundesregierung deutlich gemacht, auf dem der

Drucksache 18/12926 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bundeswirtschaftsminister und die Bildungsministerin Prof. Dr. Wanka jeweils eigene Vorhaben vorgestellt hät-
ten.

Diese Vorschläge der Bundesregierung würden in keiner Weise der Herausforderung gerecht, die Lernbedingun-
gen, -formen und -inhalte in Deutschland in allen Bereichen die Gesellschaft für die digitale Welt im 21. Jahrhun-
dert fit zu machen.

Vor diesem Hintergrund solle die Bundesregierung im Wesentlichen aufgefordert werden,

1. zügig eine gemeinsame koordinierte Strategie innerhalb der Bundesregierung zu erarbeiten, in der alle
Ressorts ihre Ansätze aufeinander abstimmen;

2. mit dieser abgestimmten und sinnvollen Strategie als Grundlage mit den Ländern und Kommunen in
Verhandlungen über eine gemeinsame Strategie einzutreten mit den gemeinsamen Zielen,

a) individuell jedem Kind und Jugendlichen die größtmögliche Unterstützung beim Lernen zu ge-
währen;

b) passgenaue, altersspezifische, wissenschaftlich unterlegte medienpädagogische Konzepte auszu-
arbeiten;

c) dass die inhaltliche Weiterentwicklung von Bildungsplänen und Unterrichtsentwicklung, curri-
culare Entwicklungen, in die Medienpädagogik als Schlüsselkompetenz fachübergreifend inte-
griert wird;

d) die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehenden und Lehrenden voranzubringen und im Hin-
blick auf die Neuen Medien weiterzuentwickeln;

e) die Weiterentwicklung von geeigneten Bildungsmedien und entsprechenden Inhalten voranzu-
bringen;

f) entsprechende Rahmenbedingungen in der Kita zu schaffen, um eine angemessene Begleitung
der Medienbildung von Kindern erst zu ermöglichen;

g) die Berufliche Bildung zu modernisieren, damit junge Menschen auf die Anforderungen der Ar-
beitswelt im digitalen Zeitalter optimal vorbereitet werden;

h) die Modernisierung und Auf-Stand-Haltung von Infrastruktur und Ausstattung an Schulen und
Berufsschulen sicherzustellen;

i) die Hochschulen so auszustatten, dass dort auf neuestem Stand gelernt, gelehrt und geforscht
werden kann;

j) rechtliche Rahmenbedingungen für notwendige Klarheit und Sicherheit sicherzustellen;

k) die administrative Digitalisierung der Bildungsverwaltung der einzelnen Bildungseinrichtungen
und der übergeordneten Systeme voranzubringen;

l) zu prüfen, inwieweit Bildungseinrichtungen sehr viel stärker als Standorte für Freifunkrouter
genutzt werden können;

3. Konzepte und Strategien für das Lernen für die digitale Welt auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren;

4. die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der „DigitalPakt#D“ schon im kommenden Jahr
beginnen kann;

5. zügig einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen;

6. gleichzeitig mit den Ländern in die Verhandlungen einzutreten, um das Kooperationsverbot in Gänze
abzuschaffen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12926

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, der Ausschuss für Kultur und Medien und der Ausschuss Digitale Agenda haben in
ihren Sitzungen am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 18/6203 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Kul-
tur und Medien und der Ausschuss Digitale Agenda haben in ihren Sitzungen am 21. Juni 2017 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/10474 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat u. a. zu dem Antrag auf Drucksache
18/10474 am 14. Dezember 2016 ein öffentliches Fachgespräch zu dem Thema „Bildung, Qualifizierung und
Wissenschaft in einer digitalisierten Welt“ durchgeführt. Zu dem Fachgespräch wurden die nachfolgend aufge-
führten Sachverständigen eingeladen:

– Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Bonn

– Dr. Ulf Frank Kerber, Koordinator im Mediennetzwerk „Medienbildung und Mediendidaktik“, Mitarbeiter
am Institut für Transdisziplinäre Sozialwissenschaft, Pädagogische Hochschule Karlsruhe

– Prof. Dr. Christoph Meinel, Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer des Hasso-Plattner-Instituts
für Softwaresystemtechnik (HPI) GmbH, Potsdam, Professor für Informatik an der Universität Potsdam

– Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow, Professur für Medienorganisation und Mediensysteme, Institut für Medien-
wissenschaft, Universität Paderborn

– Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommuni-
kation und Neue Medien e.V. - Bitkom, Berlin

– Prof. Dr. Heidi Schelhowe, Leiterin der Arbeitsgruppe „Digitale Medien in der Bildung“ (dimab), TZI –
Technologie-Zentrum Informatik und Informationstechnik, Universität Bremen

– Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Hauptvorstand, Frankfurt
a. M.

Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen wurden als Ausschussdrucksachen 18(18)285 a - f verteilt und
auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Ergebnisse des Fachgesprächs sind in die Bera-
tung des Ausschusses eingeflossen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Anträge der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN in seiner 99. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 18/6203 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/12926 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 18/10474 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt einleitend, dass deutschlandweit die Bildungsinstitutionen
der Herausforderung, die jungen Menschen auf die digitale Zukunft vorzubereiten, nicht gerecht würden. Spätes-
tens seit der ICILS-Studie (International Computer und Information Literacy Study) von 2014 sei klar, dass Schü-
lerinnen und Schüler nicht mit digitalen Medien umgehen könnten, die Medienbildung nicht weit verbreitet sei
und die deutschen Lehrkräfte nicht mit digitalen Unterrichtsmaterialien arbeiten könnten. Wenn man aber die
Zukunft Deutschlands als Innovations- und Wirtschaftsstandort sichern wolle, müssten diese Probleme angegan-
gen werden. Es genüge nicht, wenn die Bildungsministerin einen haushalterisch nicht abgesicherten Pakt ankün-
dige.

Im Hinblick auf die Länderzuständigkeit bemängelt sie, dass bei der Sitzung der Kultusministerkonferenz zur
Leitlinie der Digitalen Bildung kein Vertreter des Bundesministeriums anwesend gewesen sei. Die Herausforde-
rung „Digitale Bildung“ könne man aber nur gemeinsam bewältigen, und ein Kooperationsverbot dürfe nicht
vorgeschoben werden.

Zu den beiden Anträgen führt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass im Deutschen Bundestag hin-
sichtlich der dort genannten Punkte Konsens herrsche sollte, da sich die digitale Schere immer weiter öffne. Daher
appelliert sie an die Fraktion DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen, den Anträgen zu zustimmen.

Der von der Bildungsministern angekündigte Digitalpakt sei notwendig, jedoch würden die dafür vorgesehenen
fünf Mrd. Euro aufgrund des jährlichen Bedarfs von 2,8 Mrd. Euro nicht ausreichen. Neben der Aufstockung der
Hardware müsse das Schulpersonal durch eine Weiterbildungsoffensive auf die Zukunft vorbereitet werden, damit
sie die digitalen Medien und Unterrichtsmaterialien auch im Unterricht einsetzen könnten.

Die Fraktion der CDU/CSU merkt einleitend an, dass der Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im September 2015 vorgelegt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt sei längst ein Antrag der Koalition zur Digitalen
Bildung verabschiedet worden, der auch zu einer enormen Erfolgsbilanz geführt habe. Zudem würden die im
Antrag angesprochenen Punkte bereits durch einen Beschluss des Bundestages angegangen. Beispielhaft werde
die Schaffung des Internet-Instituts, die Neuausrichtung des Forschungsfelds „Digitale Hochschullehre“, die För-
derung der offenen Bildungsmaterialien OER (Open Educational Resources), das BMBF-Förderprogramm „Di-
gitale Medien in der Beruflichen Bildung“, das Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ (Richtlinien zur Förde-
rung von Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten), die Qualitätsoffensive Lehrerbildung, den
Ausbau der „Schul-Cloud“ und die Möglichkeit, beim Breitbandausbau Mittel für Digitale Bildung zu verwenden,
genannt. Zudem ermögliche das Grundgesetz auch, finanzschwache Kommunen zu stärken.

Des Weiteren führt er aus, dass bei den aktuellen Bund-Länder-Verhandlungen ein Eckpunktepapier vorgestellt
worden sei, mit dem Ziel zu einer Übereinstimmung zu gelangen.

Zudem kritisiert die Fraktion der CDU/CSU, dass die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortlaufend
wider besseren Wissens interessierte Bürger hinsichtlich der Gelder für die Digitale Bildung falsch informiere
und behaupte, dass das Geld für die Rüstung eingesetzt werde. Es sei ein normales parlamentarisches Verfahren,
haushaltstechnisch noch keine Mittel festzulegen, wenn die Vereinbarung noch nicht existiere. Weiter erklärt sie,
dass die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Jahre lang untätig geblieben sei, der Antrag lediglich
eine Abschrift sei und sie lediglich wieder das Thema „Kooperationsverbot“ zur Sprache bringen wolle. Man
appelliere daher, der Bevölkerung hinsichtlich der Haushalte keine Unwahrheiten zu verkünden. Schließlich seien
daran auch Ministerinnen und Minister der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beteiligt, wie ehemals
Sylvia Löhrmann in Nordrhein-Westfalen. Die Fraktion erfreue, dass Nordrhein-Westfalen verstärkt die Lehre-
raus- und -fortbildung im digitalen Bereich angehen wolle.

Abschließend bewerte die Fraktion der CDU/CSU die 18. Legislaturperiode als vier gute Jahre für die Digitale
Bildung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12926
Die Fraktion DIE LINKE. erklärt einleitend, dass sie den Antrag der Koalition begrüßt habe. Zwar gebe es
Fortschritte, jedoch sei z. B. die Digitale Bildung in den Schulen noch nicht angekommen, und die Akteure wür-
den immer wieder die gleichen Probleme benennen.

Zum fünfjährigen Digitalpakt der Bundesregierung merkt sie an, dass dessen Mittel noch nicht zum Einsatz ge-
kommen seien. Zwar sei es gut, wenn sich die Ministerien untereinander absprächen, jedoch dürfe es ihrer Ansicht
nach nur eine gemeinsame Strategie zur Digitalen Bildung geben.

Zur Aussage der Fraktion der CDU/CSU, den Art. 91c GG nutzen zu wollen, erklärt sie, dass die Gelder nur an
die Länder und nicht an die Kommunen gegeben werden könnten. Jedoch sei die kostspielige Ausstattung der
Schulen mit Hard- und Software Aufgabe der Kommunen. Das Problem könne durch Art. 91c GG nicht gelöst
werden. Die Anträge der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN böten diesbezüglich keine Lösung. Daher
werde sich die Fraktion DIE LINKE. der Stimme enthalten.

Die Fraktion DIE LINKE. führt aus, dass die Medienkompetenz an den Schulen noch wenig entwickelt sei. Sie
erinnert an das Zusammentreffen mit skandinavischen Schulleitern, bei dem der Schulleiter einer finnischen
Schule gesagt habe, dass die Schüler bei den Prüfungen das Internet nutzen dürften, während der Schulleiter einer
deutschen Schule mitteilte, dass der Internetgebrauch in den Prüfungen unterbunden werde.

Zu der Frage, wie die Schule mit Digitaler Bildung umgehen müsse, habe es einen Bericht des Büros für Tech-
nikfolgenabschätzung gegeben, der jedoch Fragen unbeantwortet lasse. Daher müsse es in der nächsten Legisla-
turperiode eine Nachfolgeuntersuchung geben.

Des Weiteren führt die Fraktion aus, dass der Skepsis gegenüber der Digitalen Bildung entgegengetreten werden
müsse. Jedoch sei dies eine umfassende Aufgabe, weshalb das Kooperationsverbot aufgehoben und der Bund mit
einer dauerhaften Finanzierungsstrategie unterstützend tätig werden müsse. Fünf Mrd. Euro seien dafür nicht aus-
reichend.

Die Fraktion DIE LINKE. habe zur Digitalen Bildung keinen Antrag gestellt, da sie der Ansicht sei, dass die
Forderungen des Berichts der Enquete-Kommission erst noch erfüllt werden müssten.

Die Fraktion der SPD erklärt, dass die Anträge der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus den Jahren
2015 und 2016 veraltet seien. Sie merkt an, dass seitdem viel geschehen sei und verweist auf die Ausführungen
des Koalitionspartners. Die Forderungen der Antragsteller seien weit gefasst und unrealistisch. Immerhin werde
die Abschaffung des Kooperationsverbotes gefordert.

Die 3,5 Mrd. Euro, die für die Schulsanierungen bereitgestellt worden seien, würden auch für die Verbesserung
der digitalen Ausstattung an Schulen benötigt. Der Bund habe fünf Mrd. Euro für den Ausbau der IT-Infrastruktur
an Schulen in Aussicht gestellt, damit die Länder ihre Eckpunkte umsetzen könnten. Zudem müsse mit Blick auf
die fünf Mrd. Euro die Haushaltfrage geklärt werden, denn die Vorstellungen dazu seien immer noch zu unpräzise.

Abschließend merkt die Fraktion der SPD in Richtung der Bundesregierung an, dass es zur Vertiefung der Ziele
beigetragen hätte, wenn die Ministerin Prof. Dr. Wanka oder ein Staatssekretär bei der Veröffentlichung des Di-
gitalpaktes anwesend gewesen wären.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft der Fraktion der CDU/CSU vor, „alternative Fakten“ genannt
zu haben. Die Anträge befassten sich nicht mit erfundenen oder veralteten Problemlagen. Diesbezüglich erinnere
sie an das zwei Wochen zurückliegende Nationale MINT-Forum, wo die Vertreter ihre Sorgen und Probleme
noch einmal mitgeteilt hätten und das die gesetzten Ziele noch nicht erreicht worden seien. Zudem gehe auch aus
dem Bericht der Enquete-Kommission hervor, dass die meisten Forderungen hinsichtlich des Lernens in der digi-
talen Gesellschaft noch nicht erfüllt seien.

Den Digitalpakt bewerten die Antragsteller als gut, jedoch sei die Bunderegierung dahingehend noch nicht tätig
geworden.

Des Weiteren sei es korrekt, dass in die Rüstung mehr Mittel investiert würden als in die Digitale Bildung. Die
3,5 Mrd. im Rahmen der Länder-Finanzausgleiche seien zwar zu begrüßen, jedoch seien sie bei einem Investiti-
onsstau in Höhe von 34 Mrd. Euro nicht ausreichend. Daher müsse sich gemeinsam für mehr Mittel eingesetzt
werden.

Drucksache 18/12926 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der CDU/CSU weist entschieden den Vorwurf, „alternative Fakten“ aufgeführt zu haben, zurück.
Die Fraktion stehe in engem Kontakt mit dem betroffenen Personenkreis und verfüge mit seinen Bericherstattern
über den notwendigen Sachverstand. Zwar befinde sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktuell in
einer schwierigen Lage, jedoch seien die Argumentationslinie und ihr Sprachgebrauch unpassend.

Des Weiteren merkt sie an, dass es legitim gewesen sei, beim Nationalen MINT-Forum auch über die Probleme
zu sprechen, jedoch müsse auch anerkannt werden, dass Vieles bereits erreicht worden sei.

Berlin, den 21. Juni 2017

Sven Volmering
Berichterstatter

Elfi Scho-Antwerpes
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Özcan Mutlu
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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