BT-Drucksache 18/12878

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Heidrun Bluhm, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/12251 - Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren* b) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11601 - Einrichtung eines Bundesprogramms „Zugang zu Land - Chancen für neue Betriebe ermöglichen“

Vom 23. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12878
18. Wahlperiode 23.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Heidrun Bluhm,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/12551 –

Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen –
Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 18/11601 –

Einrichtung eines Bundesprogramms „Zugang zu Land ‒ Chancen für neue
Betriebe ermöglichen“

A. Problem
Zu Buchstabe a

Die Antragsteller verweisen darauf, dass für die Landwirtschaft der Boden die
wichtigste Produktionsgrundlage ist. Ihnen zufolge wird in Deutschland – trotz
der gesetzlichen Regulierung des Bodenerwerbes – aktuell der Zugang zu Grund
und Boden maßgeblich über Kauf- bzw. Pachtpreise entschieden, die nicht mehr
durch die landwirtschaftliche Tätigkeit erwirtschaftet werden können. Diese Ent-
wicklung schließt nach Darstellung der Antragsteller Landwirtinnen und Land-
wirte zunehmend vom Bodenerwerb aus. Die Folge ist nach Ansicht der Fraktion
DIE LINKE. eine starke Bodenkonzentration im landwirtschaftlichen Bereich, die
ihr zufolge nicht nur das politische Ziel einer breiten Streuung des Bodeneigen-
tums, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft und des ländlichen

Drucksache 18/12878 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Raums in Deutschland insgesamt gefährdet. Das existierende rechtliche Instru-
mentarium ist nach Ansicht der Antragsteller nicht mehr geeignet, den gesetzli-
chen Auftrag weiter zu erfüllen, d. h. die Position ortsansässiger Landwirte auf
dem Bodenmarkt zu stärken, agrarstrukturelle Ziele der Länder zu erreichen und
auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/12551 soll die Bun-
desregierung insbesondere aufgefordert werden, Maßnahmen zur Überwindung
der Intransparenz auf dem Bodenmarkt, beim Bodenbesitz und beim Bodeneigen-
tum zu ergreifen, sodass in der Agrarstrukturerhebung, bei den Buchführungser-
gebnissen des Testbetriebsnetzes und in der Datenbank der Agrarzahlungen Toch-
terunternehmen gesondert auszuweisen sind sowie einen Gesetzentwurf vorzule-
gen, um die Privatisierungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus den
Beständen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
(BVVG) zu stoppen und stattdessen den grundsätzlichen Vorrang der Vergabe
langfristiger Nutzungsrechte und der Erbpacht zu regeln.

Zu Buchstabe b

Nach Darstellung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Situation am
landwirtschaftlichen Bodenmarkt in Deutschland von einer Preissteigerung „un-
gekannten Ausmaßes“ gekennzeichnet. Zudem sind ihren Angaben nach die
Pachtpreise in „ungeahnte Höhen“ gestiegen. Diese Entwicklung bedroht nach
Angaben der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in vielen Regionen Deutsch-
lands eine wirtschaftliche Erzeugung von kleinen und mittleren bäuerlichen Be-
trieben. Hinzu kommt laut Antragsteller die Aktivität von außerlandwirtschaftli-
chen Investoren, die Flächen und Betriebe aufkaufen. Die Folge ist nach Aussage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wegbrechen der bäuerlichen
Landwirtschaft in Deutschland, eine Konzentrierung von Land in immer weniger
Betrieben und der Verlust einer ausgewogenen Agrarstruktur. Die fehlende Ver-
fügbarkeit von Land und der hohe Kapitaleinsatz bei Betriebsgründungen stellen
laut der Antragsteller hohe Barrieren für Existenzgründerinnen und Existenzgrün-
der im landwirtschaftlichen Bereich dar. Es ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Aufgabe der Politik, dem weiteren Verlust kleiner und mittlerer bäu-
erlicher Betriebe entgegenzuwirken und u. a. Betriebsneugründungen zu fördern.

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
18/11601 soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Bundesprogramm
„Zugang zu Land – Chancen für neue Betriebe ermöglichen“ als Förderprogramm
einzurichten, um Beratung und Coaching für Betriebsneugründer und Betriebsab-
gebende auszubauen, die außerfamiliäre Hofnachfolge besser zu unterstützen so-
wie alternative Ansätze für den Zugang zu Land zu stärken und dafür im Bundes-
haushalt 5 Mio. Euro bereitzustellen. Im Rahmen dieses Bundesprogramms sollen
u. a. Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Land für Betriebsneugrün-
dungen und zur Gestaltung außerfamiliären Hofnachfolge gefördert werden.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/12551 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung eines Mit-
gliedes aus der Fraktion der CDU/CSU sowie eines Mitglieds aus der Frak-
tion der SPD.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12878
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11601 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags.

D. Kosten
Zu Buchstabe a

Wurden nicht erörtert.

Zu Buchstabe b

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12878 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/12551 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 18/11601 abzulehnen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Alois Gerig
Vorsitzender

Hans-Georg von der Marwitz
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12878
Bericht der Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Dr. Kirsten Tackmann und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Drucksache 18/12551 erstmals beraten und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federfüh-
renden Beratung und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 23. März 2017 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 18/11601 erstmals beraten und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller verweisen darauf, dass für die Landwirtschaft der Boden die wichtigste Produktionsgrundlage
ist. Ihnen zufolge wird in Deutschland – trotz der gesetzlichen Regulierung des Bodenerwerbes – aktuell der
Zugang zu Grund und Boden maßgeblich über Kauf- bzw. Pachtpreise entschieden, die nicht mehr durch die
landwirtschaftliche Tätigkeit erwirtschaftet werden können. Laut der Fraktion DIE LINKE. sind durch den ge-
setzlichen Auftrag zur Privatisierung bundeseigener Flächen und mit dem Eintritt landwirtschaftsfremder Inves-
toren auf den Bodenmarkt die Pacht- und Kaufpreise deutlich gestiegen bzw. haben sich von 2005 bis 2015 die
Hektarkaufpreise im bundesweiten Durchschnitt verdoppelt. Diese Entwicklung schließt nach Darstellung der
Antragsteller Landwirtinnen und Landwirte zunehmend vom Bodenerwerb aus. Die Folge ist nach Ansicht der
Fraktion DIE LINKE. eine starke Bodenkonzentration im landwirtschaftlichen Bereich, die ihr zufolge nicht nur
das politische Ziel einer breiten Streuung des Bodeneigentums, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Landwirt-
schaft und des ländlichen Raums in Deutschland insgesamt gefährdet. Das existierende rechtliche Instrumenta-
rium ist nach Ansicht der Antragsteller nicht mehr geeignet, den gesetzlichen Auftrag weiter zu erfüllen, d. h. die
Position ortsansässiger Landwirte auf dem Bodenmarkt zu stärken, agrarstrukturelle Ziele der Länder zu erreichen
und auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren. Der Fraktion DIE LINKE. zufolge bedarf es deshalb einer
umfassenden Reform des Bodenrechts, mit der die Bodenpreise begrenzt werden. Dem muss ihrer Auffassung
nach zwingend eine rechtliche Regulierung vorausgehen, die den Erwerb durch landwirtschaftsfremde Investoren
ausschließt sowie den indirekten Landerwerb durch Anteilskäufe von landwirtschaftlichen Unternehmen unter
einen Genehmigungsvorbehalt stellt.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/12551 soll die Bundesregierung insbesondere auf-
gefordert werden,

1. Maßnahmen zur Überwindung der Intransparenz auf dem Bodenmarkt, beim Bodenbesitz und beim Bo-
deneigentum zu ergreifen, so dass in der Agrarstrukturerhebung, bei den Buchführungsergebnissen des
Testbetriebsnetzes und in der Datenbank der Agrarzahlungen Tochterunternehmen gesondert auszuweisen
sind,

2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine statistische Erhebung der Eigentumsverhältnisse in der Land- und
Forstwirtschaft in anonymisierter Form nach Größengruppen mit dem Ziel einzuführen, die Bodenbesitz-
verhältnisse, Verpächtergruppen und die Verteilung der Grundrente offenzulegen,

Drucksache 18/12878 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Privatisierungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus

den Beständen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zu stoppen und
stattdessen den grundsätzlichen Vorrang der Vergabe langfristiger Nutzungsrechte und der Erbpacht zu
regeln,

4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um sog. Share Deals zu unterbinden und die Grenze, ab der Grunder-
werbssteuerpflicht besteht, auf deutlich unter 95 Prozent zu senken,

5. einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, dass bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch Landgesell-
schaften und der Weiterveräußerung an landwirtschaftliche Betriebe die Grunderwerbsteuer nur einmal er-
hoben wird.

Zu Buchstabe b

Nach Darstellung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Situation am landwirtschaftlichen Boden-
markt in Deutschland von einer Preissteigerung „ungekannten Ausmaßes“ gekennzeichnet. Die Kaufpreise für
landwirtschaftliche Flächen haben sich ihr zufolge in den letzten zehn Jahren im bundesweiten Durchschnitt ver-
doppelt, in den neuen Bundesländern verdreifacht. Zudem sind ihren Angaben nach die Pachtpreise in „ungeahnte
Höhen“ gestiegen. Sie verweist hierbei darauf, dass allein von 2010 bis 2013 die Preise für Neuverpachtungen in
Deutschland im Durchschnitt um 32 Prozent gestiegen sind. Diese Entwicklung bedroht nach Angaben der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in vielen Regionen Deutschlands die Existenz von kleinen und mittleren bäu-
erlichen Betrieben. Hinzu kommt laut Antragsteller die Aktivität von außerlandwirtschaftlichen Investoren, die
Flächen und Betriebe aufkaufen. Die Folge ist nach Aussage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Weg-
brechen der bäuerlichen Landwirtschaft in Deutschland, eine Konzentrierung von Land in immer weniger Betrie-
ben und der Verlust einer ausgewogenen Agrarstruktur. Die fehlende Verfügbarkeit von Land und der hohe Ka-
pitaleinsatz bei Betriebsgründungen stellen laut der Antragsteller hohe Barrieren für Existenzgründerinnen und
Existenzgründer im landwirtschaftlichen Bereich dar. Es ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auf-
gabe der Politik, dem weiteren Verlust kleiner und mittlerer bäuerlicher Betriebe entgegenzuwirken und Betriebs-
neugründungen zu fördern. Dafür ist es ihr zufolge notwendig, die Bedingungen und Chancen für Betriebsneu-
gründungen und außerfamiliäre Betriebsnachfolge zu verbessern. Der Zugang zu Land ist dafür laut der Antrag-
steller eine wichtige Voraussetzung.

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/11601 soll die Bundesregierung
aufgefordert werden, ein Bundesprogramm „Zugang zu Land – Chancen für neue Betriebe ermöglichen“ als För-
derprogramm einzurichten, um Beratung und Coaching für Betriebsneugründer und Betriebsabgebende auszu-
bauen, die außerfamiliäre Hofnachfolge besser zu unterstützen sowie alternative Ansätze für den Zugang zu Land
zu stärken und dafür im Bundeshaushalt 5 Mio. Euro bereitzustellen.

Im Rahmen dieses Bundesprogramms sollen u. a.

• Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Land für Betriebsneugründungen,

• Maßnahmen zur Förderung der außerfamiliären Hofnachfolge,

• Maßnahmen zur Bekanntmachung alternativer Finanzierungsmodelle wie Genossenschaftsansätze oder An-
sätze der solidarischen Landwirtschaft,

• Maßnahmen zur Information, Beratung und Coaching bei Betriebsneugründung und Betriebsabgabe,

• Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben, z. B. durch Betriebspatenschaften,

• Maßnahmen zur Verbesserung der Datengrundlage zur Betriebsnachfolge und Betriebsneugründung sowie

• der Aufbau eines Demonstrationsbetriebsnetzwerks von Best Practice-Beispielen

gefördert werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12878

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss hat in seiner 119. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 18/12551 abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 108. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 18/12551 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Abschließende Beratung

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
18/12551 sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/11601 in seiner 85. Sit-
zung am 21. Juni 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Themen der Anträge seien seit vielen Jahren immer wieder auf der
Agenda des Ausschusses gewesen. Er habe sich in dieser Zeit mit vielen im Bereich des Bodenmarktes existie-
renden Problematiken auseinandergesetzt. Dazu gehörten u. a. die Strukturveränderungen auf dem Bodenmarkt
in Ostdeutschland. Bedauerlicherweise hätten sich seitdem auf dem Bodenmarkt insgesamt weniger Veränderun-
gen ergeben, als sich die Agrarpolitik erhofft habe. Die derzeitigen Voraussetzungen ließen aber einen „Schnell-
schuss“, wie er insbesondere im Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum Tragen komme, nicht zu. Zu einigen
Forderungen, die vorgeschlagen würden, seien bereits Maßnahmen ergriffen worden. Beispielsweise seien vom
Bund in Bezug auf die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) die Losgrößen bei den auszuschrei-
benden Flächen – von 25 Hektar auf 15 Hektar – verkleinert worden. Allerdings sei zu beachten, dass bei den
BVVG-Flächen der „Kuchen“ bereits größtenteils verteilt worden sei. Die weiteren Ziele auf dem Bodenmarkt
sollten prioritär über das Grundstücks- und das Landpachtverkehrsgesetz erreicht werden. Mit der Föderalismus-
reform I im Jahr 2006 sei die Gesetzgebungskompetenz für den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr auf die
Länder übertragen worden. Bisher hätten drei Länder Gesetzesinitiativen, deren Ergebnis offen sei, gestartet. Der-
zeit bestünden auf Bundesebene wenige Möglichkeiten, tätig zu werden. Die Forderung nach Einrichtung eines
öffentlichen Bodenfonds sei für den Bund aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in den Ländern unrealistisch.
Zudem könne nicht ohne weiteres in ein Segment der Wirtschaft – wie den Bodenmarkt – eingegriffen werden,
ohne andere Segmente auszublenden. Das Ziel, die bäuerliche und familiengeführte Landwirtschaft im Bereich
des Bodenmarktes zu stärken, könne nicht unmittelbar erreicht werden. Es müsse mit in die nächste Legislaturpe-
riode genommen werden.

Die Fraktion der SPD bemerkte, es sei der gravierende Fehler begangen worden, auch juristischen Personen zu
ermöglichen, im Bereich der Landwirtschaft Flächen zu erwerben oder Grundstückseigentümer zu werden. Das
sei das Kernproblem, vor dem im Bereich des Bodenmarktes immer noch gestanden werde. Die existierenden
Schwächen des Grundstücksverkehrsrechts bestünden seit längerer Zeit. Die zunehmende Investitionsneigung in
die großen landwirtschaftlichen Betriebe von Investoren außerhalb der Landwirtschaft und die anwachsende Un-
klarheit, wer hinter den Investitionen stehe, könne von der Agrarpolitik nicht dauerhaft toleriert werden. Wenn
sie diese Fehler ausbessern wolle, müsse sie das Steuer- und Gesellschaftsrecht umfassend verändern. In jüngster
Zeit seien verschiedene rechtliche Möglichkeiten für den Bodenmarkt wissenschaftlich erarbeitet und miteinander
abgewogen worden. Bislang sei keine endgültige Entscheidung getroffen worden. Der Antrag der Fraktion
DIE LINKE. sei vom Thema her zu begrüßen, seine Zielbestimmung im Hinblick auf BVVG, noch weitere Än-
derungen in der Frage der Verpachtung vorzugeben, kollidiere vermutlich mit den Vorgaben der Europäischen

Drucksache 18/12878 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Union (EU). Zudem stünden die noch im Besitz der BVVG befindlichen Flächen nicht mehr im Fokus der Betei-
ligten, weil sie sich von ihrer Ertragsstärke in der Regel nicht rechneten. Die Bundespolitik müsse versuchen, im
Einvernehmen mit den Ländern eine ganzheitliche Regelung zu finden. Hierzu gehöre zuvorderst, die notwendige
Transparenz zu schaffen, die trotz verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen noch nicht gegeben sei. Ab-
gewartet werden müsse, wie sich die Gesetzentwürfe verschiedener Bundesländer entwickelten. Die Entwicklung
im Bodenmarkt werde mit großer Sorge gesehen, weil Unternehmer - angesichts anderer Anlageformen mit we-
niger Rendite - in diesen Bereich einstiegen, die primär mit Landwirtschaft nichts zu tun hätten.

Die Fraktion DIE LINKE. äußerte, sie habe sich entschlossen, den Antrag am Ende der 18. Wahlperiode noch
vorzulegen, weil das Thema „Investoren in der Landwirtschaft“, für das es verschiedene Ursachen sowie Beiträge
unterschiedlicher Akteure gebe, drängend sei. Das bestehende Bodenrecht sei den aktuellen Herausforderungen
nicht mehr gewachsen. Im Grundstücksverkehrsgesetz sei relativ klar geregelt, wie mit privaten Erwerbern von
landwirtschaftlichen Nutzflächen umzugehen sei. Bei den Anteilskäufen von z. B. Agrarunternehmen fehlten da-
gegen gesetzliche Regelungen, d. h. es könne „wild“ gekauft und verkauft werden. Häufig werde in vielen Regi-
onen Deutschlands nicht mehr gewusst, wie der Boden, der auch ein Gemeingut sei, verteilt sei. Mit dem Antrag
werde vorgeschlagen, Transparenz auf dem Bodenmarkt herzustellen, an der alle Fraktionen ein Interesse haben
müssten, weil sie für eine breite soziale und regionale Streuung des Bodeneigentums einträten. Die BVVG sei für
die Fraktion DIE LINKE. ein Teil des Problems. Deswegen müsse der weitere Verkauf der Flächen aus ihren
Beständen gestoppt und ein öffentlicher Bodenfonds zur Verfügung gestellt werden, der langfristig unter verläss-
lichen Bedingungen den ortsansässigen landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen sollte. Zudem müsse die
Grenze, ab der Gewerbesteuerpflicht bestehe, auf unter 95 Prozent gesenkt werden. Schließlich fordere sie, dass
die Landgesellschaften in Ausübung ihres Vorkaufsrechts nicht länger die Grunderwerbsteuer zweimal bezahlen
müssten. Der „Ausverkauf“ des Bodens sei mittlerweile nicht mehr ein ostdeutsches, sondern ein gesamtdeutsches
Problem. Der häufig vorkommende Verweis auf die Zuständigkeit der Länder beim Bodenrecht sei nicht zielfüh-
rend, weil es um bundesweit, teilweise international, agierende Strukturen nicht landwirtschaftlicher Investoren
gehe. Hierbei sei es nicht hilfreich, mit einem zersplitterten Bodenrecht agieren zu müssen. Der Bund stehe in der
Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, im Fokus ihres Antrages stehe die Frage, welche Chancen
Menschen in Deutschland hätten, Landwirtschaft zu betreiben. Es gebe nicht wenige von ihnen, die nicht die
Möglichkeit hätten, einen Hof zu erben. Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die z. B. im Rahmen einer
außerfamiliären Betriebsnachfolge einen Betrieb übernehmen oder neu gründen wollten, müssten in Deutschland
bessere Möglichkeiten eröffnet werden, Zugang zu Land zu erhalten. Derzeit bestehe die unbefriedigende Situa-
tion auf dem Bodenmarkt, dass die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes ungenügend ausgeübt würden,
die „ungesunde“ Bodenverteilung nach wie vor nicht verhindert werde und wenig Kenntnis darüber bestehe, was
tatsächlich im Grundstücksmarkt passiere, da notwendige Daten wenig erfasst werden könnten bzw. vieles nicht
angezeigt würde. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. unterstütze die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ausdrücklich, weil die Verfügbarkeit von Boden eine der zentralen Fragen sei, die heute in der Landwirtschaft
anstünden. Überall in Deutschland existiere inzwischen das Phänomen, dass der Boden nicht mehr zum Nachbarn
oder zum Ortsansässigen gehe bzw. verkauft werde, sondern in die Hände überregional agierender Investoren.
Geteilt würden die Forderungen des Antrages der Fraktion DIE LINKE., die sog. Share Deals gesetzlich zu ver-
bieten und den Bodenverkauf der BVVG zu stoppen. Angesichts des bestehenden historischen Wissens, welchen
Politikeinfluss Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts ostelbische Großgrundbesitzer auf die
deutsche Agrarpolitik der damaligen Zeit über ihren Boden ausgeübt hätten, sollten sich die Fehler von damals
nicht mehr in der Gegenwart wiederholen.

2. Abstimmungsergebnisse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
eines Mitgliedes aus der Fraktion der CDU/CSU sowie eines Mitglieds aus der Fraktion der SPD, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/12551 zu empfehlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12878
Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11601 zu empfehlen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Hans-Georg von der Marwitz
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.