BT-Drucksache 18/12893

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/8723 - Sexismus die Rote Karte zeigen - Für einen bundesweiten Aktionsplan

Vom 23. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12893
18. Wahlperiode 23.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Katja Kipping, Karin Binder,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8723 –

Sexismus die Rote Karte zeigen – Für einen bundesweiten Aktionsplan

A. Problem
In ihrem Antrag führt die Fraktion DIE LINKE. aus, dass nach der Silvesternacht
2015/2016 in Köln mit hunderten sexualisierten Übergriffen eine ernsthafte und
umfassende Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Sexismus und seinen
Folgen nicht geführt worden sei. Die Ereignisse seien dazu genutzt worden,
schutzsuchende Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen und menschenrecht-
lich umstrittene Gesetzesänderungen zu legitimieren.

Sexualisierte Belästigung und Gewalt gegen Frauen seien die offensichtlichen Be-
lege eines tiefergehenden gesellschaftlichen Sexismus in Deutschland. Unter Se-
xismus verstehe man hierbei die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres
Geschlechts. Er habe viele Erscheinungsformen, die sich oft gegenseitig beding-
ten und verstärkten. Hierzu gehöre, dass die Arbeit von Frauen systematisch
schlechter oder gar nicht bezahlt werde. Der Einsatz gegen Sexismus sei eine
staatliche Aufgabe, die sich aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und aus
dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
(CEDAW) ergebe.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert in ihrem Antrag, in Abstimmung mit den Bun-
desländern einen bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus zu initiieren, eine
Monitoringstelle zu dessen Umsetzung einzurichten und diese institutionell zu
fördern. Zudem sollen die Länder aufgefordert werden, eigene Aktionspläne zu
entwickeln und umzusetzen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 18/12893 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12893
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/8723 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Paul Lehrieder
Vorsitzender

Sylvia Pantel
Berichterstatterin

Dr. Dorothee Schlegel
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

Drucksache 18/12893 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sylvia Pantel, Dr. Dorothee Schlegel, Cornelia Möhring
und Ulle Schauws

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/8723 wurde in der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2016
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. führt in ihrem Antrag aus, dass die Ereignisse in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln,
in der offenbar hunderte sexualisierte Übergriffe geschehen seien, dazu genutzt worden seien, schutzsuchende
Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen, rassistische Vorurteile zu schüren und menschenrechtlich umstrit-
tene Gesetzesänderungen zu legitimieren. Eine ernsthafte und umfassende Auseinandersetzung mit dem gesell-
schaftlichen Sexismus und seinen Folgen sei nicht geführt worden. Diese Instrumentalisierung der Debatte sei
entschieden abzulehnen.

Sexualisierte Belästigung und Gewalt gegen Frauen seien nur die offensichtlichen Belege eines tiefergehenden
gesellschaftlichen Sexismus, der in Deutschland Alltagsrealität sei. Unter Sexismus verstehe man die Diskrimi-
nierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts. Er habe viele Erscheinungsformen, die nicht immer in gleicher
Weise offensichtlich seien, die sich aber oft gegenseitig bedingten und stärkten. Jeden Tag würden Frauen auf der
Straße belästigt oder beleidigt, ihr Nein werde missachtet, sie würden im Job-Meeting nicht ernst genommen und
bei der Beförderung übergangen. Ihre Arbeit werde systematisch schlechter oder gar nicht bezahlt. Die damit
systematisch geschaffenen und aufrechterhaltenen Abhängigkeiten von dem Einkommen eines Partners oder von
Transferleistungen schränke nicht nur ihre Möglichkeiten zur autonomen Gestaltung eigener Lebensentwürfe ein,
sondern erhöhe auch die Hürde, aus einer unliebsamen oder gar schädigenden Beziehung auszubrechen.

Sexismus als Strategie zur Absicherung patriarchaler Herrschaft durchziehe sämtliche Politik- und Lebensberei-
che, die sich wechselseitig bedingten. Die noch immer bestehende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung wirke
sich beispielsweise auf Rollenbilder aus, die wiederum Berufspräferenzen prägten und damit nicht nur Ungleich-
heiten am Arbeitsmarkt festigten, sondern auch Stereotype reproduzierten, die oftmals die Grundlage für sexisti-
sches Verhalten seien. Folglich müssten Maßnahmen gegen Sexismus auf der Analyse der Wechselwirkungen
basieren und an den unterschiedlichen Politik- und Lebensbereichen ansetzen.

Stereotype würden häufig von sexistischen Darstellungen in Medien und Werbung weiter angetrieben. In der
Werbung würden Frauen vorzugsweise sexualisiert präsentiert, als ständig verfügbar und weniger kompetent oder
autoritär im Vergleich zu Männern. Die sexualisierte Präsentation von Frauenkörpern erfolge oft ohne Bezug zu
dem beworbenen Produkt. Ein gesetzliches Verbot sexistischer Werbung gebe es bislang nicht, sie falle nur unter
die freiwilligen Verhaltensregeln der Werbewirtschaft.

Der Einsatz gegen Sexismus sei eine staatliche Aufgabe, die sich aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und
aus dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ergebe. Die Aus-
einandersetzung mit sexistischer Diskriminierung dürfe also nicht allein in den privaten Bereich zurückgeschoben
oder der freien Wirtschaft überantwortet werden.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden,

1. in Abstimmung mit den Bundesländern einen bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus zu initiieren, der
alle staatlichen Ebenen in die Pflicht nehme und auch Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis mit
einbeziehe. Er solle an Erfahrungen anknüpfen und die Rahmenbedingungen für einen lösungsorientierten
gesellschaftlichen Diskurs über alte und neue Herausforderungen und Veränderungen schaffen. Dazu gehöre
die Bildung eines „Runden Tisches gegen Sexismus“ mit allen aufgeführten Beteiligten, der für verschiedene

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12893

Bereiche konkrete Maßnahmen ausarbeite, mit denen präventive Wirkungen erzielt und Folgen von Sexis-
mus und Gewalt gemindert würden. Dabei solle er die Wirkungsweisen dieser Maßnahmen bei Mehrfach-
diskriminierungen im Blick behalten und beständig prüfen, ob weitere Arbeitsfelder mit aufgenommen wer-
den müssten. Ein solcher bundesweiter Aktionsplan solle mindestens folgende Bereiche umfassen:

a) Maßnahmen der geschlechtersensiblen Pädagogik wie bundesweit abrufbare Angebote zur schulischen
Weiterbildung und Projekte der Jugendhilfe, um Rollenklischees frühzeitig aufzubrechen,

b) Maßnahmen im Bereich der medialen Darstellung, wie etwa eine Geschlechterquotierung bei der öf-
fentlichen Filmförderung und die Einrichtung einer wirksamen unabhängigen Kontrolle außerhalb des
Deutschen Werberats zur Unterbindung sexistischer Werbung, unter deren Definition auch die Darstel-
lung abwertender Geschlechterrollen und Stereotype von Weiblichkeit und Männlichkeit fallen solle,

c) Maßnahmen gegen Sexismus in der Arbeitswelt wie z. B. ein wirksames Gesetz zur Entgeltgleichheit,
verbindliche Frauenquoten für Entscheidungsgremien und Führungsebenen von Bundesbehörden und
Privatwirtschaft sowie die Aufwertung sozialer und personenbezogener Dienstleistungen,

d) Maßnahmen zur Stärkung und Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie
personelle und finanzielle Absicherung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes,

e) Maßnahmen im Bereich Gewalt gegen Frauen wie z. B. die Umsetzung des Grundsatzes „Nein heißt
Nein“ im Sexualstrafrecht (verstanden als erkennbare Ablehnung), Fortbildungen von Polizei und Justiz
zum Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt, eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten
und eine bedarfsgerechte und bundeseinheitliche Finanzierung des gesamten Hilfe- und Schutzsystems
für von Gewalt betroffene Frauen, gleichgültig welchen Aufenthaltsstatus sie hätten,

f) Maßnahmen wie z. B. Programme für „Zivilcourage gegen Sexismus“, um gesellschaftliches Bewusst-
sein und Engagement explizit zu fördern;

2. die Länder aufzufordern, eigene Aktionspläne in Erfüllung des bundesweiten Aktionsplans gegen Sexismus
und daran anschließend zu entwickeln und umzusetzen;

3. eine Monitoringstelle zur Umsetzung des bundesweiten Aktionsplans gegen Sexismus einzurichten und diese
durch eine institutionelle Förderung finanziell unabhängig auszustatten.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend hat zu dem Antrag in seiner 87. Sitzung am 27. März
2017 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung wurden folgende Sachverständige gehört:

– Prof. Dr. Gerd Bohner, Universität Bielefeld

– Dagmar Freudenberg, Deutscher Juristinnenbund e. V., Berlin

– Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin

– Karin Nordmeyer, Bonn

– Dr. med. Sabine Oertelt-Prigione, Leiterin des Forschungsprojekts Watch-Protect-Prevent, Berlin

Drucksache 18/12893 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– Dr. Stevie Meriel Schmiedel, Geschäftsführerin Pinkstinks Germany e.V., Hamburg

– Prof. Dr. Sabine Sczesny, Universität Bern

– Jutta Troost, Vertreterin der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berlin

Wegen der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Wortprotokoll der Sitzung vom 27. März 2017 verwiesen.

Der Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend hat den Antrag in seiner 95. Sitzung am 21. Juni 2017
abschließend beraten.

Im Rahmen der Beratung führte die Fraktion DIE LINKE. aus, in der öffentlichen Anhörung zu dem Antrag sei
von den Sachverständigen durchweg die Meinung vertreten worden, dass es sich um einen guten Antrag handele,
dessen Forderungen dringend umgesetzt werden sollten. Bei der Anhörung habe man sich über die Forschungs-
lage und die gesellschaftliche Realität zum Thema Sexismus verständigt. Es sei festgestellt worden, dass Sexismus
eine weit verbreitete Tatsache sei. Es handele sich um eine Diskriminierung bzw. Benachteiligung aufgrund des
Geschlechts. Dazu gehörten die schlechtere Entlohnung von Frauen, sexistische Werbung, die Aufrechterhaltung
von Rollenstereotypen, Sexismus im Netz, sexualisierte Gewalt, geringere Bewertung von Care-Berufen sowie
bestimmte Punkte im Steuerrecht wie z. B. das Ehegattensplitting.

Sexismus habe Auswirkungen in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein: in die Arbeitswelt, in die Schule, in die
Politik und in die Kultur. Genauso breit müsse die Arbeit gegen Sexismus angelegt sein. Aus Artikel 3 Absatz 2
des Grundgesetzes ergebe sich, dass der Einsatz gegen Sexismus eine staatliche Aufgabe sei. Auch darüber seien
sich die Sachverständigen und die meisten Abgeordneten in der Anhörung einig gewesen. Das Thema sei sehr
aktuell und es gebe vielschichtige Instrumente und Maßnahmen, um dagegen vorzugehen. Ein Beispiel hierfür sei
die Fortbildung bei Polizei und Justiz. Es müsse auch um mehr Kompetenzen für die Antidiskriminierungsstelle
gehen, z. B. um die Einräumung eines Klagerechts. Die Sachverständigen hätten explizit darauf hingewiesen, dass
verstärkt Forschung und wissenschaftliche Begleitung, aber auch präventive Maßnahmen notwendig seien.

Selbst wenn die Koalitionsfraktionen gegen den Antrag stimmen sollten, sei es wünschenswert, dass einige Punkte
in den nächsten Monaten angegangen würden. Hierbei weise man insbesondere auf den Vorschlag hin, einen
Runden Tisch einzurichten, an dem alle Beteiligten zusammengeführt werden sollten, um perspektivisch einen
Aktionsplan zu erarbeiten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, sie ziehe aus der öffentlichen Anhörung andere Schlussfolgerungen hin-
sichtlich der Vorgehensweise als die Fraktion DIE LINKE. Man halte das Thema Sexismus ebenfalls für wichtig,
es sei jedoch nicht richtig, einen Aktionsplan zu beschließen, anstatt das Geld für gezielte Maßnahmen auszuge-
ben.

Man habe sehr wohl einige Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehöre die Einrichtung des Hilfetelefons „Gewalt gegen
Frauen“, das sehr gut angenommen werde. Außerdem sei in dieser Wahlperiode die Reform des Sexualstrafrechts
mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ beschlossen worden. In der vergangenen Sitzungswoche sei das Überein-
kommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ratifi-
ziert worden. Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention habe sich Deutschland in 81 Artikeln zur Prävention und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter verpflichtet. Um eine
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern herbeizuführen, habe man das Gesetz zur Förderung der
Transparenz von Entgeltstrukturen, die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und die Stärkung
der Tarifbindung beschlossen. Darüber hinaus verweise man auf das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus
mit Partnerschaftsbonus und einer Elternzeit, die Neuregelung zum Mutterschutz, das Gesetz zur besseren Ver-
einbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie das Pflegestärkungsgesetz. Die Koalition habe somit ihre „Haus-
aufgaben“ gemacht. Sie benötige den Plan der Fraktion DIE LINKE. nicht, sie habe einen eigenen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Er mache deutlich,
dass Sexismus ein Problem dieser Gesellschaft sei – auch in der Breite, wie es dargestellt worden sei. Man habe
ähnliche Vorschläge zu der Thematik. Zu einzelnen Punkten wie z. B. zum Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setz habe man konkrete Forderungen in einem eigenen Antrag herausgearbeitet.

Unbefriedigend sei die Haltung der CDU/CSU-Fraktion zum Thema Sexismus, die auf die ergriffenen Maßnah-
men verweise und deshalb einen Aktionsplan nicht für notwendig halte. Die Anhörung habe gezeigt, dass die
aufgezählten Maßnahmen lediglich Antworten auf einen kleinen Teilbereich der gesellschaftlichen Problematik

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12893
des Sexismus geben könnten. Es seien aber weitere Maßnahmen in Bezug auf Fortbildung, die Erhebung von
Daten, Monitoring, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie Forschung und Wissenschaft erforderlich.
Hierbei sei die Stärkung der Genderforschung hervorzuheben. Die von den Sachverständigen dargestellten Prob-
lemlagen müssten ernst genommen werden und es müssten politische Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Bei
dieser Sachlage sei es nicht richtig und auch nicht konstruktiv, unter Hinweis auf einige Maßnahmen die Erstel-
lung eines Aktionsplans abzulehnen. In Anbetracht der Angriffe auf die Frauenforschung und die Errungenschaf-
ten der Frauenbewegung, die man derzeit erlebe, bestehe Handlungsbedarf. Es sei bedauerlich, dass bei der
CDU/CSU-Fraktion offenbar der politische Wille fehle, konstruktiv zum Thema Sexismus weiterzuarbeiten. Der-
zeit gebe es hier – anders als z. B. beim Thema Schutz vor Gewalt – keine Einigkeit im Ziel.

Die Fraktion der SPD wies auf die Bedeutung des Themas Sexismus hin, das mit dem vorliegenden Antrag
aufgegriffen worden sei. Es sei wichtig, sich der Zielsetzung zu vergewissern, gegen Sexismus und Diskriminie-
rung vorzugehen. Hier sei noch ein langer Weg zu gehen.

Ein Kritikpunkt an dem Antrag sei, dass der Begriff Sexismus darin nicht klar definiert sei. Darüber müsse eine
Diskussion in der Gesellschaft geführt werden, damit es nicht zu Missverständnissen in der Umsetzung komme.
Problematisch sei auch das große Aufgabentableau, das der Antrag beinhalte. Es sei notwendig, tatsächlich all
diese Aufgaben anzugehen, damit Diskriminierung wirklich umfassend bekämpft werden könne.

Bei der geforderten Monitoringstelle müsse darauf geachtet werden, dass die Bildung einer Doppel- oder Drei-
fachstruktur vermieden werde. Zum einen gebe es die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zum anderen sei
im Rahmen der Ratifizierung der Istanbul-Konvention festgelegt worden, dass eine unabhängige Gruppe von
Sachverständigen eingesetzt werde, die die Umsetzung der Verpflichtungen der Konvention beobachten und kon-
trollieren solle.

Die Fraktion der CDU/CSU habe einige Maßnahmen der Koalition in dieser Wahlperiode aufgezählt. Gleichwohl
seien noch nicht alle „Hausaufgaben“ gemacht. Einige der offenen Punkte müsse man in der neuen Wahlperiode
angehen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Sylvia Pantel
Berichterstatterin

Dr. Dorothee Schlegel
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Ulle Schauws
Berichterstatterin

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