BT-Drucksache 18/12836

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11533 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Vom 21. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12836

18. Wahlperiode 21.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11533 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
über den Deutschen Wetterdienst

A. Problem

Die bisherigen Regelungen des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
(DWD) berücksichtigen die gestiegenen Anforderungen an die Informationsver-
sorgung der Allgemeinheit nicht in ausreichendem Maße. Mit dem Gesetzentwurf
soll der Zugang zu und die Nutzung von meteorologischen Daten für die Bürge-
rinnen und Bürger, die Verwaltung sowie für privatwirtschaftliche Nutzer verein-
facht werden. Zudem soll der Katalog der Aufgaben des DWD modernisiert und
dabei insbesondere dem Aspekt des Klima- und Umweltschutzes Rechnung ge-
tragen werden.

B. Lösung

Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine entgeltfreie Abgabe von be-
stimmten meteorologischen Daten und diesbezüglichen Leistungen. Die Versor-
gung der Allgemeinheit mit meteorologischen Informationen, insbesondere War-
nungen vor Wettergefahren sowie mit umwelt- und klimaschutzrelevanten Infor-
mationen, wird verbessert.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme ohne Änderungen oder Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12836 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 mit folgenden Maßgaben, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

‚1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 13 wie folgt gefasst:

„§ 13 Evaluierung“.‘

2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

‚3. § 6 Absatz 2a wird wie folgt gefasst:

„(2a) Sofern nicht auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen eine
Pflicht zur Entrichtung von Gebühren besteht, sind folgende Dienstleis-
tungen des Deutschen Wetterdienstes entgeltfrei:

1. jene an Bund, Länder und Gemeinden und Gemeindeverbände
nach § 4 Absatz 4,

2. jene an die Allgemeinheit nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 und Num-
mer 7 zur öffentlichen Verbreitung,

3. die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten im Sinne
des § 3 Absatz 1 und 3 des Geodatenzugangsgesetzes im Geopor-
tal der nationalen Geodateninfrastruktur.“ ‘

3. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

‚4. § 13 wird wie folgt gefasst:

㤠13

Evaluierung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
wird die Anwendung der Regelungen in Artikel 1 des Ersten Gesetzes
zur Änderung des DWD-Gesetzes vom … [einsetzen: Datum der Aus-
fertigung] (BGBl. I S. …) [einsetzen: Fundstelle des Gesetzes] nach
Ablauf des Jahres 2019 evaluieren. Die Bundesregierung unterrichtet
den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung.“ ‘

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Stephan Kühn (Dresden)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12836

Bericht des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden)

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in seiner 225. Sitzung am 23. März
2017 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwie-
sen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz, an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-
aktorsicherheit, an den Ausschuss für Tourismus und an den Ausschuss Digitale Agenda überwiesen. Der Parla-
mentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Zugang und die Nutzung von meteorologischen Daten soll für die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung
sowie für privatwirtschaftliche Nutzer vereinfacht werden. Die gesetzlichen Änderungen sollen dem Deutschen
Wetterdienst (DWD) eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und diesbezüglichen Leistungen er-
möglichen. Damit wird zukünftig im Rahmen der Aufgabenerledigung des DWD die Versorgung der Allgemein-
heit mit meteorologischen Informationen, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren, verbessert. Die Zusam-
menarbeit der Behörden, die im Katastrophenschutz tätig sind, soll gestärkt werden. Darüber hinaus wird der
Aufgabenkatalog des DWD modernisiert, insbesondere wird der Aspekt des Klima und Umweltschutzes aus-
drücklich genannt und damit seiner Bedeutung entsprechend dokumentiert.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 121. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 anzunehmen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 155. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in der gemäß Ausschussdruck-
sache 18(15)528 geänderten Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 116. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in der gemäß Ausschuss-
drucksache 18(15)528 geänderten Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner 122. Sitzung am 21. Juni
2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in der
gemäß Ausschussdrucksache 18(15)528 geänderten Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 68. Sitzung am 29. März 2017 einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 18/11533 empfohlen.

Der Ausschuss Digitale Agenda hat in seiner 90. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 anzunehmen.

Drucksache 18/12836 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat folgende gutachtliche Stellungnahme abgege-
ben (Ausschussdrucksache 18(23)99-20):

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (BT-Drs. 18/559) in seiner 59. Sitzung am 8. März 2017 mit dem Entwurf
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (BR-Drs. 72/17) befasst.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Der Entwurf entspricht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Mit der geldleistungsfreien Abgabe können die
meteorologischen und klimatologischen Daten und Leistungen einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt
werden, um sie nutzbringend zu verwenden. In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sind Schwerpunktthemen
Klima, Energie und die nachhaltige Wasserpolitik. Das Nachhaltigkeitsmanagement und die Managementregeln
der Nachhaltigkeit, wie zum Beispiel Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit zu
vermeiden, werden durch die geldleistungsfreie Abgabe unterstützt.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der konkrete Bezug zur Nachhaltigkeitsstrategie
wird im Gesetzentwurf dargestellt und begründet. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 106. Sitzung am 29. März 2017 die Beratungen
über den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 aufgenommen und beschlossen, zu der Vorlage eine öffentliche
Anhörung durchzuführen.

Die Anhörung fand in der 109. Sitzung am 26. April 2017 statt. Als Sachverständige haben teilgenommen:
Dr. h.c. Ralf Ackermann (Deutscher Feuerwehrverband e. V.), Professor Dr. Gerd Buziek (Esri Deutschland
GmbH), Professor Dr. Anton Eliassen (EUMETSAT), Inge Niedeck, Internationaler Verband der Fernsehmode-
ratoren (IABM), Antje Schumacher-Bergelin (Ver.di), Dennis Schulze (Verband Deutscher Wetterdienstleister
e.V.), Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.). Thematisiert wurden insbesondere ord-
nungspolitische Fragen – vorrangig die Frage, ob die entgeltfreie Abgabe der Daten eine Wettbewerbsverzerrung
beinhaltet – und Fragen im Zusammenhang mit dem Umfang der bereitgestellten Daten und der Geeignetheit der
Art der Bereitstellung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Wortprotokoll der 109. Sitzung des Aus-
schusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (Protokoll-Nr. 18/109) verwiesen, das im Internet verfügbar ist.

Der Ausschuss hat die Beratungen über den Gesetzentwurf in seiner 114. Sitzung am 21. Juni 2017 fortgesetzt
und abgeschlossen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der
als Ausschussdrucksache 18(15)528 verteilt wurde und dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung sowie
aus dem Besonderen Teil dieses Berichts ergibt.

Die Fraktion der CDU/CSU äußerte die Auffassung, mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Än-
derungsantrag werde erreicht, dass der Deutsche Wetterdienst nicht als Konkurrent auf dem Markt auftrete. Die
Anhörung habe gezeigt, dass etwa bei den Feuerwehren ein großer Bedarf am Zugang zu den Wetterdaten bestehe.
Sie sei zufrieden, dass nun nach längeren Beratungen ein ausgewogener Gesetzentwurf im Plenum beschlossen
werden könne, der diesen Interessen ebenso wie dem freien Wettbewerb Rechnung trage.

Die Fraktion der SPD erklärte, mit dem Änderungsantrag solle ein angemessener Ausgleich zwischen den Inte-
ressen der Allgemeinheit und der privaten Wetterdienstleister erreicht werden. Zentral sei für sie, dass die beste-
hende, entgeltfreie WarnWetter-App des DWD nicht angetastet werde, dies sei durch Juristen bestätigt worden.
Die zu ändernde Fassung des Gesetzentwurfs trage der Rolle des DWD als Lieferant zuverlässiger und hochprä-
ziser Daten Rechnung, ohne ihm eine – von ihm nicht gewollte – Rolle als Teilnehmer auf dem App-Markt zuzu-
weisen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12836

Die Fraktion DIE LINKE. bekundete Bedauern, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf, welcher dem Open-
Data-Prinzip Rechnung getragen habe, nun durch den Änderungsantrag weitgehend eingeschränkt werden solle,
obwohl auch die angehörten Sachverständigen für eine weitgehende Datenoffenheit plädiert hätten. Für die All-
gemeinheit bestehe insbesondere ein bedeutendes Interesse an den Daten nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 des
Regierungsentwurfes zum DWDG, die von der Entgeltfreiheit nun jedoch ausgenommen werden sollten. Der
Gesetzentwurf sei mit diesen Änderungen für sie nicht zustimmungsfähig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass dem Gesetzentwurf im Grundsatz der Open-Data-
Grundsatz zugrunde liege und zugleich der freien Markt nicht übermäßig eingeschränkt werde. Sie kritisierte,
dass für die unentgeltliche Bereitstellung von Wetterdaten lediglich eine „Kann-Bestimmung“ vorgesehen sei.
Zudem sei nicht ausreichend klar definiert, welche Daten im Einzelnen veröffentlicht werden dürften. Ferner
fehlten Regelungen zum Datenformat, der Aktualisierung und zu den für die Echtzeitverarbeitung notwendigen
offenen Schnittstellen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 18(15)528 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. angenommen. Der Ausschuss für Verkehr und
digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in
der Fassung des Änderungsantrages auf Ausschussdrucksache 18(15)528 anzunehmen.

B. Besonderer Teil

Begründung zu den Änderungen:

Zu Nummer 2

Mit dem geänderten Absatz 2a wird festgelegt, dass nunmehr jene Leistungen des DWD zur Unterstützung von
Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden nach § 4 Absatz 4 und an die Allgemeinheit nach § 4 Ab-
satz 1 Nummer 3 und Nummer 7 zur öffentlichen Verbreitung sowie die Bereitstellung von Geodaten und Geo-
datendienste im Sinne des § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) im Rahmen der nationalen
Geodateninfrastruktur entgeltfrei sind.

Zu den Nummern 1 und 3

Die Wirkung der Gesetzesänderung soll im Jahr 2020 überprüft werden.

Berlin, den 21. Juni 2017

Stephan Kühn (Dresden)
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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