BT-Drucksache 18/12844

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 18/11830, 18/12181 Nr. 1.10 - Gesamtkonzept Elbe Strategisches Konzept für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe und ihrer Auen

Vom 21. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12844
18. Wahlperiode 21.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 18/11830, 18/12181 Nr. 1.3 –

Gesamtkonzept Elbe

Strategisches Konzept für die Entwicklung der deutschen
Binnenelbe und ihrer Auen

A. Problem
Durch die Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Elbe unter Einbeziehung aller
maßgeblich Beteiligten wird erstmals ermöglicht, dass die Zukunft der Binnen-
elbe als Bundeswasserstraße sowie als wertvoller Naturraum unter Einbeziehung
der Interessen der Anwohner und der regionalen Wirtschaft geplant wird und zu-
gleich auch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der erarbeiteten Ziele vorge-
stellt werden. Wichtig bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe ist die Aus-
gewogenheit aller Einzelmaßnahmen in den einzelnen Flussabschnitten. Bei der
Umsetzung aller Maßnahmen des Gesamtkonzepts Elbe besteht auch weiterhin
Beratungs- und Moderationsbedarf, der zu institutionalisieren ist. Die Elbe ist eine
bedeutende naturnahe Flusslandschaft in Deutschland. Sie muss mit Blick auf Au-
enschutz und Hochwasservorsorge behutsam weiterentwickelt werden. Da im
Rahmen des Gesamtkonzepts Elbe auch eine Änderung des Unterhaltungsziels,
verbunden mit der Einführung neuer Bezugswasserstände, beschlossen wurde, ist
mit der Tschechischen Republik zeitnah eine Vereinbarung über die Festlegung
und Pflege der Fahrrinnenparameter zu treffen. Das Gesamtkonzept Elbe soll zu-
dem den Anstoß dafür geben, die Zusammenarbeit und das Zusammenwachsen
der Elbregion weiter zu fördern.

B. Lösung
Annahme einer Entschließung, mit der der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung unter anderem auffordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, das
Gesamtkonzept Elbe für die Entwicklung der Deutschen Binnenelbe nach näherer
Maßgabe der Entschließung zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen zu unterle-
gen und diese umzusetzen; dem Deutschen Bundestag für die Haushaltsaufstel-
lung 2018 den erforderlichen Personal- und Sachmittelbedarf für die Umsetzung

Drucksache 18/12844 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
des Gesamtkonzepts Elbe vorzulegen; mit der Regierung der Tschechischen Re-
publik in Verhandlungen zu treten, in denen die im Gesamtkonzept Elbe erarbei-
teten Fahrrinnenparameter und deren Pflege vereinbart werden und das Zusam-
menwachsen der Elbregion nach näherer Maßgabe der Entschließung zu unter-
stützen.

Annahme einer Entschließung zu der Unterrichtung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12844
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache
18/11830 folgende Entschließung anzunehmen:

„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Durch die Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Elbe (Drucksache
18/11830) unter Einbeziehung aller maßgeblich Beteiligten wird erstmals er-
möglicht, dass die Zukunft der Binnenelbe als Bundeswasserstraße sowie als
wertvoller Naturraum unter Einbeziehung der Interessen der Anwohner und
der regionalen Wirtschaft geplant wird und zugleich auch konkrete Maßnah-
men zur Umsetzung der erarbeiteten Ziele vorgestellt werden. Bei allen an-
gestrebten Zielen stehen ökologische und ökonomische Belange gleichbe-
deutend nebeneinander.

In den Bereichen Wasserwirtschaft, Naturschutz, Stromregelung und Sohl-
stabilisierung sowie Verkehr wurden die Ziele jeweils so gestaltet, dass alle
einzelnen Vorschläge einvernehmlich zu einem Gesamtkompromiss, dem
jetzt vorliegenden Gesamtkonzept, zusammengeführt werden konnten, aus
dem nun konkrete Maßnahmen erarbeitet werden müssen.

Mit dem Gesamtkonzept Elbe erhalten wir eine Leitlinie für die nachhaltige
Entwicklung der Elbe in den kommenden Jahrzehnten. Damit wird Pla-
nungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen. Zugleich kommt der Bund
durch eine erhebliche Investitionsbereitschaft seinen Aufgaben als Eigentü-
mer und Betreiber der Bundeswasserstraße Elbe nach.

Der Deutsche Bundestag hat die Erstellung des Konzeptes von Anfang an
begleitet und war stets in die jeweiligen Entwicklungsphasen einbezogen. In
der 17. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag bereits wesentliche
Parameter der weiteren Vorgehensweise im Antrag „Die Elbregion mit ei-
nem zukunftsweisenden Gesamtkonzept ökologisch und ökonomisch weiter-
entwickeln“ (Drucksache 17/14112) festgelegt. Das jetzt vorliegende „Stra-
tegische Konzept für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe und ihrer
Auen“ gilt es zeitnah durch konkrete Maßnahmen zu unterlegen, die dann in
den kommenden Jahren realisiert werden.

Wichtig bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe ist die Ausgewogen-
heit aller Einzelmaßnahmen in den einzelnen Flussabschnitten. Neben der
prioritären Umsetzung von Maßnahmen zur Erosionsbekämpfung nach dem
Sohlstabilisierungskonzept (unter anderem an der Pilotstrecke bei Klöden)
gilt es, zeitnah auch verkehrliche und ökologische Maßnahmen umzusetzen,
die die Binnenschifffahrt und den Naturhaushalt nachhaltig verbessern. Wei-
terhin ist zeitnah und mit hoher Priorität ein Konzept für die ökologisch ver-
trägliche Sanierung der Reststrecke Dömitz/Hitzacker vorzulegen. Wir stel-
len fest, dass mit der Einigung beim Gesamtkonzept Elbe die seit dem Jahr
2002 praktizierte Beschränkung auf bestandserhaltende Unterhaltungsmaß-
nahmen an der Elbe hinfällig ist. Dies ist sinnvoll und sachgerecht, da für
umfangreiche Baumaßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation
im Zusammenhang mit der Verbesserung der verkehrlichen Situation Plan-
feststellungsverfahren erforderlich machen werden.

Bei der Umsetzung aller Maßnahmen des Gesamtkonzepts Elbe besteht auch
weiterhin Beratungs- und Moderationsbedarf, der zu institutionalisieren ist.
Um die Sohleerosion über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus zu

Drucksache 18/12844 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

stoppen, ist gegebenenfalls das Sohlstabilisierungskonzept weiter zu entwi-
ckeln und um innovative Maßnahmenoptionen zu ergänzen.

Die Elbe ist eine bedeutende naturnahe Flusslandschaft in Deutschland. Sie
muss mit Blick auf Auenschutz und Hochwasservorsorge behutsam weiter-
entwickelt werden. Hierzu können das nationale Hochwasserschutzpro-
gramm und das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ einen wichti-
gen Beitrag leisten.

Da im Rahmen des Gesamtkonzepts Elbe auch eine Änderung des Unterhal-
tungsziels, verbunden mit der Einführung neuer Bezugswasserstände, be-
schlossen wurde, ist mit der Tschechischen Republik zeitnah eine Vereinba-
rung über die Festlegung und Pflege der Fahrrinnenparameter zu treffen. Da-
mit sollte die Zusicherung verbunden werden, dass die Binnenelbe als Bun-
deswasserstraße und internationale Binnenwasserstraße die Verbindung
Tschechiens mit seinem Areal im Hamburger Hafen bleibt.

Das Gesamtkonzept Elbe soll zudem den Anstoß dafür geben, die Zusam-
menarbeit und das Zusammenwachsen der Elbregion weiter zu fördern und
auch bisher noch nicht berücksichtigte Bereiche – wie Tourismus und Kultur
– in ihren länder- und staatenübergreifenden Kooperationen zu unterstützen.

Der Elbe-Radweg ist bereits ein gutes Beispiel des Wirkens zwischen Regi-
onen im Bereich des sanften Tourismus – ein Beispiel, das weit über Län-
dergrenzen bekannt ist und genutzt wird. Hieraus resultiert auch eine beson-
dere Beliebtheit bei Touristen, ganz besonders bei Fahrradtouristen. Der
Elbe-Radweg hat sich längst als einer von Deutschlands beliebtesten Fern-
radwegen etabliert und damit eine überregionale Bedeutung erlangt. So wie
es mit dem Gesamtkonzept Elbe geplant ist, bindet der Elbe-Radweg bereits
heute die verschiedenen Regionen an der Elbe zusammen. Ein weiterer Aus-
bau des Elbe-Radwegs sowie die weitere Förderung durch den Bund sollte
integrativ im Elbe-Gesamtkonzept umgesetzt werden.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass

– die Erstellung des Gesamtkonzepts Elbe für die Entwicklung der deut-
schen Binnenelbe einvernehmlich zwischen Bundesministerien und
Bundesländern beschlossen werden konnte;

– die beratenden Wirtschafts- und Umweltverbände, Bürgerinitiativen
und Kirchen dem Gesamtkonzept Elbe trotz unterschiedlicher Interes-
sen zugestimmt haben;

– der gemeinsame Prozess zu einer hohen Vertrauensbildung zwischen
allen Beteiligten geführt hat;

– die einzigartigen ökologischen Besonderheiten der Elbregionen nach
dem Gesamtkonzept erhalten und gestärkt werden, gleichzeitig aber in
den Regionen weitere wirtschaftliche Entwicklungen ermöglicht wer-
den.

III. Der Deutsche Bundestag fordert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmit-
tel die Bundesregierung auf,

– das Gesamtkonzept Elbe für die Entwicklung der Deutschen Binnen-
elbe zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen zu unterlegen und diese
umzusetzen. Dabei sind die erforderlichen Planfeststellungsverfahren
vorzubereiten bzw. soweit bereits eingeleitet zur Baureife zu führen;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12844

– dem Deutschen Bundestag für die Haushaltsaufstellung 2018 den erfor-
derlichen Personal- und Sachmittelbedarf für die Umsetzung des Ge-
samtkonzepts Elbe vorzulegen und den nahtlosen Übergang in den An-
schlussprozess zu unterstützen;

– bei der zeitlichen Abfolge der Umsetzung von Maßnahmen auf eine
Ausgeglichenheit von ökologischem und verkehrlichem Nutzen zu ach-
ten;

– binnen Jahresfrist eine Voruntersuchung für die Reststrecke Dö-
mitz/Hitzacker vorzulegen, in der Möglichkeiten einer Sanierung der
Reststrecke unter weitgehender Beseitigung von Geschiebemanage-
ment bei gleichzeitigen ökologischen Kompensationen aufgezeigt wer-
den;

– unverzüglich einen Untersuchungsauftrag zur Erarbeitung von Szena-
rien zum Stopp der Erosion an unabhängige wissenschaftliche Einrich-
tungen zu erteilen;

– die Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe durch einen Anschlusspro-
zess zur weiteren Erosionsbekämpfung und andere noch zu klärende
Fragen sicherzustellen und den Deutschen Bundestag regelmäßig über
diesen Prozess zu informieren;

– mit der Regierung der Tschechischen Republik in Verhandlungen zu
treten, in denen die im Gesamtkonzept Elbe erarbeiteten Fahrrinnenpa-
rameter und deren Pflege vereinbart werden, um Tschechien die Sicher-
heit über den Erhalt der Binnenelbe als Bundeswasserstraße und inter-
nationale Binnenwasserstraße zu geben. Diese Vereinbarungen sollen
nach Möglichkeit kurzfristig im Rahmen des Strategischen Dialogs
zwischen Deutschland und Tschechien getroffen werden, der auf Basis
der Erklärung der Außenminister Deutschlands und Tschechiens seit
dem Jahr 2015 institutionalisiert wurde. Langfristig sind Vereinbarun-
gen im Rahmen eines Staatsvertrages zu treffen;

– das Zusammenwachsen der Elbregion auch im Hinblick auf den weite-
ren Ausbau des Elbe-Radwegs, den generellen länderübergreifenden
Tourismus und die Stärkung der kulturellen Zusammenarbeit zu unter-
stützen und entsprechende Ansätze zu fördern;

– den Elbe-Radweg, der einer der beliebtesten Radwege Deutschlands ist
und zudem die Kulturregion über die Ländergrenzen hinweg verbindet,
auch im Ausland im Rahmen der Aktivitäten der Deutschen Zentrale
für Tourismus e. V. zu bewerben.“

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Stephan Kühn (Dresden)
Berichterstatter
Drucksache 18/12844 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden)

I. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 18/11830 wurde gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung am 28. Ap-
ril 2017 an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
schuss für Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
und an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen (Drucksache 18/12181 Nr. 1.3).

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben im Jahr 2010 eine Initiative für die Erarbeitung eines
Gesamtkonzepts Elbe (GKE) von Bund und Ländern von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Wehr Geest-
hacht bei Hamburg unter Einbeziehung der beteiligten Interessen ergriffen. Ziel des Gesamtkonzepts ist es, der
Elbe eine langfristige Entwicklungsperspektive zu geben. Es soll als eine wesentliche Grundlage für das künftige
Verwaltungshandeln der Landes- und Bundesbehörden dienen und dabei Synergien nutzen, welche die umwelt-
verträgliche verkehrliche Nutzung der Binnenelbe und die wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten mit der Er-
haltung des wertvollen Naturraums in Einklang bringen. Außerdem soll es einen Beteiligungsprozess gewährleis-
ten, der sicherstellt, dass Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit in die Umsetzung von Maßnahmen ein-
bezogen werden. Als ergänzendes Koordinations- und Planungsinstrument soll es gemeinsame Lösungsansätze
bei der Überschneidung von wasserwirtschaftlichen, ökologischen und verkehrlichen Interessen aufzeigen. An-
gelegt ist es auf einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Unterrichtung auf Drucksache 18/11830 in seiner
85. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Entschließungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(10)583 in Kenntnis der Unterrichtung auf
Drucksache 18/11830.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Unterrichtung in seiner 122. Sit-
zung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(15)529 in Kennt-
nis der Unterrichtung auf Drucksache 18/11830.

Der Ausschuss für Tourismus hat die Unterrichtung in seiner 74. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Aus-
schussdrucksache 18(15)529 in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/11830.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Unterrichtung in seiner 114. Sitzung am
21. Juni 2017 beraten. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen Entschließungsantrag (Aus-
schussdrucksache 18(15)529) eingebracht, dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung ergibt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12844
Die Fraktion der CDU/CSU dankte allen, die an der Erstellung des Gesamtkonzepts Elbe beteiligt waren, für ihr
Engagement. Sie sprach sich für eine zeitnahe Umsetzung des Konzepts aus. Wichtig sei es, dass für den Haushalt
2018 eine klare Bestimmung des finanziellen Bedarfs für die Umsetzung vorliege.

Die Fraktion der SPD lobte den Prozess, welcher zur Entstehung des Gesamtkonzepts Elbe geführt habe und
erinnerte daran, wie weit die Positionen der beteiligten Akteure ursprünglich auseinandergelegen hätten. Den
beteiligten Akteuren sei ein Kompliment für ihre Arbeit zu machen. Das Verfahren bei der Erarbeitung des Ge-
samtkonzepts Elbe sei auch für andere Vorhaben in den Bereichen Verkehr und Umwelt beispielgebend. Sie teile
aber die Auffassung, dass das Gesamtkonzept Elbe zwar ein wichtiger Zwischenschritt sei, es aber noch nicht das
Ende des Prozesses darstelle. Den begonnenen Prozess müsse man, auch unter Einbindung des Parlaments, fort-
setzen.

Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, die Entstehung des Gesamtkonzepts Elbe sei ein beispielhafter Prozess,
doch seien noch nicht alle Probleme erkannt oder gar gelöst. Es liege daher kein abgeschlossenes Konzept vor,
sondern man befinde sich hier in einem dynamischen Prozess. Sie sprach sich dafür aus, insbesondere die Um-
weltverbände auch bei der Umsetzung einzubeziehen. Interessen der Binnenschifffahrt dürften bei der Umsetzung
andere Ziele nicht wieder in Frage stellen und es sei wichtig, dass es weiter im Fokus der Politik stehe, dass es
eine vollständige Schiffbarkeit der Elbe nicht geben werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobte den für alle Beteiligten positiven Prozess bei der Erstellung
des Gesamtkonzepts Elbe. Es sei aber nun die Umsetzung erforderlich; insbesondere müssten die erforderlichen
Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Zudem gebe es auch noch eine Reihe offener Fragen, die zu klären seien.
Sie sehe einen Konflikt zwischen der von Tschechien geforderten verbindlichen Mindestfahrinnentiefe von
1,40 m an 345 Tagen im Jahr und dem in dem Gesamtkonzept erhaltenen Ziel, keine Ausbaumaßnahmen an der
Elbe vorzunehmen. Die an der Erstellung des Gesamtkonzepts beteiligten Akteure seien auch bei dessen Umset-
zung einzubeziehen. Den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD könne sie unter Verweis
auf ihren eigenen Plenumsantrag nicht unterstützen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Ent-
schließungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(15)529 in Kenntnis der
Unterrichtung auf Drucksache 18/11830.

Berlin, den 21. Juni 2017

Stephan Kühn (Dresden)
Berichterstatter

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