BT-Drucksache 18/12901

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/11169 - Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen

Vom 23. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12901
18. Wahlperiode 23.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11169 –

Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019
ermöglichen

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, gemeinsam mit den Bundesländern Re-
gelungen darüber zu treffen, dass die soziale Wohnraumförderung als Gemein-
schaftsaufgabe von Bund und Ländern zweckgebunden und dauerhaft auch nach
dem Jahr 2019 fortgeführt wird. Dazu soll die Bundesregierung einen entspre-
chenden Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung vorlegen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/12901 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11169 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Michael Groß
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12901
Bericht der Abgeordneten Sylvia Jörrißen, Michael Groß, Caren Lay und Christian
Kühn (Tübingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/11169 wurde in der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar
2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen
Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung vorzulegen, damit die soziale Wohnraumförderung als Gemein-
schaftsaufgabe von Bund und Ländern zweckgebunden und dauerhaft auch nach dem Jahr 2019 fortgeführt wer-
den kann.

Die Antragsteller führen aus, in vielen Ballungsräumen, Groß- und Universitätsstädten Deutschlands herrsche ein
eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Experten gingen von über vier Millionen fehlenden Sozialwoh-
nungen aus. Da jedoch die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau nach der Föderalismusreform 2006 allein
bei den Ländern liege, sei nach dem Auslaufen der Entflechtungsmittel im Jahr 2019 keine gezielte, zweckgebun-
dene Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus, durch den Bund
mehr möglich, da die gesetzliche Grundlage für den Bund fehle. Gleichzeitig seien die Bundesländer jedoch allein
nicht in der Lage, die enormen finanziellen Lasten zu tragen. Überdies hätten viele Bundesländer die Bundesmittel
nicht für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt. Darüber hinaus verlöre der Bund ohne eine Grundgesetzän-
derung endgültig die Möglichkeit, Einfluss auf die Förderbedingungen zu nehmen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 108. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/11169 abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 125. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/11169 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/11169 in
seiner 122. Sitzung am 21. Juni 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, der vorgelegte Antrag thematisiere das bekannte Problem des Auslaufens
der Fördermöglichkeit beim sozialen Wohnungsbau durch den Bund nach dem Jahr 2019. Zwar seien für die
Fortentwicklung des Länderfinanzausgleichs erst kürzlich umfangreiche Änderungen des Grundgesetzes be-
schlossen worden, das Problem des sozialen Wohnungsbaus sei dabei jedoch nicht mitgelöst worden.

Die Fraktion habe den Antrag frühzeitig eingebracht, nämlich zeitgleich mit den angesprochenen Änderungen des
Grundgesetzes. Eine schnelle Einigung sei notwendig, weil die Zeit dränge und die sozialen Probleme absehbar
seien.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, die Zahl der geförderten Wohnungen sinke seit einigen Jahren, womit
die Fraktion der CDU/CSU ausdrücklich nicht zufrieden sei. Sie kritisierte zum wiederholten Mal, dass die Kom-

Drucksache 18/12901 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
pensationsmittel von den Bundesländern oftmals nicht zweckgebunden eingesetzt würden. Mit der Föderalismus-
reform im Jahr 2006 sei die Kompetenz für den sozialen Wohnungsbau auf die Bundesländer übergegangen. Es
sei verfassungsrechtlich klargestellt, dass der Bund noch bis 2019 Kompensationszahlungen leiste. Im Rahmen
der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sei diese Problematik angesprochen worden. Es gebe jedoch keine
Mehrheit für eine Änderung der Regelungen. Die Bundesländer wollten weiterhin die Zuständigkeit für den sozi-
alen Wohnungsbau behalten. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sähen jedoch vor, den Bundesländern zusätz-
liche Einnahmen aus der Umsatzsteuer zuzuweisen, wodurch die wegfallenden Kompensationsmittel sogar über-
kompensiert würden. Sie verfügten also über ausreichende Eigenmittel, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Im Übrigen habe der Bund bereits auf die absehbare Entwicklung reagiert und die Fördermittel im Wohnungsbau
auf 1,5 Milliarden Euro verdreifacht. Die Bundesländer müssten diese Mittel nun sachgerecht verwenden.

Die Fraktion der SPD erklärte, im Wohnungsbau sei bereits viel erreicht worden, etwa bei der Städtebauförde-
rung, bei dem Programm „Soziale Stadt“ als Leitprogramm der sozialen Integration oder bei der ressortübergrei-
fenden Zusammenarbeit beim Thema Stadtentwicklung. Mit der Summe von 1,5 Milliarden Euro könne bei der
sozialen Wohnraumförderung viel erreicht werden, wenn die Bundesländer diese Mittel mit eigenen Beiträgen
ergänzten. Die Fraktion der SPD habe den Anspruch, dass zumindest die aus der Sozialbindung herausfallenden
Wohnungen durch entsprechende Neubauten kompensiert würden. Leider gebe es jedoch Bundesländer – wie
beispielsweise Bayern oder Thüringen – die keine neuen Wohnungen mit Sozialbindung bauten.

In Bezug auf die Verantwortung von Bund, Länder und Kommunen über das Jahr 2019 hinaus sei darauf hinzu-
weisen, dass eine gemeinsame Verantwortung durch die Bundesländer einstimmig abgelehnt worden sei. Dennoch
müsse noch mehr getan und für die Zeit nach 2019 eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz definiert
werden, weil sowohl gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten seien als auch der Bund inzwischen für
4,4 Millionen Menschen rund 17 Milliarden Euro für die Kosten für Unterkunft und Heizung ausgebe. Schon
alleine deshalb müsse der Bund Einfluss auf die soziale Wohnraumförderung behalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, in der Praxis der Wohnungswirtschaft würden heute die
Wohnungen für das Jahr 2020 geplant und finanziert. Die dazu notwendige Planungssicherheit fehle jedoch, weil
die Entflechtungsmittel ab dem Jahr 2019 wegfielen und die Einnahmen durch zusätzliche Anteile an der Um-
satzsteuer in den Bundesländern schon jetzt für andere Ausgaben verplant seien. Ohne eine Grundgesetzänderung
werde nach 2019 kaum zusätzlicher sozialer Wohnraum geschaffen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
habe daher eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit vorgeschlagen. Ob eine neue Gemeinschaftsaufgabe im Grund-
gesetz der richtige Weg sei, müsse noch eingehender diskutiert werden, weshalb man sich enthalten werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu empfehlen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/11169
abzulehnen.
Berlin, den 21. Juni 2017

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Michael Groß
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.