BT-Drucksache 18/12910

zu dem Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/12094 - Ausstellungsvergütung gesetzlich verankern - Gerechtigkeitslücke für bildende Künstlerinnen und Künstler schließen

Vom 26. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12910
18. Wahlperiode 26.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie
Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12094 –

Ausstellungsvergütung gesetzlich verankern ‒ Gerechtigkeitslücke für
bildende Künstlerinnen und Künstler schließen

A. Problem
Die Fraktion DIE LINKE. setzt sich dafür ein, dass Künstlerinnen und Künstler
für Ausstellungen honoriert werden. Im Urheberrecht soll festgeschrieben wer-
den, dass Museen, Ausstellungshäuser und andere Veranstalter, die bildende
Kunst zeigen, zur Zahlung von Ausstellungsvergütungen und Aufwandsentschä-
digungen verpflichtet werden. Damit werde eine Gerechtigkeitslücke geschlos-
sen, schließlich werde in allen anderen künstlerischen Sparten die Verwertung
eines Werks selbstverständlich honoriert. Der Deutsche Bundestag soll die Bun-
desregierung daher auffordern, eine entsprechende Änderung des Urheberrechts
vorzubereiten und dabei zu beachten, dass der professionelle Kunsthandel mit sei-
nen Galerien von der Vorschrift ausgenommen bleibt.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/12910 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/12094 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Siegmund Ehrmann
Vorsitzender und Berichterstatter

Dr. Philipp Lengsfeld
Berichterstatter

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12910
Bericht der Abgeordneten Dr. Philipp Lengsfeld, Siegmund Ehrmann, Sigrid Hupach
und Ulle Schauws

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/12094 in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 zur
Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. konstatiert in ihrem Antrag, dass es Aufgabe der Politik sei, günstige Rahmenbedin-
gungen für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Kreative profitierten üblicherweise davon, dass das Urheber-
recht Vergütungen für die öffentliche Nutzung und Verwertung ihrer Werke vorschreibe, nur für die bildende
Kunst gelte dies nicht. Diese strukturelle Ungerechtigkeit müsse beseitigt werden.

Die Fraktion fordert deshalb einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Urheberrecht so verändert, dass
künftig an bildende Künstlerinnen und Künstler eine angemessene Ausstellungsvergütung gezahlt wird. Bei der
Ausgestaltung der Norm soll die Bundesregierung die Stellungnahmen von Interessenorganisationen der bilden-
den Künstlerinnen und Künstler berücksichtigen. Außerdem müsse der Bund mit gutem Beispiel vorangehen und
dafür sorgen, dass die vom Bund geförderten Einrichtungen und Projekte eine Ausstellungsvergütung sowie eine
Aufwandsentschädigung zahlen. Bisher seien Ausstellungen für Künstlerinnen und Künstler meist Zuschussge-
schäfte. Wenn sie für Ausstellungen überhaupt bezahlt würden, seien die Zahlungen nicht kostendeckend. Ange-
sichts der ohnehin geringen Verdienste wirke sich diese Praxis wirtschaftlich verheerend aus. In einer Ausstel-
lungsvergütung spiegle sich daher auch Respekt vor der künstlerischen Leistung.

Um flächendeckend eine Verbesserung zu erreichen, soll die Bundesregierung ihren Einfluss in Ländern und
Kommunen geltend machen. Ausstellungsvergütungen und Aufwandsentschädigungen müssten auf allen Ebenen
der Gebietskörperschaften orientiert an den Leitlinien des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler
gezahlt werden, die entsprechenden finanziellen Mittel seien in die Etats einzuplanen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag auf Drucksache 18/12094 in seiner 85. Sitzung am
21. Juni 2017 beraten und Ablehnung empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, sie verstehe das Anliegen, teile die Schlussfolgerungen jedoch nicht und
stimme daher dem Antrag nicht zu. Die Erläuterungen, die die antragstellende Fraktion zu ihrer Initiative abge-
geben habe, belegten, welch hoher bürokratischer Aufwand entstünde, würde der Antrag umgesetzt. Im Kern
bleibe festzuhalten, dass bildende Künstlerinnen und Künstler Einkommen aus dem Verkauf und der Nutzung
ihrer Werke erzielten. Deshalb sei es für sie wichtig, viele Gelegenheiten zu haben, Arbeiten auszustellen. Würden
die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE. umgesetzt, würden Ausstellungen im Ergebnis verteuert. Die vorge-
schlagene Regelung sei daher nicht zielführend.

Die Fraktion der SPD gab an, sie trage die Zielrichtung des Antrags grundsätzlich mit. In der Koalition aus SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Jahren 2002 bis 2005 seien Regelungen für eine Ausstellungsvergütung
verabredet gewesen, wegen der damals vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht mehr realisiert worden. In den
folgenden Jahren habe die Fraktion der SPD weitere Vorstöße unternommen. Am Ende hätten sich die derzeitigen
Koalitionspartner allerdings nicht einigen können. Die Einführung einer Ausstellungsvergütung bleibe daher ein
kulturpolitisches Thema für den Bundestagswahlkampf bzw. den nächsten Bundestag.

Drucksache 18/12910 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Das Land Berlin habe die Ausstellungsvergütung eingeführt, es existierten mehr oder weniger gut funktionierende
Modelle in Schweden und Österreich. Das Thema sei durchaus anspruchsvoll. Es gebe in unterschiedlichen Initi-
ativen vernünftige Ansätze, die in der kommenden Wahlperiode betrachtet werden müssten. Dem aktuell vorlie-
genden Antrag könne die Fraktion nicht zustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, vorrangiges Anliegen des Antrags sei es, die Ungleichbehandlung der bil-
denden Künstlerinnen und Künstler im Urheberrecht zu beenden. Geschlossen werden müsse eine Gerechtigkeits-
lücke, die es bildenden Künstlerinnen und Künstlern unmöglich mache, eine Vergütung dafür einzufordern, dass
sie ihre Werke für Ausstellungen zur Verfügung stellen.

Der Antrag ziele darauf, die Bundesregierung aufzufordern, zwei Optionen zu prüfen, die in der Fachöffentlich-
keit als praktikabel bewertet würden. Sehr konkret werde vorgeschlagen zu untersuchen, ob ein neuer Paragraf
im Urhebergesetz zur Ausstellungsvergütung oder eine Erweiterung des in diesem Gesetz formulierten Ausstel-
lungsrechts auf veröffentlichte Werke helfen könnten.

Leitlinien zur Zahlung einer Ausstellungsvergütung und von Honoraren, die der Bundesverband Bildender Künst-
ler veröffentlicht habe, sollten herangezogen werden, um Künstlerinnen und Künstler von den Nebenkosten für
Ausstellungen zu befreien. Heute könnten Einladungen zu Ausstellungen zum Armutsrisiko werden. Keine Aus-
stellungsvergütung müsse der professionelle Kunsthandel zahlen, kleine Aussteller sollten anders als große Häu-
ser behandelt werden und die von Ausstellern erbrachten Leistungen wie Ankäufe und Kataloge würden einbezo-
gen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies darauf, dass die Diskussion über eine Ausstellungsvergü-
tung sehr alt sei. In Jahrzehnten habe die Mehrheit keine Verbesserung im Urheberrecht zugunsten der bildenden
Künstlerinnen und Künstler erwirkt. Immer noch sei es für viele Künstlerinnen und Künstler ein Zuschussge-
schäft, wenn sie sich an Ausstellungen beteiligten, ihre ohnehin prekäre Lage werde damit noch verschärft. In
anderen Kultursparten sei es längst selbstverständlich, dass Urheberrechte anerkannt und honoriert würden.

Letztlich gehe es darum, nach 30 Jahren Diskussion endlich eine andere Haltung an den Tag zu legen. Deshalb
stimme die Fraktion dem Antrag zu.

Berlin, den 21. Juni 2017

Dr. Philipp Lengsfeld
Berichterstatter

Siegmund Ehrmann
Berichterstatter

Sigrid Hupach
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

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