BT-Drucksache 18/12739

Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate und die Reise der Bundeskanzlerin

Vom 14. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12739
18. Wahlperiode 14.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko,
Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate und die Reise der
Bundeskanzlerin

Aus Saudi-Arabien heraus werden Terror-Armeen wie der IS nicht nur finanziert,
sondern auch ideologisch genährt (dpa vom 30. April 2017). Saudi-Arabien ver-
breitet seine wahhabitische religiöse Staatsdoktrin bzw. Ideologie – eine der kon-
servativsten Strömungen des sunnitischen Islams – mittels wirtschaftlicher Inves-
titionen im Ausland, verknüpft mit der Bedingung des Baus religiöser Einrich-
tungen wie Moscheen, in alle Welt (Bundestagsdrucksache 18/11389). So zum
Beispiel bereits seit Jahrzehnten Pakistan, aber auch die afghanischen Mudscha-
hedin in den achtziger Jahren in deren Kampf gegen die Sowjetische Armee
(www.faz.net/aktuell/politik/pakistan-die-angst-der-saudis-vor-den-taliban-1797
479.html). Unter anderem unterstützte Saudi-Arabien einen der berüchtigsten
Kriegsherren in der Geschichte Afghanistans, Gulbuddin Hekmatjar, der im Bür-
gerkrieg zwischen Mudschaheddin-Fraktionen um die Herrschaft in Kabul die
Hauptstadt wochenlang mit Raketen beschoss. Tausende starben. Nun dient er als
Hoffnungsträger gegen die Taliban (dpa vom 4. Mai 2017). Dabei hatte Saudi-
Arabien – neben Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) –,
die Herrschaft der Taliban in Afghanistan diplomatisch anerkannt (www.faz.
net/aktuell/politik/pakistan-die-angst-der-saudis-vor-den-taliban-1797479.html).
Diese Unterstützung des Kampfes der islamischen Mudschaheddin in Afghanis-
tan hatte das Erstarken der Islamisten am Hindukusch befördert, mit denen die
internationale Afghanistan-Truppe ISAF kämpft. Diese Entwicklung trug auch
dazu bei, dass das Terrornetzwerk Al-Qaida in Afghanistan Fuß fassen konnte
(www.zeit.de/politik/ausland/2010-12/afghanistan-hilfe-islamisten).
Heute engagiert sich Saudi-Arabien unter anderem auch in Kirgisien und Kasach-
stan. Es werden nicht nur Imame aus Saudi-Arabien eingesetzt und von Saudi-
Arabien ausgebildet und finanziert. Saudi-Arabien agiert auch über Wohlfahrts-
und Missionierungsorganisationen aktiv (Bundestagsdrucksache 18/11389). Is-
lamisten insbesondere aus Zentralasien spielen bei der Terrororganisation Islami-
scher Staat (IS) eine immer wichtigere Rolle. Rund 4 000 Kämpfer haben sich
von dort inzwischen dem IS angeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/11389).
Nach Einschätzung auch der Bundesregierung ist insbesondere Al-Qaida, aber
auch der IS im Zuge des Jemen-Konfliktes stärker geworden (Bundestagsdruck-
sache 18/11389). Dabei soll Saudi-Arabien als vermeintlicher Verbündeter im
Kampf gegen Al-Qaida diesen im Jemen mitfinanzieren, um gegen die schiiti-
schen Huthi-Milizen zu kämpfen (www.inforadio.de/programm/schema/
sendungen/vis_a_vis/201611/79721.html).

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Während die Bundesregierung die Kriegsverbrechen und die humanitäre Not im
Jemen anprangert, bleibt sie bei ihrer Auffassung, dass Saudi-Arabien mit seinem
politischen Gewicht in der Arabischen Liga und im Golfkooperationsrat weiter-
hin eine Schlüsselrolle in der gesamten Region dahingehend spiele, dass Sicher-
heit und Stabilität zu den erklärten außenpolitischen Prioritäten Saudi-Arabiens
gehöre und Saudi-Arabien ein unverzichtbarer Partner bei der Lösung der regio-
nalen Krisen, insbesondere bei einer politischen Lösung in Jemen, sowie bei der
wirksamen Bekämpfung des Terrorismus sei (Bundestagsdrucksache 18/11389).
Immer wieder kommt es in Saudi-Arabien zu Inhaftierungen und Hinrichtungen
von Regierungskritikern und Aktivisten. Für besonders großes Aufsehen sorgte
weltweit der Fall des Bloggers Raif Badawi, der wegen Beleidigung des Islams
zu 1 000 Peitschenhieben verurteilt worden war, deren Vollstreckung aber seit
ca. zwei Jahren ausgesetzt ist, sowie der Fall von Ali al-Nimr, Neffe des Anfang
2016 hingerichteten schiitischen Klerikers und Menschenrechtlers Nimr al-Nimr,
der durch Kreuzigung hingerichtet werden soll. Die Zahl der Hinrichtungen
stieg Berichten zufolge auf 154 Exekutionen im Jahr 2016 (Bundestagsdrucksa-
che 18/11389).
Vor der Reise der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach Saudi-Arabien am
30. April 2017 hieß es entsprechend, es würden im Einzelfall weiter Waffen nach
Saudi-Arabien geliefert, und es gäbe kein Moratorium, keine Rüstungsgüter nach
Saudi-Arabien zu liefern (Reuters vom 30. April 2017). Erst im vorigen Sommer
genehmigte die Bundesregierung endgültig die Ausfuhr der ersten Tranche von
insgesamt 48 bestellten militärischen deutschen Patrouillenbooten – obwohl die
Saudis im Jemen-Krieg auch zu Seeblockaden greifen (www.fr.de/politik/jemen-
westliche-waffen-fuer-den-krieg-a-1192654). Während die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/11389 vom 7. März 2017 noch antwortete, dass es für
keines der 15 Patrouillenboote, deren Export nach Saudi-Arabien der Bundessi-
cherheitsrat im Juni 2015 gebilligt hat, Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden
seien, hieß es dann in den Informationen über abschließende Genehmigungsent-
scheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses
vom 13. März 2017, dass für zwei Patrouillenboote Ausfuhrgenehmigungen er-
teilt wurden.
Im Ergebnis der Reise der Bundeskanzlerin soll Saudi-Arabien künftig verstärkt
sicherheitspolitisch unterstützt werden. Die Bundeswehr soll in Deutschland
saudi-arabische Soldaten ausbilden und das Bundesministerium des Innern ver-
einbarte zudem die verstärkte Ausbildung von Grenzschützern, Bahnpolizisten
und Experten für die Luftsicherheit (Reuters vom 30. April 2017). Darüber hinaus
sei eine wichtige Botschaft, dass Berlin und Riad wirtschaftlich gut zusammen-
arbeiten könnten, ohne dass die strikten deutschen Exportrichtlinien für Rüs-
tungsgeschäfte dabei „stören“ (dpa vom 30. April 2017).
Saudi-Arabien ist nach den Vereinigten Arabischen Emiraten der wichtigste Han-
delspartner Deutschlands in der Region. Die saudische Regierung will in dem
„Vision 2030“-Programm bis 2030 mehr als 1 Bio. Euro unter anderem in große
Infrastrukturprojekte investieren (Reuters vom 30. April 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise am 30. April

2017 nach Saudi-Arabien und VAE im April 2017 begleitet (bitte entspre-
chend nach Wirtschafts- und Pressevertretern, Mitgliedern des Deutschen
Bundestages und sonstiger Organisationen auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12739
2. Mit welchen Argumenten hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf
ihrer Reise nach Saudi-Arabien und den VAE am 30. April 2017 für einen
baldigen Abschluss eines EU-Freihandelsabkommens mit den Ländern des
Golf-Kooperationsrates (GCC), Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Ara-
bien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate, geworben (www.spiegel.
de/politik/ausland/jemen-angela-merkel-fordert-ende-von-saudischem-
bombenkrieg-a-1145551.html)?

3. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die neuen EU-Angebote be-
züglich eines Freihandelsabkommens mit dem GCC, auf die die Golfstaaten
noch nicht reagiert haben (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-angela-
merkel-fordert-ende-von-saudischem-bombenkrieg-a-1145551.html)?

4. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die vor Jahren
begonnenen EU-GCC-Verhandlungen vor allem deshalb festgefahren sind,
weil unter anderem Saudi-Arabien fordert, dass Exportzölle auf Rohstoffe be-
halten werden können, um die weiterverarbeitende Industrie im Land zu halten
(www.tt.com/home/12926705-91/merkel-fordert-eu-freihandelsabkommen-
mit-den-golfstaaten.csp)?

5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Inhalt des von der
Siemens AG im Zuge der Reise der Bundeskanzlerin mit dem saudi-arabi-
schen National Industrial Cluster Developments Program (NICDP) verein-
barten Rahmenabkommens, in dem nach Firmenangaben die milliarden-
schwere Infrastrukturausstattung größerer Städte in Saudi-Arabien stecken
könnte (Reuters vom 30. April 2017)?

6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Inhalt des von der
SAP SE im Zuge der Kanzlerinreise mit dem saudi-arabischen Planungsmi-
nisterium vereinbarten zur Digitalisierung des Landes (Reuters vom 30. Ap-
ril 2017)?

7. Inwieweit hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch in Saudi-Arabien am
30. April 2017 die Vorwürfe, mit Geld aus Saudi-Arabien würden radikalis-
lamische Einrichtungen in anderen Ländern finanziert, vorgetragen, und wel-
che Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Reaktion seitens der
saudischen Gesprächspartner (dpa vom 30. April 2017)?

8. Inwieweit hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch in Saudi-Arabien, da-
rauf hingewirkt, dass die saudische Führung die Finanzierung radikalislami-
scher Einrichtungen in anderen Ländern durch private Institutionen des Lan-
des ver- bzw. behindert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus den Reaktionen seitens der saudischen Gesprächspartner (dpa vom
30. April 2017)?

9. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse seitens anderer Nach-
richtendienste – beispielsweise von US-Geheimdiensten – über Waffenliefe-
rungen von Saudi-Arabien oder Katar an den IS vor (Bundestagsdrucksache
18/11389, Antwort zu Frage 6)?

10. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse seitens anderer Nach-
richtendienste darüber vor, dass der saudische Geheimdienst unter Beteili-
gung der CIA ein Abkommen über einen sicheren Korridor zum Abzug der
IS-Kämpfer aus Mossul verhandelt bzw. verhandelt hat (Bundestagsdruck-
sache 18/11389, Antwort zu Frage 7)?

11. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse seitens anderer Nach-
richtendienste darüber vor, dass die vermeintlichen Verbündeten im Kampf
gegen Al Qaida, Saudi-Arabien und die VAE, Al-Qaida im Jemen mit sau-
dischem Geld bezahlten, um gegen die schiitischen Huthi-Milizen zu kämp-
fen (Bundestagsdrucksache 18/11389, Antwort zu Frage 8)?

Drucksache 18/12739 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

12. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (auch nachrichten-

dienstliche) oder auch Erkenntnisse Dritter (auch nachrichtendienstliche),
dass die saudische Führung ihre Abneigung gegen Muslimbrüder erst ein-
mal dem Kampf gegen den iranischen Einfluss untergeordnet hat (www.
derstandard.at/2000054923134/Fragile-Buendnisse-im-jemenitischen-Sumpf)?

13. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (auch nachrichten-
dienstliche) oder auch Erkenntnisse Dritter (auch nachrichtendienstliche),
dass die VAE, die führend bei der Rückeroberung Adens für Präsident
Abd Rabbo Mansur Hadi waren, irritiert sind, dass sich dieser als Machtbasis
vor allem auf die Muslimbruderpartei Islah stützt (www.derstandard.at/
2000054923134/Fragile-Buendnisse-im-jemenitischen-Sumpf)?

14. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (auch nachrichten-
dienstliche), dass es im Februar 2017 am Flughafen Aden zu Kämpfen zwi-
schen einerseits von Präsident Abd Rabbo Mansur Hadi und von den VAE
gestützten Kräften auf der anderen Seite – also innerhalb der saudisch-ge-
führten arabischen Koalition – gab (www.derstandard.at/2000054923134/
Fragile-Buendnisse-im-jemenitischen-Sumpf)?

15. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (auch nachrichten-
dienstliche), ob Präsident Abd Rabbo Mansur Hadi vor dem Hintergrund der
Loyalität der im Süden des Jemen kämpfenden Truppen zu den VAE eine
mögliche Sezession des Südens befürchtet?

16. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (auch nachrichten-
dienstliche) oder auch Erkenntnisse Dritter (auch nachrichtendienstliche), ob
es in der saudisch geführten Koalition im Jemen Konflikte zwischen Saudi-
Arabien und den VAE bezüglich möglicher unterschiedlicher Interessen im
Jemen gibt?

17. Inwieweit hat die Bundeskanzlerin bei ihren Gesprächen mit der saudischen
Führung am 30. April 2017 thematisiert, dass sich die Bundesregierung im
Rahmen der Vereinten Nationen für eine unabhängige internationale Mission
einsetzt, die die Aufgabe haben soll, mutmaßliche Verletzungen des huma-
nitären Völkerrechts im Jemen-Konflikt zu untersuchen (Bundestagsdruck-
sache 18/11389, Antwort zu Frage 12), und welche Kenntnisse hat die Bun-
desregierung zur Haltung der saudischen Führung zu einer solchen Mission?

18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichten-
dienstliche) zu, dass die VAE die libysche „Einheitsregierung“, die in Wahr-
heit nur kleinere Teile des Landes kontrolliert, als katarisch-türkische Ver-
schwörung betrachten, die am Ende nur den Muslim-Brüdern und dem IS
nütze (www.heute.de/merkel-trifft-in-den-vereinigten-arabischen-emiraten-
auf-scheich-mohammed-al-nahyan-47082354.html)?

19. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass im libyschen Tobruk ein saudi-arabisches Schiff mit Panzerfahr-
zeugen, Waffen und Munition für die Armee des libyschen Generals Khalifa
Haftar angekommen sein soll (www.jungewelt.de/artikel/285314.nato-gegen-
fl%C3%BCchtlinge.html)?

20. Inwieweit sind bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin mit der saudischen
Führung und der Führung der VAE am 30. April 2017 Differenzen in der
Haltung zur „Einheitsregierung“ bzw. zu General Haftar angesprochen wor-
den?

21. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Engagement der VAE
gerade in Libyen konkret (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/
Pressekonferenzen/2017/05/2017-05-01-statement-merkel-abu-dhabi.html;
jsessionid=D4F6368814E231ECEAF5DBE06AEB3367.s6t2)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12739

22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)

über die Haltung der saudischen Führung und der Führung der VAE zur Aus-
weitung der GSVP-Missionen (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik zur Sicherung der libyschen Südgrenze durch EUBAM Libyen
als auch hinsichtlich der Ausweitung des Operationsgebiets von EUNA-
VFOR MED Sophia durch die Phasen 2b und 3 der Operation EUNAVFOR
MED Sophia, also ein Vorgehen innerhalb der libyschen Territorialgewässer
beziehungsweise auf libyschem Territorium)?

23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob infolge der Aus-
weitung des Machtbereichs des vermeintlich auch von Ägypten und Russ-
land unterstützten Generals Chalifa Haftar (www.tagesschau.de/ausland/
libyen-fluechtlinge-113.html) die Pläne einer Ausweitung der GSVP-Missi-
onen (zur Sicherung der libyschen Südgrenze durch EUBAM Libyen als
auch hinsichtlich der Ausweitung des Operationsgebiets von EUNAVFOR
MED Sophia durch die Phasen 2b und 3 der Operation EUNAVFOR MED
Sophia, also ein Vorgehen innerhalb der libyschen Territorialgewässer be-
ziehungsweise auf libyschem Territorium) maßgeblich behindert werden,
und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die vor Wochen an die EU
herangetragene Bitte nach 130 bis zu 100 Meter langen Booten für den Küs-
tenschutz, von denen fünf mit Radar und Maschinengewehren ausgestattete
„Offshore-Patrouillen-Boote“ sein sollen (dpa vom 26. April 2017)?

24. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten an die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH er-
stattet worden, die Deutschland seit Beginn der Trainings- und Beratungs-
maßnahmen der Bundespolizei für den saudischen Grenzschutz entstanden
sind (Bundestagsdrucksache 18/11389, Antwort zu Frage 32) (bitte entspre-
chend der Jahre und Maßnahmen auflisten)?

25. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten, die für die
Gewährleistung der Sicherheit und Ausstattung der Bundespolizisten im
Rahmen der Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei für den
saudischen Grenzschutz erforderlich waren (zum Beispiel sondergeschützte
Fahrzeuge) sowie für die Vor- und Nachbereitung eines Auslandseinsatzes
in Deutschland, aus Mitteln des Bundeshaushalts getragen worden (Bundes-
tagsdrucksache 18/11389, Antwort zu Frage 32) (bitte entsprechend der
Jahre und Maßnahmen auflisten)?

26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Staaten gegen
die Aufnahme Saudi-Arabiens in die UNO-Frauenrechtskommission, die
weltweit Frauenrechte und Gleichberechtigung fördern soll, gestimmt ha-
ben?

27. Wie hat die Bundesregierung, bezogen auf die Aufnahme Saudi-Arabiens in
die UNO-Frauenrechtskommission, gestimmt?

28. Inwieweit trifft es zu, dass Saudi-Arabien im Februar 2017 den ersten Mäd-
chen-Rat ins Leben gerufen hat, diesem aber keine Mädchen angehören
(https://netzfrauen.org/2017/04/23/frauenrechte/)?

Drucksache 18/12739 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass sich Indonesien

gegenüber Saudi-Arabien weigert, Mädchen und Frauen als Haushaltshil-
fen zu schicken, weil mindestens 300 Arbeiterinnen, die meistens aus
West-Nusa Tenggara gekommen waren, missbraucht und gegen ihren Wil-
len in Riad festgehalten und einige getötet und ihre Körper einfach wegge-
worfen worden sein sollen (https://netzfrauen.org/2017/04/11/indonesische-
hausangestellte/)?

Berlin, den 8. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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