BT-Drucksache 18/12757

Situation und Perspektiven des Bahnverkehrs im westlichen Bodenseeraum

Vom 16. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12757
18. Wahlperiode 16.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Situation und Perspektiven des Bahnverkehrs im westlichen Bodenseeraum

Der Bodenseeraum stellt eine wirtschaftsstarke Region und zugleich einen viel-
fältigen Naturraum dar. Eine tragende Säule des Wirtschaftsraumes ist der Tou-
rismus. Eine der großen Herausforderungen ist der Verkehr.
Die Bodenseegürtelbahn und die Hochrheinstrecke sowie die Gäubahn gelten auf-
grund ihrer überwiegenden bzw. teilweisen Eingleisigkeit und nicht durchgehen-
den Elektrifizierung (Bodenseegürtelbahn und Hochrheinbahn) als störanfällig.
Hinzu kommen Klagen über marodes Wagenmaterial, das durch die DB Regio AG
eingesetzt wird (siehe Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 3. Februar 2017).
Zugleich erfreuen sich die Bahnstrecken steigender Beliebtheit bei den Fahrgäs-
ten. So stieg die Anzahl der täglichen Fahrgäste des Seehas seit dem Jahr 2006
von unter 10 000 auf inzwischen 15 000 an (Südkurier vom 3. Juni 2016).
Die Anfrage thematisiert den Schienenverkehr im westlichen Bodenseeraum, der
die Bodenseegürtelbahn auf dem Abschnitt Friedrichshafen–Radolfzell, die
Gäubahn (Stuttgart–Zürich), die Hochrheinbahn nach Basel sowie die Strecken
des Seehas zwischen Konstanz und Singen und des Seehäsle (Radolfzell–
Stockach) einschließt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie sich die Fahr-

gastzahlen auf den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Strecken
in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 1994 jeweils entwickelt haben (bitte
getrennt nach Fern- und Regionalverkehr angeben)?

2. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie sich die Pünkt-
lichkeitswerte der Züge auf den in der Vorbemerkung der Fragesteller ge-
nannten Strecken in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 1994 jeweils entwi-
ckelt haben (bitte getrennt nach Fern- und Regionalverkehr angeben)?

3. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Züge auf
den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Strecken in den einzel-
nen Jahren seit dem Jahr 1994 jeweils ausgefallen sind (bitte getrennt nach
Fern- und Regionalverkehr und in absoluten Zahlen sowie in Prozent des
fahrplanmäßigen Gesamtangebotes angeben)?

4. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Fahrten der
IRE-Verbindungen von Ulm nach Basel bzw. umgekehrt im Jahr 2016 und
in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 die gesamte Strecke befuhren,
und wie viele ungeplant vorzeitig endeten?

Drucksache 18/12757 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die tageszeitli-
che Verteilung von Zugausfällen auf den genannten Bahnstrecken, und kann
sie bestätigen, dass davon vor allem die morgendliche Hauptverkehrszeit be-
troffen ist (Südkurier vom 27. April 2017)?

6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob uns vorliegende
Informationen zutreffen, wonach die DB-eigene Werkstätte in Ulm nicht in
der Lage ist, das Standardrollmaterial der Bodenseegürtelbahn zu warten und
zu reparieren, und es Überlegungen gibt, diese Aufgaben an die Werkstätte
der Hohenzollerischen Landesbahn in Gammertingen zu vergeben?

7. Welche geplanten wesentlichen Veränderungen im ab Ende 2017 gültigen
Fahrplan (außer den beiden IC-Fahrtenpaaren Konstanz–Stuttgart; siehe In-
formation der Regionalkonferenz Stuttgart vom 10. März 2017) sind der
Bundesregierung für den westlichen Bodenseeraum bekannt?

8. Inwiefern profitierten oder profitieren die in der Vorbemerkung der Frage-
steller definierten Bahnstrecken von den Mitteln aus der Leistungs- und Fi-
nanzierungsvereinbarung (LuFV), von denen für Verbesserungs- und Aus-
baumaßnahmen auf Baden-Württemberg und auf Bayern insgesamt 307,5
Mio. Euro entfallen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundes-
tagsdrucksache 18/5642)?

9. Welche der sechs Eisenbahnbrücken entlang der Gäubahn (davon vier) und
der sich südlich daran anschließenden Strecke mit der Strecken-Num-
mer 4250 zwischen Hattingen und Singen (davon zwei), die sich in der Zu-
standskategorie 4 (gravierende Schäden, wirtschaftliche Instandsetzung
nicht mehr möglich; siehe Bundestagsdrucksache 18/12045) befinden, wer-
den in den kommenden Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung voraus-
sichtlich auf Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV II) saniert oder ersetzt, und welche Auswirkungen hat dies auf den
Bahnverkehr?

10. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, wonach die Länder für
den Ausbau von Schienenstrecken zuständig sind, auf denen wenig oder kein
Fern- und Güterverkehr fährt, vor dem Hintergrund, dass seit der Bahnreform
im Jahr 1994 weit über 3 000 Schienenkilometer aus der Fernverkehrsbedie-
nung herausgefallen sind (und damit nach Auffassung der Bundesregierung
bezüglich Streckenausbauten in die Verantwortung der Länder gefallen
sind), zugleich aber die Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzie-
rungsgesetz (GVFG) seit 20 Jahren nicht erhöht wurden?

11. Wird sich die Bundesregierung für eine Aktualisierung der Vertragsinhalte
des Vertrages von Lugano einsetzen, insbesondere für die Aufnahme der
Bahnachse Ulm–Friedrichshafen–Zürich als weitere ausbaubedürftige Zu-
bringer-Strecke für die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), die bis-
lang im Vertragstext nur für spätere Überlegungen angedacht wurde, nun
aber mit dem absehbaren Baufortschritt der Neubaustrecke Stuttgart–Ulm
und dem beschlossenen Ausbau inkl. Elektrifizierung der Südbahn (Ulm–
Friedrichshafen) in den nächsten Jahren zunehmende Bedeutung erhalten
wird?

12. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob sich mit der Fahr-
planumstellung im Jahr 2016, mit der die Anschlussmöglichkeiten in Stutt-
gart deutlich verbessert wurden, die Fahrgastzahlen erhöht haben (bitte ent-
sprechende Zahlen nennen)?

13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob mit dem Fahrplanwechsel im Dezember
2017 am späten Abend ein weiterer IC von Stuttgart nach Singen fahren wird
(Hinweis: Der letzte IC nach Singen fährt derzeit in Stuttgart um 20.29 Uhr
ab; um 21.18 Uhr fährt derzeit noch ein RE)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12757

14. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ab welchem Zeit-

punkt der IC über die für den Schweiz-Verkehr erforderliche European Train
Control System (ETCS)-Ausstattung verfügen wird, um den Fahrgästen von
Stuttgart nach Zürich eine durchgehende Verbindung bieten zu können?

15. Wurde der Finanzierungsvertrag zwischen dem Bund und der Deutschen
Bahn AG für den Ausbau des Abschnitts zwischen Horb und Neckarhausen
inzwischen unterzeichnet, und wenn nein, weshalb nicht, und wann ist die
Unterzeichnung vorgesehen?

16. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausbau auf dem Ab-
schnitt zwischen Horb und Neckarhausen entsprechend des Bundesverkehrs-
wegeplans 2030 und des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beginnen, und
wann wird dieser abgeschlossen sein?

17. Ist der Ausbau des Abschnitts zwischen Horb und Neckarhausen entspre-
chend des Bundesverkehrswegeplans 2030 und des Bundesschienenwege-
ausbaugesetzes aus Sicht der Bundesregierung unabhängig von der Frage, ob
auf der Gäubahn Neigetechnikzüge zum Einsatz kommen werden, sinnvoll,
und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

18. Für wann sind die Unterzeichnungen der Finanzierungsverträge zwischen
Bund und Deutscher Bahn AG für die übrigen für den Ausbau vorgesehenen
Abschnitte vorgesehen, und wann ist jeweils mit dem Baubeginn und der
Fertigstellung zu rechnen?

19. Welche Vor- und Nachteile hätte es nach Einschätzung der Bundesregierung
für die Fernverkehrsreisenden, wenn die Singener Kurve auch von den Zü-
gen des Fernverkehrs genutzt würde, und befürwortet die Bundesregierung
den Bau dieser Kurve (bitte begründen)?

20. Sollen nach Ansicht der Bundesregierung auch Fernverkehrszüge die von der
Bundesregierung mit einer „großen Bedeutung“ und einem „wesentlichen
Bestandteil für die positive gesamtwirtschaftliche Bewertung“ eingeschätzte
Singener Kurve nutzen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 41, Plenarprotokoll 18/224, S. 22470) und damit künftig nicht mehr
am Bahnhof Singen, sondern am Haltepunkt Singen Landesgartenschau hal-
ten (die Landesregierung von Baden-Württemberg hat hingegen mehrfach,
so in ihrer Antwort an die Landtagsabgeordnete Wehinger vom 23. März
2017, die politische Unterstützung der Singener Kurve ausdrücklich für den
Durchgangsgüterverkehr zum Ausdruck gebracht)?

21. Welche Auswirkungen hätte die Singener Kurve nach Einschätzung der Bun-
desregierung auf den Schienengüterverkehr im Hinblick auf dessen Wirt-
schaftlichkeit und die Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die Schiene?

22. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zu den bisherigen Ergebnissen
der Gespräche mit der Deutschen Bahn AG und den Schweizer Bundesbah-
nen bezüglich des Einsatzes von Neigetechnikzügen?

23. Wird die Bundesregierung auf das bundeseigene Unternehmen Deutsche
Bahn AG Einfluss nehmen und auf den Einsatz von Neigetechnikzügen
durch die DB AG drängen?

24. Ab welchem Zeitpunkt ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Ein-
satz von Neigetechnikzügen möglich, und ist dafür die vollständige Ertüch-
tigung der Strecke für Neigetechnikzüge erforderlich (Hinweis: Bis zum Jahr
2010 hatte die Deutsche Bahn AG auf der bestehenden Strecke ICE mit Nei-
getechnik im Einsatz, Stuttgarter Zeitung vom 1. September 2016)?

Drucksache 18/12757 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

25. Wie schätzt die Bundesregierung die „richtige“ Lage der bestehenden wie

auch der geplanten Ausweichstellen (zweigleisige Streckenabschnitte) vor
dem Hintergrund ein, dass sowohl mit dem Einsatz von Neigetechnikzügen
als auch mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 (Hinweis: Der Planab-
schnitt 1.3b auf den Fildern ist noch nicht planfestgestellt) die Fahrpläne an-
gepasst werden müssen und sich die daraus ergebenden Begegnungsstellen
verschieben können (bitte begründen)?

26. Wie werden nach Einschätzung der Bundesregierung die durch den Einsatz
von Neigetechnikzügen verkürzten Reisezeiten dauerhaft mindestens gehal-
ten werden können angesichts der Tatsache, dass die Eisenbahnindustrie
(Stand heute) keine neuen Neigetechnikzüge mehr entwickelt, und damit
nicht auf Dauer gewährleistet ist, dass entsprechendes Wagenmaterial ver-
fügbar ist?

27. Befürwortet die Bundesregierung eine Fortführung des Vertrags von Lugano
von 1998, der nach Artikel 6 Absatz 2 bis zum 31. Dezember 2020 gilt und
sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht durch eine der
Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird (www.admin.ch/opc/de/classified-
compilation/20001034/index.html)?

28. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie sich für die Elektrifizierung der
Hochrheinbahn (wie auch der Bodenseegürtelbahn zwischen Radolfzell
und Friedrichshafen) für nicht zuständig hält mit der Begründung, dort wie
auch auf vielen anderen von den Ländern zum Ausbau angemeldeten Bahn-
strecken handele es sich um Nahverkehrsprojekte, die in den Bundesver-
kehrswegeplan nicht aufgenommen werden könnten (Staatssekretär Enak
Ferlemann im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
am 26. Oktober 2016, Protokoll S. 5), während gleichzeitig zahlreiche Stra-
ßenbauprojekte ohne großräumige Bedeutung wie die Ortsumfahrung
Oberlauchringen (http://bvwp-projekte.de/strasse/B34-G20-BW/B34-G20-
BW.html) oder die Ortsumfahrung Stockach (http://bvwp-projekte.de/
strasse/B14-G50-BW/B14-G50-BW.html) in den Vordringlichen Bedarf
des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wurden?

29. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, bis wann die Deut-
sche Bahn AG ihre Zusage, im Laufe des Jahres 2017 die Züge der Baureihe
611 durch modernisierte Dieseltriebwagen der Baureihe 612 zu ersetzen
(www.suedkurier.de/region/hochrhein/waldshut-tiengen/Bahn-stellt-Weichen-
am-Hochrhein-neu;art372623,8927081), realisiert haben wird?

Seehas
30. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie weit die Planun-

gen für den barrierefreien Umbau des Konstanzer Bahnhofs gediehen sind,
und welche konkreten Maßnahmen diese Pläne beinhalten (Hinweis: Die
Bahnsteighöhen betragen 38 Zentimeter und sind damit für den Regional-
und den Fernverkehr zu niedrig)?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zum Beginn und zur Fertig-
stellung des Umbaus?

31. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie weit die Planun-
gen für den barrierefreien Umbau und die leistungsfähige Anpassung der
Bahnsteige des Radolfzeller Bahnhofs gediehen sind, und welche konkreten
Maßnahmen diese Pläne beinhalten?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, wann Baubeginn und Fertig-
stellung des Umbaus vorgesehen sind, und mit welchen Kosten derzeit für
diese Maßnahme gerechnet wird?

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Seehäsle
32. Sind der Bundesregierung Überlegungen für die Verlängerung dieser Bahn-

strecke bekannt, und wenn ja, welche?
33. Wie bewertet die Bundesregierung ganz generell die Chancen für die Reak-

tivierung stillgelegter Bahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr,
und welche Bedingungen hält sie für erforderlich, dass solche Maßnahmen
erfolgreich verlaufen können?

Bodenseegürtelbahn (Abschnitt Radolfzell–Friedrichshafen)
34. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, weshalb die DB Regio AG

störanfälliges Wagenmaterial auf der Bodenseegürtelbahn einsetzt (Schwä-
bische Zeitung vom 29. März 2017), und wie wirkt die Bundesregierung als
Vertreterin des Eigentümers darauf ein, dass aus Regionalisierungsmitteln
des Bundes finanzierte Leistungen des Regionalverkehrs vertragsgemäß er-
bracht werden?

35. Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie sich beim Bundesverkehrswege-
plan für alle Bundesstraßen, unabhängig von der Nutzung nach Fern- und
Regionalverkehren, zuständig sieht, sie aber bei den bundeseigenen Bahn-
strecken danach differenziert, ob bzw. in welchem Ausmaß Fern- bzw. Güter-
verkehr darauf gefahren wird?

36. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung der Fernverkehr grund-
sätzlich ausgebaut werden, wenn der Bund Strecken nicht ausbauen will,
weil darauf noch kein Fernverkehr fährt, der Fernverkehr aber wegen unzu-
reichend ausgebauter Infrastruktur überhaupt nicht sinnvoll (das heißt insbe-
sondere mit höheren Geschwindigkeiten) fahren kann?

37. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, welche Stellwerks-
modernisierungen auf der Bodenseegürtelbahn vorgesehen sind (bitte ge-
nauer beschreiben und mit Jahreszahl angeben)?

38. In welchen Jahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung der barrierefreie
Ausbau der Bahnhöfe und Haltepunkte entlang der Bodenseegürtelbahn mit
Mitteln nach der LuFV oder des Bundesprogramms für die barrierefreie Sa-
nierung von Kleinbahnhöfen oder über andere Finanzierungskonstruktionen
erfolgt oder vorgesehen?

39. Welche Ergebnisse hat die SMA-Studie von April 2015 (www.bodenseekreis.
de/verkehr-wirtschaft/bus-bahn/bodenseeguertelbahn.html) für einen 30-Mi-
nuten-Takt auf der Bodenseegürtelbahn, die im Auftrag des Bodenseekreises
erstellt wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung erbracht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Studie, und wel-
che Verbesserungen im Bahnverkehr hält sie aufgrund dessen für realistisch
(Hinweis: In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6097 hatte
die Bundesregierung auf diese Frage geantwortet, eine solide Bewertung der
zitierten, 253 Seiten umfassenden SMA-Studie, sei in der für die Beantwor-
tung vorgesehenen Zeit nicht möglich)?

40. Ist der Bundesregierung die vom Bodenseekreis in Auftrag gegebene SMA-
Studie „Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn“ vom November 2016, korri-
gierte Version von Februar 2017, bekannt, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung aus den Ergebnissen und Empfehlungen?

41. Inwiefern hält die Bundesregierung die Kapazität der bestehenden Infra-
struktur für die Umsetzung des „Vorzugskonzeptes“ des Bodenseekreises
(SMA-Studie „Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn“ vom November 2016)
für ausreichend, bzw. welche infrastrukturellen Handlungsbedarfe sieht sie
hierfür?

Drucksache 18/12757 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

42. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, inwiefern die Verspätungsan-

fälligkeit des IRE Ulm–Basel durch einen infrastrukturellen Engpass am
westlichen Bodenseeende bedingt ist, da eine Kreuzungsmöglichkeit am
Bahnhalt Sipplingen fehlt, und es keine Doppelspurinsel zwischen den Bahn-
höfen Bodman-Ludwigshafen und Überlingen-Therme gibt?
Über welche Planungen bei weiteren infrastrukturellen Handlungsbedarfen
verfügt die Bundesregierung, um die durch die Elektrifizierung der Boden-
seegürtelbahn möglichen Kapazitätssteigerungen voll auszuschöpfen (Dop-
pelspurinseln, Schaffung neuer Bahnhalte etc.)?

43. Wird die Bundesregierung den Ausbau und die Elektrifizierung der Boden-
seegürtelbahn im beschriebenen Abschnitt mitfinanzieren?
Wenn ja, in welchem Jahr, und in welchem Umfang?
Wenn nein, weshalb nicht?

44. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Bodenseegürtelbahn im defi-
nierten Abschnitt ein „Dieselloch“ zu bleiben droht, nachdem die Elektrifi-
zierung der Südbahn und des östlichen Teils der Bodenseegürtelbahn (Ulm–
Friedrichshafen–Lindau) beschlossen ist, sowie die Elektrifizierung der
Hochrheinbahn in Planung und Finanzierung auch Fortschritte gemacht hat?

45. Für wie weit fortgeschritten hält die Bundesregierung die Entwicklung von
Hybrid- und Brennstoffzellentriebwagen bzw. -Lokomotiven, um mit diesen
Fahrzeugen einen zuverlässigen Bahnverkehr gewährleisten zu können, und
wie bewertet die Bundesregierung diese aus wirtschaftlicher Sicht?

46. Für wie realistisch hält die Bundesregierung den Einsatz batterieelektrischer
Züge auf der Strecke Radolfzell–Friedrichshafen, wie der Gemeinderat von
Bodman-Ludwigshafen sie wegen besonders sensibler Bereiche, in denen
mögliche Oberleitungen für bedenklich gehalten werden, fordert (Südkurier
vom 16. März 2017)?

47. Wird die Bundesregierung den Bau neuer Haltepunkte (siehe SMA-Studie
„Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn“ vom November 2016, korrigierte
Version von Februar 2017) unterstützen bzw. wird die Deutsche Bahn AG
dies nach Kenntnis der Bundesregierung umsetzen?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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