BT-Drucksache 18/12925

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/10012 - BAföG an die Lebenswirklichkeit anpassen - Keine weiteren Nullrunden für die Studierenden b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11178 - Attraktivitätsverlust stoppen - BAföG noch 2017 erhöhen

Vom 27. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12925
18. Wahlperiode 27.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10012 –

BAföG an die Lebenswirklichkeit anpassen ‒ Keine weiteren Nullrunden für
die Studierenden

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate
Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11178 –

Attraktivitätsverlust stoppen ‒ BAföG noch 2017 erhöhen

A. Problem
Zu Buchstabe a

Mit dem Ziel, jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Herkunft ein
Hochschulstudium zu ermöglichen, war die Einführung des Bundesausbildungs-
förderungsgesetzes (BAföG) vor 45 Jahren ein Meilenstein des Sozialstaates. Ge-
genwärtig reicht das BAföG allerdings als alleiniges Instrument zur Studienfinan-
zierung nicht mehr aus. Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studenten-
werks besuchen 77 Prozent der Kinder mit akademischen Familienhintergrund,
aber nur 23 Prozent der Kinder aus Familien ohne akademischen Hintergrund eine
Hochschule. Auch die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ist rückläu-
fig und beträgt bei Gymnasiastinnen und Gymnasiasten weniger als 2 Prozent.
Trotzdem wurde bei der letzten BAföG-Reform im Jahr 2014 auf eine strukturelle
Weiterentwicklung dieses Instruments weitestgehend verzichtet.

Drucksache 18/12925 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b

Jungen Menschen aus einkommensarmen Elternhäusern den Zugang zum Hoch-
schulstudium zu ermöglichen, ist das Ziel des Bundesausbildungsförderungsge-
setzes, das damit das Bildungsgerechtigkeitsgesetz Nummer eins und das Finan-
zierungsinstrument ist für Bildungsaufstiegs- und –zugangschancen. Es begründet
einen Rechtsanspruch auf Bildungsteilhabe und bildet somit eine wesentliche
Grundlage für eine gute Bildung und Qualifizierung.

Nachdem das BAföG zwischen 2010 und 2016 überhaupt nicht erhöht wurde und
somit circa 130 000 Schülerinnen und Schüler und Studierende den Zugang zur
BAföG-Förderung verloren haben, hat die 25. BAföG-Novelle zwar Verbesserun-
gen gebracht. Doch hat die dort vorgesehene Erhöhung nicht mit der Preis- und
Einkommensentwicklung schrittgehalten. Auch wird die gegenwärtige Ausgestal-
tung der Förderleistungen und –bestimmungen der vielfältiger werdenden Le-
bensrealität der jungen Generation nicht mehr gerecht.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Um das BAföG wieder zu einem verlässlichen Instrument der Studienfinanzie-
rung zu machen, muss es eine Rückkehr zum Vollzuschuss der BAföG-Gelder,
eine Anpassung der Förderhöchstdauer an die tatsächliche Studiendauer sowie
eine jährliche automatische Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge an die
Entwicklung der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten geben. Weiterhin muss
eine deutliche Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten und die Förder-
möglichkeit von Teilzeitstudien vorgesehen werden.

Zu Buchstabe b

Seit der 25. BAföG-Novelle finanziert der Bund das BAföG zu 100 Prozent. Er
ist damit nicht mehr auf die Zustimmung der Länder angewiesen und soll diese
Freiheit nutzen, um in Verantwortung gegenüber den Studierenden im BAföG
eine dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhung von Fördersätze und
Freibeiträgen zu verankern. Dabei ist es die zentrale Herausforderung, die starke
Abhängigkeit der Bildungschancen von der sozialen Herkunft zu beseitigen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12925
Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/10012 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11178 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
a) Annahme des Antrags auf Drucksache 18/10012.

b) Annahme des Antrags auf Drucksache18/11178.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12925 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/10012 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 18/11178 abzulehnen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Oliver Kaczmarek
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12925
Bericht der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Oliver Kaczmarek, Nicole Gohlke
und Kai Gehring

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/10012 in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober 2016
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
sowie dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11178 in seiner 218. Sitzung am 16. Februar 2017
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
und dem Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Um jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Herkunft ein Hochschulstudium zu ermöglichen, wurde vor
45 Jahren das Bundesausbildungsförderungsgesetz erlassen, was rückblickend als Meilenstein in der Architektur
des Sozialstaates bezeichnet werden könne. Doch habe im Jahr 1972 jeder zweite (44,6 Prozent) Student eine
Studienförderung bekommen, während im Jahr 2015 lediglich 15 Prozent der Studentinnen und Studenten Leis-
tungen nach dem BAföG bekämen. Darüber hinaus reiche das BAföG als alleiniges Instrument zur Studienfinan-
zierung schon lange nicht mehr aus. Dies habe zur Folge, dass nach der 20. Sozialerhebung des Deutschen Stu-
dentenwerkes zwar 77 Prozent der Kinder mit akademischen Familienhintergrund an einer Hochschule studierten,
jedoch nur 23 Prozent der Kinder aus Familien ohne akademischen Hintergrund. Gleiches gelte noch im verstärk-
ten Maße für die Förderung der Schülerinnen und Schüler. Während 1983 noch circa ein Drittel der förderungs-
fähigen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten BAföG bezogen, ist dieser Anteil auf gegenwärtig unter zwei Pro-
zent gefallen. Diese Zahlen zeigten, dass die gegenwärtige Ausgestaltung des BAföGs an den Bedarfen der Schü-
lerinnen und Schüler sowie der Studierenden vorbei gehe. Eine strukturelle Weiterentwicklung sei daher dringend
notwendig. Insbesondere die Rückkehr zum Vollzuschuss, die Anpassung der Förderhöchstdauer an die tatsäch-
liche Studiendauer, eine jährliche automatische Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge an die Entwicklung
der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten sowie eine deutliche Ausweitung des Kreises der Leistungsberech-
tigten und die Fördermöglichkeit von Teilzeitstudien sei notwendig. Durch die bisherige Politik der verzögerten
Erhöhung der BAföG-Sätze und des Verzichts auf eine strukturelle Weiterentwicklung dieses Instrumentes, seien
nicht nur zwei volle Studierendengenerationen von der Erhöhung der BAföG-Leistung ausgeschlossen worden,
sondern es werde auch keine Rücksicht auf die insbesondere in den Universitätsstädten ansteigenden Mieten ge-
nommen. Insbesondere auch aus diesem Grund sei die im 2014 beschlossene Bafög-Reform nicht ausreichend.
Letztlich soll mittelfristig eine Harmonisierung der verschiedenen Förderinstrumente angestrebt werden, die das
bisherige Meister-BAföG, die Berufsausbildungsbeihilfen, die Vermögensfreibeträge und die Kinderzuschussan-
teile umfasse.
Drucksache 18/12925 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe b

Als Rechtsanspruch ausgestaltet ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) das Bildungsgerechtig-
keitsgesetz Nummer eins und das zentrale Finanzierungsinstrument für Bildungsaufstieg und Zukunftschancen.
Es soll jungen Menschen aus einkommensarmen Elternhäusern den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen.
Dies sei notwendig, um eine Spaltung der Gesellschaft in Gewinner und Verlierer, in Arme und Reiche als Folge
einer ungerechten Bildungspolitik und eines unzureichenden Bildungssystems zu vermeiden.

Um das Ziel des BAföGs zu sichern, müsse dies Instrument massiv ausgebaut werden. Zwischen 2010 und 2016
sei es zu keiner Erhöhung der BAföG-Sätze gekommen, was zu einem Ausschluss der Förderung von 130 000
Schülerinnen, Schülern und Studierenden geführt habe. Auch die im Jahr 2016 beschlossene Anpassung sei zu
gering gewesen, da sie den vorangegangenen Wertverlust nicht habe ausgleichen können. Die Koalitionsfraktio-
nen hätten, um diese Entwicklung zu verschleiern, die Veröffentlichung des 21. BAföG-Berichts um ein Jahr und
damit auf einen Zeitpunkt nach der Bundestagswahl 2017 verschoben.

Da der Bund seit der 25. BAföG-Novelle das BAföG zu 100 Prozent finanziert und somit nicht mehr wie bisher
auf die Zustimmung der Bundesländer angewiesen ist, müsse er diese Freiheit nutzen, um in Verantwortung ge-
genüber den Studierenden im BAföG eine dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhung von Fördersät-
zen und Freibeträgen zu verankern. Bund und Länder seien gemeinschaftlich verantwortlich für die Verwirkli-
chung des Menschenrechtes auf Bildung. Es sei die zentrale Herausforderung, die starke Abhängigkeit der Bil-
dungschancen von sozialer Herkunft zu beseitigen. Während 77 von 100 Kindern mit studierten Eltern ebenfalls
an einer Hochschule studierten, seien dies bei Kindern von Eltern, die nicht studiert haben nur 23 Prozent. Dies
sei eine Bildungsblockade in Deutschland, die aufgebrochen werden müsse.

Der Bundestag solle begrüßen, dass die Länder die freigewordenen Mittel aus der 25. BAföG-Novelle den Bil-
dungs- und Wissenschaftshaushalten der Länder zugeführt haben. Die Bundesregierung solle zudem aufgefordert
werden,

– zum Herbst 2017 die BAföG-Sätze um 6 Prozent und die Freibeträge vom Einkommen von Eltern, Ehe-
partnerinnen und -partnern sowie Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Auszubildenden um 3 Pro-
zent zu erhöhen;

– im BAföG geeignete Indexierungen für dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhungen von För-
dersätzen und Freibeträgen einzuführen;

– zur angemessenen Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten die bisherige Mietkostenpauschale regional
gestaffelt an regionale Durchschnitte anzupassen;

– die Förderhöchstdauer für Studierende, die nahe Angehörige pflegen, generell zu erhöhen;

– eine Teilzeitförderung zu ermöglichen für Studierende, die aufgrund von Kinderbetreuung, Pflege von An-
gehörigen, Behinderung oder schwerer chronischer Krankheit kein Vollzeitstudium aufnehmen können;

– zu prüfen, eine Generalklausel einzuführen, wonach hochschulrechtlich zulässige Studienformen förde-
rungsrechtlich nachvollzogen werden müssen;

– die Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zum Bundesausbildungsförderungsgesetz syste-
matisch im Sinne der gezielten Förderung junger Menschen aufzuarbeiten, besser miteinander zu verzah-
nen und so ein ermutigendes und effizientes Unterstützungssystem für mehr Ausbildungsbeteiligung zu
schaffen;

– das BAföG stärker für Flüchtlinge zu öffnen. Flüchtlinge sollen nach drei Monaten und nicht erst nach 15
Monaten Aufenthalt antrags- und förderberechtigt sein;

– mit den Ländern eine bundeseinheitliche und funktionstüchtige Software auf den Weg zu bringen, damit
das BAföG online beantragt werden kann. Ziel müssen „medienbruchfreie Prozesse“ sein, „die zu vollstän-
dig auf elektronischen Weg durchgeführten Verwaltungsverfahren führen“ (siehe 25. BAföGÄndG; Druck-
sache 18/2663);

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12925
– die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

über ein vom Bund errichtetes zentrales Bürgerportal erreichbar zu machen, über das auch die Länder ihre
Dienstleistungen online bereitzustellen haben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/10012 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/11178 abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/11178 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 90. Sitzung
am 22. März 2017 beraten und empfiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/10012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11178 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die CDU/CSU-Fraktion merkt bezüglich der Anträge der Opposition an, dass sich diese gegenseitig beim Ein-
fordern von sozialen Wohltaten überbieten wolle und das BAföG weder unattraktiv noch weit von der Lebens-
wirklichkeit entfernt sei. Durch die Reform der Koalition von 2016 sei das BAföG ein modernes Gesetz, das den
aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Einkommen, Preise und Lebens- und Studienbedingungen Rechnung trage.
In diesem Zusammenhang sei an die Einführung der Online-Antragstellung und die Erhöhung der Bedarfssätze
und Freibeträge um 7 Prozent, wofür der Bund jährlich zusätzlich 825 Mio. Euro und insgesamt fast drei Mrd.
Euro aufwende, zu erinnern.

Der Kritik der Fraktion DIE LINKE. müsse entgegengehalten werden, dass durch die Reform zusätzlich 110.000
Studierende gefördert würden und der Wohngeldzuschuss und die Kinderfreibeträge erhöht worden seien.

Zum Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei anzumerken, dass die Erhöhung der BAföG-Sätze
um 6 Prozent und der Freibeträge um drei Prozent jährlich eine Mehrausgabe von nochmals 435 Mio. Euro be-
deute, wofür der Antrag jedoch keinen Deckungsvorschlag aufzeige. Die Länder seien weder bereit noch in der
Lage, eine BAföG-Reform mitzufinanzieren, weshalb es mit der 25. BAföG-Reform auch zu keiner Erhöhung
gekommen sei. Daher habe der Bund seit dem 1. Januar 2015 die BAföG-Kosten übernommen und somit die
Länder um 1,2 Mrd. Euro jährlich entlastet.

Drucksache 18/12925 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die CDU/CSU-Fraktion wolle das BAföG als ein dynamisches Gesetz erhalten und die Freibeträge, Bedarfssätze
und Strukturen anpassen. Es sei an die Verbesserungen durch die jüngste Reform hinsichtlich des Übergangs vom
Bachelor zum Master und der Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erinnern.

Des Weiteren bekenne sich die CDU/CSU-Fraktion klar zum Beibehalten des Teildarlehens sowie der Rückzah-
lung bis 10 000 Euro unter sozialverträglichen Rückzahlungsmodalitäten, da das BAföG eine Sozialleistung dar-
stelle und kein „Rundum-sorglos-Paket“ sei.

Hinsichtlich der Erhöhung des BAföGs nenne die Opposition veraltete Zahlen, die noch vor der zurückliegenden
Reform erhoben worden seien. Zudem könne der im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufge-
führte alternative BAföG-Bericht der Gewerkschaften nicht nachweisen, ob das 25. BAföG-Änderungsgesetz
Wirkung entfalte, denn der Bericht enthalte Daten bis zum Jahr 2015, während das Änderungsgesetz erst am 1.
Januar 2016 in Kraft getreten sei.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Koalition und die Bundesregierung in den letzten Jahren sehr
viel für Bildungsgerechtigkeit und eine verlässliche Hochschulpolitik getan hätten. Es sei daran zu erinnern, dass
sie in diesem Bereich für die Jahre 2007 bis 2023 mit 20,2 Mrd. Euro mehr als jede andere Bundesregierung
geleistet habe. Eine Novelle des BAföGs auf postfaktischer Basis lehne seine Fraktion ab, weshalb sie den beiden
Anträgen der Opposition nicht zustimmen werde. Die CDU/CSU-Fraktion wolle zunächst den 21. BAföG-Bericht
abwarten.

Die SPD-Fraktion führt aus, dass das BAföG durch den Wiedereintritt der SPD in die Regierung einen deutlich
höheren Stellenwert erhalten habe. Die 25. BAföG-Novelle entfalte aktuell ihre Wirkung und müsse als gelungen
bezeichnet werden.

Durch die Novelle seien die Freibeträge, die Bedarfssätze und die Wohnkostenpauschale substanziell erhöht wor-
den, die notwendige strukturelle Modernisierung des Übergangs zwischen Bachelor und Master seien vorgenom-
men worden und der Bund habe den Länderanteil im Bundeshaushalt bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben
übernommen. Zudem habe die Novelle gezeigt, dass der Bund für das BAföG allein verantwortlich sei. Richtig
sei es gewesen, das Deutschlandstipendium auf 2 Prozent zu begrenzen. Zudem sei die Begabtenförderung ge-
stärkt und Milliardenbeträge investiert worden.

Die SPD-Fraktion sieht auch, dass das BAföG regelmäßig angepasst werden müsse, jedoch lehnt sie eine auto-
matische Anpassung ab, denn diese sei im Vergleich zu anderen Sozialleistungen nicht systemkonform. Zudem
sei über die zusätzliche Förderung von Schülern an allgemeinbildenden Schulen und in nichtdualen Ausbildungen
sowie die Erhöhung der Freibeträge zu diskutieren. Dem Vorschlag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, die Bedarfssätze stärker zu erhöhen als die Freibeträge, sei entgegen zu halten, dass die Erhöhungen immer
gleichwertig geschehen müssten.

Im Hinblick auf die angesprochenen Petitionen sei anzumerken, dass dort gegenüber dem Bund gefordert werde,
Schüler von Berufsfachschulen im Rahmen des BAföGs zu fördern. Dies sei eine interessante Ergänzung zu den
Überlegungen im Ausschuss und daher zu diskutieren. Des Weiteren sei auch über das Teilzeitstudium und die
Einführung einer Altersgrenze zu diskutieren. Enttäuschend sei, dass beide Anträge die Weiterentwicklung des
Meister-BAföGs nicht aufgegriffen hätten, denn dieses sei gleichwertig zum BAföG.

Weiterhin befürworte die SPD-Fraktion statt einer regionalen Wohnkostenpauschale den gezielten Bau von
Wohnheimen, da eine Pauschale zu einer Welle der Mieterhöhung führen würde. Trotz des Weiterentwicklungs-
bedarfs werde die SPD-Fraktion den beiden Anträgen nicht zustimmen, denn der alternative BAföG-Bericht bilde
nicht die Wirkungen der letzten BAföG-Novelle ab.

In Richtung der Fraktion von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN sei abschließend auf den Widerspruch hinzuweisen,
dass die Fraktion sich einerseits als BAföG-Partei bezeichne, aber der grüne Ministerpräsident von Baden-Würt-
temberg andererseits Studiengebühren einführen wolle. Seiner Ansicht nach gehörten Ausbildungsförderung und
gebührenfreie Bildung zusammen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt einleitend, dass die jüngste BAföG-Reform der Koalition die inflationsbe-
dingten Preissteigerungen wieder nicht ausgeglichen habe. Dass insbesondere die Fraktion der SPD das Thema
erst wieder im Wahlkampf aufgreife, lasse die Politik nicht nur unglaubwürdig erscheinen, sondern habe auch
fatale Auswirkungen für die jungen Menschen und Studierenden. Vor diesem Hintergrund habe die Opposition

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12925
zu den Themen „Wohnkostenpauschale“, „Berechtigtenkreis“, „Förderhöhe“, „Dynamisierung der Fördersätze“
und „Elternunabhängigkeit“ zwei Anträge gestellt. Auch lägen drei Petitionen zu diesem Thema vor. Eine dyna-
mische Anpassung des BAföGs sei geboten, denn nach wie vor hänge die Förderung sehr stark vom Einkommen
und Vermögen der Eltern ab.

Weiterhin führt die Fraktion DIE LINKE. aus, dass im Jahr 2016 nur 15 Prozent der Studierenden durch das
BAföG gefördert worden seien. Zudem kompensiere das BAföG weder den Lebensbedarf noch die studienbezo-
genen Mehraufwendungen. Auch die Wohnkostenpauschale decke nicht die tatsächlichen Wohnkosten in den
Hochschulstädten. Vor diesem Hintergrund habe die Fraktion in der 18. Legislaturperiode mehrfach Vorschläge
dahingehend vorgelegt, flankiert mit einer Reform der Erbschaftssteuer die Bedarfssätze und Freibeträge anzuhe-
ben, die Wohnkostenpauschale anzupassen, die Altersgrenzen und das BAföG auf Darlehensbasis abzuschaffen,
die Sätze zu dynamisieren und schrittweise die Elternunabhängigkeit einzuführen, um der Mittelschicht den Zu-
gang zum BAföG weiter zu öffnen. Dies ermögliche den Studierenden bei der Berufswahl mehr Unabhängigkeit
vom Elternhaus. Die Fraktion DIE LINKE. hoffe auf die Umstrukturierung des BAföGs noch in dieser Legisla-
turperiode.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Antrag in die richtige
Richtung gehe, jedoch hätte sie höhere Forderungen gestellt, und es fehle die wichtige Einführung des rückzah-
lungsfreien Vollzuschusses und der Förderung von Schülerinnen und Schülern, die noch zu Hause wohnten. Den-
noch stimme die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag zu, denn die BAföG-Erhöhung müsse so schnell wie möglich
auf den Weg gebracht werden und dürfe nicht nur Wahlkampfthema sein.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt zunächst, dass sie für den alternativen BAföG-Bericht dank-
bar sei, denn die Koalition habe einen BAföG-Bericht der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode
aus politischen Gründen verhindert. Zudem seien die Fakten des alternativen Berichtes korrekt, denn sie deckten
sich mit den Daten der Opposition.

Zur Kritik, dass dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Gegenfinanzierung fehle, sei anzu-
merken, dass diesbezüglich auf die Haushaltsberatung zu verweisen sei und lediglich Mehrkosten in Höhe von
100 Mio. Euro verursacht würden, die aufgrund der milliardenhohen Überschüsse im Bundeshaushalt durch Bun-
desfinanzminister Dr. Schäuble auch finanzierbar seien. Dies sei eine Investition in die Bildungsgerechtigkeit und
damit in die Zukunftschancen der jungen Generation.

Fraglich sei, warum mit dem Eckpunktebeschluss des BMF und des Bundeskabinetts allein der Verteidigungsetat
erhöht worden sei. Nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien die Gelder in Bildungs- und
Forschungsausgaben besser angelegt. Auch die Ankündigung des Kanzlerkandidaten Martin Schulz, in der nächs-
ten Legislaturperiode das BAföG erhöhen zu wollen, finde sich nicht im Eckpunktebeschluss wieder. Zudem habe
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Erhöhung noch für diese Legislaturperiode vorgeschlagen, denn
das BAföG sei mit der letzten Erhöhung nicht an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst worden. Die
jüngste BAföG-Reform sei als wenig erfolgreich zu bewerten, denn im Jahr 2017 sei das BAföG weniger wert als
im Jahr 2010.

Es wird weiter ausgeführt, dass es wichtig sei, zu einer regional gestaffelten Wohnkostenpauschale zurückzukeh-
ren, denn die Mietpreise seien in den Universitätsstädten unterschiedlich hoch. Zudem sei es wichtig, die Förde-
rung an die Lebenswirklichkeit anzupassen und die Förderhöchstdauer für Studierende, die nahe Angehörige
pflegten, Kinder betreuten, körperlich beeinträchtigt seien oder an einer chronischen Krankheit litten, zu erhöhen.
Das BAföG müsse stärker für Flüchtlinge geöffnet und eine bundeseinheitliche funktionstüchtige Online-Bera-
tung ermöglicht werden. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass alle Fraktionen Interesse daran haben müssten,
einen automatischen, regelmäßigen Anpassungszyklus zu verankern.

Abschließend wird festgestellt, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE. wichtig sei, denn dieser enthalte viele
ähnliche Forderungen und schlage die BAföG-Erhöhung noch in dieser Legislaturperiode vor.

Die Bundesregierung (BMBF) erläutert zunächst, dass der alternative BAföG-Bericht aufgrund der veralteten
Datenlage wertlos sei. Die Statistik, die die Wirkungen der 25. BAföG-Novelle darstellen werde, erscheine im
Juli dieses Jahres, und erst auf dieser Grundlage könne ein aussagekräftiger Bericht erstellt werden. Bezüglich der
Äußerungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei darauf hinzuweisen, dass die Gesetzesbegründung zur
25. BAföG-Novelle klarstelle, dass der Bericht über die ab dem Wintersemester 2016 wirkenden Änderungen erst
im Jahr 2017 erstellt werde. Auch sei dies nicht erst in diesem Jahr entschieden worden.

Drucksache 18/12925 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zum Thema „Digitalpakt“ sei anzumerken, dass die Mittel dafür noch nicht etatreif seien und daher noch nicht
im Bundeshaushalt verankert werden könnten. Das Angebot des Bundes hinsichtlich der Ausstattung der Schulen
liege vor, und es gäbe Gespräche mit den Bundesländern mit dem Ziel, dieses Jahr zu einer Bund-Länder-Verein-
barung zu kommen. Sollte die Fraktion der CDU/CSU wieder die Regierungsverantwortung übertragen bekom-
men, werde sie dafür Sorge tragen, die erforderlichen Mittel in den Bundeshaushalt einzustellen.

Berlin, den 22. März 2017

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Oliver Kaczmarek
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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