BT-Drucksache 18/12816

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11729 - Radverkehr konsequent fördern

Vom 21. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12816
18. Wahlperiode 21.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11729 –

Radverkehr konsequent fördern

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit welchem die Bundesregie-
rung durch den Deutschen Bundestag zu einer aus Sicht der Antragsteller konse-
quenteren Förderung des Fahrradverkehrs aufgefordert werden soll. Hierzu soll
die Bundesregierung laut dem Antrag im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen
aufgefordert werden: Erstens solle sie durch eine Reihe von Maßnahmen den Auf-
bau einer sichereren Fahrradinfrastruktur vorantreiben. Zweitens solle sie das
Straßenverkehrsrecht stärker auf die Bedürfnisse und die Sicherheit von Radfah-
rern und Fußgängern ausrichten. Drittens fordert der Antrag, den Nationalen Rad-
verkehrsplan (NRVP) konsequenter umzusetzen und in diesem Rahmen bis zum
Jahr 2030 einen Radverkehrsanteil von 25 Prozent anzustreben. Viertens setzen
sich die Antragsteller für ein zeitlich befristetes Förderprogramm für E-Lastenrad-
Sharing-Konzepte aus Bundesmitteln ein. Fünftens solle der Bund als Eigentümer
der Deutschen Bahn AG (DB AG) für eine Fahrradmitnahmemöglichkeit in allen
DB-Zügen sorgen. Sechstens schließlich wird gefordert, den Bundesbediensteten
die Nutzung von Dienstfahrrädern und Dienstradleasing zu ermöglichen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12816 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11729 abzulehnen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Gero Storjohann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12816
Bericht des Abgeordneten Gero Storjohann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11729 in seiner 229. Sitzung am 31. März 2017
beraten und dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung überwiesen. Au-
ßerdem hat er den Antrag dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller stellen fest, das Fahrrad sei ein umweltfreundliches, gesundes Verkehrsmittel, das sich in der
Bevölkerung zunehmender Beliebtheit erfreue. Die Bundesregierung setze sich jedoch nicht engagiert genug da-
für ein, Fahrradfahren sicherer und attraktiver zu gestalten. Mit ihrem Antrag begehren die Antragsteller eine
Entschließung des Deutschen Bundestages, der zufolge die Bundesregierung zu einer nach Ansicht der Antrag-
steller konsequenteren Förderung des Fahrradverkehrs aufgefordert werden soll.

Erstens solle die Bundesregierung sich für den Ausbau der Fahrradverkehrsinfrastruktur und die Erhöhung der
Sicherheit im Fahrradverkehr einsetzen. Hierzu solle sie unter anderem die Empfehlungen für Radverkehrsanla-
gen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010) als verbindlichen Qualitätsstandard
für bundesfinanzierte Radwege definieren, den Zustand dieser Radwege regelmäßig erfassen und Lücken sukzes-
sive schließen. Außerdem solle sie dem Verkehrsressort Mittel in Höhe von jährlich 200 Millionen Euro für Rad-
wege an Bundesstraßen und 100 Millionen Euro jährlich für die Mitfinanzierung von Radschnellwegen zur Ver-
fügung stellen und sich stärker an der Gemeindeverkehrsfinanzierung beteiligen.

Zweitens zielt der Antrag auf eine umfassende Reform des Straßenverkehrsrechtes im Interesse der Radfahrer
und Fußgänger ab: Unter anderem solle die Bundesregierung sich auf Ebene der Europäischen Union (EU) für
verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme für Lastkraftwagen (Lkw) einsetzen, ein Wahlrecht für Kinder unter
zehn Jahren und ihre Begleitpersonen zur Fahrt auf der Straße oder dem Fußweg festschreiben, den Kommunen
die Befugnis zur innerörtlichen Einführung von Tempo 30, Rechtsabbiegepfeilen für Radfahrer sowie die Frei-
gabe von Radschnellwegen für S-Pedelecs einräumen und den Modellversuch „Schutzstreifen außerorts“ bewer-
ten und gegebenenfalls entsprechende Markierungen ermöglichen.

Drittens streben die Antragsteller an, die Bundesregierung zu einer konsequenteren Umsetzung des NRVP aufzu-
fordern. Ausstehend seien beispielsweise die Grundlagenuntersuchung zur Situation der Radverkehrsförderung
in Deutschland, die Erstellung einer Radnetzkarte, aus der die länderübergreifenden Lücken im Radverkehrsnetz
ersichtlich werden, oder die Untersuchung des Finanzbedarfs für die Investitionen in die Radinfrastruktur in den
kommenden zehn Jahren. Zudem müsse das bislang zu vage Ziel für die Erhöhung des Radverkehrsanteils erhöht
werden auf einen Anteil von 25 Prozent bis zum Jahr 2030.

Viertens solle die Bundesregierung für einen befristeten Zeitraum den Aufbau von bis zu 2.000 E-Lastenrad-
Verleihstationen und die Anschaffung von insgesamt bis zu 10.000 E-Lastenrädern mit 1.000 Euro je E-Lastenrad
unterstützen. Hierdurch solle unter anderem eine wesentliche Hürde zur Nutzung von E-Lastenrädern, der hohe
Anschaffungspreis, gesenkt werden.

Fünftens solle der Bund als Eigentümer der DB AG diese verpflichten, in allen Zügen die Fahrradmitnahme zu
ermöglichen. Diese Maßnahme könne nach Ansicht der Antragsteller gerade in ländlichen Räumen und für Pend-
ler den Fahrradverkehr fördern.

Sechstens schließlich solle den Bediensteten des Bundes die Nutzung von Dienstfahrrädern sowie ein Dienstrad-
leasing ermöglicht und damit die Nutzung des Fahrrades als gesundes und umweltfreundliches Verkehrsmittel für
den Arbeitsweg gefördert werden, wie es auch der NRVP von Arbeitgebern verlange. Die Bundesregierung habe

Drucksache 18/12816 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
hingegen zwischen Juni 2013 und Oktober 2016 die Zahl der Dienstfahrräder in ihren Ministerien um 85 Prozent
verringert.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 151. Sitzung am 31. Mai 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage in seiner 114. Sitzung am 31. Mai 2017 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage in seiner 120. Sitzung
am 31. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Vorlage in seiner 113. Sitzung am 31. Mai 2017
beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte durch Abg. Gero Storjohann aus, der Antrag enthalte einige sinnvolle Maß-
nahmen, die jedoch bereits erledigt worden seien, aber auch solche, die man nicht für zweckmäßig halte. So sei
eine Definition von verbindlichen Qualitätsstandards für mit Bundesmitteln finanzierte Radwege nicht mit Bun-
desrecht vereinbar. Die Erfassung des Zustandes dieser Radwege liege zurzeit in der Verantwortung der Länder;
diese wüssten bereits gut über die Reparaturbedarfe Bescheid. Vor einer Erhöhung der Haushaltsmittel für Rad-
wege und Radschnellwege müsse sichergestellt werden, dass die Länder die Mittel abriefen. Sie verwies zudem
darauf, dass der Bund die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die auch für den Radverkehr
eingesetzt werden könnten, bis zum Jahr 2030 um insgesamt 15,6 Milliarden Euro erhöht habe. Sie meinte des
Weiteren, sie halte es nicht für zweckmäßig, einzelne Verkehrsteilnehmer straßenverkehrsrechtlich zu bevorzu-
gen. Einzelne Vorschriften müssten korrigiert werden; hiermit sei die Bundesregierung jedoch bereits befasst.
Lkw-Abbiegeassistenzsysteme würden bereits durch das Förderprogramm „De-minimis“ unterstützt. Zum Rad-
fahren von Kindern unter zehn Jahren auf Fußwegen sei im Dezember 2016 eine Neuregelung in Kraft getreten.
Sie wandte sich außerdem gegen neue Befugnisse für die Kommunen: Die Fraktion sei für die Beibehaltung der
Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Abbiegepfeile für Radfahrer an Lichtzeichenanlagen seien be-
reits möglich. An anderen Kreuzungen beabsichtige man eine Lösung über Grünpfeil-Verkehrszeichen. Die Stra-
ßenverkehrsordnung (StVO) erlaube ferner bereits die Öffnung von geeigneten Radwegen für S-Pedelecs. Hin-
sichtlich der Ausweisung von Schutzstreifen außerorts gelte es, den Bericht über den Modellversuch abzuwarten.
Zur Erhöhung des Radverkehrsanteils verwies sie auf die Planungen zum ab 2020 in Kraft tretenden neuen NRVP.
Sie stimmte zu, dass E-Lastenräder gerade bei der „letzten Meile“ der Paketzustellung in Innenstädten eine Rolle
spielen könnten; hieran arbeite man jedoch bereits. Sie gab auch zu bedenken, dass für größere Ladungen Lkw
notwendig blieben. Ferner unterstrich sie, die Fahrradmitnahme sei in den Regionalzügen bereits möglich und
werde in den neuen ICE4-Zügen ebenfalls bestehen. Auch Fernbusse beförderten Fahrräder. Man sei insgesamt
auf einem guten Weg. Schließlich sei man zuversichtlich, dass eine Grundsatzentscheidung über Dienstfahrräder
auch bei den Bundesbehörden erreicht werden könne.

Die Fraktion der SPD erklärte durch Abg. Stefan Zierke, der Antrag verkenne bei manchen Forderungen die
föderale Zuständigkeitsordnung. Kritisch sehe man ferner, wenn das geforderte Wahlrecht dazu führe, dass Kinder
auf Bundesstraßen Fahrrad führen. Zudem habe man jüngst die entsprechenden Regelungen überarbeitet. Ein
wichtiges Signal zur Förderung des Fahrradverkehrs habe der Bund außerdem durch die deutliche Erhöhung der
Mittel gesetzt. Die Fraktion sprach sich dafür aus, auf Hauptverkehrsstraßen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf
50 Stundenkilometer beizubehalten. Wenn der Verkehr zügig und flüssig laufe, sei dies auch im Interesse der
Anwohner, weil die Lkw schneller wieder die Städte verließen. Sie monierte darüber hinaus, eine einseitige Ver-
pflichtung der DB AG zur Fahrradmitnahme benachteilige diese gegenüber ihren Wettbewerbern. Die Forderung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12816
nach einer Förderung von E-Lastenrädern zeige, dass der Antrag zu sehr auf die Situation in Städten zugeschnitten
sei. In ländlichen Räumen seien solche Konzepte nicht praktikabel. Doch auch in urbanen Räumen ließen sich
nicht alle Güter mit Lastenrädern befördern, etwa die zahlreichen täglich anfallenden Mineralwasserpfandfla-
schen. Schließlich riet sie zur Vorsicht bei der Stärkung von Umweltverbänden, um insbesondere in touristisch
interessanten Regionen wie etwa Naturparks und Biosphärenreservaten den Ausbau der Fahrradinfrastruktur nicht
weiter zu erschweren.

Die Fraktion DIE LINKE. führte durch Abg. Sabine Leidig aus, sie halte den Antrag für eine gute Diskussions-
grundlage, auch wenn man im Einzelnen nicht mit allen Forderungen übereinstimme. Die Fraktion halte die För-
derung des Fahrradverkehrs und eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs für wichtig, um die im Pa-
riser Klimaschutzabkommen vereinbarten CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Einen höheren Radverkehrsanteil
werde man jedoch nur erzielen, wenn man das Fahrradfahren sicherer und komfortabler für die Bürger mache.
Als Vorbild sei insbesondere das Amsterdamer Modell zu nennen. Für eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs
genüge es nicht, seitens des Bundes einzelne Fördertöpfe aufzustocken. Vielmehr wünsche sich die Fraktion zum
200. Jahrestag der Erfindung des Fahrrads vom Bund ein deutlicheres Signal. Wichtig sei in diesem Zusammen-
hang insbesondere, die aus den 1960er-Jahren herrührerende Bevorzugung des Autos im Straßenverkehrsrecht zu
überwinden. Man halte die Festsetzung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen für einen zentralen Sicherheits-
aspekt, hiermit werde niemandem etwas weggenommen. Skeptisch beurteilte sie allerdings das Fahrradfahren auf
Gehwegen. Hiermit würde ein Konflikt zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern erzeugt, obwohl es tatsächlich
darum gehe, auf der Straße mehr Raum für Fahrräder zu schaffen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte durch Abg. Matthias Gastel, die ablehnende Haltung der
Koalitionsfraktionen scheine ihr parteitaktisch motiviert und nicht nachvollziehbar begründet. Sie sei sich der
Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen bewusst. Der Antrag verfolge gerade das Ziel, die Länder und
Kommunen dort zu unterstützen, wo sie an Grenzen stießen. Dass die Bundesstraßen durch die Länder in Auf-
tragsverwaltung verwaltet würden, ändere nichts an der Notwendigkeit, für den Bund als Straßenbaulastträger
über den Zustand und den Instandhaltungsbedarf selbst Bescheid zu wissen, etwa wegen der Haushaltsplanung.
Die Verkehrspolitik der Bundesregierung zeige, dass man sich nicht für den Fahrradverkehr interessiere und nicht
erkannt habe, um welch ein umweltschonendes, gesundes und freiheitliches Verkehrsmittel es sich beim Fahrrad
handele. So würden die konkreten Maßnahmen des NRVP nicht umgesetzt. Die dort vorgesehene Projektgruppe
sei seit dem Jahr 2013 erst dreimal zusammengekommen. Die geforderte Wahlfreiheit für Kinder und ihre Be-
gleitpersonen gehe über die bestehenden Regelungen hinaus. Es stimme auch nicht, dass jeder Radweg eine viel-
befahrene Bundesstraße sei. Ebenfalls erforderlich sei es, für neue Lkw Abbiegeassistenzsysteme vorzuschreiben.
Es sei für Radfahrer und Fußgänger weder möglich noch zumutbar, den toten Winkel eines jeden abbiegenden
Lkw richtig einzuschätzen. Bezüglich der Schutzstreifen außerorts gehe es gerade darum, die Vorlage des noch
ausstehenden Abschlussberichts zu beschleunigen. Schließlich seien die Bemühungen der DB AG zur Fahrrad-
mitnahme zwar anerkennenswert. Es genüge aber nicht, auf die sukzessive einzuführenden ICE4-Züge zu setzen,
weil vor Fahrtantritt für Reisende nicht erkennbar sei, was für ein ICE-Typ fahren werde. Sie kritisierte auch, dass
bei der Erneuerung der älteren ICE der Einbau von Fahrradplätzen versäumt worden sei.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 18/11729 abzulehnen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Gero Storjohann
Berichterstatter

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