BT-Drucksache 18/12914

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Tabea Rößner, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12373 - Soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen verbessern, Kulturförderung gerecht gestalten

Vom 27. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12914
18. Wahlperiode 27.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Tabea Rößner, Lisa Paus,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12373 –

Soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen
verbessern, Kulturförderung gerecht gestalten

A. Problem
Eine offene Gesellschaft braucht kulturelle Vielfalt, die Förderung von Kunst und
Kultur sei elementar für die Stärkung der Demokratie. Dies vorausgeschickt, for-
dern die Antragstellerinnen und Antragsteller von der Bundesregierung transpa-
rente Kriterien und gerechte Regeln, nach denen Fördermittel des Bundes ausge-
reicht werden. Daneben müssten die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie Künstlerinnen, Künstler und
Kreative in ihrer Arbeit unterstützten. Zukunfts- und Existenzängste bildeten eine
schlechte Basis für kreatives Schaffen. Deshalb würden dringend Konzepte zur
Existenzsicherung gebraucht.

In einem umfangreichen Forderungskatalog setzt sich die Fraktion unter anderem
für ein „Transparenzportal“ ein, in dem die Bundesregierung veröffentlicht, nach
welchen Kriterien die Kulturförderung des Bundes in den unterschiedlichsten For-
men und Sparten vergeben wird. Außerdem geht es um eine Reihe von Verände-
rungen in den Sozialversicherungen, die es Künstlerinnen, Künstlern und Kreati-
ven erleichtern soll, sich gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und für das Alter ab-
zusichern. Die wirtschaftliche Lage der Kreativen soll unter anderem durch Ta-
rifbindungen, Mindestvergütungen und Mindesthonorare verbessert werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/12914 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12914
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/12373 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Siegmund Ehrmann
Vorsitzender

Dr. Astrid Freudenstein
Berichterstatterin

Burkhard Blienert
Berichterstatter

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

Drucksache 18/12914 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Astrid Freudenstein, Burkhard Blienert, Sigrid Hupach
und Ulle Schauws

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/12373 in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen sowie zur Mitberatung an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss Digitale Agenda.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Eine offene Gesellschaft braucht kulturelle Vielfalt, die Förderung von Kunst und Kultur sei elementar für die
Stärkung der Demokratie. Dies vorausgeschickt, fordern die Antragstellerinnen und Antragsteller von der Bun-
desregierung transparente Kriterien und gerechte Regeln, nach denen Fördermittel des Bundes ausgereicht wer-
den. Daneben müssten die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden,
dass sie Künstlerinnen, Künstler und Kreative in ihrer Arbeit unterstützten. Zukunfts- und Existenzängste bildeten
eine schlechte Basis für kreatives Schaffen. Deshalb würden dringend Konzepte zur Existenzsicherung gebraucht.

Die Bundesregierung soll ein „Transparenzportal“ eröffnen, in dem Kriterien für die Kulturförderung des Bundes
jeglicher Art veröffentlicht werden. Unter anderem soll berücksichtigt werden, dass kulturelles Erbe und neue
Kunst- und Kulturformen in einer ausgewogenen Balance gefördert werden, dass Projekte zur Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund und zur Kooperation zwischen Menschen mit und ohne Behinderung unter-
stützt werden und Förderungen generell nur gewährt werden, wenn sozialverträgliche Rahmenbedingungen ein-
gehalten werden. Auch Geschlechterparität soll in die Förderkriterien aufgenommen werden.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller setzen sich in einem umfangreichen Forderungskatalog unter anderem
dafür ein, dass Kreative verstärkt als Gründerinnen und Gründer gefördert werden, dass der Zugang zu allen
Sozialversicherungen für Selbstständige erleichtert wird, Kreative im Fall von Arbeitslosigkeit besser abgesichert
und Garantierenten eingeführt werden. Die wirtschaftliche Lage der Kreativen soll zum Beispiel dadurch verbes-
sert werden, dass verbindliche Vergütungsregeln, Mindesthonorare und geschlechtergerechte Honorare durchge-
setzt werden. Auch digitale Plattformen, deren Profite auf kreativer Leistung beruhen, müssten verpflichtet wer-
den, kreative Arbeit angemessen zu bezahlen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten kreativer und publizisti-
scher Arbeit, etwa Fonds oder Stiftungsmodelle, soll die Bundesregierung prüfen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft
und Energie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Gesundheit und der Ausschuss Digi-
tale Agenda befassten sich in ihren jeweiligen Sitzungen am 21. Juni 2017 mit dem Antrag und empfahlen Ab-
lehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in seiner 85. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und
Ablehnung empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12914
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, der Antrag ziele grundsätzlich auf zwei Aspekte, zum einen auf die
soziale Absicherung von Kulturschaffenden und zum anderen auf neue und andere Kriterien der Kulturförderung.
So nachvollziehbar einzelne Punkte seien, in der Gesamtschau bleibe der Antrag unsachgemäß.

Dies gelte zum einen für die Kriterien für die Kulturförderung. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD habe in der
laufenden Wahlperiode eine ganz erhebliche Aufstockung der Fördermittel für die Kultur erreicht. Die Summe
der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel sei von rund 1 Mrd. Euro auf mehr als 1,6 Mrd. Euro erhöht
worden. Auf diese Weise profitierten Kulturschaffende von deutlich mehr Mitteln. Die ausgeweitete Filmförde-
rung bilde dafür ein gutes Beispiel.

Neben der Quantität habe sich bei der Qualität der Förderung einiges verbessert. Die Koalition habe im Filmför-
derungsgesetz (FFG) angemessene Vergütungen und sozialverträgliche Rahmenbedingungen berücksichtigt so-
wie die geschlechterparitätische Besetzung von Entscheidungsgremien vorgeschrieben.

Würden alle Förderkriterien umgesetzt, wie von den Antragstellerinnen und Antragstellern vorgeschlagen, würde
die Förderung in einigen Bereichen unmöglich, argumentierte die Fraktion. Jede Förderung und jeder Preis ver-
folgten ein anderes Ziel bzw. begünstigten eine andere Zielgruppe. Niemandem sei mit den von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN favorisierten Kriterien geholfen. Ein so stark vereinheitlichendes Förderkorsett
könne keine Lösung sein.

Die vorgeschlagene soziale Absicherung von Kulturschaffenden schlage ebenfalls den falschen Weg ein. Die
Balance zwischen Beiträgen, Anwartschaften und Rahmenfristen sei wichtig und nicht willkürlich reglementiert.
Ziel sei es, eine solide und nachhaltige Finanzierung der Sozialsysteme zu garantieren. Die Vorschläge der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefährdeten diese Stabilität. Es ergebe sich ein solches Missverhältnis zwi-
schen Beiträgen und Leistungen, dass die Fundamente der Arbeitslosenversicherung gefährdet würden. Selbstän-
dige könnten ebenfalls nicht, wie beantragt, für deutlich niedrigere Beiträge krankenversichert werden. Auch dies
ginge an die Substanz.

Die Fraktion der SPD bedankte sich einleitend für die Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Auch wenn die Fraktion der SPD am Ende nicht zustimmen werde, biete der vorgelegte Antrag doch eine gute
Diskussionsgrundlage. Es würden viele Fragen aufgegriffen, die in der zu Ende gehenden Wahlperiode an den
verschiedensten Stellen bearbeitet worden seien. Mit drei Beispielen sei dies zu illustrieren.

Die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler sei in der 18. Wahlperiode an vielen Stellen verbessert worden.
Ein Beispiel stelle das FFG dar, ein weiteres die Stabilisierung der Künstlersozialkasse. Es blieben offene Bau-
stellen. Eine Herausforderung stellten weiterhin Kooperation und Teilhabe im Verhältnis zwischen Bund, Ländern
und Kommunen in der Kulturförderung dar. Und schließlich stelle sich weiterhin die prinzipielle Frage, ob für
Künstlerinnen und Künstler ein besonderer Status gelten soll oder die grundsätzlichen Herausforderungen der
Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung angesichts der Entwicklung hin zu atypischen oder hybriden
Beschäftigungsverhältnissen allgemein aufgegriffen werden müssten.

Als verantwortliche Bundesministerin habe Andrea Nahles mit Grün- und Weißbüchern eine wichtige Diskussi-
onsgrundlage vorgelegt, die über die laufende Wahlperiode und über den Kreativsektor hinaus reiche. Sie rücke
den Bereich der prekären Beschäftigung insgesamt in den Blick. Gebraucht werde eine Balance zwischen beiden
Bereichen – dem Kreativsektor auf der einen und der allgemeinen Wirtschaft auf der anderen Seite. Die von der
Linksfraktion geforderte Grundrente oder das Grundeinkommen gingen zu weit, weil damit grundlegende Prinzi-
pien des deutschen Sozialsystems aufgegeben würden. Der zur Debatte gestellte Antrag biete ebenfalls nicht die
nötige umfassende Antwort auf die komplexe Fragestellung. Die Fraktion der SPD werde somit ablehnend votie-
ren, begrüße aber die angestoßene Debatte, die fortgesetzt werden müsse.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstützte ausdrücklich das Anliegen des Antrags. Die wirtschaftliche und soziale
Situation von Künstlerinnen und Künstlern müsse verbessert, die Kulturförderung des Bundes transparenter ge-
staltet, der Ausschuss für Kultur und Medien stärker in Entscheidungen einbezogen werden. Allerdings lasse die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mut vermissen. So fehlten konzeptionelle Ansätze wie die Forderung nach
einer Kulturentwicklungskonzeption, nach dem Ende des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern,
nach einem Bundeskulturministerium oder nach besseren Abstimmungen zwischen Bund und Ländern. Zudem
müssten die Kulturförderfonds bedarfsgerecht ausgestattet werden, damit langfristig zugewiesene Aufgaben si-
cher finanziert werden könnten.

Drucksache 18/12914 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auch im Bereich soziale Sicherung reichten die Forderungen der Fraktion DIE LINKE. über den Katalog der
Antragstellerinnen und Antragsteller hinaus. Zweifellos müssten die sozialen Sicherungssysteme an die Arbeits-
bedingungen im Kunst-, Kultur- und Mediensektor angepasst werden. Die gesetzlichen Vorgaben passten einfach
nicht mehr, sondern schlössen die genannten Gruppen konsequent von Leistungen aus. Anstelle einer Garantie-
rente, wie sie im Antrag angeregt werde, favorisiere die Fraktion DIE LINKE. eine solidarische Mindestrente. Sie
wolle eine Reform der Künstlersozialversicherung und trete für eine Erhöhung des Bundeszuschusses für die
Künstlersozialkasse ein. Außerdem müssten dort Lösungen für hybride Erwerbsformen gefunden werden. Bei der
Abstimmung werde die Fraktion sich daher der Stimme enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der Antrag sei in engem Dialog mit den Kultur- und Krea-
tivschaffenden im Land entstanden und dort auf ausgesprochen positive Resonanz gestoßen. Das drängendste
Problem dieser Gruppe bildeten die mangelnde soziale Absicherung mit drohender Altersarmut und die schlechten
wirtschaftlichen Bedingungen. Die Fraktion habe einen konkreten Forderungskatalog formuliert, weil die Frakti-
onen von CDU/CSU und SPD entgegen anders lautenden Ankündigungen keine Vorschläge zur Verbesserung
der Situation erarbeitet hätten. Beantragt werde beispielsweise, Selbständigen zu ermöglichen, sich gegen Ar-
beitslosigkeit zu versichern. Ebenso werde eine bezahlbare Krankenversicherung gebraucht, die denjenigen Kre-
ativen offenstehe, die nicht von der Künstlersozialversicherung profitierten. Der Alltag der Kreativen sei durch
sich häufig verändernde Lebens- und Arbeitssituationen geprägt, Selbständigkeit und abhängige Beschäftigung
lösten sich oft ab. Diese Situation bildeten die existierenden Sozialversicherungssysteme nicht ab, für hybride
Arbeitsverhältnisse würden bessere Rahmenbedingungen gebraucht.

Im zweiten Teil des Antrags setze sich die Fraktion für eine gerechtere und transparentere Kulturförderung ein.
Die Vergabe von Fördermitteln müsse konsequent an eine faire und geschlechtergerechte Honorierung und sozi-
alverträgliche Rahmenbedingungen geknüpft sein.

Berlin, den 21. Juni 2017

Dr. Astrid Freudenstein
Berichterstatterin

Burkhard Blienert
Berichterstatter

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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